Straßensperre -> Sachkunde?

    • Erster Beitrag

    Wenn ein MA an einer Straßensperre steht und aufpasst, das ein Auto diese nicht umfährt, muss er dann die Sachkundeprüfung oder die Unterrichtung besitzen?

  • Wer glaubt das die Feuerwehr den Verkehr regeln darf, nur weil Sie eine Kelle (baugleich der, der Polizei) im Auto hat unterliegt einem Irtum, die Feuerwehr oder ähnliche Vereine dürfen nur in den Staßenverkehr eingreifen, wenn sie im Einsatz sind, (Zeltfest ist keine Einsatz) oder wenn die Sicherheit der Feuerwehrleute oder 3. Personen gefährdet ist.


    Leider glaubt jeder Feuerwehrmann das er das darf, denn es hat sich über Jahre eingebürgert, das bei Zeltfesten die Feuerwehr Ihre Kasse aufbessert und eigentlich unrechtmäßig in den Straßenverkehr eingreift. In Österreich hatten wir schon den Fall, das ein Chef eines Sicherheitsdienstes von einem Feuerwehrmann an der Durchfahrt gehindert wurde (er zeigte ihm die rote Kelle) und besagter Chef erstattete Anzeige, dieser Fall ging bis vors Gericht und der Feuerwehrmann wurde bestraft.


    In Österreich wird von vielen Bundesländern sogar von den Sicherheitsdiensten verlangt Ihre Mitarbeiter auf einen Kurs zu schicken, danach gibt es eine Prüfung vor einer Kommision und dann wird der jenige mitarbeiter beliehen und darf sich dann beeidetes Straßenaufsichtsorgan nennen. Aber er darf dann auch nur auf eine Besondere Weisung (die kommt wieder vom Amt oder muss dort angesucht werden) diese Tätigkeit ausüben.

    Ausrüstung für Polizei, Security und Militär

  • Hoheitliche Rechte hat die Feuerwehr nicht in allen Bundesländern, aber sie dürfen ihre Einsatzstellen absichern und auch total Sperren. Hoheitliche Rechte hat nur der örtliche Feuerwehrkommandant, oder ein verbeamteter Vertreter des Landratsamtes. Dieses kann auch ein Organisatorischer Leiter Katastrophenschutz, Rettungsdienst oder Feuerwehr sein. Dieser hat aber auch einen entsprechenden Ausweis. Diese Person kann auch öffentliche und Private Gebäude, Fahrzeuge etc beschlagnahmen, aber das Amt muss dann Schadensersatz leisten!


    Für die Verkehrslenkung ist ausnahmslos die Polizei zuständig!
    Wenn es mir zu gefährlich ist, mache ich als Rettungsdienstler auch die Einsatzstelle dicht, bis die Polizei übernimmt.


    Bei der genannten Veranstaltung hat der Veranstalter das betreffende Gebiet von der Gemeinde temporär gemietet und muss es, wie in den Auflagen der Gemeinde vorgegeben, absichern. Dabei ist es vollkommen egal, wer ggf dort Posten steht, falls einer dort sein muss.
    Wenn es kein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes ist, eingesetz von diesem, braucht er natürlich kein 34a.

  • @


    Vorschlag zum Thema Jungs:


    Lasst mal bitte die Feuerwehr, Polizei oder THW im Einsatzfall bei der Runde vor der Tür....
    Im Falle eine Falles hat jeder Bürger das Recht, und die Pflicht, bis zum Eintreffen der Profis, zB durch Straßensperre, eine Unfallstelle abzusichern....
    Gefahr im Verzug, Jedermannsrechte...
    Aber es geht hier doch um eine geplante Fete, und nicht um ein plötzliches Schadensereignis!

  • Ja Faultier, es ist schon erstaunlich, wie sich ein einfaches, eng begrenztes Thema verselbstständigt.


    Aus der schnöden Sperrung einer Strasse im Rahmen einer Veranstaltung, wird eine Diskussion um Rechte von Aufsichtsbehörden, der Polizei und der Feuerwehr, nun auch noch unter Einbeziehung der Rechtslage in Österreich...
    Zum Schluss weiß eigentlich keiner mehr, worum es eigentlich ging.

  • Aus der Praxis mal die O-TÖNE der Polizei.
    Ich hatte gestern auf einem großen Open Air Dienst.
    Dort wahren zum Absperren der Straßen ein Sicherheitsdienst sowie die Polizei anwesend.
    Also nochmals zum mitschreiben, Straßenverkehr darf "NUR" die Polizei regeln und in diesen eingreifen!!!!!!!!!
    Feuerwehr, THW, was auch da war darf dies nicht!!!!!!!! Die Feuerwehr hat die Warnkelle nicht zum Regel, sondern um zu warnen.
    Natürlich darf die Feuerwehr eine Straße sperren. Zum Zweck des eigenschutzes und um zu arbeiten.


    Der Sicherheitsdienst hat, nachdem die Straße gesperrt war, die Umleitung und Einweisung der Fahrzeuge oblag der Polizei,
    nur noch die Sperre überwacht und Fahrzeuge mit Genehmigung durchgelassen. Das war alles was der SD gemacht hat.


    Weitere rechte hatte der SD nicht.

  • Zitat

    Also nochmals zum mitschreiben, Straßenverkehr darf "NUR" die Polizei regeln und in diesen eingreifen!!!!!!!!!


    Ist soweit richtig, steht auch in der StVO, §36, dass Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten Folge leisten zu sind.
    Von Feuerwehr oder sonstigen "uniformierten" Mitbürgern steht da nichts.


    Zitat

    Natürlich darf die Feuerwehr eine Straße sperren


    Ist das nicht ein Widerspruch zur oben genannter Vorschrift? 8)



    Das ist für den vorliegenden Fall allerdings unerheblich.
    Die gängige Praxis vielerorts sieht so aus, dass bei (Groß)Veranstaltungen, bei denen Straßen gesperrt werden, die örtliche Feuerwehr die Sperrung "überwacht".
    Ist ja auch kein Problem, untersteht die FW in aller Regel der Ortspolizeibehörde. Die Sperrung der Straße erfolgt hierbei nicht durch die Feuerwehr, sondern per Verwaltungsakt durch die zuständige Behörde (Sondernutzung)



    Die Frage nach der FW tauchte nur deshalb auf, weil die Behauptung aufgestellt wurde, FW und THW wären keine "hoheitlichen".
    Übrigens: Die rot/grüne Kelle wird von der FW durchaus auch zur Verkehrsregelung an Einsatzstellen genutzt, wenn z.B. nur eine einseitige Sperrung notwendig ist - im Einvernehmen mit der Polizei.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • sach mal guardian bw.
    was bedeutet für dich eigentlich hoheitlich.
    würd mich mal interessieren.
    Die feuerwehr darf nicht den verkehr regeln. auch nicht im einvernehmen mit der polizei.
    hier gibt es mitlereilen auch strenge richtlinien vom land. dies auch aufgrund von vorfällen bei sogen. "hilfsdiensten" der FW.

  • Zitat von PSN

    Wenn ein MA an einer Straßensperre steht und aufpasst, das ein Auto diese nicht umfährt, muss er dann die Sachkundeprüfung oder die Unterrichtung besitzen?


    Das war die Frage....


    Die Rechtslage ist doch eindeutig!
    Nein zu den Freizeitsecus!


    Mannomanno!!!

  • Zitat

    was bedeutet für dich eigentlich hoheitlich.


    Die Feuerwehr hat eindeutig hoheitliche Aufgaben, begründet im Feuerwehrgesetz.
    Die Feuerwehr darf z.B. auch in bestimmte Grundrechte der Bürger (Freiheit, Eigentum, Unverletzlichkeit der Wohnung) eingreifen, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben geboten ist.



    Zitat

    Die feuerwehr darf nicht den verkehr regeln. auch nicht im einvernehmen mit der polizei


    Zumindest in Bayern wurde das Feuerwehrgesetz diesbezüglich geändert...


    Im Übrigen: Aus der Praxis sind mir mehrere Fälle bekannt, in denen ich froh war, dass bei einem VU die Feuerwehr da war, weil wir nur zu zweit waren - und beide mit der Unfallaufnahme beschäftigt. Die FW hatte Personal übrig, die haben sich um den Verkehr gekümmert.
    Inwieweit das gesetzlich war oder nicht, war mir zu diesem Zeitpunkt egal. Die Verkehrsteilnehmer haben sich an die Regelungen gehalten, nur das war wichtig.


    Dass ein Nichtbefolgen der Zeichen und Weisungen der Feuerwehr für den Verkehrsteilnehmer folgenlos bleibt, ist die eine Sache. Dass sie es trotzdem tun (den Zeichen und Weisungen Folge leisten), ist die Realität 8)



    Aber wie gesagt, bei einer Veranstaltung wird kein Verkehr geregelt, sondern vielmehr dafür gesorgt, dass eine Straßensperre befolgt wird.
    Dazu brauche ich keine hoheitlichen Rechte - die würde ich vielleicht benötigen, will ich ein Nichtbefolgen der Sperre (gekennzeichnet durch Zeichen 250 oder 267) ahnden. Das wiederum obliegt der Polizei.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von Faultier

    Das war die Frage....


    Die Rechtslage ist doch eindeutig!
    Nein zu den Freizeitsecus!


    Mannomanno!!!


    Hallo!!!!
    Nochmal... & ...letztmalig!!!


    Wir reden hier nicht über die 2349 - Jahrfeier der örtlichen FFW....!!!!
    Also lasst dem Florian das Feuer und dem Seccu seinen Job!
    Es dürfte wohl auch dem letzten Dödel in unserer Branche bekannt sein, das ich auf meinem Eigentum machen kann was der Gesetzgeber hergibt.
    Und wenn mir danach ist, 100 ganz ausgefallenen Typen den Job " Ordner..." zu verpassen... dann mach ich das...


    Also nochmal zum Mitlesen, leicht editiert... die Frage, um die es geht!


    Zitat von PSN

    Wenn ein MA an einer Straßensperre steht und aufpasst, das ein Auto diese nicht umfährt, muss er dann die Sachkundeprüfung oder die Unterrichtung besitzen?



    MA: Mitarbeiter...... OK, geht es? Die Frage war also nicht nach Cheffe der Samariter, THW, Feuerwehr... MA ... und da wir heuer net über Priemeln schwätzen, also nicht bei den Blumenzüchtern schreiben... Riiiiiiichtig.... MA Security....


    Davon gehen wir nun aus... MA Security...
    Aber ... genau: muss er dann die Sachkundeprüfung oder die Unterrichtung besitzen?


    Muß das ein MA einer Security?????


    HIIIILFE!!!! isch bekomm Plack!!!


    Könnte man wohl Monate streiten, ob MA Sec irgendeine Grundquali braucht...
    Mann mann... immer wieder der gleiche Scheiß...


    Ich sage JA!
    Der Rest ist vielleicht " Ordnungsdienst "


    Eine andere Antwort gehört mE nicht hierher...


    Feuerwehr... THW.... vielleicht noch der Verband der ländlichen Hebammen????
    Wenn Ihr die Richtung wollt... sucht den Fred dann aber bitte im Müll!

  • Zitat

    vielleicht noch der Verband der ländlichen Hebammen????


    Haben die etwa auch hoheitliche Aufgaben?


    *duckundweg*

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Ja die sind ein wichtiger Teil in der Produktion von Nachwuchs für die Streitkräfte und gehören somit zur Bundeswehr. also haben die auch hoheitliche Rechte!


    Ist doch logisch....... :shock:

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

  • Wenn ich einen Kühlschrank brauche gehe ich ja auch nicht zu einem, der einen kennt der von einem gehört hat, der Ahnung von einem Kühlschrank haben könnte.


    Unsere Berufsgruppe sollte endlich mal mehr Selbstbewusstsein zeigen, wir haben Kurse und Ausbildungen, wir sind geschult im Verhalten, WIR sind die Fachleute und Sicherheit ist UNSER Fach !!! (Was wir nicht können und dürfen, darf die Polizei, unser Freund und Helfer)

    Ausrüstung für Polizei, Security und Militär

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