Hello @all,
mal eine grundsätzliche Frage : Wer zahlt eigentlich den Strafzettel, wenn der Geldpanzer z.B. im Haltverbot halten oder zu einer "falschen Lieferzeit" in eine Fußgängerzone einfahren muss ?
Ich hab ja schon gehört, das die Firma sich Ausnahmegenehmigungen besorgen kann für z.B. Fußgängerzonen, aber was, wenn die Firma keine beantragt !?
Muß dann der Fahrer zahlen, obwohl ihn im Grunde gar keine Schuld trifft ?!
Oder reicht ein entsprechender Widerspruch gegen den Bescheid ?
MfG
Julian