Lohn und Gehaltsabrechnung / WISO allg.

  • Hallo, nachdem ich von mehreren Usern angesprochen wurde, erkläre ich hier mal Grob wie es mit der Lohn und Gehaltsabrechnung funtioniert.
    Als aller erstes, da sich jedes Jahr was verändert an Steuern, Gesetzlichen Abgaben usw usw...sollte jeder dann meine Angaben noch kurz überprüfen, ok? :wink:


    Erstmal eine Einführung! Was eigentlich jeder kennen sollte, grins.


    Abzüge und Bruttolohn:


    1- Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerkarte, und verdienst
    2- Kirchensteuer 8% von Lohnsteuer und richtet sich nach dem Bundesland
    3- Solidaritätzuschlag 5,5% auf die Lohnsteuer


    Kinderfreibetrag: wird nur angerechnet auf die Kirchensteuer und den Sol.
    Die Lohnsteuer ist für alle gleich.


    Steuerklassen:


    I: Ledig ohne Kindern
    II: Geschiedenen oder Ledige Arbeitnehmern mit Kind
    III: Verheiratete Arbeitnehmern, Ehepartnern, Für Ehepartner ist die Klasse V wenn die Partnern unterschiedlich verdienen.
    IV: Verheiratete Arbeitnehmer wenn die gleich verdienen, dann sinnvoll
    VI: Arbeitnehmer die mehr als 1 Arbeitsverhältnis haben und +400€ monatlich überschreiten (Nebenjob)


    Arbeitslosenversicherung:


    Ziel: Absicherung der Finanzielle Folgen der Arbeitslosigkeit, erleichterung des Wiedereinstieg in das Berufsleben


    Maßnahmen: Zahlung von Arbeitslosengeld, Neu befristet auf 12 bis 18 Monate danach HARTZ IV


    Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: Umschulung, Weiterbildung, Kurzarbeitergeld


    Wie wird das Finanziert?
    Beitragsfinanzierung... 6,5% vom Bruttolohn, 50% zahlt Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer!


    Beachtet die Beitragsbemessungsgrenze 5200€ im Monat, Maximal 6,5% vom 5200= 400 !


    Gesetzliche Krankenversicherung:


    Ziel: Gewährung einer Medizinischen Grundversorgung


    Leistung: Zahlung von Behandlungskosten, heil mitteln, Reha, Anspruch auf Krankengeld in der Regel nach 6 Wochen wenn die Lohnfortzahlung entfällt!!


    Beitrag: Vom Brutto 14,4% Durschnitt, teilen scih Arbeitnehmer und Arbeitgeber!


    Die Beitragsbemessungsgrenze liegt hier bei 42300€ Pro Jahr, das ist der Maximalbetrag der abgezogen wird!
    Jahresarbeitentgeltgrenze: 46800€ Pro Jahr ab dann kann man entscheiden ob Privat versichert....


    Selbstbeteilung: Praxisgebühr 10€ pro Quartal und natürlich beim Medikamente etwas... (Manche KV´S übernehmen die 10€) !
    Wichtig: Für Arbeitnehmer gilt für die Krankenversicherung ein Sonderbeitrag von 0,9%


    Die Pflegeversicherung:


    Hier haben wir die gleiche Beitragsbemessungsgrenze wie bei der KV also 42300€ im Jahr
    Beiträge: Arbeitnehmer 0,85% und Arbeitgeber 0,85 bei 1 Kind
    Arbeitnehmer 0,85% und Arbeitgeber 1,1% bei kein Kind
    VOM BRUTTOLOHN


    Die Renteversicherung: :twisted:


    Ziel: Sicherung des Einkommens im Alter 8)
    Problem: Generationenvertrag funktioniert nicht mehr, zu wenig Junge Menschen die einzahlen... :cry:
    Finanzierung: 19,5% vom Bruttoeinkommen. 50% Arbeitnehmer und 50% Arbeitgeber
    Beitragsbemessungsgrenze wie bei der AL: 5200€


    BERECHNUNGSSCHEMA


    -Bruttogehalt
    -Vermögenswirksameleistung
    -Prämien


    Steuerbemessungsgrundlagen:


    -Lohnsteuer
    -Soli
    -Kirchensteuer
    -Pflege
    -Kranken
    -Rente
    -Arbeitslosenv.


    Lohn und Gehaltsabrechnung:


    -Nettogehalt
    -Vermögenswirksamleistung
    -Auszahlungsbetrag


    BEISPIEL:
    Verheiratet 1984,20€ 1 Kind Kirche 9% Kranken 14,60% Steuer 37€ (STEUER, dafür ist die Lohnsteuertabelle notwendig!!!)


    14% KV von 1984,20€ = 289,69€ davon bezahlt 50% der Arbeitgeber = 144,84€
    0,9% KV zusätzlich von 1984,20€ = 64,48€ (bezahlt der Arbeitnehmer selbst)
    6,5% AL von 1984,20€ = 128,97€ davon zahlt der Arbeitgeber 50% also = 64,48€
    1,7% Pflege von 1984,20€ = 33,73€ Da 1 Kind vorhanden ist zahlt der Arbeitgeber 50% davon (0,85%) also = 16,86€
    19,5% Rente von 1984,20€ = 386,91€ davon zahlt der Arbeitgeber 50% also = 193,45€


    Alles zusammen macht:
    439,48+ (gesamte abgaben)
    Steuer 37 +
    Kirche 3,33=
    479,81€ also bleibt Netto 1505,69€ Auszahlungsbetrag



    Ich hoffe es war ausreichend! Beispiele kann sich dann ja beliebig jeder zuhaes selbst ausdenken!!


    Hoffe ebenso dass meine Angaben alle Korrekt sind! Sonst korregiert micht bitte, bin auc ausser Übung!! :oops:


    MFG


    Eurer Verbal :wink:

  • Ergänzungen:


    Zitat

    2- Kirchensteuer 8% von Lohnsteuer und richtet sich nach dem Bundesland


    8% evangelisch, 9% katholisch. Bundesland ist irrelevant.


    Zitat

    Beitrag: Vom Brutto 14,4% Durschnitt, teilen scih Arbeitnehmer und Arbeitgeber! ...


    Wichtig: Für Arbeitnehmer gilt für die Krankenversicherung ein Sonderbeitrag von 0,9%


    50/50 nur bei Kindern, sonst zahlt der AN einen Aufschlag von 0,9%

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Soso, mit EV und KAT müssen wir uns noch Unterhalten :wink:
    Bin auf anderer Stand und bitte um verständigung falls ich hier http://www.steuer-forum-kirche.de/uebersicht-2006.htm schlecht verstanden hab.


    Was die Krankenversicherung betrifft hast du völlig Recht, hab mich da etwas falsch ausgedruckt


    Gruß


    P.S.: Sag mal so schwenkt zwischen 8% und 9% richtig? Also ist ja jetzt nicht die Welt, aber kann für den ein oder anderer in der Prüfung relevant sein! Die Kirchensteuersätze werden aber in der Prüfung vorgegeben!! Also lernt nicht auswendig alle Länder und Prozente :lol:


  • zu deinem letzten ja es schwank da zwischen das ist der letzte Stand da hat sich bis jetzt nichts geändert.


    habe gerade in meine Unterlagen von unseren Dozenten geschaut

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