Frage zur Waffensachkunde

  • Klick dich doch bitte erst mal durchs Forum.Das Thema ist bestimmt schon angesprochen worden.
    Welche Tips meinst du denn?


    Gruß Wolfman

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • tipp? Gute Frage..........???? Wende dich an deine zuständige Erlaubnisbehörde und frage mal nach was die fordern, da es bundesweit hier doch einige Unterschiede/Betrachtungsweisen der Behörden gibt!......Wichtig ist das du die Sachkunde für Berufswaffenträger/sicherheits ma`s machst.....


    Gruss ricon

  • @ Sven617, ich rate dir grundsätzlich von staatlich anerkannten Waffensachkunde Lehrgängen ab, die werden bei einigen Behörden nicht akzeptiert. Erkundige dich vorher bei deiner zuständigen Behörde. Grundätzlich solltest du an einer WSK mit deutlich mehr als 2-Tagen teilnehmen, da im Ernstfall das angeeignete Wissen dich vor Strafe schützt. Von sogenannten Persil-Scheinen solltest du die Finger lassen, das verschwendete Geld kannst du auch aus dem Fenster schmeißen, da hast du mehr von :D

  • Duke besteht da niht ein Wiederspruch in sich in Deiner Aussage? Behörden müssen den Zeugnissen staatlich anerkannter Lehrgänge Akzeptanz zeigen - das ist ja auch der Sinn der staatlichen Anerkennung. Die Teilnehmer unserer Lehrgänge (die auch die Prüfung bestanden haben) haben jedenfalls noch nie Probleme damit gehabt.


    Roger

    “Wer sichere Schritte tun will, muss langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

  • hallo,


    die ipss ist ein partnerunternehmen des c.r.t. ich kenne die ausbildung und kann diese nur empfehlen.


    rogernet,


    die waffensachkunde des c.r.t. ist ebenfalls staatlich anerkannt.


    Duke74


    der zeitrahmen bei der c.r.t. ausbildung ist ausreichend und die ausbildung findet auf einem hohen niveau statt.


    gruß


    mike

  • roger, nein das ist kein Wiederspruch, weil es obliegt der Behörde ob die Waffensachkunde anerkannt wird. Nehmen wir die Firma mit dem P. deren Waffensachkunde wird oftmals bei der Behörde nicht anerkannt (um nur einen Anbieter zu nennen). Ich kann dir mit Sicherheit sagen das eure WSK bei meiner Behörde ebenfalls nicht anerkannt wird.

  • Hallo Duke,


    welche Behörde ist es denn, die für Dich zuständig ist? Ich könnte das dann gern mal überprüfen lassen. Ein Landratsamt kann sich einer staatlichen Anerkennung nicht widersetzen - auf welcher Rechtsgrundlage auch?


    Roger

    “Wer sichere Schritte tun will, muss langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

  • @I.P.S.S. -> klar, ich kenne Euch und mir ist bekannt, das Euch ebenfalls eine staatliche Anerkennung vorliegt. Höre nur Gutes über Euch.


    Roger

    “Wer sichere Schritte tun will, muss langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

  • Würde sagen du meldest dich mal beim Lahn-Dill-Kreis, Abteilung Waffenwesen. Wirst dann wahrscheinlich an den zuständigen Sacherständigen verwiesen der dir mit Sicherheit weiterhilft und dir erklärt warum die 2-tägigen staatlich anerkannten Waffensachkunde Lehrgänge nicht ausreichen.

  • Hallo Duke,


    wir halten auch 6-tägige Lehrgänge ab, da hast Du wohl etwas missverstanden.


    Roger

    “Wer sichere Schritte tun will, muss langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

  • Wenn das so ist dann entschuldige ich mich natürlich, bin davon ausgegangen ihr bietet 2-tägige Lehrgänge an. Dem entsprechend sollte einer Anerkennung durch eine andere Behörde nichts im Wege stehen :D

  • Hallo Duke, die bieten wir AUCH an, neben SPortschützen sitzen da auch immer wieder Berufswaffenträger dabei, die aber auch damit Ihre Sachkunde zum Erwerb eines Waffenscheins nachweisen. Was dann auch bei deren Behörden funktioniert. Komische Behördenwelt................. :)

    “Wer sichere Schritte tun will, muss langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

  • DA gebe ich Dir auf jeden Fall Recht - das merke ich auch immer, wenn die Behördenvertreter zu unseren Schulungen kommen.

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