Dienstliche Veranstaltungen nach 12-Stunden-Nachtdiensten ..

  • Hallo alle miteinander, ich habe da ein brennendes Problem.
    Ich bin auf einem Objekt Waffenträger und muss ja nunmal 4 x im Jahr dienstlich Schiessen. Folgendes ist mir im März passiert:
    Eigentlich hätte ich an dem Montagmorgen zum Schiessen gehen können, denn ich hatte Sonntag zum Montag keinen Dienst eingeplant. Nun wurden Kollegen krank und kollegial wie man ist, übernahm ich den Sonntagsdienst, den 4. in Folge und hätte Montag zu Dienstag den nächsten Nachtdienst gehabt. Daher erklärte ich meinem Objektleiter, dass ich mich nach den 12 Stunden, die ja eigentlich 16-17 Stunden waren, nicht mehr in der Lage fühlte, noch in einem anderen Objekt Schiessen zu gehen. Er teilte das am Montag Morgen dem großen Chef mit und der sagte nichts dazu. Allerdings hatte ich schon einen Tag später eine Abmahnung wegen unbegründeten Fernbleiben vom Dienstschiessen im Briefkasten. Daraufhin schickte ich sofort einen Widerspruch los, der, wie mir später erklärt wurde, nicht anerkannt wird.
    Jetzt meine Frage: Was sagt die Berufsgenossenschaft, darf ich nach 12-Stundendiensten überhaupt noch Schiessen gehen?
    Die Antwort des Chefs war nur: "Die anderen gehen auch schiessen", worauf ich darauf hinwies, das die anderen das selbst entscheiden müssten, ich aber an meine Gesundheit denken müsste.
    Keine Einsicht beim Chef ... Wer kann helfen? :(

    Ehrlichkeit, Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft

  • das ArbZG sagt :
    § 7
    Wird die werktägliche Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus verlängert, muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden


    also wäre es grundsätzlich schon möglich, den Dienst über diese 12 Std hinaus zu verlängern


    und die BG sagt :
    § 18 BGV-C-7
    Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass Versicherte, die Träger von Schusswaffen nach Absatz 1 sind, regelmäßig an Schießübungen teilnehmen und ihre Schießfertigkeit sowie Sachkunde nach dem Waffenrecht ihm oder einem Sachkundigen nachweisen.


    Eine regelmäßige Teilnahme an den Schießübungen ist dann gegeben, wenn die Teilnahme an den Übungen in der Regel mindestens viermal jährlich erfolgt und hierbei grundsätzlich ein Zeitabstand von drei Monaten eingehalten wird.


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://medien-e.bghw.de/uvv/68/18.htm">http://medien-e.bghw.de/uvv/68/18.htm</a><!-- m -->

  • zur Abmahnung:


    eine Abmahnung ist eine einseitige Erklärung des AG (er rügt darin einen seiner Meinung nach schudhaft vorwerfbaren Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag)
    genauso ist dein Widerspruch eine einseitige Willenserklärung ( du weist den Vorwurf zurück und rechtfertigst dein Verhalten)


    deshalb ist es völlig unnötig, ob sowohl die Abmahnung von dir als auch der Widerspruch vom Chef von irgendjemand anerkannt wird.
    Beide Erklärungen stehen im Raum.
    Nach § 83 BetrVG ("Erklärungen des Arbeitnehmers zum Inhalt der Personalakte sind dieser auf sein Verlangen beizufügen") muß der AG deinen Widerspruch zur Abmahnung in die Personalakte einpflegen, ob er ihn anerkennt oder nicht.


    für die evtl. Wirksamkeit einer Abmahnung ist es völlig unerheblich, ob der AN dagegen vorgeht oder erstmal nichts unternimmt
    sollte der AG irgendwann mal eine Kündigung auf diese Abmahnung stützen (z.b. weil der abgemahnte Vorfall erneut passierte)
    kann man immer noch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gegen diese (alte) Abmahnung vorgehen, der AG müsste beweisen, daß sie wirksam ist und ein Richter entscheidet im Einzelfall


    ich würde jetzt erstmal die Füsse stillhalten
    du kannst im Moment nichts mehr gewinnen, außer den AG noch mehr zu verärgern


    diese "Pflichtschießtermine" sind für dich wichtig, eine Nichtteilnahme kann zur Folge haben, daß du eine Zeitlang nicht mehr als Waffenträger eingesetzt werden kannst ( da der AG sonst Probleme mit der BG bekäme)


    für die Zukunft würde ich darauf achten, zukünftig keine Schicht mehr zu übernehmen, wenn im Anschluß noch "Schießen" anstünde
    oder eben, wenn es nicht anders geht, dich nach Ableistung der Schicht "arbeitsunfähig" melden und ein Attest vom Arzt vorlegen
    da könnte der AG nichts machen ( wenn er es denn so haben will, und nicht einsieht, daß ein Mensch keine Maschine ist, mit unbegrenzter Leistungsfähigkeit)


    wenn es einen BR gibt, könnte man den mal auf diese Problematik aufmerksam machen

  • Zitat von "Halbgott-MV"

    Hallo alle miteinander, ...


    Hallo Halbgott,


    ich glaube dein Chef hat wohl Fisch gegessen! Dein Verhalten ist nicht mal als bedenklich zu bezeichnen... Ich werde mir mal Gedanken machen...


    Teile mir doch mal den "Stand der Dinge" mit, wenn Du willst.


    Ich habe das gerade erst gelesen und ich glaube ich werde jetzt porös.

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

    Einmal editiert, zuletzt von PowerTurtle () aus folgendem Grund: Keine Vollzitate bitte! ;) Zumal der Beitrag oben auf der selben Seite steht.

  • Hallo Doph_Zügota,


    hatten jetzt den nächsten Schießtermin, den habe ich wahrgenommen und bin nachher auf ein anderes Objekt zur Arbeit. Andere MA leider nicht. Nun bin ich gespannt, ob die auch 'ne Abmahnung kriegen. Wenn nicht, geht ein zweiter Widerspruch gleich an die nächsthöhere Stelle im Konzern, mit der Frage nach Gleichbehandlung. Mal sehen, was dabei rauskommt. Diesmal werde ich auch den Betriebsrat einschalten. :devil:

    Ehrlichkeit, Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft

  • Hallo,


    zunächst bedanke ich mich für die Rückmeldung. Den Betriebsrat einzuschalten ist sicher eine erfolgversprechende Möglichkeit um diesem Wahnsinn abschließend zu klären.


    Ich kann das noch nicht fassen…

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.