Sicerheitsüberprüfung I+II

  • Hallo Leute,


    angenommen ich hätte eine Arbeitstelle, wo ich aber vorher durch die SÜ I oder II müsste. Da wird ja unter anderem meine Bonanität (mögl. Bestechung) "untersucht". Falle ich da durch, wenn ich noch einen Kredit für einen Neuwagen abzahle?
    Ist Finanzierung = Schulden? Oder ist Schulden erst Schulden, wenn ich Mahnungen kriege und in der Schufa stehe?
    Das würde mich mal interessieren.


    MFG

    Fachkraft Schutz u. Sicherheit / Einsatzleiter

  • In der Schufa stehst du bereits drin... (da steht jedermann drin, der einen Handyvertrag hat, ein Bankkonto besitzt usw)
    Schulden hast du auch, wenn du noch einen Kredit abzahlen musst.


    Aber:
    Nein, wenn du brav deinen Autokredit abzahlst, hat das nichts mit deiner Bonität zu tun (kann natürlich trotzdem sein, dass du solange der Kredit noch läuft, keinen weiteren Kredit bekommst, hst dann eben eine "eingeschränkte" Bonität ;-) )


    Erst wenn du deine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllst und es zu Vollstreckungsbescheiden etc. kommt, wird sich das nachhaltig negativ auf deine Bonität auswirken.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • OK ok, danke ist schonmal interessant.


    Was muss ich denn da ausfüllen. Da wird ja konkret gefragt, ob ich Schulden habe die ein Monatsgehat übersteigen. Muss ich darin nun mein Kredit erwähnen oder nicht?

    Fachkraft Schutz u. Sicherheit / Einsatzleiter

  • ja, das muss rein, alle Verbindlichkeiten die in der Summe Grösser sind als ein Monatsgehalt sind! 8)

  • Zitat von Dext0r

    OK ok, danke ist schonmal interessant.


    Was muss ich denn da ausfüllen. Da wird ja konkret gefragt, ob ich Schulden habe die ein Monatsgehat übersteigen. Muss ich darin nun mein Kredit erwähnen oder nicht?


    Schau mal unter folgenden Link (einfache Sicherheitserklärung) unter Punkt 4 - Angaben zur finanziellen Situation.
    Dort wird gezielt nach finanziellen Belangen gefragt. Solltest Du eine Erklärung über Dich ergehen lassen, rate ich Dir auf alle Fälle zur Offenheit.
    Außerderm solltest du Dir vorher überlegen ob Du eventuell eine Überprüfung nicht bestehen könntest, also Dich die Behörde als unzuverlässig einstuft.
    Diese negative Entscheidung würde im BZG (großes Führungszeugniss) miteinfließen.


    Info Wikipedia
    http://de.wikipedia.org/wiki/S…3.9Cberpr.C3.BCfungsarten
    Formular einfache Sicherheitsüberprüfung
    https://bmwi-sicherheitsforum.…5128312185cf7e5c3681e673c


    Typische Gebiete in deren eine Überprüfung erforderlich ist.
    Beantragung Waffenschein, Arbeitsplatz bei Atomrechtlichen Einrichtungen, Flughafen, Umgang mit Verschlußmaterial uvm.


    Grüße

  • Reden wir hier von Ü 1, Ü 2 und Ü 3 nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz???


    Dann wird folgendes gemacht:
    Ü1: Auskunft von allen staatlichen Sicherheitsorganen, inkl. der Polizeidienststellen der Wohnorte in den letzten fünf Jahren
    Ü2: siehe Ü1, Einbeziehung des Partners und Identitätsfeststellung
    Ü3: siehe Ü2 und Befragung der Auskunftspersonen (Freunde, usw.)


    Will sagen, kannst Du Schulden noch normal bezahlen ist das egal. Wer ein Haus für 200.000 EURO gekauft hat, wird daran auch noch einige Zeit abbezahlen, bekommt aber trotzdem jede Ü. Wenn der Rest stimmt.


    Gruß
    trainer

  • Zitat von dhm

    Außerderm solltest du Dir vorher überlegen ob Du eventuell eine Überprüfung nicht bestehen könntest, also Dich die Behörde als unzuverlässig einstuft.Diese negative Entscheidung würde im BZG (großes Führungszeugniss) miteinfließen.


    Ich denke du beziehst dich hierauf : §10 BZRG
    (2) In das Register sind auch die vollziehbaren und die nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde sowie rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen einzutragen, durch die wegen Unzuverlässigkeit, Ungeeignetheit oder Unwürdigkeit
    ein Antrag auf Zulassung zu einem Beruf oder Gewerbe abgelehnt oder eine erteilte Erlaubnis zurückgenommen oder widerrufen,


    die Ausübung eines Berufes oder Gewerbes untersagt,


    die Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden entzogen oder


    die Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen verboten wird, falls die Entscheidung nicht nach § 149 Abs.2 Nr.1 der Gewerbeordnung in das Gewerbezentralregister einzutragen ist; richtet sich die Entscheidung nicht gegen eine natürliche Person, so ist die Eintragung bei der vertretungsberechtigten natürlichen Person vorzunehmen, die unzuverlässig, ungeeignet oder unwürdig ist.


    (3) Wird eine nach Absatz 1 oder 2 eingetragene vollziehbare Entscheidung unanfechtbar, so ist dies in das Register einzutragen.



    Das ist aber schon die etwas fortgeschrittenere Variante die nicht mit einer reinen Eintragung in der Schufa zu tun hat.
    Also ein Schufa Eintrag als solcher schlägt sich definitiv nicht in einem Führungszeugnis nieder, nur wenn der Eintrag zu einer Untersagung zur Ausführung eines Gewerbes geführt hätte wäre er drin. Die SÜ I und II führen nicht dazu. Bereits für die SÜ I wird allerdings der erweiterte Eintrag aus dem BZR eingeholt... da wir uns aber auf dem Bereich des Verwaltungsrecht bewegen, es also sowieso um eine Behördenanstellung o.ä. geht gibt es eh das erweiterte Zeugnis (Beklegart O) bei der Bewerbung :D

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."


  • Währe Interessant ob Behörden auf die Schufadatenbank zugreifen. Vielleicht impliziert ja die Einverständnisserklärung zur SÜG eine Schufa Anfrage. Vielleicht sind aber nur Vollstreckungssachen für die prüfende Stelle relevant, die sich ja übe die Vollstreckungsgerichte erfragen lassen.


    Zu 1) Stimmt hatte mich auf den § 10 BZRG bezogen. Man kann hier Extremefälle vermuten, aber Berufs- und Gewerbeverbote sind durchaus gängig, etwa bei Sicherheitsangestellten im Nachtleben.

  • nun ja die Sache mit den Ü`s:


    man sollte auch beachten, das so eine Ü2 momentan auf Bundeseben ca 12 Monate dauert. Von der Ü3 auf Privater(also nichtstaatlicher Ebene) kenne ich keinen, der diese benötigen würde; sollte dies der Fall sein kann man momentan ob der angespannten Situation mit einer Bearbeitungszeit von etwa 24 Monaten rechnen. Ausserdem sind nicht direkt die SÜ`s interessant, sondern die Zusätze(auf staatlicher Ebene).


    Gruss ricon

  • Und wie ist wenn in einer Ausschreibung ´steht "Das Personal muss Sicherheitsüberprüft sein oder sich schriftlich zu einer solchen bereit erklären?


    Wenn das dann 12 bis 24 Monate dauert.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • im Allgemeinen geht man von einer Ü1 aus, diese ist recht fix zu erhalten und je nach BL auf kommunaler Ebene ausgestellt.


    Gruss ricon

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