Schwerer Fall !!!

  • Hallo Leute,


    erneut habe ich ein Problem.Ich hab mit Wirkung zum 31.10. gekündigt.
    Gründe:
    -Unpünktliche Lohnzahlung auszahlungsdatum 25.des Folgemonats Geld bekommen ....zwischen 5.-15 des darauffolgenden Monats also ein NO GO !


    -Nie objektspezifische Einweisungen !


    -Arbeitskleidung wird fast gar keine gestellt und wen muss diese mit anderen Mitarbeitern geteilt werden....Hygiene ? Fehl am Platz (weshalb ich mir private kleidung bzw meine selbst gekauften security kleidung mit auf die arbeit nahm)

    -ständig wechselnde schichten und unfähigkeit der geschäftsleitung die simplesten vorgänge einer Firma zu handhaben


    und vieles mehr....


    Sachlage:
    Ich habe die verbleibende Arbeitszeit bisher Pflichtbewusst umgesetzt und erwarte demnach auch das ich bezahlt werde.Letztens konnte ich nicht zur Arbeit erscheinen wegen eines ansteckenden Darm Infekts habe auch püntklich angerufen niemand nahm ab habe also noch als ersatz eine sms geschickt frei nach dem Motto "doppelt gemoppelt hällt besser" ^^Nach dem Arzt besuch also auch Atest eingescannt per E-Mail geschickt und natürlich auch per post soweit sogut. Plötzlich bekam ich anrufe das er mich an die Vertragsstrafen errinnere wenn ich nicht Pünktlich am Arbeitsort erscheine und das er meine nachrichten erst nach schicht beginn sah.


    Unterpunkt Vertragsstrafen (die den Arbeitnehmer extrem benachteiligen meiner meinung nach)
    § 7 – Vertragsstrafe
    1. Verstößt der Arbeitnehmer durch Nichterscheinen am Einsatzort schuldhaft gegen diesen
    Arbeitsvertrag, so wird zu Lasten des Arbeitnehmers und zu Gunsten des Arbeitgebers pro
    versäumten Einsatztag ein Betrag in Höhe von Euro 280,00 netto verwirkt.
    2. Im Falle von schuldhaften Verspätungen des Arbeitnehmers, gilt ein Betrag von Euro 25,00
    netto pro angefangene Stunde der Verspätung zu Gunsten des Arbeitgebers als verwirkt. Der
    Arbeitgeber ist in jedem Falle bei Verspätungen unverzüglich zu informieren. Wenn möglich,
    ist die verspätete Zeit noch am gleichen Arbeitstag nachzuholen.
    3. Der Arbeitgeber ist berechtigt, berechtigte Vertragsstrafen mit den
    Honoraranforderungen/vereinbarten Vergütungen des Arbeitnehmers zu verrechnen.
    4. Wird eine Vertragsstrafe mehr als fünf Mal innerhalb von zehn Einsätzen wegen der gleichen
    Verfehlung fällig, ist der Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus
    wichtigem Grund berechtigt.
    5. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber berechtigt, unabhängig der Vertragsstrafen den
    Arbeitnehmer für Schadenersatz in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber behält sich dieses
    Recht im Einzelfall vor.
    6. Gegen Verstöße nach § 6, Abs. 1. - Sonstige Pflichten des Arbeitnehmers, gilt eine
    Vertragsstrafe in Höhe von Euro 500,00 netto zu Gunsten des Arbeitgebers als verwirkt.


    Randinformation
    Mein Bruder arbeitet auch in dieser Firma und mir wurde vorgeworfen ohne zustimmung öfter getauscht zu haben.Also ich hätte an meiner statt meinen Bruder arbeiten lassen der wie gesagt selbst angestellt war,was nicht stimmt.Was aber stimmt ist das ich 1-2 mal vergessen hatte die Anwesenheitsliste zu führen und er hat mich später nachgetragen nicht mehr und nicht weniger der Arbeitgeber wird an dieser Stelle aber Paranoid und denkt wir würden ständig tauschen ohne ihn zu Informieren....


    Er sagte nun das er alles per Anwalt prüfen lassen würde und meine restlichen Löhne solange einbehalten würde bis das geklärt wäre...


    Fragen:
    1.Frage: Sollte die abmeldung nicht pünktlich erfolgt sein an diesem Tag würde dann die Vertragsstrafen greifen ? Was Müsste ich befürchten ?
    2.Frage: Verstößt der AG nicht gegen den Vertrag wen er regelmäßig unpünktlich zahlt ? Mit bis zu 6 Wochen verspätung.Wäre dadurch mein vetragsverstoß wenn es einen gäbe dan nicht eher hinfällig ?
    3.Frage: Wenn der AG die behauptung aufrecht erhalten würde das wir ohne seine zustimmung untereinander schichten Tauschen was könnte ich da befürchten ?
    4.Frage: Darf er meine löhne echt einbehalten wegen solch eines Fadenscheinigen Grundes ? ich befürchte er will etwaige Vertragsstrafen mti den verbleibenden Gehältern verrechnen.Dürfte er diese in diesem Fall einfach einbehalten ?


    Ich weiß schere Kost aber bin für jede Antwort sehr dankbar :)
    Sollten noch weitere Informationen vertragsinfos etc gebraucht werden nur raus damit ! Werde gerne alles erdenkliche beitragen.


    Schon Danke im Vorraus.


    MFG:Goldenssj

  • lag mir auch auf der Zunge Rezi ...aber wenn,es wirklich so schlimm ist und er nicht mehr aushält ?


    klar gibt es alternativen ,die er bestimmt auch kennt und vielleicht traut er nicht sie einzugehen. Ich will se Hier nicht nennen...aus verständlichen gründen :)

  • um es erstmal kurz zu machen :


    wenn der AG Lohn einbehalten will, kannst du das nicht wirklich verhindern


    dir bleibt nur der Weg der Lohnklage vor dem Arbeitsgericht


    dort wird der AG beweisen müssen, daß der Lohn zu recht einbehalten wurde


    ob die Vertragsstrafen in dieser Form wirksam sind , und falls ja, ob du schuldhaft gegen die Pflichten deines Arbeitsvertrages verstoßen hast und diese Vertragsstrafen greifen, wird der Richter dort feststellen


    mehr dazu später ..........................

  • Wenn Du arbeitslos werden solltest, was wir nicht hoffen wollen, werden sie Dir m.M.n. eine Sperrzeit aufbrummen.


    Eigenkündigung wird eigentlich nur in zwei Fällen von der AfA akzeptiert:


    - Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
    - Kündigung wegen Sittenwidrigkeit des Arbeitsverhältnisses


    Gibst Du gesundheitliche Gründe an, werden sie Dich umgehend zum ärztlichen Dienst der AfA schicken, der ein Gutachten erstellt, ob Dir die Tätigkeit zuzumuten war oder nicht.
    Sittenwidrigkeit ist ein dicker Klops. Beziehen wir es mal auf die Lohnzahlung, dann müßte schon mehrfach der Lohn ausgeblieben sein, bevor die sowas als Grund für eine Eigenkündigung anerkennen.


    :(


    Am besten wäre es in der Tat, Du würdest schnellstens etwas neues finden, wo Du weiter arbeiten kannst.


    Gruß...


    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    (P.S.: Wenn Du keinen neuen Job hast, dann melde Dich umgehend beim Arbeitsamt!)


    *däumchendrück :)


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    .

  • Also ja natürlich habe ich bereits was neues und wollte die zustände in der bisherigen Firma nicht mehr dulden hätte ja auch auf Mini Job Basis bleiben können.Das schlimme ist obwohl ich zu allen schichten Pflichtbewusst und Püntklich erschienen war und meine Mitarbeit immer gelobt wurde seitens der Geschäftleitung und diverser Objekte werde ich trozdem einfach auf verdacht wie ein verbrecher behandelt und mein Lohn wird aus fadenscheinigen gründen einbehalten...wer würde sich da nicht ärgern ?


    Heißt es also das sich Kündigung möglicherweise negativ auf einen evtl bevorstehenden Prozess auswirken wird ?


    Danke aber für die beteiligungen bisher.

  • Zitat

    Heißt es also das sich Kündigung möglicherweise negativ auf einen evtl bevorstehenden Prozess auswirken wird ?


    Prozeß vorm Arbeitsgericht? Was ist, wenn Du bis zu einem eventuellen Termin Deinen ganzen ausstehenden Lohn bekommen hast?


    Wieviele Monatslöhne hast Du denn noch zu bekommen?


    Bei ausstehenden Lohnzahlungen muß man erstmal diesen mit Fristsetzung schriftlich anmahnen.

  • Es verbleiben 2 austehende gehälter die noch nicht gezahlt wurden Plus gehalt Für Oktober das ja ansonsten erst November ausbezahlt geworden wäre.
    Ich bin derzeit in einem gespräch mit dem Arbeitgeber der verlangt das ich den begangenen fehler zugebe und daten nenne also tage an denen ich "angeblich" getauscht hätte.Was ich eben nicht kann und werde weil es nicht zutrifft und er will mich wegen Lohnbetrug anzeigen was einfach unbewiesen und ohne fakten getan wird warum sollte ich also sagen ja war ich wenn dies nicht zutrifft,damit würde ich eine Straftat gestehen die nie stattfand...

  • Zitat von "Rezeptionist"

    Bei ausstehenden Lohnzahlungen muß man erstmal diesen mit Fristsetzung schriftlich anmahnen.


    nein, der AG ist auch ohne vorherige Mahnung automatisch in Verzug, wenn der Lohn zum vereinbarten Zeitpunkt nicht bezahlt wird,
    es kann sofort geklagt werden


    kommt der Lohn zwischenzeitlich, zieht man die Klage einfach zurück


  • <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.zahlungspraxis.de/offene-lohnforderung-vorlagen-arbeitsgericht-pfueb">http://www.zahlungspraxis.de/offene-loh ... icht-pfueb</a><!-- m -->

  • arbeitsgerichtliches Mahnverfahren kann man sich schenken, dauert viel zu lange


    gerade weil schon erhebliche Lohnrückstände anfielen und man auf Ausschlußfristen achten muß, empfiehlt sich sofortige Lohnklage,
    eine vorherige Mahnung an den AG wäre dahingehend nützlich, daß Ausschlußfristen gehemmt würden,
    nötig für die Durchsetzung von Ansprüchen wäre sie nicht


    dauert dann eh noch ca. 3 Wochen, bis der erste Gütetermin anberaumt wird


    bei so umfangreichen Lohnrückständen wäre u.U. sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, ohne Repressalien der Arbeitsagentur fürchten zu müssen


    wäre aber auch möglich gewesen, statt zu kündigen, Gleichwohlgewährung von ALG zu beantragen (d.h. sich arbeitslos melden ohne arbeitslos zu sein)
    aber der Zug ist ja jetzt abgefahren

  • Zitat von "GoldenSSJ"

    Fragen:
    1.Frage: Sollte die abmeldung nicht pünktlich erfolgt sein an diesem Tag würde dann die Vertragsstrafen greifen ? Was Müsste ich befürchten ?
    2.Frage: Verstößt der AG nicht gegen den Vertrag wen er regelmäßig unpünktlich zahlt ? Mit bis zu 6 Wochen verspätung.Wäre dadurch mein vetragsverstoß wenn es einen gäbe dan nicht eher hinfällig ?
    3.Frage: Wenn der AG die behauptung aufrecht erhalten würde das wir ohne seine zustimmung untereinander schichten Tauschen was könnte ich da befürchten ?
    4.Frage: Darf er meine löhne echt einbehalten wegen solch eines Fadenscheinigen Grundes ? ich befürchte er will etwaige Vertragsstrafen mti den verbleibenden Gehältern verrechnen.Dürfte er diese in diesem Fall einfach einbehalten ?


    j


    zu 1 .
    wenn der AG verhindert, daß du dich unverzüglich krank melden kannst, kann er dies dir nicht vorwerfen
    ob dies so ist, wird geklärt werden müssen
    um welche Zeit du wo anrufen könntest, um deiner unverzüglichen Informationspflicht nachzukommen
    (in einem Büro, das nur zu den üblichen Geschäftszeiten besetzt ist, kann man nicht erwarten, daß außerhalb dieser Zeiten dort jemand erreichbar wäre,
    aber evtl. könnte man einen Anrufbeantworter erwarten, der deine Mitteilung aufzeichnet
    oder man ruft am Objekt an, wenn es 24Std besetzt ist und gibt Bescheid


    zu 2.
    diese Argumentation läuft ins Leere
    etwaige Verstöße des AG gegen seine Hauptleistungspflichten kann man nicht mit Verstößen deinerseits "aufrechnen" bzw. entbinden dich nicht
    davon, den Arbeitsvertrag deinerseits einhalten zu müssen
    Gegenmaßnahmen bei Lohnverzug oder häufiger Unpünktlichkeit der Lohnzahlung wären z.b. Einreichung einer Lohnklage, Zurückbehaltungsrecht der Arbeitskraft nach vorheriger Abmahnung des AG und Ankündigung dieser Maßnahme, Recht auf fristlose Kündigung oder ähnliches


    zu 3.
    nach 106 GewO legt der AG deine Arbeitszeit fest
    nach § 242 BGB bist du Schuldner der Arbeitsleistung, eine Vertretung nach § 267 BGB durch "Dritte" ist nicht möglich
    Folgen eurer Tauschaktionen wären zum Einen Schadensersatz (wobei er ein Problem hätte, einen Schaden nachzuweisen, wenn gar keiner entstanden ist))
    sowie arbeitsrechtliche Maßnahmen (Abmahnung etc., wäre aber für dich nun uninteressant)
    zudem sind die betriebsüblichen Umstände zu berücksichtigen
    ist es üblich, daß untereinander getauscht werden kann, schaut es anders aus, als wenn dafür andere Vorgehensweisen vorgeschrieben wären


    zu 4.
    hatte ich schon beantwortet
    ob der "dürfte", wird ein Richter klären
    daß er es einfach mal "tut", kann man nicht verhindern

  • Hallo bei obrigem Fall hat sich was getan.
    Ich habe mir also einen Rechtsanwalt genommen und habe Klage erhoben forderung war auszahlung der austehenden Gehälter wie erstellung der fehlenden Lohnabrechnungen und ausstellung eines Arbeitszeugnisses.


    Der Gütetermin wurde mit dem 17.12 datiert bei dem beide Parteien persönlich geladen worden sind.


    Nun ergab sich folgendes.


    Mein Anwalt schrieb mir und teilte mir mit das mein Ehemaliger Arbeitgeber an das Gericht geschrieben hat und sagte das er den Anspruch annerkennt den Lohn abrechnet und auszahlt sowie das Arbeitszeugniss ausstellt.der Anwalt wollte natürlich in gleichem Atemzug wissen ob ich davon schon irgendwas bekommen habe.


    Die Taktik des Ex Chefs scheint klar zu sein er will woll den bevorstehenden Gütetermin meiden,allerdings liefe im da die Zeit weg wenn man Bedenkt das der Termin bereits Montag ist.


    Nun meine Fragen:


    1.Sollte der Ex-AG zahlen vor dem Gütetermin kann dieser dann noch gecanceled werden ?


    2.Oder hat seine meldung zu Gericht dafür gesorgt das der termin evtl abgesagt wird oder besteht eine verbindliche verpflichtung den Termin nun warzunehmen ob nun voriger Einigung oder nicht ?


    3.Sollte es dennoch zu einer Gütverhandlung kommen wird mir sein eingeständniss doch sicherlich sehr weiterhelfen !?


    Letztens sei gesagt ich verstehe durchaus das es unklug wäre vor erhalt des Geldes die Güteverhandlung abzusagen oder nicht zu erscheinen,es geht lediglich um Fragen bei denen ich später mit gewissen anderen umständen umgehen kann.
    (Bevor etwas kommt wie du hast einen Anwalt frag diesen,das wollte ich tun doch ist dieser Heute in Urlaub oder hat frei und ist morgen erst späten Nachmittags wieder zu erreichen evtl auch nicht.Was es mir natürlich erschwert noch an infos zu kommen da die verhandlung bereits Montag morgen ist daher stelle ich meine Fragen lieber doppelt als einmal zu wenig :P


    Trozdem danke für alle die sich noch beteiligen oder schon beteiligt haben.

  • Zitat

    Mein Anwalt schrieb mir und teilte mir mit das mein Ehemaliger Arbeitgeber an das Gericht geschrieben hat und sagte das er den Anspruch annerkennt den Lohn abrechnet und auszahlt sowie das Arbeitszeugniss ausstellt.der Anwalt wollte natürlich in gleichem Atemzug wissen ob ich davon schon irgendwas bekommen habe.


    Damit will dein AG mit Sicherheit vermeiden vor Gericht erscheinen zu müssen. Er hat dir mit seinem Anruf auf der ganzen Linie Recht gegeben. Die Frage ist ; Wann will er deine Forderungen erfüllen?
    Du solltest dich diesbezüglich an deinen RA wenden, der wird wissen, was wir hier nur vermuten können.

    Lebe deine Träume und verträume nicht dein Leben!

  • danke für deine Antwort.
    Diesbezüglich habe ich mich bereits an ihn gewand bisher allerdings noch keine Antwort erhalten werde die Antwort wohl frühestens morgen Mittag erhalten.

  • (sry wegen doppelpost wollte eigentlich letzten post editieren)


    Ich habe natürlich meinem Anwalt eine Komplette Prozess und Vollzugs Vollmacht gegeben,also ist er auch instande das Geld anzunehmen oder weitere absprachen mit dem Ex-Ag zu treffen ob da nun etwas geschehen ist und wie weit das voranschreitet kann ich derzeit nicht sagen da er heute nicht verfügbar ist.Aber durch sein eingeständnis vor Gericht hat er sich nun mehr oder weniger dazu verpflichtet zu zahlen in diesem Punkt mache ich mir weniger Gedanken immoment nur, ob er dazu imstande ist vor geütetermin zu zahlen interessiert mich aber das kann mir natürlich hier keiner beantworten kann ja keiner gedanken lesen :P


    Evtl die Obrigen Fragen noch angehen obwohl das ja auch nicht so wild ist und eine grobe meinung von euch dazu reicht mir auch schon ^^
    Der ein oder andere hat da eben mehr erfahrung oder kentnisse :cheers:

  • Im Übrigen : Welche Meinung hat denn dein Anwalt zu dem § 7 – Vertragsstrafe ??


    Ich hab mir erst eben durchgelesen womit der Thread hier eröffnet wurde ... Meiner Meinung nach ist dieser Paragraf nichtig. Denn er ist mit Sicherheit keine Einzelvertragliche Klausel, die nur in deinem Arbeitsvertrag steht. Die angedrohten Strafen sind für ein Arbeitsverhältnis bei unserem Lohnniveau unangemessen hoch. --> Denn was bei uns unterm Strich rauskommt fällt doch fast immer unter die gesetzliche Pfändungsgrenze . siehe : http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndungstabelle

    Lebe deine Träume und verträume nicht dein Leben!

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