Platzverbot???

  • wenn von Hallen besitzer uaf z.B. einer abi fete der sicherheitsdienst auch für den platz zuständig ist dann darf man doch auch ein platzverbot ausprechen oder muss das die polizei tun ????


    währe super wenn man mir das zu mal kurz §texte oder links zeigen könnte ..


    danke schon mal ...

  • Grundsätzlich ist der private sicherheitsdienst nur im hausrechtsbereich zuständig und befugt einen "Platzverweis" auszusprechen. Dieser ist richtiger weise aber ein hausverbot. in einem öffentlichen bereich kann nur die polizei tätig werden. hier spricht man tatsächlich vom platzverweis.


    Das hausrecht endet für uns an der grunstücksgrenze. dies dürfte aber bei den meisten hallen die von der stadt angemietet werden nicht greifen. hier endet der hausrechtbereich an der tür oder ggf. an der abzäunung (einlassbereich).


    Die zuständigkeit für den "platz" solltest du näher beschreiben.


    park-
    vor-platz
    eingezäunt
    die 3qm vor dem eingang

  • Jeder Hausrechtsinhaber kann in seinem "privaten Hausrechtsbereich" Hausverbote verhängen und durchsetzen. SDL können dies in ihrer Funktion als Besitzdiener (§§ 854 - 860 BG) im Rahmen der ihnen erteilten Weisungen, i.d.R. der Dienstanweisung, ebenfalls. Dieser "private Hausrechtsbereich" muss natürlich eindeutig defininiert sein, die Grenzen müssen klar sein.
    Die Worte "Platzverweis" und "Platzverbot" dürfen m.E. nicht verwendet wenden, da sie in den einschlägigen Polizeigesetzen eindeutig und exklusiv normiert sind. In der Praxis reicht es ohnehin aus, jemanden "der Halle zu verweisen" oder "des Stadions zu verweisen", warum soll man sich ohne Not in die Grauzone begeben, dass bei ganz enger Auslegung evt. eine Amtsanmaßung herauskommt.

  • Niemand konnte da eine andere Antwort geben, das sie zu 100% richtig war.


    Nur, wenn ich dazu irgendwann mal ein Lehrbuch brauche, gebe ich meinen Beruf auf.


    MfG

  • oki es handelt sich um einen Schützenhalle angemiete von einer ABIstufe. der hallenbesitzer bekommt aber regelmässig stress mit den nachbarn dort deswegen soll der SHD jetzt auch über den Parkplatz (sprich das dazugehörige Gelände laufen, bewachen und für ordnung sorgen). Dies Gelände ich ganz kalr abgegrenzt zu Anfahrststraße.
    Somit haben wir auch dort in den gelände für sicherheit zu sorgen .. und wenn das die eine oder andere person stört dann kann man doch ein für den ottonormalo besser zu verstehn Platzverbot oder verweis aussprechen

  • Hallo Manuel,


    weise einfach darauf hin, das es Privatgelände ist und das das Gelände verlassen sollen und verzettel Dich nicht in Formulierungen, wie Platzverbot und Platzverweis, die nur der Staatsgewalt zusteht. Aber gut Aufpassen, das der Veranstalter auch WIRKLICH das betreffende Gelände gemietet hat. Sonst kann es unangenehme Rückfragen geben.

  • Zitat von klaus

    Hallo Manuel,


    weise einfach darauf hin, das es Privatgelände ist und das das Gelände verlassen sollen und verzettel Dich nicht in Formulierungen, wie Platzverbot und Platzverweis, die nur der Staatsgewalt zusteht. Aber gut Aufpassen, das der Veranstalter auch WIRKLICH das betreffende Gelände gemietet hat. Sonst kann es unangenehme Rückfragen geben.


    wir habne das mit den 'Besitzern der halle und des Platzes so geklärt ...


    somit keine angst vor rückfragen ...



    also kann ich das auch unter hausverbot aussprechen das die person das Privat gelaände zu verlassen hat ....

  • Zitat von klaus

    Mit Hinweis auf das Hausrecht.
    Hausverbot ist schwieriger, das Ihr ja nur temporär da seit.


    Is ja man nu Quark Klaus....


    Wenn das einer liest, der bei einer Fete, die einmal im Jahr auf der Wiese läuft, stänkern will, .....


    OK??


    Oder... aller 10 Jahre haben wir AC DC in der Stadt...


    sehr temporär...


    8)8)

  • Zitat von klaus

    Mit Hinweis auf das Hausrecht.
    Hausverbot ist schwieriger, das Ihr ja nur temporär da seit.


    und so ist die antwort auf meien frage ???



    wenn da feten sind dann sind IMMER wir da .. so wie hier im kreis auf 90 % alle feten mit security ....

  • Wie schon gesagt, temporär, also während dieser Veranstaltung.
    Ansonsten (schriftlich) vom Veranstalter dieser Veranstaltungen für seine Veranstaltungen.

  • Zitat von Manuel

    ja mir ging es nur darukm ob man die leute auch des nicht umzäunten gelände verweisen darf .. mit dem Hausrecht..



    ja das kannste auch

  • Zitat

    ja mir ging es nur darukm ob man die leute auch des nicht umzäunten gelände verweisen darf .. mit dem Hausrecht..


    Wenn das umzäunte Gelände zu der angemieteten Halle gehört und kein Platz ist, der im öffentlichen Leben eine Rolle spielt (in sehr vielen Gemeinden sind auf dem Platz vor der Gemeindehalle z.B. irgendwelche Spielgeräte für Jugendliche aufgebaut, Basketballkörbe etc), die Hausrechtsübertragung stattgefunden hat...



    ...bin ich der Meinung: Ja. Man darf sie mit dem Hausrecht "rauswerfen".

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Als SDL bewegt man sich da in einer rechtlich schwierigen Zone. Das Hausrecht bedingt ein befriedetes Gelände; wo ist die Befriedung auf einem nicht eingezäunten oder zumindest mit einem kleinen Mäuerchen kenntlich gemachte Befriedung?


    Meines Erachtens nach ist dort mit dem Hausrecht kein Blumentopf zu gewinnen, zumindest nicht nach der vorliegenden Beschreibung.


    Ist die Gemeinde der Auftraggeber besteht von Seiten der Gemeindeleitung die Möglichkeit der Übertragung von Ordnungsamtlichen Aufgaben (man erinnert sich evtl. an die zeit der Citystreifen?!?) in diesem Fall darf ein Platzverweis! ausgesprochen werden. Erteilung des Auftrages nur Schriftlich! da es sich hier um Übertragung hoheitlicher Aufgaben handelt,
    ja hoheitliche AUfgaben dürfen an einen privaten SDL weitergegeben werden!

  • auftraggeber ist der hallenbetreiber ...


    und zu der Halle gehölrt auch der vorplatz der als parkplatz benutz wird bei soclhen feten ...


    und so mir denk ich mal ist der befreidet .. udn dort trifft auch das hausrecht zu .. weil die gemeinde hat damit mal garnichts an der mütze ....


    aber danke für die vielen tipps ..

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