Wachvorschrift für Zivilwachen bei der Bundeswehr

  • Das kommt darauf an was du genau wissen möchtest. Die Zivilwache ist bewaffnet, hat mehr Rechte als ihr Pendant im normalen Werksschutz, dafür kann es sehr leicht eine Abmahnung geben (einfaches Anlehnen ist schon ein Grund^^)


    Ich hab einige Zeit Zivilwache in einer Kaserne gemacht

    Was schief gehen kann, das geht schief.

  • Wenn Du was wissen willst, stelle die richtige Frage!!!


    Grundsätzlich: Rechtsgrundlage für das einschreiten von Zivilwachen bei der Bundeswehr ist das "Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs in der Bundeswehr" (UZwGBw). Die MA müssen wissen in diesem Gesetz in einem Test nachweisen.


    Ob dies überall passiert, weiß ich nicht.
    Da die MA sich nicht auf öffentlichen Grund bewegen, benötigen Sie (es gibt ausnahmen, je nach Kaserne), keinen Waffenschein.


    Gruß
    trainer

  • Keinen Waffenschein? Kann sein, Waffensachkunde wird dem Vernehmen nach aber gefordert.


    Am 29.01.2003 war ich Zeuge einer Waffensachkundeprüfung gem §§ 4 und 7 WaffG, an der ca 18 Dumpfbacken vor einer 1-Mann-Prüfungskommission (!) antraten und mit Hilfe des "Vorsitzenden der Prüfungskommission" ihre teilweise saublöden schriftlichen Prüfungsaufgaben berichtigen durften. Die Leute wurden bei der BW eingesetzt. Die Prüfung kostete je Kopf und Nase 150 EUR, für die Vorbereitung zahlte das Arbeitsamt weitere 650 EUR je Mann an den ausbildenden Arbeitgeber.

  • Grundlage ist die ZDv 10/6 (Zentrale Dienstvorschrift!) der Bundeswehr mit dem Titel "Wachdienst in der Bundeswehr", die ZDv 14/9 über die Anwendung unmittelbaren Zwanges spielt ebenfalls eine Rolle, ist aber nicht die Grundlage.


    In beiden Vorschriften steht explizit geregelt alles sowohl für Bw-Angehörige als auch für Zivilwachen. Auch zur Ausbildung, Ausrüstung, zur Stärke der Wachmannschaft etc.

  • Das UZwGBw ist die Rechtsgrundlage für das Einschreiten (sowohl der militärischen und zivilen Wache), und ist in der ZDv 14/9 abgedruckt


    Da aber eh keine konkreteren Frage kommen, was zerbreche ich mir hier eigentlich den Kopf :lol:

  • Hallo,
    war auch kurze Zeit in der zivilen Kasernenbewachung(bewaffnet und mit Diensthund). Waffensachkunde ? Nee, sondern PS1 und PS2 schießen aber nicht mit der Dienstwaffe sondern eine fremde Waffe wurde einem zur Verfügung gestellt. Da die privaten Sicherheitsfirmen auch ganz knallhart kalkullieren ist die Stimmung in der privaten Bewachung ziemlich mies.
    Gruß Wolfgang

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