Waffensachkunde

  • Für die Waffensachkunde ist – so meine ich - keine Verjährung vorgesehen!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Zitat von "faceed68"

    Hallo kollegen,
    Meine frage bezieht sich auf die waffensachkunde und zwar wie lange ist eine waffensachkundeprüfung eigentlich gültig? :(


    Da gibt es wohl keine zeitliche Beschränkung.


    Nie gehört.....


    :)

  • Die Waffensachkunde alleine reicht aber nicht zum führen einer Waffe.
    Teilnahme an Übungsschießen, längsten drei Monate her.
    Trage Erlaubnis, Unbedenklichkeitsprüfung der Behörde drei Jahre.

  • Ich kann aber 10 Jahre ohne Waffe beschäftig worden sein und dann als Berufswaffenträger auf Grundlage meiner WSK von vor 10 Jahren dort als Waffenträger anfangen. Die entsprechenden Fortbildungen werden natürlich durchgeführt....

  • Wie gut muß man eigentlich sehen können, um die Waffensachkunde machen zu können, oder wird da gar nicht danach gefragt?


    Naja, das Ganze hat doch mit Zielschießen/Sport/Wettkampf nix zu tun............... im bewaffneten Dienst. Also kann das doch auch jemand machen, der nicht so gute Augen hat, oder?

  • Zitat von "Ex-Rezi"

    Wie gut muß man eigentlich sehen können, um die Waffensachkunde machen zu können, oder wird da gar nicht danach gefragt?


    Naja, das Ganze hat doch mit Zielschießen/Sport/Wettkampf nix zu tun............... im bewaffneten Dienst. Also kann das doch auch jemand machen, der nicht so gute Augen hat, oder?


    Wenn Du das Ziel verpasst und durchfällst, siehst Du zu schlecht... dann müsstest Du aber praktisch blind sein

  • Öhm......... ich frag nur mal so dusselig rum, weil: Hab z.B. Grünen Star (Glaukom). Also da muß man nicht zwangsläufig 8 oder 10 Dioptrien haben u. 'ne Brille wie Glasbausteine. So ist das nicht. Das hängt mit dem Augeninnendruck zusammen. Zeitunglesen ohne Brille geht nicht. Sonst kann ich ganz leidlich alles sehen.


    :)

  • Zitat von "Ex-Rezi"

    Wie groß ist das Ziel?


    "Ringeschießen" mit "Mindestpunktzahl" gibt es also nicht.............


    :)


    Ich finde meine "Scheibe" jetzt nicht mehr, die fliegt hier irgendwo rum... Von der Fläche würde ich jetzt sagen fast A3, 30 Schüsse mussten abgegeben werden, 20 Treffer auf der Scheibe, egal wo.... beidhändig, link rechts aus 5 Meter und beidhändig aus 10 Metern. Eigentlich nicht zu verfehlen.... insgesamt war die WSK lächerlich einfach, wenn man bedenkt, dass man danach als Berufswaffenträger rumlaufen darf und unser Dozent weit mehr gemacht hat als er damals hätte müssen...

  • Also einige Behörden sagen max 12 Monate . Auf alle fälle sollte man Regelmäßig Schießen und das im Schießbuch bestätigen lassen.


    Mit einer WSK vom Schützenverein kannst du kaum noch in einen Waffenschein eingetragen werden bzw. einen beantragen.


    Die meisten verlangen eine sogen. Gew. WSK und hier wird auch ein möglichst gutes Schießergebnis verlangt.
    Die Messlatte wurde hier erheblich für Waffenträger angehoben.
    Ich strebe bei meinen Schülern für die zulassung zur Prüfung 65-70 von 100 an was die meisten auch erreichen, der Rest ist seine Sache.
    Nur wenn ich Dienstlich eine Waffe führe, sollte schon das Ziel getroffen werden, auch unter Stress und nach möglichkeit kein Unschuldiger :-)


    Die statischen Scheiben sind 50*50

  • Die Waffensachkunde alleine reicht aber nicht zum führen einer Waffe.
    Teilnahme an Übungsschießen, längsten drei Monate her.
    Trage Erlaubnis, Unbedenklichkeitsprüfung der Behörde drei Jahre.


    Was du nicht sagst!
    Ein Kollege ist gerade dabei, für ein GWT-Unternehmen beratend tätig zu sein, welches seit über drei Jahren keinerlei "Übungsschießen" etc veranstaltete. Behördliche Kontrollen gab es nie, und wer eine Waffe zum Dienst trägt, das bestimmt der Chef...


    Die hier noch mehrfach erwähnte Schießfertigkeit wird von Ausbildern/Prüfern dadurch ad absurdum geführt, indem diese in den Kursen unsicheren Kandidaten, alten Hausfrauen etc. ohne militärische Grundausbildung gegenüber darauf hinweise, dass das Waffengesetz bei der Prüpfung lediglich das Abgeben von Schüssen verlangt, nicht jedoch Treffer! So bestand auch ich die WaffSKP (bundesweite Geltung) gem. §§ 4 etc WaffG mit Bravour durch das Abgeben von jeweils drei Schüssen aus Pistole und Revolver, meist an der Zielscheibe vorbei, einmal auch in den Boden.


    Die andererseits hergehobenen Hinweise auf polizeiliche Schießfertigkeiten lassen sich aus der Praxis ebenfalls nicht ganz belegen.
    Wie sonst wären die Rücken-Schüsse gegen "Angreifer" erklärbar, von den entladenene Magazinen in den Körper eines verwirrten Stuhlbein-Schwingers mal ganz zu schweigen...

  • Berichtigung:
    Es handelte sich um je 5 (fünf) abzugebende Schüsse. Ich bitte den Tippfehler zu entschuldigen.
    Ein Pistolenschuss, der erste im Leben, ging dabei tatsächlich in den Boden, da ich mir beim Laden und Einstecken des Magazins helfen lassen musste und sehr "nervös" war. Die Handhabung wurde in der "Ausbildung" nie (!) geübt, die Prüfungsvorbeitung dauerte drei Stunden, einen Tag zuvor. Bei manchen dauerte sie eine Woche oder noch mehr, sofern das Arbeitsamt die Kosten trug. Leute, die sich für einen Sölfner-Einsatz in den Irak mit deutscher Arbeitsmarktförderung interessieren, mussten allerding über eine militätische Grundausbildung verfügen.


    Der Prüfungspunkt "Praktische Handhabung und das Schießen mit Schusswafen" wurde gem. Protokoll vom 29.01.2004 auch mit "Mangelhaft" beurteilt. Da ich sämtliche Fragen des theoretischen Teils zu 100% richtig/wunschgemäß beantwortete, wurde ein Auge zugedrückt für das Prüfungszeugnis als "Nachweis der Sachkunde".


    Der Vorsitzende der Püfungskommission versicherte mir, dass ich durchgefallen wäre, wenn es um ein Prüfungszeugnis für einen Schützenclub gegangen wäre. Ich nahm mir dies sehr zu Herzen, besuchte noch zwei Intensivkurse und gab seither mind. 1.000 Pistolenschüsse recht erfolgreich ab.


    Beruflich gebrauchte ich jedoch noch nie eine Schusswaffe. Nach meiner festen Überzeugung ist eine Bewaffnung auch für den GWT-Bereich unnötig. Die großen Verbrechen geschahen dort immer wieder (in D) durch Unterschlagung und Veruntreuung.
    Und bewaffnete "Sicherheits"-Mitarbeiter in der U-Bahn sind mir ein Gräuel, ebenso wie (im Fernsehen!) mit Waffe im Schulterhalfer herum hüpfende Polizisten in ihren warem Amtsstuben...

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