Hallo,
schon seit einiger Zeit arbeite ich bei einer GWT-Firma in Thüringen.
Der Job macht Spass und bietet genau die Abwechslung, die man braucht.
Seit einiger Zeit tauchen jedoch Fragen auf, die man mir scheinbar nicht beantworten will oder kann.
Das die Vergütung nach dem LTV-Thüringen erfolgt brauche ich wohl nicht zu erwähnen.
Im Tarifvertrag ist zu lesen, dass dieser "Räumlich" für den Freistatt Thüringen gilt. Was bedeutet das genau?
Ich frage deshalb, weil mein Einsatzort überwiegend in Bayern ist und ich mal irgendwo etwas
von "...es gilt der ortsübliche Tarif." gelesen habe. Bedeutet das, dass der LTV des Einsatzortes gilt?
Meine zweite Frage dreht sich um das leidige Thema Feiertage (bundeseinheitlich).
Die werden nämlich einfach nicht bezahlt. Greift hier (im Osten) etwa das Entgeltfortzahlungsgesetz nicht?
Die offizielle Antwort lautet: ,,Da an einem Feiertag keine Dienstleistungen am Kunden ausgeführt werden,
werden diese auch nicht bezahlt."
Dritte und letzte Frage im Bunde ist die Gewerkschaft. Wenn ich jetzt "GÖD" schreibe, dann wird das vielen
von euch sicher ein leichtes lächeln auf die Lippen zaubern.
Die Jungs sind ja für ihr besonders arbeitgeberfreundliches Verhalten bekannt, haben aber offiziell garkeinen Sitz in Thüringen. Bedeutet das also, falls doch mal eine Lohnerhöhung seitens der verdi gefordert wird und auch realisiert wird,
das meine Firma sich nicht daran halten muss, da sie einen "Haustarifvertrag" mit der GÖD hat??
Ich weis, dass sind viele Fragen. Aber im Voraus danke ich Euch für eure Antworten und wünsche Euch allen eine beulenfreie Fahrt und `nen ruhigen Dienst.
Gruss
hourshark