Einige Fragen zum GWT

    • Erster Beitrag

    Hallo,


    schon seit einiger Zeit arbeite ich bei einer GWT-Firma in Thüringen.
    Der Job macht Spass und bietet genau die Abwechslung, die man braucht.
    Seit einiger Zeit tauchen jedoch Fragen auf, die man mir scheinbar nicht beantworten will oder kann.
    Das die Vergütung nach dem LTV-Thüringen erfolgt brauche ich wohl nicht zu erwähnen.
    Im Tarifvertrag ist zu lesen, dass dieser "Räumlich" für den Freistatt Thüringen gilt. Was bedeutet das genau?
    Ich frage deshalb, weil mein Einsatzort überwiegend in Bayern ist und ich mal irgendwo etwas
    von "...es gilt der ortsübliche Tarif." gelesen habe. Bedeutet das, dass der LTV des Einsatzortes gilt?


    Meine zweite Frage dreht sich um das leidige Thema Feiertage (bundeseinheitlich).
    Die werden nämlich einfach nicht bezahlt. Greift hier (im Osten) etwa das Entgeltfortzahlungsgesetz nicht?
    Die offizielle Antwort lautet: ,,Da an einem Feiertag keine Dienstleistungen am Kunden ausgeführt werden,
    werden diese auch nicht bezahlt."


    Dritte und letzte Frage im Bunde ist die Gewerkschaft. Wenn ich jetzt "GÖD" schreibe, dann wird das vielen
    von euch sicher ein leichtes lächeln auf die Lippen zaubern.
    Die Jungs sind ja für ihr besonders arbeitgeberfreundliches Verhalten bekannt, haben aber offiziell garkeinen Sitz in Thüringen. Bedeutet das also, falls doch mal eine Lohnerhöhung seitens der verdi gefordert wird und auch realisiert wird,
    das meine Firma sich nicht daran halten muss, da sie einen "Haustarifvertrag" mit der GÖD hat??


    Ich weis, dass sind viele Fragen. Aber im Voraus danke ich Euch für eure Antworten und wünsche Euch allen eine beulenfreie Fahrt und `nen ruhigen Dienst.


    Gruss


    hourshark

  • Zitat von Der RittER

    @ Hourshark


    Hi,
    bin auch in Thüringen am arbeiten. Feiertage werden nicht bezahlt. Argument: Wir erbringen an diesen Tagen keine Dienstleistung ergo wir der Tag nicht bezahlt. Wie soll man sich dagegen wohl wehren ohne gleich seinen Job zu verlieren?
    Trauriges Deutschland...


    Sorry aber wieso trauriges Deutschland :?::?::?:


    Das ist ja wohl ein Problem das Du oder Ihr mit eurem Cheffe zu klären habt.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von Der RittER

    @ Hourshark


    Hi,
    bin auch in Thüringen am arbeiten. Feiertage werden nicht bezahlt. Argument: Wir erbringen an diesen Tagen keine Dienstleistung ergo wir der Tag nicht bezahlt. Wie soll man sich dagegen wohl wehren ohne gleich seinen Job zu verlieren?
    Trauriges Deutschland...


    Habe ich schon oft gehört, kann ich aber nicht verstehen.
    Es handelt sich ja immerhin um gesetzliche Feiertage. In NRW werden sie von seriösen Firmen bezahlt auch wenn an diesen Tagen nicht gearbeitet wird.
    Aber noch etwas anderes. Klar ist, daß die GÖD der besch...enste Tarifpartner ist, den sich ein Arbeitnehmer vorstellen kann. Umgekehrt natürlich die Meinung bei den Chefs. Aber ohne zahlreiche Mitglieder in einer richtigen Gewerkschaft werdet ihr wohl ewig von einer Lohanpassung träumen.
    Für die Chefs natürlich eine feine Sache: Man schickt "Dumpinglohnkräfte" in "Hochlohngebiete" und kann seine Leistungen dort konkurrenzlos günstig anbieten. So werden Arbeitsplätze in anderen Tarifgebieten zerstört und das durch Leute, die für ein "Trinkgeld" arbeiten und die aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht aufzumucken wagen.
    Also ich mache euch persönlich keinen Vorwurf und kann nachvollziehen was man als Unternehmer mit der Angst der Mitarbeiter alles machen kann. Wollte nur darauf hinweisen, wie Lohndumping und territoriale Nähe zu Hochlohngebieten durch Unternehmer ausgenutzt werden.

    Unter den Blinden ist der Einäugige König...

  • Zitat

    Wollte nur darauf hinweisen, wie Lohndumping und territoriale Nähe zu Hochlohngebieten durch Unternehmer ausgenutzt werden.


    Sicher hast du grundsätzlich Recht, mit dem was du sagst.


    Trotz allem sehe ich hier nicht in allem ein verwerfliches Handeln... Wie bereits festgestellt macht es durchaus einen Unterschied, wie der Arbeitnehmer wo seine Arbeit macht...


    Beispiel:
    SDL in Ludwigshafen ansässig, hat Objekte in Mannheim - also gerade mal ein paar Meter über den Rhein, und schon ist man in einem anderen Tarifgebiet.
    Nun ist der SMA bei einem pfälzischen SDL angestellt, der ihn zum Objektschutz in nach Baden schickt.
    Erfüllungsortprinzip greift hier eindeutig - der Dienst wird vollständig im anderen Tarifgebiet ausgeübt. Dem SMA steht der höhere Tariflohn nach badischem Tarif zu.
    (nur mal so am Rande... meinst du, der SMA würde sich im umgekehrten Fall beschweren? SDL in Baden, Objekt in der Pfalz? ;-) )


    Anders sieht es in meinen Augen allerdings aus, wenn die Arbeit nur zum Teil im anderen Tarifgebiet ausgeübt wird, wie es eben oftmals im GWT der Fall ist.
    Siehe dazu meine Ausführungen:

    Zitat

    Du beginnst deinen Dienst im Tarifgebiet A, übernimmst dort deinen Panzer, fährst los und ver-/entsorgst deine Kunden laut Tourenplan. Nun führt dieser Plan z.T. in das Tarifgebiet B, um dann wieder im Tarifgebiet A fortgesetzt und beendet zu werden.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
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  • Was machst Du aber wenn alle deine Kunden im höher tarifierten Gebiet liegen??????????ß

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Hallo,


    irgendwie kann ich den RittER verstehen.
    Es ist nicht leicht, gerade in den neuen Bundesländern, einen Job zu finden.
    Wer aufmuckt fliegt raus, denn es stehen ja genug Leute vor der Tür...
    So ist das halt leider. Und das mit dem Lohndumping ist auch nicht gerade fair und macht ja den Wettbewerb kaputt.
    Auf Gedeih und Verderb werden Aufträge, möglichst mit Kampfpreisen, angenommen. Das ist ja garkein Problem, denn schließlich speist man ja den "dummen" GWT´ler mit Osttarif ab. Das deshalb auch Firmen in den alten Bundesländern zu kämpfen haben liegt Nahe. Doch gerade deshalb muss etwas passieren. Ich finde schon das 17 Jahre nach der Wende die Ostlöhne mal angeglichen werden sollten, schließlich machen ja alle Kollegen die gleiche Arbeit.
    Ich möchte meinen Chef mal sehen wenn er mit knapp über 6 Euro und täglich 13-15 Stunden auf dem Panzer einen Monat
    lang auskommen soll und noch eine Familie nebenbei hat....
    Aber jetzt wird es dann langsam OT. Das mit den Feiertagen checke ich aus, Notfalls wird halt eingeklagt.


    Euch allen noch einen ruhigen Dienst!


    Gruss


    Der hourshark

  • ...und nochmals zu dem Erfüllungsortprinzip:


    Das kann bei uns nicht greifen, das es nicht in dem mit BDWS/TWSU und GÖD abgeschlossenen Tarifvertrag steht.


    Langsam kommt Licht ins dunkel.


    Gruss


    hourshark

  • Zitat von drago

    Was machst Du aber wenn alle deine Kunden im höher tarifierten Gebiet liegen??????????ß



    wie gesagt... Wo wird Panzer übernommen und abgegeben...wo werden Werte für Versorgung aufgenommen, wo werden entsorgte Werte abgegeben...


    Wenn das alles über eine NL mit eigenem Cash-Center im niedrig tarifierten Gebiet stattfindet, ganz klar: Erfüllungsort dort.
    Erst wenn alles im höher tarifierten Gebiet stattfindet, muss der höhere Tarif bezahlt werden...


    An dich nochmal, was ich bereits geschrieben habe:


    Zitat

    Soll nun für die Zeit, in der im Tarifgebiet B gefahren wird, dieser Tarif bezahlt werden...?


    Ich glaube, du würdest dich bedanken, wenn du in Bayern ansässig bist, den dortigen Tarif bezahlt bekommst, aber auf deiner Tour auch einige Kunden in Thüringen sind und du für die Zeit den niedrigeren Lohn bekommst


    Analog dazu: NL in Bayern, deine Tour aber ausschließlich in Thüringen. Willst du nach thüring'schen Tarif bezahlt werden?

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  • Werde das mit Sicherheit morgen bei dem zuständigen MA von Verdi abklären, da kannst Du dich drauf verlassen und morgen kannst Du seine Antwort hier lesen.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Tu das - ich bin ja auch nicht allwissend und erläutere nur meine Meinung zum Thema, die auf logischem Denken in Verbindung mit einer gewissen Erfahrung im auslegen von Tarifverträgen als BR basiert ;-)

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  • @
    Reden wir doch mal Klartext, Karten auf den Tisch!
    Fang gleich mal selber an:
    Wo ich arbeite kann jeder nachlesen, die älteren User wissen es eh
    Also in Sachsen gibt es null Cent , wenn ich am Feiertag zu Hause bin. Punkt!
    Als BR habe aber auch ich noch keine einzige Anfrage zu dem Thema von xxx MA erhalten...
    Sind die alle genau so bekloppt wie ich?
    (Vielleicht dringender Rat/Tip/Frage: Unterscheidung von klassischem Werkschutz zum "eingekaufter" Secu nötig?)


    Ach so, und da das nun wirklich nix mehr nur mit GuW zu tun hat, verschiebe ich das Thema mal komplett zu Recht & Co...

  • Zitat von drago

    Was machst Du aber wenn alle deine Kunden im höher tarifierten Gebiet liegen??????????ß


    Ich weiß was du meinst, aber hier steckt doch ein System dahinter das so wie in der restlichen Wirtschaft funktioniert.
    Ich kann mich erinnern, daß es nach der Wende "Stufenpläne" gab, wie das Lohnniveau Ost innerhalb von 10 Jahren auf 100% des Westlohnes angeglichen werden sollte. Davon spricht keiner mehr und kein Unternehmer hat die Absicht, da was zu ändern.
    Das ist auch ein Vorwurf, den ich als Gewerkschaftsmitglied den Gewerkschaften mache: bewlligte Ausnahmegenehmigungen für das Tarifgebiet Ost, wo auch "unter Tarif" gezahlt werden kann wenn es z.B. die wirtschaftliche Lage des Betriebes "erfordert". Hier hat die Gewerkschaft freiwillig auf die Ost-Mitglieder verzichtet, denn da waren ja wohl fast 100% gewerkschaftlich organisiert. Ist doch klar, daß diese Leute sagen "was nutzt mir eine Gewerkschaft, die Lohnerhöhungen nur für den Westen erkämpft" und verständlich, daß sie in Scharen der Gewerkschaft den Rücken gekehrt haben.
    Klar werden in NRW auch Kunden in anderen Bundesländern gefahren. Aber hier geht es soch darum, daß Unternehmen mit der "Waffe Dumpinglohn" gezielt auf die Lohnentwicklung Einfluß nehmen. Darunter kommt eigentlich nur noch Sklaverei... Die meisten Firmen sind deutschlandweit tätig und nutzen das natürlich schamlos gegen ihre Mitarbeiter aus. Warum soll z.B. in Bayern oder Hessen investiert werden, wenn das die Kollegen aus den benachbarten Bundesländern für die knappe Hälfte des Lohnes tun. Ist doch wohl klar, welchen Standort man schließen würde, wenn es so weit ist.
    So gehen soziale Sachen, die die Gewerkschaften in jahrzehntelangen Auseinandersetzungen erkämpft haben Stück um Stück "den Bach runter".
    Und ich bin nach wie vor der Meinung Gesetzlicher Feiertag heißt so weil das ein Gesetzlicher Feiertag ist. Ich kriege die auch auch bezahlt und sitze zu Hause! Na, ich sage mal noch...
    Und das schlimmste ist, ich wüßte nicht, wie ich mich verhalten würde wenn das Problem mich beträfe... Vermutlich genau so wie ihr...

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  • Hab mich nun nochmals in die Problematik "Feiertagsvergütung" eingearbeitet...


    Zitat von guwvieh

    Und ich bin nach wie vor der Meinung Gesetzlicher Feiertag heißt so weil das ein Gesetzlicher Feiertag ist. Ich kriege die auch auch bezahlt und sitze zu Hause! Na, ich sage mal noch...


    Das ist für Bereiche, in denen an Feiertagen grundsätzlich nicht gearbeitet wird ja auch vollkommen korrekt. Das wäre für den Bereich GWT jedenfalls zutreffend.
    Dem AN in jenen Bereichen darf kein finanzieller Nachteil entstehen, weil er am Feiertag nicht arbeiten kann. Angenommen, der GWT-Fahrer hat täglich 10 Stunden, Mo-Sa. Sonn- und Feiertage wird nicht gearbeitet. So kommt er z.B. auf 200h im Monat. Durch den Feiertag am Mittwoch würde er dann nur auf 190h kommen. Diesen Verlust muss er nicht hinnehmen, der Feiertag ist zu bezahlen (wurde in meiner alten Firma übrigens auch gemacht, Berechnung erfolgte analog zur Berechnung des Urlaubsentgelts)


    Anders sieht es allerdings in Bereichen aus, die 24/7/365 arbeiten... ist da zufällig gerade schichtfrei am Feiertag, gibts keine Bezahlung für diesen Tag - und das ist auch vollkommen korrekt. Wird in keiner anderen Branche der Wirtschaft (und dem Staat) anders gemacht.
    Auch der Polizist im Streifendienst oder die Krankenschwester (die beide zwar keine Stundenlöhne bekommen, aber gleichwohl einen Monatssoll an Stunden haben, das zu erbringen ist) bekommen keine Stunden für den Feiertag gutgeschrieben, wenn sie an diesem Tag gemäß Schichtplan gerade frei haben.


    Der MErgTV BW besagt zur Feiertagsvergütung auch nur etwas zur geleisteten Arbeit am Feiertag: Entweder bezahlte Freischicht oder Feiertagszuschlag.
    Zur Feiertagsvergütung muss auch sonst nichts tarifvertraglich geregelt werden, da dies im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt ist und diese Regelungen auch unabdingbar sind.

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