Hallo zusammen,
habe mich vor einiger Zeit selbständig gemacht mit einem Bewachungsunternehmen.
Bin jetz auch mit mehreren Diskotheken im Verhandlungsgespräch.
Habe mal paar Fragen an die Fachleute hier.
Ich habe beim Ordnungsamt, da wo ich auch mein Gewerbe angemeldet habe,
mehrer Mitarbeiter schon angemeldet und auch Freigaben für alle bekommen.
Wenn ich nun in einer anderen Stadt/anderer Kreis die Überwachung einer
Diskothek bekomme
-muß ich dann beim dortigen zuständigen Ordnungsamt vorstellen, bzw.
meine Mitarbeiter dort anmelden?
-muß ich meinem Ordnungsamt gleich melden, daß ich da und da nun
Aufträge bekommen habe und wer alles dort für mich arbeitet, von meinen
Mitarbeitern?
-muß man Wachbücher führen?
-Dienstausweise sind klar!
Vielen Dank im Voraus für Antworten.
MfG