Waffensachkundelehrgang am 18./19.08.2007

    • Erster Beitrag

    Hallo ForumLer,


    zum Waffensachkundelehrgang vom 18. und 19. August sind noch Plätze frei. Alle weiteren Informationen gibt es entweder bei mir oder auf der Internetseite http://www.dafss.de. Der Lehrgang beinhaltet die dazugehörige theoretische und praktische Prüfung im Sinne des WaffG i.V.m. AWaffV und ist staatlich anerkannt (Anerkennung im gesamten Bundesgebiet) sowohl für Kurz- als auch Langwaffen für Sportschützen, Waffenscheinanwärter und Waffensammler.


    Euer


    Roger

    “Wer sichere Schritte tun will, muss langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

  • Zitat von IPSS

    es wird hier aber auch von einer "mindestdauer" gesprochen


    Richtig, aber in vorangegangenen Postings wurde der EIndruck erweckt hier würde eine nicht anerkennbare Qualifikation vermittelt und dieser Argumentation kann ich nicht folgen...


    Weiterhin geht es um einen Kurs in Waffensachkunde der sich nicht explizit an das Bewachungsgewerbe richtet, oder ??


    ...mal anders gesagt wenn hier ein Ferrari beworben und ein Fiat verkauft würde wäre ich der erste der schreien würde....es wird aber ein Fiat beworben und auch verkauft.....also was soll das Geschrei ??


    Der Anbieter hat ja auch noch weitere Kurse im Programm für diejenigen die mehr Qualifikation brauchen oder wollen....das es die dann aber nicht für 150 Euro gibt kann auch jeder lesen....


    ..und: Nein, ich stehe in keinerlei Verhältnis zur Firma 8)

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Landgraf,


    "Richtig, aber in vorangegangenen Postings wurde der EIndruck erweckt hier würde eine nicht anerkennbare Qualifikation vermittelt "


    habe ich von meiner seite her nie behauptet und würde dies auch nicht tun. ich kenne aber auch keinen anbieter der diewaffensachkunde für 150 euro anbietet, das mal nebenbei.


    rogernet


    es geht um die vermittlung "ausreichender kenntnisse". schau mal ich meine das folgender maßen z.b. du kannst jemandem sagen es gibt patronenmunition, kartuschenmunition, pyrotechnische munition und hülsenlose treibladungen.


    du kannst jemandem aber auch sagen es gibt:


    patronenmunition: hülse inkl. ladung welche ein geschoss enthält
    kartuschenmunition: hülse inkl. ladung welche kein geschoss enthält
    pyrotechnische munition: hülse welche pyrotechnische ladung enthält
    hülsenlose treibladungen z.b. presslinge


    dies soll jetzt nur als beispiel dienen, was ich mit umfang meine.
    um welche art der waffensachkunde es geht ist auf der website nicht ersichtlich, da es sich aber um eine sicherheitsschule handelt, wird eben von einer waffensachkunde für berufswaffenträger ausgegangen.


    gruß


    mike

  • Deine Postings waren nicht gemeint.... :wink:

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  • Hallo Mike, komm doch einfach mal und überzeuge Dich von dem Lehrgang ;-)

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  • Zitat von Landgraf


    Weiterhin geht es um einen Kurs in Waffensachkunde der sich nicht explizit an das Bewachungsgewerbe richtet, oder ??


    Ich vermute, die meisten hier im Forum sind im Bewachungsgewerbe beschäftigt von daher liegt es doch auf der Hand das sich Besagte von solche Angeboten angesprochen fühlen. Wenn sich dann herausstellt, das dieser Lehrgang für unsereiner ( Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe ) nicht brauchbar ist, sollte man sich über befremdliche Reaktionen nicht wundern.


    roger
    Zu den Stunden, schau dir bitte den Beitrag von Landgraf an auf der vorherigen Seite

    Zitat

    Da die Dauer des Lehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung gewährleisten muss sind als Mindestdauer (ohne Prüfung) grundsätzlich 16 Vollstunden bzw. 22 Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minuten) vorauszusetzen. Eine Unterschreitung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, z.B. wenn eine Fertigkeit im Schießen nicht nachgewiesen werden muss. Demgegenüber ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe eine Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden (dies entspricht 32 Unterrichteinheiten) Voraussetzung.


    Hier sind BEIDE Stundenarten angesprochen. Was bittest du den genau an? Nur das mindeste 16Vollstunden (entspricht 22 UE zu 45 Min) oder auch, für die Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe, 24Vollstunden ( entspricht 32 UE zu 45 Min ) ? Kommt nicht so klar rüber!

  • Zitat von nichtwissen

    von daher liegt es doch auf der Hand das sich Besagte von solche Angeboten angesprochen fühlen. Wenn sich dann herausstellt, das dieser Lehrgang für unsereiner ( Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe ) nicht brauchbar ist, sollte man sich über befremdliche Reaktionen nicht wundern.


    Wundern ?? Tu ich mich über kaum noch etwas ^^


    Also das Bewerben von Wilkinsonrasierern (für Männer) in Brigitte (für die anderen...) halte ich nicht für irreführende Werbung, das Einstellen dieses Seminars hier auch nicht solange es nicht als speziell für das Bewachungsgewerbe angepriesen wird.


    Ich vertraue hier auf die Grundintelligenz eines jeden dem ich mit einer Waffe umgehen sehe....wenn ich da zuviel vorraussetze...nee, mag ich nicht ernsthaft drüber nachdenken. :?


    Rogernet schrieb ja auch das es ein Crashkurs ist der dem Teilnehmer einiges abverlangt.


    Ich würde jetzt aber auch noch gerne mal wissen ob es z.B möglich wäre mit einem solchem Kurs quasi die weiteren 8 Stunden für den Erlaubnisinhaber Bewachung draufzusatteln ??

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  • Zitat von Landgraf


    Also das Bewerben von Wilkinsonrasierern (für Männer) in Brigitte (für die anderen...) halte ich nicht für irreführende Werbung, das Einstellen dieses Seminars hier auch nicht solange es nicht als speziell für das Bewachungsgewerbe angepriesen wird.


    Sicher seh ich genauso, aber du siehst an meinem Beispiel :D , hatte gedacht das wär was für mich. Nee, im Ernst, die Antworten rogers sind da aber auch nicht wirklich hilfreich, ist doch eigentlich auch in seinem Sinne das da eine Abgenzung erfolgen sollte, sonst meldet sich wirklich einer an und ist dann hinterher sauer wenn es für ihn nicht brauchbar ist. Die meisten lesen " staaatlich anerkannt" und halten das den für ausreichend!

  • Wobei "Staatlich Anerkannt" hier trotzdem stimmt :D


    Aber zum Glück haben wir hier keine US Verhältnisse wo auf der Mikrowelle stehen muss das man den Pudel nicht drin trocknen darf ^^


    Zu Risiken und Nebenwirkungen des Lehrgangs lesen sie die Packungsbeilage..... :D

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  • OK......nochmal Langsam....:::::: :wink:


    24x60Minuten entspricht 32 Unterrichtseinheiten PLUS 8x60Minuten PÄNG.....SO und nicht anders ist die Vorschrift für das Bewachungsgewerbe....... :twisted:

  • ICH HOFFE DAS MEINE VORHERIGEN ZEILEN JETZT VERSTANDEN WURDEN, falls meine Zeiten angezweifelt werden sollten, diese kann man sich auch gerne von seinem zuständigen REGIERUNGSPRÄSIDIUM bestätigen lassen!!! :mecker: :kotz:

  • Zitat von Landgraf

    Wobei "Staatlich Anerkannt" hier trotzdem stimmt :D


    Ich kann das nicht bewerten, was macht dich so sicher?


    ricon
    Deine States werden von mir nicht angezweifelt. Dieses Seminar scheint sich aber auch nicht an die Leute des Bewachungsgewerbe zu richten. roger klärt wohl auch noch auf.

  • trotzdem sind seine Aussagen nicht gant...korrekt...auch er muss 16x60Minuten oder 24x45Minuten für Sportschützen unterrrichten Plus die obligatorischen 8 Stunden Praxis...nicht mehr und nicht weniger.....


    Was mich "irritiert" ist die Art und Weise der Argumentation.....Man könnte auch sagen OK habe ich nicht so gewusst, gesehen was auch immer...nope gebe mir jetzt selbst nen Maulkorb!

  • Geh doch mal auf meinen Text zu den behördlichen Waffensachkundelehrgängen ein. Da würde mich Deine Meinung auch sehr interessieren.


    Roger

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    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

  • in den rechtsverbindlichen Texten steht nichts anderes drin bis auf Sorry und das ist meiner , nicht 24 UE`s sind gefordert sondern 22...auf was soll ich im speziellen den eingehen????

  • Ich sehe doch ein, was Du bezüglich den Stunden schreibst. Dennoch ist die Durchführung an einem WOchenende möglich. Wir haben auch schon Lehrgänge durchgeführt (allerdings mit entsprechdn wenig Teilnehmern mangels Interesse für die breite Masse), die über mehrere Wochen gingen, dafür aber auch nur 2 Stunden am Tag (abends). Ich war davona uch nicht begeistert, denn die Teilnehmer hatten in der zweiten Woche schon einen Großteil des Stoffs aus der ersten Woche wieder vergessen.


    Roger

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  • [quote='ricon']24x60Minuten entspricht 32 Unterrichtseinheiten PLUS 8x60Minuten PÄNG.....SO und nicht anders ist die Vorschrift für das Bewachungsgewerbe....... :twisted:[/quote="ricon"]



    Nein: Demgegenüber ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe eine Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden (dies entspricht 32 Unterrichteinheiten) Voraussetzung. In der zusätzlichen Unterrichtszeit sind über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbes. zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbes. mit Kurzwaffen) zu vermitteln. Der Lehrgang mit abschließender Prüfung ist unabhängig von der nach § 34a Gewerbeordnung i. V. m. der Bewachungsverordnung vorgesehenen Unterrichtung und Prüfung zu absolvieren.


    Da steht Schwarz auf Weiss in der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift insgesamt 24 Vollzeitstunden.....nicht 24 + 8 Praxis...


    und das schreibst du doch auch selber :
    [quote='ricon']er muss 16x60Minuten oder 24x45Minuten für Sportschützen unterrrichten Plus die obligatorischen 8 Stunden Praxis...nicht mehr und nicht weniger.....[/quote="ricon"]


    ??

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  • Hallo....


    nochmal Bewachungsgewerbe 32 UE +und für alle nochmal P L U S 8 Stunden Praxis.....




    ich beiss gleich in die Tischkante :shock: ...SCHREIB DAS HIER NICHT AUS LUST UND LAUNE ODER WEIL ICH MIR DAS SO AUSGEDACHT HAB, NÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖ IST VORSCHRIFT!!!!!!! :aetsch:

  • Wo steht es ??


    Ich habe hier die Originalpassagen aus der VVWaffG gepostet..da steht es nicht...was soll denn da noch anderes gültig sein??


    Quellenangaben!!!!


    Du hast gerade noch selber was anderes gepostet, meinetwegen kannst du dich bei IKEA durch die Tischplattenabteilung futtern.... :D

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    Einmal editiert, zuletzt von Landgraf ()

  • .....und noch was....das Regierungaspräsidium sieht es so, ich sehe es so, die Prüfer des Regierungspräsidiums sehen es auch so.....die Unterrichtsdauer für das Bewachungsgewerbe beträgt 40 UE`s.......basta.

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