Welcher MTV u. LTV gilt?!

  • Hallo Leute,
    ich bin momentan in 2 Bundesländern beschäftigt, da die Manteltarifverträge in einigen Punkten deutlich von einander abweichen stelle ich mir nun die Frage welcher der beiden für mich infrage kommen würde... Denn jeder der beiden hätte seine Vor- und Nachteile :D
    Bin etwa zu 50% in NRW beschäftigt und zu 50% in Niedersachsen.
    Wie ist das eurer Meinung/Erfahrung nach geregelt?!
    Da gibt es ja deutliche Unterschiede mit den Urlaubstagen, Reinigungspauschale, Fahrtkostenpauschale,usw.


    lg
    Breaker

  • es gelten mindestens die Bestimmungen, die am Arbeitsort gelten
    Arbeitnehmerentsendegesetz


    § 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
    (1) Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland, die unter den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages nach den §§ 4 bis 6 oder einer Rechtsverordnung nach § 7 fallen, sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mindestens die in dem Tarifvertrag für den Beschäftigungsort vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren sowie einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien die ihr nach § 5 Nr. 3 zustehenden Beiträge zu leisten. Satz 1 gilt unabhängig davon, ob die entsprechende Verpflichtung kraft Tarifbindung nach § 3 des Tarifvertragsgesetzes oder kraft Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes oder aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 7 besteht.
    (2) Ein Tarifvertrag nach den §§ 4 bis 6, der durch Allgemeinverbindlicherklärung oder Rechtsverordnung nach § 7 auf nicht an ihn gebundene Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erstreckt wird, ist von einem Arbeitgeber auch dann einzuhalten, wenn er nach § 3 des Tarifvertragsgesetzes oder kraft Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes an einen anderen Tarifvertrag gebunden ist.

  • Hi Kriegsrat,


    das heißt also dann ich hätte Anspruch auf 31. Urlaubstage anstatt der 26. ?!
    und ich bekäme Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die Reinigungspauschale und Fahrgelderstattung und meine monatliche Regelarbeitszeit wäre 173 Stunden?


    (Praktisch zu gunsten des Arbeitnehmers?!)

  • ich würde sagen, für die Zeiten der Einsätze im jeweiligen Tarifgebiet gilt der dort vorhandene Tarifvertrag (als Mindestbedingung)
    beim MTV sind beide allgemeinverbindlich,
    deswegen wären Ansprüche anteilig zur Einsatzzeit zu ermitteln


    beim LTV ist nur der aus NRW allgemeinverbindlich
    der aus Niedersachsen nur bei Tarifgebundenheit des AG und nur , wenn die Bedingungen besser wären, als in NRW


    immer unter dem Maßstab, daß im Arbeitsvertrag keine günstigeren Bedingungen vereinbart wären

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