Wer zahlts Strafmandat fürs unumgängliche Falschparken ?

  • Hello @all,


    mal eine grundsätzliche Frage : Wer zahlt eigentlich den Strafzettel, wenn der Geldpanzer z.B. im Haltverbot halten oder zu einer "falschen Lieferzeit" in eine Fußgängerzone einfahren muss ?


    Ich hab ja schon gehört, das die Firma sich Ausnahmegenehmigungen besorgen kann für z.B. Fußgängerzonen, aber was, wenn die Firma keine beantragt !?


    Muß dann der Fahrer zahlen, obwohl ihn im Grunde gar keine Schuld trifft ?!


    Oder reicht ein entsprechender Widerspruch gegen den Bescheid ?


    MfG
    Julian

  • Für Verstöße gegen die StVO ist der Fahrer selbst verantwortlich.
    Wenn nicht gerade ein sehr gutes Verhältnis zur Bußgeldbehörde vorliegt, dürfte ein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid wenig bis nichts bewirken.


    Wie du bereits sagtest: FÜr Fußgängerzonen kann sich das Unternehmen Ausnahmegenehmigungen geben lassen. Das ist grundsätzlich für GWT/GAA-Service machbar, kostet halt nur eine Verwaltungsgebühr.


    Hat man diese Genehmigung halt nicht, dann hat man sich als Fahrer an die StVO zu halten: Man hat ja schließlich keine Sonderrechte!
    Verstößt man gegen die StVO und wird dabei erwischt, hat man schlichtweg Pech gehabt.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Laut Dienstanweisung müssen wir aus Sicherheitsgründen nahe den Banken parken.


    So besagt es die Dienstvorschrift für die GuW Transporte.


    Die Firma möchte, das sich jeder MA daran hält,also befolgen wir diese Anweisung.


    Kommt Knöllchen,zahlt Firma.Wenn nicht,zahle ich auch nicht.


    Weil:Wenn der Fahrer nicht zahlt,gilt die Halterpflicht. Halter muss zahlen.

  • Zitat

    Weil:Wenn der Fahrer nicht zahlt,gilt die Halterpflicht. Halter muss zahlen.


    Aha... na wenn du das sagst.


    Das trifft allerdings nur dann zu, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann (und im Übrigen auch nicht für alle StVO-Verstöße)
    Ist der Fahrer allerdings feststellbar und will nur nicht zahlen, ist das völlig egal. Da tritt dann keine Halterpflicht ein, wie du sie nennst.
    Da werden dann ggf. Zwangsmaßnahmen gegen den bekannten Fahrer geführt, bis er zahlt.
    Das kann z.B. auch die Erzwingungshaft bedeuten (hatte selbst schon welche in die JVA gebracht, die eine 10-EUR-Verwarnung auch nach mehreren Mahnugen und Androhung der Erzwingungshaft nicht bezahlt haben)

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    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Bei uns ist das so geregelt das die Firma sagt sie besorgt Ausnahmegenehmigungen, gibt es keine und es kommt dadurch zu Verstössen zahlt auch die Firma die Bussgelder.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Hallo julian29,


    Zitat


    mal eine grundsätzliche Frage : Wer zahlt eigentlich den Strafzettel, wenn der Geldpanzer z.B. im Haltverbot halten oder zu einer "falschen Lieferzeit" in eine Fußgängerzone einfahren muss ?


    Dafür hat eine Securityfirma normalerweise eine "Ausnahmegenehmigung" beim Ordnungsamt beantragt.....


    Leider haben "übereifrige Politessen" (und auch so manche "Clowns" der ABM-Ordnungsdienste der Städte) leider keine Ahnung von der
    gesetzlichen Lage.....
    Stichwort : StVO § 46

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Die Ausnahmegenehmigungen zu bekommen ist nicht das Problem,die Firmen möchten sich nur die Gebühren dafür sparen.
    In der Regel 60-100 €.


    Gutes Geschäft für die Städte :lol:

  • Da läuft es so, dass der Mitarbeiter das Knöllchen bezahlt und dann mit dem Beleg sich das Geld rückerstatten lässt.
    Blitzer sind das Problem des Fahrers. Das ergibt sich auch aus der Gesetzeslage so.

  • Warum Blitzer?


    Wer zwingt uns zu rasen ?


    Ich stehe im Stundenlohn und möchte Geld verdienen.


    Halten wir uns an die STVO,die gilt für jeden.Auch für GT Transporte.

  • RASEN????


    Manchmal blitzt es halt mal. Ab etwa 7 kmh kommt eh die Rechnung. Und die haben eher etwas mit allem Möglichen zu tun, aber am allerwenigsten mit Rasen.

  • Manch einer bescheisst sich nun mal am liebsten selbst. Nicht nur das er sich um die Arbeitszeit bringt, die ja bezahlt wird, wenn er durch die Gegend rast.
    Er muss auch noch was obendrauf legen weil er die Tickest für zu schnelles fahren selber bezahlen muss. :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Hallo drago
    Gut erkannt. :lol: :lol: und es schont die Nerven :lol:


    Wie war der Spruch ? Rase ruhig,an der nächsten Ampel sehen wir uns wieder :D:D

  • Richtig money und nicht vergessen "In der Ruhe liegt die Kraft" :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Ich auch und deswegen kriege ich auch keine Strafmandate :lol: :lol:

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Problem ist nur, dass man manchmal Gas geben muss, weil es anders nicht geht oder die Tour einfach zu voll ist. Gerade wenn man dann heikle Kunden drauf hat, dann kann es böse ausgehen, wenn man die nicht zeitgerecht entsorgt. Fahrerisch darf man in dem Job eh keine Hemmungen haben.

  • Sollte das wirklich so sein, dann hat wohl derjenige der die Tour geplant hat einen Fehler gemacht. Alle Planungen sollten unter Einhaltung der STVO geschehen. Ist dies nicht der Fall interessiert es mich eigentlich nicht so sehr, muss nicht Strafmandate zahlen für die Dusseligkeit anderer.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Zitat von Dwight

    Problem ist nur, dass man manchmal Gas geben muss, weil es anders nicht geht oder die Tour einfach zu voll ist. Gerade wenn man dann heikle Kunden drauf hat, dann kann es böse ausgehen, wenn man die nicht zeitgerecht entsorgt. Fahrerisch darf man in dem Job eh keine Hemmungen haben.


    Also das ist das bekloppeste was ich dazu gelesen habe und das darf nicht unwidersprochen bleiben.
    Dein Chef lacht sich krumm wenn dein Führerschein fort ist und schickt den nächsten auf Tour, der so bescheuert ist zu rasen "damit er die Tour" schafft und "der heikle Kunde" zufrieden ist. Meinst du das dankt dir jemand? Ich weiß nicht wie lange du den Job schon machst aber mit einer so gleichgültigen Einstellung zum eigenen Führerschein (sprich: Existenzgrundlage) bestimmt nicht mehr lange.
    Wenn die Tour zu voll ist dann muß was runter genommen werden oder sie dauert länger. Niemand kann mich zwingen zu rasen und meine Existenz aufs Spiel zu setzen. Oder die Tour dauert eben länger.
    Aber es sind nicht wir Fahrer, die sich darüber Gedanken machen müssen.
    Wenn ich zu schnell fahre, dann nur aus privaten Gründen, z.B. wenn ich Mist gebaut habe und das wieder ausbogeln muß und dann kann ich mir immer sagen: selbst schuld! Aber dienstliche Gründe gibt es für mich nicht.
    Übrigens kann man auch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit einbüßen bei groben Verstößen und dann stehst du ganz alleine da. Also für mich kommt das nur wegen dem Job nicht in Frage-

    Unter den Blinden ist der Einäugige König...

  • Danken wird mir das keiner, nur bekomme mein Gespann und ich die Repression, wenn es wieder Ärger gibt, weil wir nicht rechtzeitig vor Ort waren, weil es "mit" StVO nicht ging. Den "Tour planen" und "Tour fahren" sind leider zwei Paar Stiefel. Zwingen lasse ich mich zu so etwas schon garnicht, was auch einer der Gründe war, warum ich aus GWT weg bin.

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