Den § 34a Abschaffen

    • Erster Beitrag

    Habe da mal eine interessante Idee im Netz aufgeschnappt!
    Was würde sich im Bewachungsgewerbe ändern wenn man den §34 a abschafft, also nicht über Nacht sonder langsam auslaufen lassen. Sodas als Folge dessen nur noch die Meister,FSS,WSFK überbleiben!
    Würde das einen positiven Effekt oder einen negativen Effekt auf das Bewachungsgewerbe haben!?



    (Das ist nicht meine persönliche Meinung und auch nicht meine Idee, also bitte nicht zur öffentlichen Hinrichtung aufrufen)

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

  • Zitat

    Selbst die Befreiungsgründe vom 34a sind lächerlich: Sachkunde, FSS oder WSFK/GSSK reichen aus.


    Sorry, aber warum ist es lächerlich, wenn eine WSFK/GSSK vom 34a befreit ist? Der hat ja wohl wirklich mehr Unterricht genossen, als der "Frischling", der die 40-Stunden-Unterrichtung nach 34a macht.
    Oder noch besser: Die FSS, ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (gleichzusetzen mit einer handwerklichen Ausbildung, bei der der Azubi nach erfolgreich bestandener Prüfung Geselle ist).


    Oder die anderen Befreiungstatbestände: Polizei, BGS, Feldjäger...
    Auch die haben sicherlich mehr rechtliche Kenntnisse als jeder, der die Sachkunde macht.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Zitat von guardian_bw

    Sorry, aber warum ist es lächerlich, wenn eine WSFK/GSSK vom 34a befreit ist? Der hat ja wohl wirklich mehr Unterricht genossen, als der "Frischling", der die 40-Stunden-Unterrichtung nach 34a macht.


    Sie sind deshalb lächerlich, weil man mit der GSSK auf 200 Stunden Unterricht kommt und dann ein Unternehmen gründen darf welches u.U. Polizeikasernen, Atomkraftwerke oder Botschaften bewacht.


    Zitat

    Die FSS, ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (gleichzusetzen mit einer handwerklichen Ausbildung, bei der der Azubi nach erfolgreich bestandener Prüfung Geselle ist)


    Eben. Siehe oben. Brötchen backen oder Fahrradreifen wechseln (lassen) darf man nur als Meister, aber Polizeikasernen,...


    Zitat

    Oder die anderen Befreiungstatbestände: Polizei, BGS, Feldjäger...
    Auch die haben sicherlich mehr rechtliche Kenntnisse als jeder, der die Sachkunde macht.


    Aber nicht vom BGB und HGB. Von Betriebswirtschaft ganz zu schweigen. Guck' dir mal den Lehrplan zum MSS an, wie viel kaufmännischen Lehrstoff die büffeln müssen. Und vor allem, mit welcher Begründung: "Geprüfte Meister/Geprüfte Meisterinnen für Schutz und Sicherheit sind befähigt, in privaten ... Unternehmen ... in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen."


    Die gleiche Befähigung wird per se jemanden zugestanden, der 80 Stunden bei der IHK rumgepupt hat. Das Argument dafür ist die Gewerbefreiheit (Art. 12 GG) obwohl da ausdrücklich steht, dass die "Berufsausübung ... durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden" kann.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • @eugene


    ok, ich sprach mit meinem Beitrag eigentlich nicht für jemanden, der ein Unternehmen gründen will, sondern vielmehr für diejenigen, die im Bewachungsgewerbe arbeiten möchten (was ja eigentlich auch das Topic hier ist).


    Um arbeiten zu dürfen, auch als sog. Fachkraft, sind WSFK/GSSK, MSS sowie auch andere Befreiungstatbestände wie eben Polizei/Zoll/BGS etc. wirklich mehr als ausreichend - sie sind in jedem Fall besser ausgebildet als jeder 34a-Unterrichtete (und dürfen sich zu Recht auch "Fachkraft" nennen.

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  • Also so gesehen hat er recht, finde ich!
    Die Ausbildung als Feldjäger reicht ja noch lange nicht um auch erfolgreich ein Unternehmen zu führen. Wobei die Realität zeigt ja auch dass es Menschen mit der 80 Stunden Schulung auch locker geschafft haben.

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  • Zitat von Landgraf

    Ich sehe dein Argument @ EV


    Aber wir wollen uns auch nichts vormachen wie der Gesellensohn seine Prüfung auf jeden Fall bestanden hat....Vattern besorgt Lehrstelle, geht mit den Innungsleutchen einen heben...Sohn kann kaum schreiben und besteht trotzdem mit satter 4 im Schnitt, macht aber nix, fängt ja eh bei Pappa an :D


    Wenn der Prozent derer, wo Papa Sicherheitsunternehmer ist und Sohnematz durch die FSS-Prüfung geschleust wird der gleiche ist wie bei den Handwerksgesellen wäre dieses bereits ein Sieben-Meilenschritt nach vorne. Und selbst wenn ich dann noch die 75-jährigen Konzessionäre dazu rechne, die für 100 € im Monat den Kopf hinhalten, wäre das in Summe besser als 80 Stunden Unterrichtung.


    Zitat

    Ich hab Handwerksmeister in der Famillie, ich kenn den Schmuh der da betrieben wird ganz gut....


    Und ich habe Verwandtschaft, die als Trockenbauer trotz TBW (HWK) immer noch keine Fensterrahmen bepinseln darf.


    Zitat

    Persönlich würde ich es allerdings definitiv begrüssen wenn die Vorraussetzungen zum Selbstständig machen im Gewerbe eine etwas höhere Messlatte bekommen würden....nicht für den kleinen Arbeitnehmer sondern für den AG wohlgemerkt.


    Sag' ich doch. Zum Mehl in die Backstube tragen oder Farbtopf umrühren braucht man keinen Meisterbrief.

    --
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    Dagobert Lindlau

  • Dann stimmen wir ja überein.... :D

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Also irgendwie läuft das Thema aus dem Ruder!
    Habe dieses Thema in einem andern Forum aufgegriffen und dort gab es ein relativ vernünftiges Pro und Contra. Und weil ich die Gedankengänge sehr gut fand dacht ich das man sowas hier auch mal „Im Geiste durchspielen könnte“.


    Aber irgendwie wird das nicht`s!
    :( :?

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  • Doch, wird doch was. - Ich habe es durchgespielt und meine Meinung dazu geäußert. Genau wie die anderen auch. Und so soll es auch sein.
    Die überwiegende Mehrheit hier oder sogar alle sind der Meinung, den 34a zu erhalten. Es ist ja eben auch mehr als vorher.
    Das habe ich in meinem Beitrag auch erwähnt. Aber vielleicht könnte man ihn modifizieren gerade was die Selbständigkeit angeht. Da hat Eugene nämlich schon recht mit den Kaserenen und Atomkraftwerken usw....und das unterscheidet sich doch wohl vom Fensterrahmen anpinseln :o

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Also Atomkraftwerke sind schon eine höhere Liga und da sollten die Maßstäbe wirklich sehr hoch liegen. Bei Kasernenbewachungen sehe ich das nicht so eng, weil das macht ja auch jeder Wehrdienstleistende.


    Wobei bei den Waffenträgern würde ich auch wieder sagen: "Da geht noch was"!

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  • Zitat

    Wobei bei den Waffenträgern würde ich auch wieder sagen: "Da geht noch was"!



    Für mich als "staatlich ausgebildeter" Waffenträger ist es ohnehin ein Unding, wie ein Sicherheitsmitarbeiter nach ein paar Stunden Schulung eine Schusswaffe in die Hand gedrückt bekommt...
    Wenn ich bedenke, wie ich damals gedrillt wurde, bis man mir überhaupt mal scharfe Munition gab, geschweige denn die Waffe außerhalb der Ausbildungsstätte führen durfte,
    und dann mit ansehen muss, wie lasch (sorry!) das in der freien Wirtschaft gehandhabt wird, dann bekomm ich gelinde gesagt das große ko***n.

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  • Zitat von guardian_bw

    Für mich als "staatlich ausgebildeter" Waffenträger ist es ohnehin ein Unding, wie ein Sicherheitsmitarbeiter nach ein paar Stunden Schulung eine Schusswaffe in die Hand gedrückt bekommt...
    Wenn ich bedenke, wie ich damals gedrillt wurde, bis man mir überhaupt mal scharfe Munition gab, geschweige denn die Waffe außerhalb der Ausbildungsstätte führen durfte,
    und dann mit ansehen muss, wie lasch (sorry!) das in der freien Wirtschaft gehandhabt wird, dann bekomm ich gelinde gesagt das große ko***n.


    Wobei hier natürlich der Staat und die BG die größte Mitschuld trägt, weil er es sehr einfach macht


    a) "den Schein" zu bekommen
    b) nicht dafür sorgt, dass die Vorschriften die man erlässt nicht durchgesetzt werden


    Wenn ich da an meine Waffensachkunde zurückdenke... Gottseidank habe ich [in solchen Dingen] bewandte Kollegen die mir da entspr. Nacheinweisungen/ Unterweisungen gegeben haben, denn ansonsten wäre ich nur auf dem Papier waffensachkundig und praktisch eigentlich nicht. :?

  • Zitat

    Wobei hier natürlich der Staat und die BG die größte Mitschuld trägt, weil er es sehr einfach macht


    a) "den Schein" zu bekommen
    b) nicht dafür sorgt, dass die Vorschriften die man erlässt nicht durchgesetzt werden


    Da muss ich dir (leider) Recht geben...

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  • Also mit Waffen muss man sich beschäftigen um an den Dingern Sicherheit zu bekommen. Wobei auch die Routine sehr gefährlich ist, wenn ich so an die Auslandseinsätze denke.


    Wenn man die kleinen Freuden-Spender 24 Täglich mit sich rum schleppt, verliert man auch schnell den Respekt vor der Waffe. Weil sie irgendwie wie eine Taschenlampe ist man hat sie einfach am Mann/Frau.
    :?

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  • Zitat

    Wenn man die kleinen Freuden-Spender 24 Täglich mit sich rum schleppt, verliert man auch schnell den Respekt vor der Waffe. Weil sie irgendwie wie eine Taschenlampe ist man hat sie einfach am Mann/Frau.


    Naja, ich hatte die Waffe zwar nicht 24h täglich an mir, dennoch täglich solange ich im Dienst war.
    Natürlich war die Waffe für mich nichts besonderes mehr, eben ein notwendiges Einsatzmittel wie andere Einsatzmittel auch.


    Den Respekt vor der Waffe habe ich allerdings nie verloren, ebenso wurde uns der Umgang mit der Waffe dermaßen eingebleut (wir bekamen z.B. erst nach 3 Monaten täglicher "Trockenübungen" das erste Mal scharfe Munition), dass zumindest ich diese gelernten Verhaltensweisen auch nie geändert habe. Ist einfach "drin".


    Auch heute noch (bin mittlerweile seit 7 Jahren kein Waffenträger mehr), wenn ich hin und wieder mit befreundeten Sportschützen oder ehemaligen Kollegen auf dem Schießstand bin, wird alles noch genauso gemacht, wie es erlernt wurde.

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  • Das ist wie mit dem Fahrrad fahren..... :wink:


    Wo wurdest Du den ausgebildet das Du erst nach 3 Monaten scharfe Mun bekommen hast!? :shock:

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  • hallo,


    ich bin der meinung, das die sachkundeprüfung als "standard" eingeführt werden sollte da auch eine prüfung erfolgt. bei der unterrichtung, ist nur die anwesenheit erforderlich. weiterbildungen (vor allem im praktischen bereich z.b. handhabung feuerlöscher, deeskalationsübungen, festnahmetechniken und sv) sind zwingend notwendig egal um welchen ihk abschluß es sich handelt. was die waffensachkunde betrifft, ich habe eine der schwersten prüfungen abgelegt (nach § 31) und als sich da sich das waffengesetz geänder hat, habe ich nochmal eine waffensachkundeprüfung (nach § 7/ abgelegt. ich halte nicht viel von diesen crashkursen (16 stunden) die bei weitem nicht ausreichen da nur eine oberflächliche behandlung der themen möglich ist. aber auch nach bestandener prüfung sind weiterbildungen in diesem bereich unerläßlich.


    gruß


    mike

  • Zitat von independence1979

    Das ist wie mit dem Fahrrad fahren..... :wink:


    Wo wurdest Du den ausgebildet das Du erst nach 3 Monaten scharfe Mun bekommen hast!? :shock:



    Anfang der 90er, Polizei Baden-Württemberg.

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  • Das stimmt die Sachkunde als minimum ist auch eine gute Idee und nicht so schwer umzusetzen wenn man wollte!


    Aber bei der Ausbildung von Waffenträgern, würde es wohl schon an den Kosten scheitern. Wobei das ja nicht mal die großen Combat-Lehrgänge sein müssen. Wie man die Waffe zieht und in Anschlag zu bringen hat ohne sich in den Fuß zu schiessen wäre ja schon mal was. Dafür braucht sie nicht mal geladen zu sein....

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  • Na gut eine bessere Ausbildung als bei der Polizei kann man wohl nicht bekommen.

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  • Zitat von guardian_bw

    Anfang der 90er, Polizei Baden-Württemberg.



    Bruchsal ?

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