Praktikum im Sicherheitsdienst - Soll unrechtmäßig bewachen

  • Ich lasse mi´ch gerne eines Besseren belehren wenn du mir einen Gesetzestext nennen kannst wo deutlich drinne steht das Azubis Fss alleine in Objekten eingesetzt werden dürfen. Ansonsten halte ich mich lieber daran was meine damaligen Lehrer sagten.
    Das war zwar damals die Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit aber die habe ich( und nicht nur ich ) bei diesem Betrieb abgebrochen und bin zu einem anderen Betrieb gewechselt und habe dort Fachkraft für Schutz und Sicherheit gelernt.

  • Es kriegt sowieso "Geschmäckle" - seit wann darf man Leute ohne SKP im öffentlichen Raum bewachen lassen?


    Hobbs: Was hat das mit dem Azubi-Status auf sich? Wenn ich an der Unterrichtung teilnehme (und das hat ein Azubi automatisch), dann kann mein AG mich auf jedes Objekt setzen, auch allein (gut, BW und AKWs natürlich nicht, ist klar).

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Nein kann er eben nicht, denn du bist kein vollwertiger Mitarbeiter sondern ein Azubi. Es muss vor Ort einen anprechpartner geben ( das sind zwar meist auch nur SKPler ) allein in einem Objekt geht definitiv nicht. Einen Posten, klar das geht weil auf einem anderen posten dann ein SMA ist der im Notfall mein Ansprechpartner vor ort ist. Aber wie gesagt meine Berufsschullehrer (Volljuristen) und mein Ausbilder (Meister Schutz und Sicherheit) gaben mir Recht das der vorherige Betrieb wo ich die Servicekraft begonnen hatte mich hätte nicht alleine einsätzen dürfen obwohl ich ja Sachkunde hatte. Es gibt Betriebe wo Azubis am Anfang der Ausbildung( in der Probezeit) die Sachkunde machen müssen damit man die dann dem Kunden als volle Sma verkaufen kann. Und wie gesagt solange man mir keinen Gesetz nennen kann wo das gegenteil von dem drinne steht was ich hier geschrieben habe, werde ich das glauben was mir die Lehrer und mein Ausbilder sagten.

  • §14 BBiG.


    Ich habe gerade bei der DGB Jugend Internetseite gelesen das ein Azubi gefragt hat ob er alleine sein darf. Dort wurde im geantwortet:nein! Denn wenn kein Ansprechpartner vor Ort ist, wie soll dann der Azubi ausgebildet werden?! Er hat niemanden dem er etwas fragen kann.

  • Quote from "Hobbs"

    ... §14 BBiG. ...


    ... da steht aber auch nichts ausdrücklich drin, ob nun alleine oder nicht :o .


    Quote from "Hobbs"

    ... das ein Azubi gefragt hat ob er alleine sein darf. Dort wurde im geantwortet:nein! ...


    ... unter Angabe welcher Rechtsquelle :o ?


    Das bedeutet dann also, dass ein Azubi zum Kaufmann im Einzelhandel nie alleine an der Kasse eines Supermarktes arbeiten oder ein Azubi im Bäckerhandwerk nie alleine in der Backstube Brötchen backen darf :o ?


    Ausserdem ... back to the topic ... es geht hier um Praktikanten und nicht um Auszubildende - das sind zwei paar verschiedene Schuhe ;) .

  • ganz so einfach ist das nicht hobbs - bin mir FAST sicher...
    Ein azubi benötigt einen ansprechpartner und darf dann eigenverantwortlich arbeiten. Da gibst du mir recht oder?
    Ok...ist der azubi alleine, dann hat er keinen ansprechpartner, oder?
    Aber GENAU DA liegt das „problem". Gibt es nämlich ne nsl oder chef is mit handy immer erreichbar oder sowas in der richtung, dann zählt das als ansprechpartner und somit ist das mehr oder weniger genehmigt. Evtl ne grauzone.


    Wie gesagt, bin mir nicht 100%ig sicher aber vielleicht meldet sich n kompetenter forenuser hier ;)


    ein paragraph kann ich dir nicht nennen...das is in diesem drecksgewerbe aber eh immer alles so schwammig und ungenau...genauso mit den zuschlägen, die man zahlen muss...oder doch nicht?? Hmmm.... (als azubi)



    Kraftsport

  • An Cujo: Rechtsquelle wurde §14 BBiG genannt.


    Zudem muss ich sagen das du wohl nicht richtig meine Beiträge gelsen hast, denn ich habe gesagt er darf nicht alleine in einem Objekt sein. Ein Azubi Kaufmann darf natürlich alleine der Kasse stehn ABER er darf nicht alleine im Laden sein. Und der Beckerlehrling darf auch Brötchen backen ABER er ist nicht alleine im Geschäft.
    Ihr müsst mir hier nicht glauben...aber wie bereits doppelt gesagt das haben mir Lehrer die VOLLJURISTEN sind gesagt und mein Ausbilder der auch Meister ist wie du Cujo. Und wenn ich das auf der DGB Jugend Seite ebendfalls lese das ich da Recht habe... dann könnt Ihr staunen und euch wundern oder Meinungen abgeben wie ihr wollt. Solange Ihr es nicht rechtlich belegt ist das für mich Wertlos.


    An Kraftsport: sicherlich Grauzone...denn selbst der SKPler vor Ort wird spätestens wenn man sich im 2.Lehrjahr befindet auch kein geeigneter Ansprechpartner sein aber selbst mit NSL habe ich z.B erlebt das ich in dieser Bank wo ich hin musste nicht erreichbar bin. Ich hatte kein Handsprechfunkgerät und auch kein Diensthandy. Ergo: kein Ansprechpartner.

  • Quote from "Hobbs"

    ... Rechtsquelle wurde §14 BBiG genannt. ...


    ... dann hat man dort wohl die falsche genannt, denn wie schon gesagt, dort ist nichts darüber zu finden :o .


    Aber vielleicht kannst ja Du oder Deine VOLLJURISTEN uns die richtige nennen.


    Bisher sprechen wir hier nur von unbelegten Behauptungen.


    Und ausserdem ... welcher Azubi möchte schon immer unter ständiger Aufsicht arbeiten ... wie soll er lernen, selbständig zu arbeiten :o ?


    Aber nochmal ... es geht hier um Praktikanten ;) .

  • Das sind nicht mehr MEINE VOLLJURISTEN denn ich habe die Ausbildung im Januar ein halbes Jahr vorgezogen und abgeschlossen.


    Und zudem kann man die Abs. 1 und 2 doch so interpretieren, dass man verstehen kann das ein Ausbilder anwesend sein muss ansonsten kann man den Azubi nicht die berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln.
    Wenn der Ausbilder nicht vor Ort sein kann, kann man ja auch im Objekt einen beauftragen.


    Sicherlich sind das jetzt von mir auch nur Behauptungen allerdings von DIR genauso !!!
    Und da ich wie gesagt von sehr kompetenten Leuten das gesagt bekommen habe und ich annehme die DGB ist auch kompetent gehe ich bis jetzt 100% davon aus das es das richtige ist.


    Denn du konntest bis jetzt keine Grundlage dafür schaffen das es nicht so sein könnte.


    Zu Gesetzen gibt es ja auch immer ein Definitionen und Kommentare. Da mal reinschauen. Vielleicht steht da was dazu.

  • Das die meisten Mitarbeiter sowieso ungeeignet als Ansprechpatner sind ist mir sowieso klar.
    Doch ich bin Idealist und hoffe das eines tages irgendwann Fachkräfte vor Ort sind die die zukünftigen Fachkräfte im Objekt betreuen können ausserhalb des Ausbilders im Betrieb.
    Ich habe Leute erlebt die 20Jahre im Bewachungsgewerbe waren und NIE etwas von einer vorläufigen Festnahem gehört haben :o
    Die das ganze Zimmer vollqualmen und nur Süßigkeiten essen. Im Objekt schlafen.
    Ich habe dort meine Zeit buchstäblich abgesessen und bin froh das ich die Ausbildung hinter mir habe und mich Fachkraft nennen darf.
    Ich habe dort Leute erlebt die mir sagten, warum ich 3 jahre lerne, ich solle doch lieber einen 1-4 wochen kurs machen und dann hätte ich die ausbildung. Dann erklärt man denen den Unterschied und die haben es trotzdem nicht verstanden.
    Ich musste mir anhören das ich nicht normal sei weil ich ja nicht rauche und keinen Alkohol trinke. Die haben über das Aussehen von Fremden Leuten gelästert aber selber waren die extrem übergwichtig ( um es mal sanft auszudrücken) die hatten schwarze Zähne, stanken nach Zigaretten, kamen verschwitzt zur Arbeit. usw. usw.
    ich musste mir anhören das ich mehr Eis essen müsse um Muskeln aufzubauen :eek:
    man könne dann das Fett in Muskeln umwandeln. :eek:


    Das waren meine Anprechpartner :o

  • ... aalsooo ... § 14 BBiG ist schon die richtige Rechtsgrundlage für die in vielen Betrieben präsente und bekannte Problematik.


    Man muss aber halt auch berücksichtigen, dass Auszubildende u. a. auch zum selbständigen Arbeiten angeleitet werden sollen/müssen.


    Von daher kräht oftmals kein Hahn danach, ob ein Auszubildender auch mal alleine im Betrieb ist - es darf natürlich nicht überhand nehmen.


    Grundsätzlich gesehen (also lt. Gesetz), ist es nicht zulässig.


    Was macht man aber, wenn in einem kleinen Betrieb mit einem Ausbilder (vielleicht ist das sogar der Betriebsinhaber selbst) und einem Auszubildenden der Ausbilder für längere Zeit (mehrere Wochen) krankheitbedingt ausfällt? Den Auszubildenden in Urlaub schicken und lediglich darauf achten, dass er auch zur Berufsschule geht :o ?

  • eis essen für muskelaufbau - hattest du KRIEGSRAT als ausbilder??? :DD :DD


    hmm...idealist... Hoffentlich behälst du recht und es bessert sich eines tages, wie es momentan aussieht, sieht man am thema -.-


    am montag erwarte ich (vermutlich die meisten) neue infos bzgl dem praktikum. Sobald es neuigkeiten gibt von arbeitsamt, zoll, aufsicht, ihk oder sonstwo ;)


    Kraftsport

  • Quote from "Hobbs"

    Und zudem kann man die Abs. 1 und 2 doch so interpretieren, dass man verstehen kann das ein Ausbilder anwesend sein muss ansonsten kann man den Azubi nicht die berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln.
    Wenn der Ausbilder nicht vor Ort sein kann, kann man ja auch im Objekt einen beauftragen.



    (Hat sich erledigt, Cujo war schneller ;) )

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Von an die Hand nehmen rede ich hier garnicht. Der Ausbilder kann natürlich nicht immer im Objekt sein. Deswegen gibt es ja beauftragte. Also Vor Ort SMAs. Außerdem kann man auch selbstständig arbeiten wenn ein Ausbilder da ist.
    Und glaubst du im ernst das der Kunde möchste das ein Azubi auf sein Eigentum aufpasst?!
    Der Kunde kennt meist nicht die Unterschiede zwischen SKP bis fachkraft und höher. Für Ihn ist es nur ein Azubi. Ich meine ich würde es zwar wollen da ich von SKP absolut nichts halte und ein absoluter gegener davon bin das die SKP ausreicht um fremdes Leben und Eigentum zu bewachen.
    Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

  • Die Ausbildung beinhaltet ja auch andere Bereiche wie ÖPNV, Geldwertransport, Veranstaltung, Schutz vor Ladendieben etc. und da geht es erst recht nicht das der Azubi alleine eingesetzt wird. §7 BGV C7 Sicherungstätigkeiten mit besonderen gefahren. Grundsätzlicher Einsatz von 2 oder mehr Sma

  • Quote from "Hobbs"


    Der Kunde kennt meist nicht die Unterschiede zwischen SKP bis fachkraft und höher. Für Ihn ist es nur ein Azubi. Ich meine ich würde es zwar wollen da ich von SKP absolut nichts halte und ein absoluter gegener davon bin das die SKP ausreicht um fremdes Leben und Eigentum zu bewachen.
    Aber das ist nur meine persönliche Meinung.


    Doch - kennt er. Und weil er auch die Preise kennt, nimmt er den von dir herabgesetzten SKPler, weil das in 80% der Fälle ausreicht. Ich vermute, du bist noch nicht sehr alt - in deinen Aussagen schwingt eine gewisse Arroganz mit, die oftmals bei jungen, ausgelernten "Fachkräften" zu beobachten ist, nämlich bei denen, die am Anfang ihrer Karriereleiter stehen.


    Wenn ich im Umkehrschluß beobachte, wie viele von den Azubis mit Ach und Krach ihre Prüfung bestehen (oder auch nicht), wie viele von ihnen nicht einmal ansatzweise die Rechtschreibung beherrschen, dann wird mir Angst und Bange. So jemanden möchte ich weder als Vorgesetzten noch als Auftragnehmer in Betracht ziehen.


    Das ist meine persönliche Meinung.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Hobbs


    Mir geht es nur um eine Sache soweit ich dich verstanden habe wurde dir von deinem Volljuristen /Meister gesagt das du nicht alleine am Objekt arbeiten darfst obwohl du die Sachkundeprüfung nach 34 A GewO bestanden hast ist das richtig so ???

    Eingebildet und Arrogant, trotzdem Charmant und Hochinteressant

  • Genau, weil ich nämlich azubi war. Und ein Azubi ist kein Mitarbeiter sondern Azubi. Und wie Cujo bestätigt hat ist das nach § 14 BBiG verboten das Azubis alleine im Objekt eingesetzt werden. Mein Ausbilder war natürlich nicht die 2 1/2 Jahre neben mir, aber in den Bereichen wo ich eingesetzt wurde ÖPNV und verschiedene objekte waren immer Sma. So das ich immer einen Anprechpartner gehabt hätte ( auch wenn die inkompetent waren und ich sie deshalb nie etwas fragte )