Zwischenzeugnis

  • Hallo, ich würde mal kurz Eure Meinung hören.


    Bei meinem AG läuft zur Zeit eine größere Kündigungswelle.
    Durch einen Hinweis habe ich mich im Internet schlau gemacht betreff Zwischenzeugnis. ( BGB § 686 glaube ich)
    Dieses habe ich jetzt bei meinem AG beantragt.


    Mein Gedanke dazu ist, dass ich so eine hoffentlich objektive Meinung über meine bisherige Arbeitsleistung bekomme.
    Weiß ja nicht was her noch kommt. :)

  • § 686 BGB
    Irrtum über die Person des Geschäftsherrn


    Ist der Geschäftsführer über die Person des Geschäftsherrn im Irrtum, so wird der wirkliche Geschäftsherr aus der Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.


    ähem......


    nehmen wir lieber den hier:


    § 630 BGB Pflicht zur Zeugniserteilung
    Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.


    bzw.


    § 109 GewO Zeugnis
    (1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
    (2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
    (3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.


    zum Zwischenzeugnis siehe hier :
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.karriere.de/bewerbung/das-recht-auf-ein-zwischenzeugnis-7042/">http://www.karriere.de/bewerbung/das-re ... gnis-7042/</a><!-- m -->


    meine Meinung zu Arbeitszeugnissen : sollte man in die Tonne treten, gehören in meinen Augen abgeschafft
    insbesondere in Branchen, in denen die Arbeitnehmerrechte oftmals eklatant mit Füßen getreten werden, bekommt natürlich derjenige, der sich nicht alles gefallen lässt, öfter mal krank war etc. keine optimale bzw. objektive
    Bewertung
    es gibt auch schon eine Vielzahl AG, die Inhalte von Arbeitszeugnissen nicht mehr so stark berücksichtigen


    ich würde bei kurzen oder kritischen Arbeitsverhältnissen, insbesondere wenn man mit dem AG jetzt nicht sooo gut auskam auf ein "einfaches" Zeugnis bestehen,
    das nimmt dem AG die Möglichkeit, seinem Unmut über evtl. Aufmüpfigkeiten in einem "qualifizierten" Zeugnis Ausdruck zu verleihen

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