• Erster Beitrag

    Hi@all,


    die folgende Frage bezieht sich lediglich auf das offene führen eines Schlagstocks/Tonfa (kein Teleskopschlagstock) in einer entsprechenden Vorrichtung in Gürtelhöhe.


    Angenommen: Der Arbeitgeber und der Auftraggeber (Center-Manager) stimmen dem führen des Schlagstocks/der Tonfa zu, darf ich selbigen/selbige dann ohne rechtliche Bedenken im halböffentlichen Bereich (konkret Einkaufsgalerie) führen?


    Wie gesagt, die Frage bezieht sich auf das reine führen, nicht auf das einsetzen.


    Danke für Eure Antworten und viele Grüße.

    "Ich versichere Ihnen junger Mann, dass Sie morgen früh Ihre Kündigung in der Hand halten werden!!!"

  • und was deine frage nach schulung und sinnvoller gestaltung deines jobs angeht, empfehle ich dir uneingeschränkt folgenden link:
    http://www.etf-escrima.de/
    ist auch was mit stöckchen dabei, aber "mit-ohne" geht vieles fast noch besser... :wink:


    ist -meineswissens- auch eine fraktion in saarbrücken am start.


    viel erfolg!


    p.s. tonfa wird von den meisten profis für blödsinn gehalten- zuviel show!

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Zitat von bambam6666

    p.s. tonfa wird von den meisten profis für blödsinn gehalten- zuviel show!



    Sehe ich anders.....und geht auch ohne Show ^^

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Mitch77: Hoffentlich musst du dein Pfefferspray nie in deinem einkaufszentrum einsetzten. Könnte evtl. eine teure angelegenheit werden wenn samstag mittag 150 menschen zum arzt rennen und über beschwerden klagen weil ein übereifriger security doch nur diesen einen bösewicht abwehren wollte. Handel in notwehr vielleicht ok. Aber das in mitleidenschaft ziehen von unbeteiligten führt unweigerlich zu schadenersatzpflicht beim verursacher (und daas ist derjenige der das ensprechende Mittel zur notwehr einsetzt). Deckt übrigens keine Betriebshafpflicht des AG.


    Sonst würde ich sagen das ein Einkaufcenter privater bereich mit tatsächlich öffentlichem verkehr ist.
    Den Umgang mit der Tonfa sollte man sich tatsächlich von einem profi beibringen lassen (z.B. bei COP...).
    Ich stimme den beiträgen zu die der meinung sind das die tonfa provokant wirkt. Es macht auch den Eindruck der Rambo-Securitys (odere: in meinem letzten Leben war ich bei der NYPD).
    Ein besseres mittel zur selbstverteidigung in diesem Einsatzbereich ist vieleicht dies:


    http://www.surefire.com/maxexp…pl/prrfnbr/1132/sesent/00


    Darf ohne genehmigung geführt werden, kann auch mal licht machen und tut bei bedarf dem gegenüber höllisch weh. Und bei einer evtl. gerichtverhandlug unterstellt einem der gegnerische anwalt keine tötungsabsicht.


    "mein mandant ging arglos in dieses geschäft als der angeklagte ihn rasend, vor wut, mit dem knüppel den kopf einschlagen wollte. "

  • Naja, Sterne hervorrufen ja, kann mir aber schwer vorstellen mit diesem Teil jemanden Bewustlos schlagen zu können...!?Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.


    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Zitat von thule

    Mitch77: Hoffentlich musst du dein Pfefferspray nie in deinem einkaufszentrum einsetzten. Könnte evtl. eine teure angelegenheit werden wenn samstag mittag 150 menschen zum arzt rennen und über beschwerden klagen weil ein übereifriger security doch nur diesen einen bösewicht abwehren wollte. Handel in notwehr vielleicht ok. Aber das in mitleidenschaft ziehen von unbeteiligten führt unweigerlich zu schadenersatzpflicht beim verursacher (und daas ist derjenige der das ensprechende Mittel zur notwehr einsetzt). Deckt übrigens keine Betriebshafpflicht des AG.


    Ich bin mir durchaus der Risiken von Pfefferspray bewusst, dennoch habe ich es bei mir. Benutzen musste ich es jedoch noch nicht. Gegen einen Bösewicht würde ich das auch nie einsetzen. Mit einem alleine werde ich schon anders fertig, da brauche ich kein Pfefferspray. Bis auf ganz wenige Ausnahmen musste ich noch nie körperliche Gewalt anwenden, ging alles verbal. Pfefferspray würde bei mir nur zum Einsatz kommen, wenn es anders absolut nicht mehr, geht, dass heisst, ich habe keine Chance Angreifern zu entkommen und es handelt sich dabei um eine Gruppe.

  • Zu dem Thema weiss ich was lustiges zu berichten, war auch gar nicht so lange her...in FFM ist das ja zur Zeit so, wenn an der Tür etwas "schief läuft"(zB.ein Gast) dieser dann auf Grund einer Auseinandersetzung verletzt wird..gehen alle Beteiligten Personen direkten Weges auf die Wache und im Anschluss zur Erkennungsdienstlichen Behandlung (geiles Wort)...ich war an diesem Abend lange nach Schluss bzw.Schliesung des Clubs der Letzte im Glied und da wartete dann auch schon die Polizei.


    Diese nahmen mich dann auch gleich mit ,und verwahrten mich im "Aquarium" nach ablegen aller Dinge die mir und anderen gefährlich werden könnten, fiel einem Beamten dann auch das lecker Teil auf..der dann auch gleich fragte was das sei...ich entgegnete dann auch gleich dass es sich um ein Massagegerät handelt und ich so oft verspannt bin....durch das lange stehen...! 8)


    Er nickte und sagte dann, sogleich er habe auch so etwas ähnliches aber mit Rollen dran.... :lol:


    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • @ Saarländer


    Wenn das Führen des EMS vorgeschrieben wird vom AG in diesem Objekt, ist die Diskussion müßig, ob man statt dessen einen Kubotan oder ASP verdeckt tragen sollte. Und wenn es schon unbedingt ein starrer Schlagstock sein soll, dann auf jeden Fall eine Tonfa. Lass dir die detaillierte Dienstanweisung vom Chef persönlich gegenzeichnen. In dieser muß die Bewaffnung eindeutig aufgeführt sein, da sie von den üblichen Einsatzmitteln abweicht. Und führen darf man ja nur, was der AG in seiner Dienstanweisung ausdrücklich erlaubt bzw. vorsieht.
    Somit ist auch der AG in allererster Linie für rechtliche Belange der Ansprechpartner und Du bist abgesichert.


    Es ist nirgends festgelegt, das ein EMS nur nach dieser oder jener Schulung geführt werden darf. Das betrifft die Polizei und deren interne Regularien. Sinnvoll ist es allerdings in ganz erheblichem Maße, da einen jede Waffe in der SV behindert, in der man nicht geschult ist. Und der Tonfa ist aus eben diesem Grunde wieder dabei, aus dem polizeilichen Arsenal zu verschwinden, weil der sichere Umgang mit diesem schwerer zu erlernen ist. Also mehr Zeit fordert. Ergo mehr Geld kostet bei der Schulung der Beamten. Die ja in dieser Zeit auch keine anderen Dienste verrichten können.


    Im übrigen bezweifle ich ganz stark, das wegen einer Kunstausstellung oder einem Bandauftritt innerhalb der Galerie das Objekt zu einer öffentlichen Veranstaltung erklärt wird. Das Führen des EMS wird damit nicht berührt in der Legalität. Einzig wichtig ist hierfür der AG. Und über diesem steht natürlich der eigentliche Hausrechtsinhaber; sprich die Geschäftsleitung der Galerie.


    Zu Sinn und Unsinn des ganzen: Kommt aufs Objekt an. Und auf den Träger.


    Offen tragen ist immer schlecht im Dienst. Provoziert Gäste, fördert schlechtes Image. Einziger Vorteil: Schneller einsatzbereit. Nachteil: Man wird ihn auch öfter brauchen. :wink:
    Schlage deinem Dienstherren einen Kompromiss vor. Die Liste an Teleskop-Tonfas im Angebot ist gross.
    Cop oder Bonowi haben für jeden Geschmack die passende Größe und das passende Gewicht. Dazu das geeignete Holster am Gürtel. Vorteil: Man sieht den martialischen Griff, wirkt aber trotzdem ziviler, da nicht ein riesiger Schlagstock baumelt. Vorteil 2: Die Waffe ist nicht so leicht im Gewühl entwendbar, da das lange Stück als Hebel fehlt. Und ja, Otto Normalverbraucher greifen nach allem "im Spass", selbst nach Schußwaffen im Holster :evil:



    In den endlosen Stunden in den Passagenwachen nervt das Gebamsel am Bein eh ohne Ende. Für ein Objekt mit niedriger Gefährdungseinstufung würde ich den CD 21 oder 24 von Monadnock vorschlagen. Dazu passende CD Halterung. Sieht schmuck aus, ist so "wuchtig" wie ein leichter ASP und hat trotzdem den Look von nem echten Tonfa. Ich persönlich führe den CD 21 verdeckt und kann nur gutes über die Qualität sagen. Hebeltechniken gehen mit der 24er Version nen Tick einfacher (weil länger), aber die gabs damals noch nicht :lol:


    Alternative dazu: Teleskoptonfa Bonowi. 52cm lang / statt 61cm (wie der CD21), aber die Dicke von den grossen Brüdern. Zugegeben, die beiden CD Varianten sind noch trainingsintensiver, da durch den geringen Umfang die Blöcke keine Fehlertoleranz mehr erlauben und die Stocktechniken nur wenig Energie entwickeln durchs geringe Gewicht. Naja, irgendwas ist ja immer. Das macht die Auswahl so spannend *freu*

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

    Einmal editiert, zuletzt von Connar76 ()

  • Dazu fällt mir spontan nichts ein. Es kommt grade in Mode, den Tonfa mies zu machen. Nachdem ihn alle Welt hochgelobt hat, ist es jetzt anscheinend uncool geworden, mit dem Strom zu schwimmen. Warum auch immer. Er kann alles, was ein Stick auch kann. Nur halt ein paar nette kleine Tricks mehr. Dafür nimmt man in Kauf, das er schwerer ist, nur umständlich verdeckt zu tragen ist und um einiges "martialischer" ausschaut. Gut, im Einsatz kann das von Vorteil sein. Stichwort aktive Deeskalation. Aber dann bitte auch vorher wirklich verdeckt tragen. Denn die provozierende Komponente ist immens.
    Als ich meinen ziehen musste vor 2 Monaten, hat es genau das Gegenteil bewirkt. Das hat die Störer erst so richtig auf meine Fährte gelockt. Und genau da greift Direktive Eins: Nur androhen, was man auch umsetzen kann!! Jeder Waffeneinsatz bzw. dessen Androhung schraubt mit hoher Wahrscheinlichkeit die Eskalationsschiene eine Stufe höher!


    Das offene Tragen gefährdet dich als MA im Dienst. Alleine schon deshalb, weil du durch die Waffe im Blickwinkel des Angreifers gefährlicher bist als ohne. Und dementsprechend wird er seinen Level des Angriffs nachjustieren.


    Saarländer
    An deiner Stelle würde ich deinen AG eindringlich dazu auffordern, wenigstens Teleskoptonfas im Dienst zu gestatten. Die kannst du zur Not im Clipholster im Rücken tragen, so das die Waffe nicht zu sehen ist, wenn du frontal zu jemandem stehst. Im übrigen der wichtigste Grund, warum der neue RRB (Rapid Rotation Baton) der Polizei mit dem Griff nach unten im Rücken der Beamten zu tragen ist. Das Gegenüber ist einfach entspannter. Und kann Dir ganz nebenbei nicht so einfach an den Stick langen. Und das wir alle auf unseren ungeschützen Rücken achten im Rahmen der Eigensicherung ( durch Kollegen oder Wand oder etc..) ist ja wohl selbstverständlich. 8)


    Und ja, die wirst du selber kaufen müssen. Wie alles was etwas taugt. Eine dienstlich zur Verfügung gestellte Tonfa ist bereits für ~16€ + ~9€ für den Tragering drin für den AG.
    Bei einem CD24 + Clipholster liegst du bei 130€-150€; je nach Anbieter. Das zahlt kein AG. :roll:

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • ...zum Thema Hieb- und Stosswaffen. Wie siehts denn da mit dem so genannten "kleinen Waffenschwéin" aus.


    1. Tonfa fällt unter den Kleinen Waffenschein.


    2. was zur Hölle ist ein halböffentlicher Bereich??? Entweder er ist öffentlich oder er ist nicht öffentlich.


    mal kurz aus der Haut fahr :evil:

  • Zitat

    1. Tonfa fällt unter den Kleinen Waffenschein.


    :lol: :lol: :lol: Danke, hab gut gelacht. Am besten, wir erzählen jetzt noch, das die Teleskop-Tonfa unter das Stahlruten Gesetz fällt und somit ein verbotener Gegenstand ist. Verbotene Gegenstände kann man sich aber auf die WBK eintragen lassen. :twisted: Oh man, in Zeiten von Google gibts tatsächlich immer noch witziges zu lesen. Das find ich schön. :respekt:


    Und halböffentliche Bereiche sind logischerweise Bereiche, in denen der Sicherheitsdienst das Hausrecht im Rahmen der Besitzdienerschaft ausüben kann,(klar umgrenzte Fläche, Haus bzw. Passage etc. im Gegensatz zu Marktplätzen, Volksfesten..) wo aber der ungehinderte Gästezugang/Kundenverkehr ohne den Erwerb von Eintrittskarten oder Einladungen z.B. möglich und üblich ist.


    Bevor man sich künstlich aufregt, einfach mal kurz nachdenken und zur Not googeln, gell. :idea:

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • nun ja ich Google gerne...evtl. Lebt das hiesige Ordnungsamt auf dem Mond, die Polizei beschlagnahmt Ohrstäbchen ach ja und seit neustem steht in den Definitionen Öffentlicher Raum noch der Zusatz halböffentlich.


    Ich empfehle auch mal zu Googeln, was machen die leutchen wenn Sie einen gefährlichen Gegenstand(meinst du evtl. eine Schlag- oder Hiebwaffe?), wo oder wie können die denn solch einen Gegenstand legalisieren(eintragen lassen), im Schülerausweis?


    Setzte mich ja gerne auseinander, aber ohne lach und schmeiss mich weg.... :!:

  • Also die Tonfa wie der Teleskopschlagstock fallen nicht unter den kleinen Waffenschein! Der "kleine Waffenschein" ist nur für PTB Waffen (Schreckschuß und Signalwaffen). Hieb und Stichwaffen dürfen so geführt werden einzige Auflage ist der Bundespersonal ausweis oder ein anders Dokoument womit man sich ausweisen kann.

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

  • nun, es gibt hier wohl anscheinend bei den unterschiedlichen Ordnungsbehörden unterschiedliche Auffassungen:


    Fall: WE großer Einsatz von Polizei und Zoll in Clubs zu ermittlung von Illegal beschäftigten und illegalem Aufenthalt. Beschlagnahme von Schreckschusswaffen und man höre und staune Schlagstöcken wegen verstosses gegen das Waffengesetz da man höre und staune weiter nach Aussage des Polizeisprechers miter der Schreckschusswaffe(logisch) und Schlagstöcken gegen das Waffengesetz verstossen wurde:


    Bitte 1.1 beachten


    Unterabschnitt 2 - Tragbare Gegenstände
    1.
    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
    1.1
    Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)





    Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen


    § 1


    Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen


    (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.


    (2) Waffen sind


    1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände


    und


    2. tragbare Gegenstände,


    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;


    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.


    (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.


    (4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.
    :wink: :wink:


    oben bitte den Absatz 2a und 2b des Waffengesetzes mal genau durchlesen.....


    also der Onkel von der Abteilung Grün(dunkelblau) könnte evtl. recht haben....

  • Also dann ist das wohl in Niedersachsen anders, hier darf man einen Schlagstock "führen". Ausser auf den berühmt berüchtigten Öffentlichen Veranstaltungen!


    Sagt zumindest das Intranet der Polizei.

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

  • Noch einfacher! Einfach mal beim Ordungsamt den Versuch starten einen Schlagstock in einen Kleinen Waffenschein eintragen zulassen! Mal sehen was passiert... :wink:

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

  • liegt wohl an den Verwaltungsvorschriften der länder bzw an dem Kenntnisstand der zuständigen Behörden.


    nun mal ernsthafter, das Problem ist nicht welches Amt weis was einzutragen ist und was nicht, sondern was der Staatsanwalt daraus macht wenn man eine Solche "waffe" einsetzt.


    hier ist es durchaus so, das dann eine strafrechtliche Würdigung sagen wir mal nicht ausgeschlossen ist.


    Die Polizei ist nur Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft, da das führen einer Waffe strafrechtlich relevant sein kann(mich mal gaaaanz voorsichtig ausdrück), wird der Staatsanwalt bei Kenntnis Klage erheben und nicht Polizei oder Ordnungsamt, wen man mit seinen Schlag-oder Hiebwaffen zu den zuständigen Behörden geht, die einen Eintrag ablehnen, lasst es euch schriftlich geben....weil sicher ist sicher.....

  • Gut der Staatsanwalt wird dann aktiv wenn er eine böse Absicht hinter dem führen einer Waffe sieht. Wie in diesem angesprochenen Club...


    Nur als normal Bürger darf ich bestimmte Waffen führen,zwar nicht in allen Bereichen des Lebens. Aber ich darf es, wie CS-Gas und legale Hieb und Stoßwaffen.


    Wobei im Sicherheitsdienst sollte der Chef es an die zuständige Behörde melden! Um dem Staatsanwalt den Wind aus den Segeln zu nehmen. :wink:

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

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