Selbstständig

  • Hallo Securitytreff Freunde, hab da so ne Frage: Ich bin seit ca 4 jahren in der Sicherheitsdienst Branche, wolte mich jetzt Selbstständig machen, habe aber nur die Unterrichtung nach §34a, keine Sachkunde Prüfung!!! wolte aber nur als sub für mehrere unternehmer arbeiten ( Sicherheitsdienst ) muss ich da umbedingt die Sachkunde Prüfung machen um eine Detektei an zu melden? oder kann man das anders machen? Ich danke euch jetzt schon für konkrete Antworten. Gruss D.S.

  • hallo,


    um eine detektei anzumelden, benötigst du weder die unterrichtung noch die sachkundeprüfung. das detektivgewerbe fällt unter "überwachungstätigkeiten" du benötigst daher lediglich eine überprüfung nach § 38 gewo. eine erlaubnis wie beim bewachungsgewerbe wird ebenfalls nicht benötigt. du darfst allerdings mit einem detektivgewerbe keine bewachungstätigkeiten durchführen, auch nicht als einzelhandelsdetektiv (kaufhausdetektiv) da diese tätigkeiten unter das bewachungsgewerbe fallen.


    gruß


    mike

  • Kann ich da nicht als SUB für eine Sicherheitsdienst Firma Arbeiten als Rechnungssteller? Sorry das ich hier so frage aber ich habe einfach das gefühl das jeder bei uns hier in der umgebung als was anderes sagt und die bei IHK selber keine ahnung haben, ich habe ledeglich vor für mehrer Sicherheits Firmen zu arbeiten und keine eigene sachen am land ziehen.

  • Wenn du im Bereich Bewachung (wie bereits gesagt gehört die Detektivbranche nicht dazu) selbständig arbeiten willst brauchst du zunächst die Bewachungserlaubnis der zuständigen Behörde. Um diese Bewachungserlaubnis zu bekommen, brauchst du u.a., neben ein paar weiteren Voraussetzungen wie z.B. einwandfreies Führungszeugnis, vorhandene Versicherung usw. die Sachkunde nach 34a (also die 80 Stunden).


    Auch wenn du keine eigenen Aufträge an Land ziehen willst, sondern nur als Sub für andere Unternehmen arbeiten willst, ist das trotzdem ein eigenes Gewerbe und somit eine erlaubnispflichtige Selbständigkeit.


    Das bezieht sich wie gesagt nur auf Unternehmen im Bereich Sicherheitsdienste, also Bewachungen (z.B. Veranstaltungsschutz, Objektschutz, Personenschutz etc.).

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • guardian_bw


    hallo,


    er benötigt nicht die sachkunde um ein gewerbe anmelden zu können, lediglich die unterrichtung für selbstständige ( 10 tage). für die arbeiten in den bereichen in welchen die sachkunde verlangt wird könnte er personal einstellen welches die sachkundeprüfung hat.


    gruß


    mike



  • Ok, wenn du das sagst. Ich dachte, man benötigt die 80-Stunden-Schulung, die m.W. der Sachkunde entspricht...
    Kann mich da aber irren...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Irgendwie redet ihr aneinander vorbei. Hier nochmal ein Blick in die einschlägige Vorschrift:
    § 1 Zweck, Betroffene
    (1) Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut zu machen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
    (2) Dem Unterrichtungsverfahren haben sich zu unterziehen
    1. Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung als Selbständige ausüben wollen,
    2. bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind,
    3. die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen und
    4. sonstige Unselbständige, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach
    § 34a Abs. 1 Satz (4) der Gewerbeordnung beschäftigt werden sollen.

    also sebstständig will er ja arbeiten
    jetzt das Verfahren:


    (1) Die Unterrichtung erfolgt mündlich, die zu unterrichtende Person muß über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Die Unterrichtung hat für Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 mindestens 80 Unterrichtsstunden zu dauern; für Personen im Sinne der Nummer 4 muss die Unterrichtung mindestens 40 Stunden dauern. Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten. Bei der Unterrichtung soll von modernen pädagogischen und didaktischen Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden. Mehrere Personen können gleichzeitig unterrichtet werden, wobei die Zahl der Unterrichtsteilnehmer 20 nicht übersteigen soll.
    (2) Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung nach Anlage 1 aus, wenn die unterrichtete Person am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und sich die Kammer durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch einen aktiven Dialog mit den Unterrichtsteilnehmern sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen, davon überzeugt hat, dass die Person mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung nach Maßgabe von § 4 vertraut ist.


    Also nach meiner Interprätation endet das Unterrichtungsverfahren für Selbstständige zwingend mit einer Prüfung.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Interessante Interpretation....


    Geeignete Massnahmen können einfach alles sein.....und ein Bisserl Frage und Antwort im Unterricht wird sogar explizit als ausreichend benannt....


    80 Stunden absitzen und gut....dazu zwischendrin ein Multiple Choice ohne Bestehensgrenze, der Schüler ist ja schliesslich Kunde ^^...Bescheinigung der Teilnahme und Attacke.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • hallo,


    es gibt bei den unterrichtungen keine prüfung.


    unterrichtung für angestellte (alt 24 stunden), neu 40 stunden (keine prüfung)
    unterrichtung für selbstständige (alt 40 stunden), neu 80 stunden (keine prüfung)
    sachkunde (eingenständiges vorbereiten oder besuchen eines vorbereitungskurses), prüfung erfolgt schriftlich sowie mündlich. die sachkundeprüfung ersetzt die unterrichtungen.


    gruß


    mike

  • .....also selbst das erhabene Thema, wie mach ich mich in dieser hochlukrativen, erlaubnisfreien und subunternehmerlosen Branche selbständig bzw. was sind Anforderungen, werden meines Wissens nach bei der Unterrichtung §34a Gewerbeordnung zumindest mal angesprochen.....frage mich langsam aber sicher wo hier mal ne Forumsniveaubehörde installiert wird.


    Na ja zumindest spiegeln die Fragen das Niveau(leider) der Branche wieder.... :twisted:

  • Hallo Landgraf,


    Zitat


    80 Stunden absitzen und gut....dazu zwischendrin ein Multiple Choice ohne Bestehensgrenze, der Schüler ist ja schliesslich Kunde ^^...Bescheinigung der Teilnahme und Attacke.


    Dem ist nicht überall so.........
    Bei unseren IHK hier ist ein Prüfung als Abschluß und da ist schon mancher durchgefallen......


    Aber die "Wahre" Prüfung kommt ja ohnehin erst im richtigen Leben...... :lol:


    Wer sich als "Selbstständiger" durchs Leben schleichen will.....sollte vorher mal die Augen aufgehalten haben....... :idea:


    Denn gerade als Pförtner hat man im unserem Gewerbe doch die einmalige (und sogar noch bezahlte) "Ausbildung" für das Geschäftsleben............. 8)
    Wer hier die Augen und Ohren offenhält,weiss zum B. WIE man geschäftliche Kontakte anbahnt....... 8)



    gruß

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank

    Bei unseren IHK hier ist ein Prüfung als Abschluß und da ist schon mancher durchgefallen......


    ..dann geh ich halt woanders hin, oder !? :D


    Gute Frage übrigens, ist die Unterrichtung Bundesweit gültig ??


    Wenn ja sitz ich halt doch nur irgendwo ab.... :wink:

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Landgraf


    ja die unterrichtungen sind bundesweit gültig.


    bei den unterrichtungen wird eigentlich nicht geprüft in dem sinne sondern mehr überprüft ob das unterrichtete verstanden wurde. sonst gebe es ja eine "prüfungsverordnung" wie z.b. bei der sachkunde.


    gruß


    mike

  • Ohne Sachkundeprüfung wird ein Seriöser Auftraggeber keinen Auftrag erteilen(gilt für Sub`s) .
    Zumindest nicht an leute die im Kaufhaus/Supermart oder ähnlichem Arbeiten wollen.
    Auf der grünen Wiese Ehefrauen beobachten kann man auch ohne Sachkunde.

  • Zitat von ricon

    ..........frage mich langsam aber sicher wo hier mal ne Forumsniveaubehörde installiert wird.


    Na ja zumindest spiegeln die Fragen das Niveau(leider) der Branche wieder.... :twisted:


    Muß mal Multiposting Oftop machen....


    -> .......frage mich langsam aber sicher wo hier mal ne Forumsniveaubehörde installiert wird.


    Wir sind schon da...... wo bleibt Ihr???


    :twisted:

  • Ach hallo Rossi


    Und was machen die Ehefrauen auf der Wiese......


    Leider gibts gerade im Kaufhaus genügend die sich als Detektive ein Gewerbe anmelden und dann als Subler im Kaufhaus rumrennen und die Preise kaputt machen


    Keine Ahnung u.s.w.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • @
    Kann ja laut Gesetz jeder...
    Auch ohne Sprachtest, geschweige denn 34a..
    Also sollte sich hier auch keiner über das Niveau beklagen...


    Recht ist Recht.... selbst für Schwachmaten...


    Du kannst in Deutschland nicht ungestraft in den Park Sc....
    Aber ins' Kaufhaus.. geht wohl
    (ironie aus!)
    Womit Niveau begründet...
    zumindestens versucht... :mrgreen:

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