Bewachungsunternehmen

  • Hallo zusammen,


    habe mich vor einiger Zeit selbständig gemacht mit einem Bewachungsunternehmen.


    Bin jetz auch mit mehreren Diskotheken im Verhandlungsgespräch.


    Habe mal paar Fragen an die Fachleute hier.


    Ich habe beim Ordnungsamt, da wo ich auch mein Gewerbe angemeldet habe,
    mehrer Mitarbeiter schon angemeldet und auch Freigaben für alle bekommen.


    Wenn ich nun in einer anderen Stadt/anderer Kreis die Überwachung einer
    Diskothek bekomme


    -muß ich dann beim dortigen zuständigen Ordnungsamt vorstellen, bzw.
    meine Mitarbeiter dort anmelden?


    -muß ich meinem Ordnungsamt gleich melden, daß ich da und da nun
    Aufträge bekommen habe und wer alles dort für mich arbeitet, von meinen
    Mitarbeitern?


    -muß man Wachbücher führen?


    -Dienstausweise sind klar!



    Vielen Dank im Voraus für Antworten.


    MfG

  • Hallo Klaus,


    vielen Dank für deine Antworten!


    habe von einem Kollegen gehört, daß er zur Zeit richtig viel Streß mit einem
    Ordnungsamtbeamten hat, weil er sich noch nicht bei ihm vorgestellt hat.


    der Ordnungsamt Mitarbeiter soll bei der Diskothek angerufen haben und
    soll von ihm die kompletten Unterlagen vom Sicherheitsteam verlangt
    haben.


    er wollte haben: vom Firmeninhaber die Kopien von der
    Sachkundeprüfung, pol. Führungszeugnis, Gewerbeerlaubnis und
    auch eine Liste von seinen Mitarbeiter, incl. Führungszeugnisse und
    Sachkundekopien.


    wie muß sich der Kollege verhalten? Der Diskothekenchef will seinen ersten
    Monat erst bezahlen, wenn er alles mit dem Ordnungsamt klärt, da
    dieser tgl. bei ihm anrufen soll.

  • Zitat von Türsteher36


    habe von einem Kollegen gehört, daß er zur Zeit richtig viel Streß mit einem
    Ordnungsamtbeamten hat, weil er sich noch nicht bei ihm vorgestellt hat....


    :roll:
    ...wenn es da mal nicht einen kleinen unterschied zwischen "sich vorstellen" und sein gewerbe anmelden gibt!!!!


    sollte er allerdings bereits bei einem anderen ordnungsamt ordnungsgemäß als ordentliches ordnungsunternehmen gemeldet sein, so brauch er ja lediglich auf den dort zuständigen ordnungsamtmitarbeiter verweisen.


    wenn das nicht der fall ist, ist er viel, aber bestimmt kein kollege!!! :twisted:

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Zitat von bambam6666

    :roll:
    ...wenn es da mal nicht einen kleinen unterschied zwischen "sich vorstellen" und sein gewerbe anmelden gibt!!!!


    sollte er allerdings bereits bei einem anderen ordnungsamt ordnungsgemäß als ordentliches ordnungsunternehmen gemeldet sein, so brauch er ja lediglich auf den dort zuständigen ordnungsamtmitarbeiter verweisen.


    wenn das nicht der fall ist, ist er viel, aber bestimmt kein kollege!!! :twisted:




    er ist schon seit längerer Zeit in NRW selbständig tätig und hat seit einigen Wochen die Bewachung einer
    Diskothek in Niedersachsen übernommen mit seinem Team. Der dortige Mann vom Ordnungsamt
    macht jetzt beim dortigen Diskochef druck und verlangt von seiner Sicherheitsfirma Führungszeugnis,
    Gewerbescheinkopie, Sachkundeprüfung und auch Führungszeugnisse und Sachkundekopien von
    seinen Mitarbeitern.


    Der Diskochef will erst auch seine erst Rechnung ausgleichen, wenn er das mit dem Ordnungsamt geklärt hat.
    Ein Verweis auf das Ordnungsamt in seinem Heimatort wurde nicht akzeptiert.

  • Da würde ich mich mal mit dem MA vom OA am Heimatstandort unterhalten wieso die Anmeldung nicht akzeptiert wird.
    Und wenn er am Heimatlichen OA sein Gewerbe ordnungsgemäß mit allen Unterlagen angemeldet hat darf es eigentlich keine Probleme geben.
    Da kommt mir nämlich der Verdacht auf das vielleicht der MA vom OA in Niedersachsen mit einem Chef des hiesigen Sicherheitsdienstes welcher in der Ausschreibung unterlegen ist Bekannt ist und deshalb soviel Stress macht. Solls ja alles schon gegeben haben.
    Also wie gesagt, einfach mal beim heimischen OA nachfragen. Die helfen sicherlich weiter.

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.

  • Zitat von bambam6666

    :roll:
    ...wenn es da mal nicht einen kleinen unterschied zwischen "sich vorstellen" und sein gewerbe anmelden gibt!!!!


    sollte er allerdings bereits bei einem anderen ordnungsamt ordnungsgemäß als ordentliches ordnungsunternehmen gemeldet sein, so brauch er ja lediglich auf den dort zuständigen ordnungsamtmitarbeiter verweisen.


    wenn das nicht der fall ist, ist er viel, aber bestimmt kein kollege!!! :twisted:



    Zwei Bundesländer, zwei verschiedene Landkreise, folglich eine (unselbständige) Zweigniederlassung, die eine unabhängige Erlaubnis nach 34a GewO benötigt. Der ach so tolle 'Kollege' handelt schlicht und ergreifend gesetzeswidrig.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat von Eugene Vidoq

    Zwei Bundesländer, zwei verschiedene Landkreise, folglich eine (unselbständige) Zweigniederlassung, die eine unabhängige Erlaubnis nach 34a GewO benötigt. Der ach so tolle 'Kollege' handelt schlicht und ergreifend gesetzeswidrig.




    wie meinst du das?


    also bei meinem Kollegen ist alles okay und er ist auch nicht irgendwie negativ
    bekannt in Niedersachsen!

  • :shock:
    Eugene Vidoq:
    DAs wäre mir aber völlig neu, das ich von landkreis zu landkreis mich neu bei jedem komunalen OA anmelden muß!!!
    wo hast du denn sowas her???
    :roll:
    zumal hier nix von einer zweigniederlassung geposted wurde!

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Zitat

    wo hast du denn sowas her???


    Das ergibt sich aus der GewO.

    § 14 Anzeigepflicht


    (1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muß dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat von Eugene Vidoq

    Das ergibt sich aus der GewO.

    § 14 Anzeigepflicht


    (1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muß dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.



    Das stimmt wen ich mich selbständig machen würde hier bei uns im Landkreis beim OM anmelden und wen ich jetzt nach NRW oder was weis ich wohin gehe muss ich mich wieder neu anmelden laut GEWO § 14 Anzeigepflicht lese dir es mal durch

  • Zitat von Eugene Vidoq

    Das ergibt sich aus der GewO.

    § 14 Anzeigepflicht


    (1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muß dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.


    um das jetzt mal auf das hier genannte beispiel anzuwenden:
    wenn ich also einen auftrag in einem anderen bundesland(landkreis) als dem, in dem meine firma gemeldet ist, annehme, handelt es sich um eine "unselbständigen Zweigstelle"???(hat jemand die genaue definition?) und ich bin verpflichtet mich bei dortigen OA komplett neu anzumelden???


    ihr seht mich zweifelnd!!!
    (und ich fühle mich sooo kriminell, da ich soetwas vermutlich schon einmal begangen habe...schande auch! asche auf mein haupt!) :|

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • @
    Also innerhalb meiner Selbständigkeit (vor Jahren) gab es so etwas nicht...#
    Ich hatte allerdings auch keine AN am Ausführungsort rekrutiert, sondern diese alle aus Sachsen mitgeschleppt.
    Vielleicht ist bei den AN der Haken?
    Da müsste ja jedes WTU, was im Grenzgebiet der Länder schafft in jedem BL eine NL gründen..
    ME Quark...

  • Wäre ja auch irgendwo witzlos.
    Müsste ja jeder AG sich zigmal anmelden . Meine wenn ich in XY ne Niederlassung gründe sehe ich es ja noch irgendwo ein, aber wegen nem Auftrag in nem anderen Bundesland ohne gesonderte NL. Ich weis nicht. Aber Deutschland das Land der Bürokraten.

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.

  • das Thema interessiert mich auch sehr!


    ich bin auch in NRW angemeldet und ich arbeite auch für eine Disko in Hessen und
    habe auch Mitarbeiter aus Hessen und auch aus NRW.


    Meine Mitarbeiter sind alle angemeldet beim Ordnungsamt vor Ort in NRW.


    Ich mußte aber auch alle Unterlagen dem dortingen Ordnungsamt geben,
    da der Diskothekenchef es verlangte. Die wollen Sachkundeprüfungen und
    Führungszeugnisse von meinen MA dort haben und auch alle meine Unterlagen.


    Die Frage hier ist, muß man sich selber beim dortigen Ordnungsamt melden
    oder meldet sich das dortige Ordnungsamt bei der Diskothek und verlangt dann
    die Unterlagen? Die Diskotheken sind ja auch verpflichtet Sicherheitsunternehmen
    beim zuständigen Ordnungsamt anzugeben, oder?

  • Hallo,


    Bitte nicht "sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen" mit "Neu- oder Zweitanmeldung" verwechseln.
    Was hat ein Auftrag in einem anderen Kreis (Bundesland / Stadt oder wie auch immer) mit dem § 14 der Gewerbeordnung zu tun ? Nichts ! Sofern eben der Gewerbesitz räumlich bei der angemeldeten Stelle (Örtlichkeit) bleibt.


    mfg

  • Zitat von 02/05

    Hallo,


    Bitte nicht "sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen" mit "Neu- oder Zweitanmeldung" verwechseln.
    Was hat ein Auftrag in einem anderen Kreis (Bundesland / Stadt oder wie auch immer) mit dem § 14 der Gewerbeordnung zu tun ? Nichts ! Sofern eben der Gewerbesitz räumlich bei der angemeldeten Stelle (Örtlichkeit) bleibt.


    So ungefähr. Die zuständige Behörde hat zu mindestens erst einmal ein Recht zu prüfen, ob es sich um gegebenenfalls um eine unselbständige Zweigniederlassung handelt. Denn es geht auch um Gewerbesteuern und Gebühren für die IHK und BG. Wenn dann die zuständige Behörde entscheidet, dass ein weitere Anmeldung erforderlich ist, steht der Verwaltungsrechtsweg offen.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat von bgu

    ...
    Die Frage hier ist, muß man sich selber beim dortigen Ordnungsamt melden
    oder meldet sich das dortige Ordnungsamt bei der Diskothek und verlangt dann
    die Unterlagen? Die Diskotheken sind ja auch verpflichtet Sicherheitsunternehmen
    beim zuständigen Ordnungsamt anzugeben, oder?


    hier stellt sich dann eher die frage, welche vorgeschichte der laden hat.
    war dort bisher alles ruhig, wird sich das OA kaum die mühe machen, auflagen festzusetzen und deren umsetzung zu überwachen.
    hat es allerdings einiges an vorfällen gegeben (von ruhestörung bis landfriedensbruch...), so wird das amt - seinem namen entsprechend- ordnend tätig. das kann dann z.B. auch anzahl der sicherheitskräfte, deren positionen (parkplätze/umfeld) und weiteres beinhalten.
    so ist also dein erster ansprechpartner der diskothekenbetreiber. der weiß, was für auflagen er hat! :wink:
    prinzipiell -heißt also ohne vorbelastung- ist der betreiber nicht verpflichtet dich als sicherheitsfirma dem OA zu melden. er tut es vielleicht, um deren "wohlwollende zurkenntnisnahme" zu erhaschen... :lol: es gibt ja auch immernoch die variante, in denen die "türsteher" hausangestellte sind und ihne sachkunde ihrer arbeit nachgehen...


    und nochmal @ eugene:
    ...
    Die zuständige Behörde hat zu mindestens erst einmal ein Recht zu prüfen, ob es sich um gegebenenfalls um eine unselbständige Zweigniederlassung handelt. Denn es geht auch um Gewerbesteuern und Gebühren für die IHK und BG. Wenn dann die zuständige Behörde entscheidet, dass ein weitere Anmeldung erforderlich ist, steht der Verwaltungsrechtsweg offen.


    ich hab noch nie von so einem fall gehört!
    wie stellst du da dann einen bezug zu bndesweit tätigen unternehmen her?
    also ich bleib dabei: ein firmensitz (ist natürlich dann auch gerichtsstand) und dann entsende ich meine mitarbeiter dahin, wo die arbeit ist! das funktioniert auch innerhalb der EU, ist dann allerdings etwas leidiger mit den formalitäten- aber geht!


    so long, 8)

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Zitat

    wie stellst du da dann einen bezug zu bndesweit tätigen unternehmen her?


    Ich weiß von mindestens 4 der Top Ten, dass sie - ohne dass vor Ort rechtlich selbstständige Niederlassungen sind - diese bei den örtlichen OA/Gewerbeämtern angemeldet sind. Beispiel Wisser: WISAG Sicherheitsdienste Berlin-Brandenburg GmbH, Sitz Berlin, unselbständige NL in Berlin, Potsdam und FF/O. die Niederlassungen melden ihre Mitarbeiter bei den OA Berlin, FF/O. oder Potsdam. Brink's Deutschland GmbH, sitz der GmbH in FF/M., unselbstständige NL u.a. in HH, B, M, HL, S, L, die Mitarbeiter werden immer an das örtliche OA gemeldet.


    Natürlich gibt es Merkmale, die für eine unselbständigen Zweigstelle sprechen. Eine Firma, die in Osnabrück ihren Sitz hat und in Münster Montag bis Freitag Fahrradständer bewacht hat deswegen lange noch keine unselbständige Zweigstelle in Münster. Aber:


    Zitat

    habe von einem Kollegen gehört, daß er zur Zeit richtig viel Streß mit einem
    Ordnungsamtbeamten hat, weil er sich noch nicht bei ihm vorgestellt hat.


    Vielleicht hat der gehörte Kollege ja sein komplettes Marketinggeschick mobilisiert und sofort in den Gelben Seiten inseriert: Jetzt auch ins XY-Stadt, rufen Sie an in XY-Stadt-Vorwahl 1234567. Oder auch die homepage flugs geändert: Alle unsere Miarbeiter ab Gelbgurt aufwärts stehen Ihnen auch sofort in unserer Zweigniederlassung in XY-Stadt zur Verfügung.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • :mrgreen:
    na da bin ich aber beruhigt!
    dann bin ich doch nicht "griminell", belaß es bei meinem modell deutschland & luxembourg und sicher was zu sichern ist! :wink:

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

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