Amnestie für den Herrn Generaldirektor !!!

    • Erster Beitrag

    Ich bin für eine sofortige Amnestie des Herrn Generaldirektors 0

    1. Ja (0) 0%
    2. Nein (0) 0%

    Wie der geneigte User dieses Forums sicher festgestellt hat, hat unser hochwohlgeschätzter Herr Generaldirektor bereits


    3. Warnungen. (Stand 11.11. 15:49 Uhr)


    Ich fordere daher mit allem Nachdruck die Zurücknahme dieser Warnungen.


    Um eine Amnestie ( http://de.wikipedia.org/wiki/Amnestie ) des von uns allen hochgeschätzten um nich zu sagen geliebten


    Generaldirektors zu erreichen und um den Druck auf die Administratoren zu steigern bitte ich um ein hohes


    Abstimmungsverhalten.



    Im Auftrag des Herren Generaldirektors


    Pete

  • Zitat von Der Generaldirektor

    Danke Leute Danke...


    Mir wäre schon geholfen wenn ich den Grund für Verwarnung 2 und 3 mitgeteilt bekomme. Bis jetzt hab ich auf drei Anfragen keine Antwort bekommen.


    Generaldirektoren geben doch auch keine Erklärungen für ihre Entscheidungen ab. Auf Anfragen ihrer Mitarbeiter antworten sie auch nicht - lassen bestenfalls antworten.


    Das gleiche Recht keine Antworten und Erklärungen zu erhalten steht auch einem GD zu :D


    bin trotzdem für Amnestie. Er kann ja bei Gelegenheit neue Verwarnungen erhalten

  • @
    Für Streichung 3 habe ich gepostet...


    Vielleicht sollte man das System dahingehend verfeinern, ala Flensburg, das, wenn nach Zeitraum X nichts Neues dazu kam, die "Punkte" gelöscht werden ???
    -> Natürlich bei weiterer Aktivität im Forum... GD... ?


    VORSCHLÄGE !!


  • Jetzt aber an die Arbeit,Herr Landgraf!


    So ein Flensburger Punktesystem hat doch was..

  • Ich hab dich höflich aufgeordert. Das reicht erstmal. Animation findet nicht statt.


    Aber:
    § 82 StVollzG
    Verhaltensvorschriften


    (1) Der Gefangene hat sich nach der Tageseinteilung der Anstalt (Arbeitszeit, Freizeit, Ruhezeit) zu richten. Er darf durch sein Verhalten gegenüber Vollzugsbediensteten, Mitgefangenen und anderen Personen das geordnete Zusammenleben nicht stören.


    (2) Der Gefangene hat die Anordnungen der Vollzugsbediensteten zu befolgen, auch wenn er sich durch sie beschwert fühlt. Einen ihm zugewiesenen Bereich darf er nicht ohne Erlaubnis verlassen.
    ...



    Strafaussetzung zur Bewährung ?? Darüber entscheidet die Strafvollstreckungskammer. Und Chancen hat man nur wenn eine Auseinandersetzung mit der Straftat erkennbar ist. Du versuchst es ja eher mit einem Gnadengesuch aus Liegevollzug heraus. Das ist Chancenlos.



    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Faultier,
    die "Flensburgregelung" ist im allgemeinen gar nicht mal so schlecht, Einsicht vorausgesetzt! :wink:


    @GD, kaum hast Du etwas Oberwasser riskierst Du eine dicke Lippe.... nimm doch mal die Ratschläge an.
    Als Deine letzte Verwarnung gestrichen wurde, haben sich auch einige für Dich eingesetzt. Du solltest aber auch Einsicht zeigen und (wie Faultier schon anmerkte) mal ein paar sinnvolle Post´s schreiben.


    Gruß Toni

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Zitat von Toni

    Du solltest aber auch Einsicht zeigen und (wie Faultier schon anmerkte) mal ein paar sinnvolle Post´s schreiben.


    Gruß Toni


    Tu ich doch...Ohne Leute wie mich, wäre Faultier und der Landgraf arbeitslos. Und dann ? Dann ist das gejammer Groß.
    Ich, der Generaldirektor bin also nichts weiter als eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den Landgrafen. Der müßte mir dafür eigentlich Dankbar sein. Aber Nein, er behandelt mich wie ein Gefangenen und zitiert auch noch sämtliche Paragrafen. Ein Umgang hat der...

  • Absolution wird Dir wenn schon von Gott erteilt, ansonsten für Dich weder Gnade noch Vergebung. :x

  • Ich kann nicht arbeitslos werden, ich bin Beamter.


    Also: Verwarnungen werden nicht gestrichen. Die einmalige Streichung eines deiner wohlverdienten Pünktchen war die Ausnahme und wird die Ausnahme bleiben. Schreib wie du lustig bist in unserem Kindergarten (das erfüllt wohl noch die altersbedingte Strafunmündigkeit) und schreib vernünftige Beiträge im Rest, dann kann dir von meiner Seite definitiv auch nichts passieren.


    Ich bin gegen ein Flensburger System.....obwohl ich mir die Streichungsfristen wenn dann aber auch analog zum selbigen denken würde.......



    Ach ja: Lieber GD schau mal in den §88......


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


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  • @
    Ist aber schon lustitsch, das nur Du bei Arbeitsbeschaffung benannt wurdest LG...
    Bei mir wird Arbeit einfach vorausgesetzt... :todlachen: :todlachen:


    Nee...


    Will hier, da sich ja jeder mal vermaulen kann, eine Variante (die es noch nicht gibt) zur Löschung von Verwarnungen anregen...


    GD & Eddi wären übrigens die Kandidaten... für Brake ... oder Peace...



    Beide sind lange dabei.... muß mE nicht dazu kommen...
    Andere sind teilweise mit Einzelbeiträgen viel schlimmer als beide og. in einer Woche zusammen...

  • Zitat von Faultier

    Ist aber schon lustitsch, das nur Du bei Arbeitsbeschaffung benannt wurdest LG...


    ..das liegt daran das ein Generaldirektor aus dem Westen eh denkt das die im Osten alle schon in der ABM drin sind....... :wink:



    ...gut das wir schon im Eimer sind.... :D


    Gruss L.

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  • @
    Jetzt wo Du es sagst, wundert es mich nicht, das die geschlagenen Wellen gleich zurück kommen.. im Eimer...
    Was machen wir nun...
    Mein Vorschlag:


    1. Verwarnung kann nach 20 Posts gelöscht werden.. innerhalb Frist X ( Monat zB)
    2. Verwarnung steht 3 Monate...20 Posts.. dann weiter wie erste..
    3. ... Exit...


    Nur ne Idee...
    Vorschläge gefragt!

  • Finde da Variante 2 treffender, 3 Monate sollten es schon sein. Bei 20 Post´s liegt die Gefahr der Qualität, man könnte hier 20 kurze unsinnige Post´s schreiben, nur um seine Verwarnung loszuwerden. --> 20 Post´s und 10 neue anspruchsvolle Themen eröffnen? Oder Umfrage mit Mindestabstimmungsergebnis der anderen Usern im Anschluß? (Demokratie und breitere Zustimmung)


    --> also das erarbeiten der Verwarnungslöschung


    Gruß Toni

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Wie wärs wenn es eine Tabelle geben würde wo man alle die Verwarndt wurden einsehen kann ?


    Ich finde die Lösung am besten wo nach Zeitraum X, die Verwarnung gelöscht wird. Und damit sich Landgraf wie zuhause fühlt gibt es noch eine Bewärungsstrafe von 3 Monaten hintendran.

  • Also die Verwarnungen sind bereits die Bewährung.....eine Verurteilung wäre der Rausschmiss.....die Rote Karte existiert ja auch ohne vorherige Verwarnung.


    Ich werde hier weder irgendwelche Listen erstellen wer wann wieviel Sinnvolles gepostet hat noch sonst irgendwie Regularien aufstellen.
    Das bedeutet alles nur Aufwand und Arbeit......und wofür?? Möchte das jemand verwalten damit andere weiter rumstänkern können??


    Seine Verwarnungen hat sich jeder auf seine Art selber erarbeitet.....


    Wenn ein User sonst dauerhaft aktiv und interessante oder wenigstens fachlich kompetente Beiträge wird es sicherlich weniger schnell zum finalen Rauswurf kommen als wenn hier eh nur gelabert wird.


    Die Senkung der Verwarnungsgrenze wurde vollzogen weil sich niemand um Verwarnungen gekümmert hat....nach dem Motto "gehen ja noch drei"...dazu sind die Verwarnungen aber nicht gedacht. Jetzt wo sich z.B der GD nur noch eine vor dem Rauswurf befindet wird das Thema ja plötzlich auch erst wieder für ihn interessant. Die Streichung wird nach meinem Dafürhalten weiterhin eine Ausnahme bleiben die mit der Administration und im Moderatorenteam besprochen wird. Natürlich interessieren mich dabei auch die Meinungen der User über einen der "Delinquenten".


    Mein Gegenvorschlag wäre einfach haltet euch an die Netiquette und die Regeln dieses Boards wie es der Grossteil der User ja offensichtlich hinkriegt und Verwarnungen sind kein Thema....


    Gruss L.


    @ DanKai: Ich denke deine Verwarnung gehört genau in die Kategorie der Ausnahmen die ich angedacht habe....da liegen die Gründe auch in der "Entstehungsgeschichte"....da will ich auch nicht nachzählen müssen ob seitdem 20 Beiträge oder 3 Monate rum sind.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


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  • Schreib einfach sinnvoll mit....dann gibt es keine dritte....



    Gruss L.

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