Umschulung zur GSSK-IHK

  • Hi, wollte mal nachfragen:


    1. Kann man sich zur GSSK umschulen lassen?, wenn ja wielange und bekommt man einen Zuschuß?


    2. Kann man sich zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit umschulen lassen?, wenn ja wielange und bekommt man einen Zuschuß?


    Welche der Ausbildung/Fortbildungen lohnt sich?, von den jetzigen Angeboten und natürlich vom Gehalt.


    Danke !!

  • Hallo


    Zu 1. Ja, ca. 6 Monate mit Zuschuss


    Zu 2. Ja, ca. 2 Jahre mit Zuschuss


    Zur letzten Frage: Das kommt darauf an, wie alt bist Du, bisherige Ausbildung, Ziele im Leben, ....


    Zu Risiken und Nebenwirkungen schauen Sie unter http://www.arbeitsagentur.de oder Fragen Sie genauer :-)


    Gruß
    trainer

  • zur FSS kommts auf deine Vorzeiten an....geht auch innerhalb von max 9 Monaten.


    zur GSSK kommt auch auf deine Vorzeiten in der Sicherheitsbranche an Kurs zwischen 6 Wochen und 3 Monaten.


    Das obenstehende +/- wie schon Beschrieben deiner bisherigen Zeit in der Sicherheitsbranche...

  • Aus Neugierde: Wie läuft die Umschulung zur FSS ab?


    Ich frage, weil ich erfahrene Kollegen habe die evtl. noch mehr aus sich machen können, wollen und sollen (auch wenn man sie vielleicht noch etwas "bearbeiten" muss).

  • Wer eine genaue Antwort haben will, muss eine genaue Frage stellen.


    Wie soll die Ausbildung ablaufen, man lernt, macht Praktikum, macht Prüfung und bekommt ein Zertifkikat.
    Es gibt massenhaft Bildungsträger in Deutschland die das anbieten, zu unterschiedlichen Preisen und in unterschiedlicher Qualität.


    Also, genau Fragen, dann gerne eine genaue Antwort


    Gruß
    trainer

  • Zitat von trainer


    Also, genau Fragen, dann gerne eine genaue Antwort


    Gerne!


    1. Läuft z.B. die Umschulung zur FSS nebenbei zur bisherigen Verwendung oder ist es dann ein Ausbildungsverhältnis?
    2. Blockunterricht?
    3. Wo wird der Stoff vermittelt, den die regulären Azubis auf der Berufsschule lernen?
    4. Wer fördert solche Umschulungen und wer kann/ darf solche Förderungen in Anspruch nehmen?
    5. Worauf sollte man bei der Umschulung generell achten?
    6. Kann man dem AG (oder der BG) gegenüber Forderungen geltend machen (fortbilden kann und soll man sich ja und wenn ich mich nicht irre kann ich da auch ein kleines bisschen einfordern)?
    7. Wann kann man die Umschulung beginnen oder ist diese Zeitunabhängig?
    8. Welche Vorraussetzungen muss man genau erfüllen?
    9. Ist es realistisch auch machbar (Umschulung zusätzlich zum "normalen" Dienst im Sicherheitsdienst)?
    10. Erfahrungswerte. Wie viele schaffen es?
    11. Mit welchen Kosten muss man rechnen?
    12. Wo kann man sich, wenn man Interesse hat persönlich beraten lassen?


    Schonmal mein Dank im Vorraus für die Auskünfte und MÜhe. *wachmann*

  • Hallo,


    so "kenne" ich den Umstand Umschulung.


    Wird im großen und ganzen von einer BG oder der Arbeitsagentur bezahlt.
    Normalerweise bedarf es, das der Umschüler in seinem Erstberuf nicht mehr arbeiten kann (z.B. Bäcker mit Mehlallergie).
    Entweder ist er also Arbeitslos, oder hängt einer BG an der Backe.
    Wobei, es gibt genügend Fälle, wo diese Vorraussetzung, also nicht mehr im "alten" Beruf arbeiten zu können, nicht gegeben ist und eine Maßnahme trotzdem bewilligt wurde bzw. sicherlich auch noch wird. Hier dürften generell die BG`s außen vor sein, also Arbeitsagentur.


    Eine Umschulung bei einem Bildungsträger ist letztlich ein Ausbildungsverhältnis. Habe noch keinen Fall gehört, wo so etwas neben dem ausgeführten Beruf stattgefunden hat. Damit ein Bildungsträger die Maßnahme vor z.B. der Arbeitsagentur durchbekommt, bedarf es eines Konzeptes, welches letztlich den entsprechenden Rahmenlehrplan erfüllt. Kann mir also schwer vorstellen, wie dies neben einer vollen Arbeitstätigkeit funktionieren soll. Viele schreckt ja schon die Meisterschule neben dem Beruf vom Zeitaufwand her ab, wie lange sollte dann die Fasus - Ausbildung dauern ?


    Die Vermittlung der Kenntnisse sollte durch entsprechende Dozenten stattfinden, deshalb vor Vertragsabschluss gerade hier nachfassen und dardurch verhindern, das ahnungslose Nichtsnutze den Unterricht "gestalten".


    Fortbildung, die der Arbeitgeber gestatten kann, "Fortbildungsurlaub", ist, wenn überhaupt möglich, in der Regel 5 Tage im Jahr. Es gibt aber genügend Arbeitgeber, die dies nicht ermöglichen.


    Beratung gibt die zuständige BG, Arbeitsagentur, eventuell ein kompetenter Bildungsträger. Die erst genannten allerdings wohl nur ausführlich, wenn man in ihr Zuständigkeitsmuster fällt.


    Das es gar viele Angebote im Zusammenhang mit der Fasus geben soll, wage ich zu bezweifeln. Dies deshalb, weil seit etwa 2004 die entsprechenden Argen und die Arbeitsagentur in Richtung Umschulung nur noch "geitzig" Fördern. Dies hängt unter anderem damit zusammen, das trotz erfolgreichem Abschluß der Maßnahme im Verhältnis Kosten / Nutzen nicht gar zu viele den Sprung in ein vernünftiges Arbeitsverhältnis geschaft haben, dies gilt für sämtliche Maßnahmen, nicht nur für die Fasus.
    Und für einen Bildungsträger lohnt es sich nicht, für eine Handvoll Leute eine Maßnahme zu starten. So gibt es sicherlich auf der ein oder anderen Webseite hinweise, das zum Zeitpunkt XY eine Maßnahme geplant ist, doch letztlich werden nur die wenigsten tatsächlich beginnen.


    Also, eine solche Maßnahme steht und fällt mit den Dozenten, egal um welchen Beruf es sich handelt.


    mfg

  • 1. Läuft z.B. die Umschulung zur FSS nebenbei zur bisherigen Verwendung oder ist es dann ein Ausbildungsverhältnis?
    Antwort: Es ist kein klassisches Ausbildungsverhältnis
    2. Blockunterricht?
    Antwort: Normal vollzeit, d.h. Unterricht und Praktikum
    3. Wo wird der Stoff vermittelt, den die regulären Azubis auf der Berufsschule lernen?
    Antwort: In den Unterrichtsblöcken
    4. Wer fördert solche Umschulungen und wer kann/ darf solche Förderungen in Anspruch nehmen?
    Antwort: Arbeitsagentur, BG, wenn Du in deinem normalen Job nicht mehr arbeiten kannst
    5. Worauf sollte man bei der Umschulung generell achten?
    Antwort: Kompetenz des Bildungsträgers und hilft mir die Ausbildung weiter
    6. Kann man dem AG (oder der BG) gegenüber Forderungen geltend machen (fortbilden kann und soll man sich ja und wenn ich mich nicht irre kann ich da auch ein kleines bisschen einfordern)?
    Antwort: s.o.
    7. Wann kann man die Umschulung beginnen oder ist diese Zeitunabhängig?
    Antwort: Gibt feste Termine, normal im Sommer / Herbst
    8. Welche Vorraussetzungen muss man genau erfüllen?
    Antwort: Keine Voraussetzungen
    9. Ist es realistisch auch machbar (Umschulung zusätzlich zum "normalen" Dienst im Sicherheitsdienst)?
    Antwort: M.E. nein. Du kannst aber auch (wenn Du fit bist) im Rahmen einer externenprüfung die Prüfung zur FSS ablegen. Mußt halt wissen was drankommt und entsprechend lernen. Ist eine Frage der Motivation.
    10. Erfahrungswerte. Wie viele schaffen es?
    Antwort: ??? Kommt sicher auch auf den Bildungsträger an ???
    11. Mit welchen Kosten muss man rechnen?
    Antwort: ????
    12. Wo kann man sich, wenn man Interesse hat persönlich beraten lassen?
    Antwort: Am besten mal im Kursnet der Arbeitsagentur nach Ausbildungseinrichtung suchen.


    Hoffe ich konnte Dir etwas helfen.


    Gruß
    trainer

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