Ausweiskontrolle

    • Erster Beitrag

    HAllo alle zusammen!


    Habe da mal eine Frage:


    Vor gut zwei Wochen war ich mit meinem Männe mal wieder in der Disco. Muß dazu sagen das es sich hierbei um eine Discothek handelt in der sehr viele Soldaten zu Gast sind.


    nun ist es so, das mein Kerl ebenfalls soldat ist. Wir haben uns in der Disco am späten Abend getroffen. Vorher war er mit einigen Kameraden etwas Essen, Weihnachtsfeier halt.


    am Eingang wurde an diesem Abend von jedem männlichem Besucher der Perso verlangt und einbehalten. Gut, läuchtete mir igendwie noch ein, es soll in letzter Zeit vermehrt zu Schlägereien gekommen sein (außerhalb der Disco), gegenüber befindet sich ein Autohaus was durch diese Schlägereien Beschädigungen an diversen Fahrzeugen hatte.


    Nun stand ich da also in der Schlange am Einlass und bekam auch mit das von einigen sehr jund aussehenden Damen die Ausweise kontrolliert wurden. Alle bekamen ihre Ausweise zurück, nur ich nicht!!!! :twisted:


    Auf meine Frage warum nicht, bekam ich die Antwort: Auflage vom Ordnungsamt! Ich fragte weiter: wie, das Ordnungsamt hat Euch die Auflage erteilt mir meinen Perso abzunehmen? Er. Kriegste wenn du nach Hause gehst wieder. Ich: Aber warum mein Perso und nicht der der anderen Damen? Antwort: ich würde agressiv aussehen, wäre mehr als groß ( zwei Köpfe größer als der Türsteher :lol: ) und somit könnte man davon ausgehen ich könnte ja Ärger machen.


    Da ich 20 km mit dem Taxi dorthin gefahren bin, sagte ich okay und diskutierte nicht weiter. Aber ist es denn rechtens, das er meinen Perso einbehalten hat?


    Danke schon mal!

  • Ich zeige mein Ausweis vor aber alles was kein Hoheitszeichen trägt (Dienstausweis der Bupol und co) werden ihn nicht ausgehändigt bekommen.
    Es wurden mit Ausweisen soviel schund getrieben. Das ich gewählt bin, einem der nicht im Dienste unseres Staates steht oder auch im Ausland, meine Ausweispapiere in die Hände zu drücken.


    Man ist nicht mal verplichtet den Ausweis jemanden abzugeben! (ich hoffe mein stand ist nicht all zu alt) :)


    lg Nava

  • Zitat von Nava


    Man ist nicht mal verplichtet den Ausweis jemanden abzugeben! (ich hoffe mein stand ist nicht all zu alt) :)


    ...aber der Doorman ist auch nicht verpflichtet dich einzulassen :wink:


    Ich mache um den Perso wenig gewese...wenn ich ein Konto eröffnen will kriegt ihn der Bankfuzzi ja auch von mir...oder für einen Handyvertrag....usw.


    Da steht eigentlich nix drauf was keiner wissen darf......oder ??



    Solltest du im Ausland Kontakt zu staatlichen Stellen bekommen die deinen Ausweis sehen und haben wollen und du möchtest das nicht, kannst du gerade im Osten (aber auch gerne mal in Frankreich oder Spanien) erleben wie nett und bürgernah unsere Herren von Grün-Weiss so sind!! :wink:


    Da herrscht dann gerne auch ein anderer Tonfall....und versuch das nicht in den USA :shock:

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Die Probleme hab ich im Ausland nie gehabt, da fand ich es in Deutschland schon schlimmer, einem Beamten den Ausweis geben ist auch etwas anderes als bei Irgendeinen Menschen.


    (Beispiel das was oben mit der Disco war, ich bin vielleicht gut im Verzichten ;) also gehe ich wo anders hin bevor der mein Pass bekommt ;) Wenn der den Verdaddelt, hab ich die rennerein.


    Lg Nava

  • Zitat von Nava

    (Beispiel das was oben mit der Disco war, ich bin vielleicht gut im Verzichten ;) also gehe ich wo anders hin bevor der mein Pass bekommt ;)


    Richtig!! :D Mit dem Portemonnaie abstimmen ist ziemlich wirksam!!


    Als Beamter kann ich aber sagen : Wir sind auch nur Menschen!! :wink:

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von Landgraf

    Richtig!! :D Mit dem Portemonnaie abstimmen ist ziemlich wirksam!!


    Als Beamter kann ich aber sagen : Wir sind auch nur Menschen!! :wink:


    na mit meinen Portemonaie hats nix zu tun ;)


    Sage nix anderes (ging auch nur um die Ausweise)


    lg Nava


    P.s. mein Pass kann man haben wenn er abgelaufen ist :mrgreen:

  • Fall´s die typen dieser disco Security´s sind fragt sie doch einfach beim nächsten mal nach Ihrem IHK Abschluss im Paragraph 34 a. Falls sie keinen haben oder gerade nicht zur hand fragt sie ob sie wissen was passiert wenn du jetzt die polizei rufen würdest. Falls sie keine konkrete antwort dir geben können verweise sie darauf hin das ein türsteher den para 34 a mit IHK abschluss benötigt um dort arbeiten zu können. in manchen fällen hifts. Ansonnsten hol telefon raus und tu so als ob mal sehn wie sie reagieren 8)

  • Zitat von us

    Fall´s die typen dieser disco Security´s sind fragt sie doch einfach beim nächsten mal nach Ihrem IHK Abschluss im Paragraph 34 a. Falls sie keinen haben oder gerade nicht zur hand fragt sie ob sie wissen was passiert wenn du jetzt die polizei rufen würdest. Falls sie keine konkrete antwort dir geben können verweise sie darauf hin das ein türsteher den para 34 a mit IHK abschluss benötigt um dort arbeiten zu können. in manchen fällen hifts. Ansonnsten hol telefon raus und tu so als ob mal sehn wie sie reagieren 8)


    Meine fresse wenn ich schon so ein geschwätz wieder lese geht mir grad wieder die hutschnur hoch....:kotz:


    1. was interessiert DAS die polizei? -> gar nicht<-
    2. was ist wenn es ein direkt angestellter Türsteher ist? ->Der braucht nämlich keine Unterrichtung mit Sachkundeprüfung<-
    3. was zum teufel ist ein "para 34 a mit ihk abschluss? ->Rafft es endlich das Die unterrichtung nach §34a GewO die VORAUSSETZUNG ist um im SD bereich zu arbeiten es ist keine superduperspäschelsegguritysecretserviceausbildung (was manche immernoch glauben xD) <-


    Wenn du bei einer veranstaltung mir sowas drücken würdest, würd ich dich erstmal ne runde auslachen.
    Und wenn ich mir deine bisherigen beiträge so anschau weis ich genau in welche Ablage ich dich stopfen kann. (Ablage P)

  • Zitat von us

    Ansonnsten hol telefon raus und tu so als ob mal sehn wie sie reagieren 8)


    ..ich würd mit Hausverbot reagieren. :D



    Drohen mit der Polizei ist der letzte Mist. Entweder gibt es einen Sachverhalt der ein Einschreiten der Polizei notwendig macht ---> Anrufen!


    ...oder es gibt halt keinen!!


    Wer mit der Pol nur droht macht sich doch nur zum Horst....(oder mit dem Anwalt, Staatsanwalt etc.) Es zeigt doch nur die eigene Hilflosigkeit und sonst nix!!


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


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  • Zitat von DanKai

    3. was zum teufel ist ein "para 34 a mit ihk abschluss? ->Rafft es endlich das Die unterrichtung nach §34a GewO die VORAUSSETZUNG ist um im SD bereich zu arbeiten es ist keine superduperspäschelsegguritysecretserviceausbildung (was manche immernoch glauben xD) <-



    verdammt. und was erzähl ich jetzt meinen freunden? okay, ich lass das superduper weg!

  • Hallo Annika,


    wie ich sehe kommst Du aus Niedersachen. Kann es sein, dass es sich bei der Discothek um das Fun 2000 auf dem Expogeländer Hannover handelt. Denn in dieser Diskothek verfahren die lieben Herrn Türsteher genauso. Wenn nicht wäre doch mal interessant zu wissen, welche Discothek das ist wenn es nicht das Fun 2000 ist.


    Zur Information vorab:


    Es ist nicht rechtens den Ausweis einzubehalten, da dieser weder Dir noch dem Türsteher gehört, sondern dieser Staatseigentum ist. Solltest du deinen Ausweis jedoch freiwillig abgeben und dieser verschwindet, so haftet der betroffene Sicherheitsdienst für den Verlust. Sicherlich behalten viele Türsteher die Ausweise ein, jedoch ist dies wie gesagt nicht rechtens. Einsicht zur Alterskontrolle ja, auch bei Strafdelikten. Jedoch nicht bei Verwahrung für den Zutritt in einer Diskothek.

  • das ist doch unsinn!!


    1. gehört dir der ausweis sehr wohl


    2. darfst du ihn ebenso problemlos einbehalten. allerdings musst du alternativen für einen pfand anbieten. sonst fällt es schnell unter schikane.

  • Schattenmann


    Schreibe bitte keine Kommentare zu Themen wo du dich nicht zu 100% auskennst. Der Ausweis ist Staatseigentum und für den Einlass in einer Diskothek darf er nicht einbehalten werden. Er darf lediglich ausschließlich nur von Behörden einbehalten, bzw. auch eingezogen werden. Der Ausweis ist nach der Personalienfeststellung an den Ausweisinhaber zurückzugeben. Landgraf hatte dazu schon einen Beitrag geschrieben. Und ich denke mal er als Beamter des Justizdienstes weiss wovon er spricht. Zudem gibt es auch noch Unterschiede zwischen Inhaber und Eigentümer. Du bekommst sogar bei der Beantragung deines Ausweises ein Merkblatt ausgehändigt, auf dem niedergeschrieben steht, dass der Ausweis Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist. Und somit würde ich mal sagen, dass Landgraf und ich wohl mehr als im Recht sind.


    Falls du die Unterschiede zwischen Inhaber und Eigentümer nicht kennen solltest, so kannst du dieses hier beruhigt nachlesen:


    Definintion Inhaber:
    Der Begriff Inhaber bezeichnet im Schuldrecht und im Sachenrecht denjenigen, dem eine Forderung oder ein bestimmtes Recht zusteht.


    Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) selbst wird der Begriff allerdings nicht häufig verwendet. Stattdessen nennt man den Inhaber einer Forderung eher Gläubiger und gebraucht für den Inhaber eines Rechts eine aus dem Recht abgeleitete Bezeichnung, etwa "Nießbraucher" für den Inhaber eines Nießbrauchs.


    Im Zusammenhang mit dem Eigentum oder dem Besitz an Sachen wird der Begriff Inhaber nicht verwendet. Es ist also nicht korrekt, den Begriff Inhaber anstelle von "Eigentümer" zu verwenden.


    Definition Eigentümer:
    Eigentum ist die rechtliche Zuordnung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache zu einer natürlichen oder juristischen Person im Sinne eines umfassenden und gegenüber jedermann wirkenden, sogenanntem absoluten Besitz-, Verfügungs- und Nutzungsrechts. Eigentum ist rechtlich von Besitz zu unterscheiden, der lediglich die "tatsächliche Herrschaft über eine Sache" unabhängig von den Eigentumsverhältnissen beschreibt. Die Existenz und Ausgestaltung des Eigentumsrechts ist somit von fundamentaler Bedeutung für die Gesellschaftsordnung.

  • da ich ja profi genug bin, kann ich zugeben, dass ich mich getäuscht habe. witzigerweise hab ich das damals mal so gelernt - hab aber noch die nummer vom dozenten.


    für alle:


    Zunächst einmal: Es stimmt. Ihr Personalausweis ist NICHT Ihr Eigentum. "Mit der Aushändigung des Personalausweises geht dieser in den Besitz des Inhabers über. Er bleibt jedoch Eigentum der Bundesrepublik Deutschland", erläutert uns Gabriele Hermani vom Pressereferat des Bundesinnenministeriums. Auf diesen kleinen aber feinen Unterschied werde auch in den Ausführungsgesetzen der meisten Länder noch einmal hingewiesen. Damit soll Missbräuchen, insbesondere der Verpfändung, Hinterlegung zur Sicherung von Forderungen und dergleichen, vorgebeugt werden. Klar: Was einem nicht gehört, kann man auch nicht verpfänden. Gabriele Hermani weiter: "Im übrigen folgt daraus nach allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen, dass andere Staaten über Identitätsdokumente der Bundesrepublik Deutschland nicht verfügungsberechtigt sind. Dies gilt in umgekehrter Weise auch für Ausweispapiere anderer Staaten."


    quelle:
    http://fragen-antworten.metagr…age_2005927223559488.html


    Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (§ 1 Abs. 7 Personalausweisgesetz). Eine Hinterlegung als Pfand ist unzulässig. Ungültige Personalausweise können in einigen Bundesländern von der Polizei beschlagnahmt werden (z.B. in Bayern gem. § 8 Ausführungsgesetz zum Personal- und Passgesetz, wenn beispielsweise die Gültigkeit abgelaufen ist).


    Quelle:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis

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