"Dumm gelaufen für Security - Chef"

  • Altenkunstadt/Oberfranken
    In einer Musikkneipe kam es am frühen Samstagmorgen zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 26 jährigem Gast und dem 44 jähirgem Chef einer Sicherheitsfirma. Der Streit verlagerte sich auf den Parkplatz vor der Kneipe. Dort versetzte der Gast, nachdem er sich angegriffen fühlte, dem Security-Mann einen Fußtritt gegen den rechten Unterschenkel, der dadurch brach. Der 44 jährige wurde zur Behandlung ins Klinikum gebracht. Der Sec-Chef hatte eine Pistole mit sich geführt, die er während der Auseinandersetzung einem Bekannten gegeben hatte. Die Pistole darf er zwar in Ausübung seines Dienstes führen, jedoch nicht unberechtigen Personen übergeben. Zudem war er alkoholisiert, was wiederum seine Eignung als Waffenträger in Frage stellt. Deshalb werden weitere Ermittlungen folgen.


    Quelle: Bay. Rundschau vom 16. April 2007

  • Oh Direx


    Festhalten: Pistole dabei und sich besaufen. Ich glaub da gibt es kein richtig und falsch mehr :wink:

  • Klar Dumm gelaufen. Wenn es aber zu spät ist ? Find ich gut das er die Zimmerflak abgegeben hat.

  • Da hatte der andre glück das er sie nicht eingesetzt hat :) Aber im ernst wieso nehm ich die überhaupt mit wenn ich auf Tour geh :shock: Glaub da wird er noch ganz schön ärger bekommen und wie ich find zu recht. :!::!::!:

  • Ich finde das zumindest die eignung als waffenträger in frage gestellt werden sollte egal ob er die waffe abgegeben hat wobei das abgeben auch nicht in ordnung ist...

    Leg Dich hin, zieh Dich aus!
    Ich muß mit Dir reden.

  • Musikkneipe ? Öffentliche Veranstaltung ? Schußwaffe ?
    Gibt´s in Bayern ein anderes Waffenrecht ?
    Ich kann mir nicht vorstellen, das er für diese Veranstaltung eine Ausnahmegenehmigung bekommen hat.
    Wenn ich falsch liege bitte korrigieren.

    allen Menschen recht getan ist eine Kunst die niemand kann
    Fritz Reuter

  • Zitat von modosys

    Musikkneipe ? Öffentliche Veranstaltung ? Schußwaffe ?
    Gibt´s in Bayern ein anderes Waffenrecht ?


    Nein, aber eine Musikkneipe ist auch nicht wirklich eine öffentliche Veranstaltung - wobei sich hier sicherlich die Geister scheiden.

  • Ist es nicht vielleicht so, das der Chef ganz schlau gehandelt hat, und die Waffe deshalb abgegeben hat, damit anschließend, würde es zu einer Anzeige kommen, es sich nicht um eine bewaffnete Körperverletzung geht ? :roll:

  • Was ist bitteschön eine bewaffnete Körperverletzung? Noch nie gehört!


    Unabhängig ob nun öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltung (was eher anzunehmen ist), wäre viel Interessanter was im Waffenschein steht. Denke mal nicht, dass er die Waffe immer (sondern nur für Einsätze) führen darf.


    Somit: Waffenschein ADE


    Gruß
    Trainer

  • Gibs auch nicht. Wird nur härter bestraft wenn mann bei einer Klopperei eine Waffe mit sich führt, ob Messer oder Pistole. :shock:

  • Zitat von Der Generaldirektor

    Gibs auch nicht. Wird nur härter bestraft wenn mann bei einer Klopperei eine Waffe mit sich führt, ob Messer oder Pistole. :shock:


    quatsch. hier wird schon wieder gesetz und gesetz gemischt.

  • Zitat von Dwight

    Nein, aber eine Musikkneipe ist auch nicht wirklich eine öffentliche Veranstaltung - wobei sich hier sicherlich die Geister scheiden.


    bei diesem Objekt handelt es sich um eine normale Kneipe, die einen Saal angebaut hat, also ne ganz normale Wirtschaft, in der ab und zu Gruppen spielen

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