dienstzeiten!

  • hallo liebe kollegen


    ich habe da mal ne bescheidene frage!
    ist es rechtens, wenn man 12 tage dienst am stück hat und das immer so weiter geht? angenommen man hat von montags bis freitags von 13:30 bis 22:30 dienst und fängt samstag um 17:30 bis 05:30 an! man kommt in der woche da drauf samstags um 05:30 aus seinen 12 diensttagen und muss montags um 05:00 wieder anfangen und dann geht das ganze spiel wieder von vorne los! so hat man ca 26 tage dienst im monat!
    würde mich sehr freuen, wenn mir jemand schnell ne antwort geben könnte! herzlichen danke
    kollegialen gruß stiffler

  • was steht denn in deinem Arbeitsvertrag ?
    Ich würd so was nicht mit mir machen lassen, aber es gibt viele Firmen die so agieren.

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • servus oliver
    tja im arbeitsvertrag steht eigentlich nichts genauses!
    das problem ist auch erst aufgetreten seit dem ich das objekt gewechselt habe! hier ist ein alter "kollegenstamm" die angeblich alle mit so einer diensteinteilung keine probleme haben und auch nichts dran ändern wollen weil sie alle vor dem großen OL angst haben! hinterm rücken sagen sie doch alle was es für ein nichtskönner ist aber wenn er da ist entschuldigen sich alle das sie geboren wurden:-) damals wollte mein chef im objekt eine andere dienstplangestaltung machen und da wurden unterschriften gesammelt, so das dass dienstplanmodel des alten OL noch immer besteht! jedoch bin ich ja später dazu gekommen und habe nichts unterschrieben! ich würde einfach nur mal wissen ob das vom arbeitszeitgesetz so zulässig ist!

  • Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer


    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
    Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
    Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich
    nicht überschritten werden.


    § 4 Ruhepausen


    Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei
    einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer
    Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach
    Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
    Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause
    beschäftigt werden.


    § 5 Ruhezeit


    (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine
    ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

    (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen
    Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und
    anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim
    Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde
    verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder
    innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens
    zwölf Stunden ausgeglichen wird.
    (3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
    zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch
    Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der
    Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Die Frage kannst Du dir doch selbst beantworten. Wie ist das mit Pause bei dir oder mit den Ruhezeiten ? ? ?

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Das sagt dir das du evtl. mal mit deinem Cheffe sprechen solltest, da dies net so ganz firm ist.
    Hast du eine richtige Pause in der du deinen Arbeitsplatz verlassen kannst oder mußt du die im Objekt machen ?

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • servus


    es ist leider nicht möglich vom objekt sich zu entfernen! ich denke auch das es arbeitszeitrechtlich absolut nicht ok ist wie hier die dienste gefahren werden!
    vor allem kommt man nach 12 tage dienst samstag morgens aus der nacht und muss montags um 4 wieder aus dem bett damit man um 5:30 auf der dienststelle ist!

  • Da habt Ihr Kurz-Arbeiter doch glatt einen § unterschlagen:


    § 7 ArbZG Abweichende Regelungen
    (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
    1. abweichend von § 3
    a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,...

  • Stiffler
    Klick mal auf den Link,den ich dir oben da gelassen habe.
    Da steht alles drin,auch das was lehrer51 schrieb.
    Und wenn das nicht reicht,würd ich mal einen Termin mit dem Chef machen.
    Oder zum BR gehen oder zum Anwalt deines Vertrauens,du siehst es gibt viele Möglichkeiten :lol:


    Gruß Wolfman.

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

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