Einige Fragen zum GWT

  • Hallo,


    schon seit einiger Zeit arbeite ich bei einer GWT-Firma in Thüringen.
    Der Job macht Spass und bietet genau die Abwechslung, die man braucht.
    Seit einiger Zeit tauchen jedoch Fragen auf, die man mir scheinbar nicht beantworten will oder kann.
    Das die Vergütung nach dem LTV-Thüringen erfolgt brauche ich wohl nicht zu erwähnen.
    Im Tarifvertrag ist zu lesen, dass dieser "Räumlich" für den Freistatt Thüringen gilt. Was bedeutet das genau?
    Ich frage deshalb, weil mein Einsatzort überwiegend in Bayern ist und ich mal irgendwo etwas
    von "...es gilt der ortsübliche Tarif." gelesen habe. Bedeutet das, dass der LTV des Einsatzortes gilt?


    Meine zweite Frage dreht sich um das leidige Thema Feiertage (bundeseinheitlich).
    Die werden nämlich einfach nicht bezahlt. Greift hier (im Osten) etwa das Entgeltfortzahlungsgesetz nicht?
    Die offizielle Antwort lautet: ,,Da an einem Feiertag keine Dienstleistungen am Kunden ausgeführt werden,
    werden diese auch nicht bezahlt."


    Dritte und letzte Frage im Bunde ist die Gewerkschaft. Wenn ich jetzt "GÖD" schreibe, dann wird das vielen
    von euch sicher ein leichtes lächeln auf die Lippen zaubern.
    Die Jungs sind ja für ihr besonders arbeitgeberfreundliches Verhalten bekannt, haben aber offiziell garkeinen Sitz in Thüringen. Bedeutet das also, falls doch mal eine Lohnerhöhung seitens der verdi gefordert wird und auch realisiert wird,
    das meine Firma sich nicht daran halten muss, da sie einen "Haustarifvertrag" mit der GÖD hat??


    Ich weis, dass sind viele Fragen. Aber im Voraus danke ich Euch für eure Antworten und wünsche Euch allen eine beulenfreie Fahrt und `nen ruhigen Dienst.


    Gruss


    hourshark

  • Also,


    hallo erst mal.


    Zur ersten Frage: GWT-Firma in Thüringen und Einsatzort Bayern...


    Grundsätzlich gilt das Erfüllungsortprinzip - wie du bereits richtig erkannt hast, muss laut MRTV der Tarif bezahlt werden, in dessen räumlicher Gültigkeit die Leistung erbracht wird.
    Frage an dich: Von wo aus startest du deine Tour? Wenn du deine Tour in Thüringen beginnst und abschliesst, dann ist die Bezahlung nach Thüringer Tarif rechtens.
    Anders sieht es aus, wenn du in Bayern deinen Panzer übernimmst und auch dort wieder abgibst...



    2. Frage, Feiertage... wird etwas komplizierter, dazu müsste ich in euren Tarifvertrag schauen...


    3. Frage: Sollte verdi einen Tarifvertrag mit dem BDWS/BDWG in Thüringen abschließen, ist dieser noch lange nicht für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer gültig. Dazu müsste entweder die Allgemeinverbindlichkeit erklärt werden, oder beide Parteien der jeweiligen Firma müssten an den Tarif gebunden sein (Arbeitgeber Mitglied des BDWS/BDGW, Arbeitnehmer Mitglied in verdi)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo,


    danke für die schnelle(n) Antwort(en).


    Tour wird in Thüringen gestartet und endet auch da.
    Dann bin ich ja schonmal beruhigt, dass wenigstens fair ( :lol: ) und richtig bezahlt wird.
    Firma ist übrigens Mitglied im BDWS/BDGW.


    Gruss


    hourshark

  • Da Du ja geschrieben hast das ihr bei euch einen TV mit der GÖD habt, kann man das was guardian_bw geschrieben hat nicht unbedingt auf deine Situation übertragen. Im MRTV von verdi steht das immer der Tarif gilt der dort wo die Arbeitsleistung erbracht wird gültig ist. Da steht nichts von Fahrzeugübernahme oder so.

    Zitat

    § 13 Erfüllungsortprinzip
    Für die länderspezifischen Mantel-, Entgelt-, Lohn- und Gehaltstarifverträge gilt der
    Anspruch aus den tariflichen Bestimmungen gemäß dem Ort der Erbringung der
    Arbeitsleistung


    Aber wie gesagt das ist der MRTV von Verdi und nicht der von der GÖD. Falls es bei denen sowas überhaupt gibt.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Hi drago,


    hab gerade nochmal nachgeschaut.
    Wir werden nach dem ETV für das Wach-und Sicherheitsgewerbe Thüringen entlohnt.
    Abgeschlossen wurde der zwischen dem BDWS, dem TWSU und der GÖD.


    Heist dann wohl das die GÖD für uns die zuständige Gewerkschaft ist?


    Zum Geltungsbereich (§1) mal ein kleiner Auszug:


    Dieser Tarifvertrag gilt:


    1. räumlich: für den Freistaat Thüringen
    2. fachlich: für alle in Thüringen tätigen Betriebe des Wach-und Sicherheitsgewerbes sowie alle in Thüringen befindlichen
    Objekte
    3. persönlich:Für alle Arbeitnehmer/innen in Betrieben des Wach-und Sicherheitsgewerbes die im räumlichen und fachlichen
    Bereich tätig sind.


    Wie muss dann die Entlohnung erfolgen, wenn ich in Bayern meine Arbeit verrichte??


    Gruss


    hourshark

  • Feiertagsregelung ?


    Enige Firmen zahlen den Feiertag, andere versuchen bzw. drücken sich davor.
    Grundlage für Dich bleibt Euer MRTV und Nutzen hast Du nur als Mitglied der Gewerkschaft.
    Ob Verdi, GÖD oder wie sie alle heißen.


    Nur für Mitglieder greifen die erreichten Lohnerhöhungen nach den Tarifverhandlungen, rechtlich muß ein Arbeitgeber nicht einmal allen MA den neuen Lohn zahlen. Er könnte sich an die Gewerkschaftsmitglieder oríentieren.


    So haben wir es einmal gelernt.....


    Inzwischen ist in Deutschland aber alles möglich.


    Die Mitgliedschaft im BDGW / BDWS hat keine Bedeutung, die Praxis zeigt es.


    8)8)8) :aetsch:

    Wer Lesen kann ist Klar im Vorteil..........oder wer früher Stirbt, ist länger Tod.......

  • Zitat

    Im MRTV von verdi steht das immer der Tarif gilt der dort wo die Arbeitsleistung erbracht wird gültig ist. Da steht nichts von Fahrzeugübernahme oder so.


    Sicher steht das so nicht drin... aber das ergibt sich ganz einfach aus logischem Denken... ;-)


    Du beginnst deinen Dienst im Tarifgebiet A, übernimmst dort deinen Panzer, fährst los und ver-/entsorgst deine Kunden laut Tourenplan. Nun führt dieser Plan z.T. in das Tarifgebiet B, um dann wieder im Tarifgebiet A fortgesetzt und beendet zu werden.


    Soll nun für die Zeit, in der im Tarifgebiet B gefahren wird, dieser Tarif bezahlt werden...?


    Ich glaube, du würdest dich bedanken, wenn du in Bayern ansässig bist, den dortigen Tarif bezahlt bekommst, aber auf deiner Tour auch einige Kunden in Thüringen sind und du für die Zeit den niedrigeren Lohn bekommst ;-)

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  • Zitat

    Nur für Mitglieder greifen die erreichten Lohnerhöhungen nach den Tarifverhandlungen, rechtlich muß ein Arbeitgeber nicht einmal allen MA den neuen Lohn zahlen. Er könnte sich an die Gewerkschaftsmitglieder oríentieren.


    ...es sei denn, der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich.

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  • Hallo,


    danke schonmal für die Antworten.
    Um nochmal zu den feiertagen zurückzukommen.


    Im MTV (zwischen BDWS/TWSU/GÖD) steht unter §2 (2) Das für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ein Zuschlag von 80 % gezahlt wird. Naja dann ist´s wohl eigentlich schon klar warum nichts bezahlt wird. Frage mich jetzt nur ob nicht das Entgeltfortzahlungsgesetz über dem MTV steht.


    Gruss


    hourshark

  • Das muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, das wenn Du nicht arbeitest, den Feiertag nun überhaupt nicht bezahlt bekommst. Das wäre mir jetzt ja ganz neu.
    Das mit den 80% bedeutet doch nur, wenn Du arbeitest bekommst Du zu deinem Lohn einen Aufschlag von 80%.

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  • Hi drago,


    so sehe ich das ja auch.
    Firma zahlt aber wie gesagt nix, weil ja keine Dienstleistung erbracht wird.
    Zu klären wäre noch welche Rolle hierbei das Entgeltfortzahlungsgesetz spielt.
    Normalerweise steht es doch über allen Tarifverträgen?!


    Wichtig wäre auch noch die Frage der korrekten Entlohnung.
    Mal sehen wann mir die GÖD das vor circa 6 Wochen angeforderte Info-Material schickt.
    Ich denke mal garnicht...


    Gruss


    hourshark

  • Moin


    Das Thema Lohn ist mE bereits korrekt beantwortet.
    Das Thema Feiertagsarbeit beantwortet sich mM auch einfach.


    In den MTV/LTV wird immer in einem Satz von Sonn- und Feiertagen gesprochen.
    Wenn dort nicht extern im Text ausgewiesen ist... fällt der Feiertag auf einen Wochentag ( bei uns wäre das Mo - SA )... dann ist dieser zu bezahlen wie..... , ist alle Aufregung zwar richtig, da es ja auch andere Lösungen gibt, aber trotzdem für die Katz.
    Anspruch kannst Du allerdings haben, wenn Du in drei aufeinanderfolgenden Jahren an allen Feiertagen in genau der gleichen Schicht mit genau der gleichen Stundenzahl schaffen warst... Dann greift das Gesetz der "Betrieblichen Regel", und Du hast auch im vierten Jahr den Anspruch.... an diesen Tagen zur Arbeit eingesetzt zu werden, aber niemals auf Geld ohne Arbeit.


    Zur Thematik gleicher Lohn, auch für Nichtgewerkschaftler-
    Ist auch ganz einfach, nur nicht Verdienst der Gewerkschaften, und hat absolut nichts mit "Allgemeinverbindlich" am Hut
    Die Allgemeinverbindlichkeit besagt nur, das der zwischen den Tarifpartnern, in dem Fall GÖD & BDWS, auch für Firmen, die nicht im BDWS organisiert sind gilt. Wichtig: für Firmen!!!! Das bedeutet noch lange nicht, das der AG den ausgehandelten Lohn auch an die Nichtgewerkschafter zahlen muß!!!
    Das er es trotzdem macht hat nichts mit Humanismus des AG zu tun, sondern einfach mit Schiss!


    Ansonsten hätten wir nämlich, wie in früheren Zeiten ganz schnell wieder einen Organisierungsgrad an 100% in der Gewerkschaft....
    Und das "braucht" kein AG in seiner Firma....:wink:



    :idea:

  • Ganz so einfach ist es eben doch nicht. Da hourshark im GWT tätig ist, wird er wohl kaum in den Genuss kommen an einem Feiertag arbeiten zu müssen. Im allgemeinen ist es nämlich unüblich, denke mal sogar in Thüringen, das EH und Banken an Feiertagen ver- und entsorgt werden. Ich weiss jetzt den genauen Wortlaut im Entgeldfortzahlungsgesetz nicht, aber ich kann auch sagen das ich seit ich arbeite, also seit schlappen 36 Jahren es noch nie hatte das Feiertage nicht bezahlt wurden. Das an dem Tag keine Dienstleistungen ausgeführt werden als Grund aufzuführen ist wirklich lächerlich. Wieviele Personen arbeiten an Feiertagen nicht in dieser Republik und bekommen trotzdem ihren Lohn für den Tag.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Zitat von Faultier

    Zur Thematik gleicher Lohn, auch für Nichtgewerkschaftler-
    Ist auch ganz einfach, nur nicht Verdienst der Gewerkschaften, und hat absolut nichts mit "Allgemeinverbindlich" am Hut
    Die Allgemeinverbindlichkeit besagt nur, das der zwischen den Tarifpartnern, in dem Fall GÖD & BDWS, auch für Firmen, die nicht im BDWS organisiert sind gilt. Wichtig: für Firmen!!!! Das bedeutet noch lange nicht, das der AG den ausgehandelten Lohn auch an die Nichtgewerkschafter zahlen muß!!!
    Das er es trotzdem macht hat nichts mit Humanismus des AG zu tun, sondern einfach mit Schiss!


    Erstmal servus, faultier :-)


    Bezüglich "Allgemeinverbindlichkeit" liegst du etwas falsch...


    Wurde die Allgemeinverbindlichkeit festgestellt, unterliegen alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Tarifgebiet den Bestimmungen des allgemeinverbindlichen Tarifvertrag - unabhängig davon, ob der AN Mitglied der Gewerkschaft ist oder nicht...
    Der Arbeitgeber muss folglich auch Nichtgewerkschafter den Tariflohn bezahlen...


    §5 (4) TVG
    "Mit der Allgemeinverbindlicherklärung erfassen die Rechtsnormen des Tarifvertrags in seinem Geltungsbereich auch die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer."

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  • Hallo,


    danke nochmals für die Antworten.
    Der Tarifvertrag, unter dem ich arbeite, ist allgemeinverbindlich (wurde rückwirkend zum 01.07. von der GÖD erklärt).
    D.h. das alle Arbeitnehmer (auch Nichtgewerkschaftler) Anspruch auf diesen Lohn haben.
    Feiertage müssten dann also auch bezahlt werden aber wo kein Kläger da kein Richter.
    Die Mehrheit bei uns sind tote Fische (schwimmen aus Angst vor Arbeitsplatzverlust mit dem Strom).
    Aber ich finde das es Zeit ist das endlich was passieren muss.
    Mich würde nun doch noch die Frage der korrekten Entlohnung interessieren, da ich doch nicht im räumlichen und fachlichen
    Bereich tätig bin, oder?


    Gruss


    hourshark

  • Zitat

    (wurde rückwirkend zum 01.07. von der GÖD erklärt).


    Öhm... die GÖD kann keinen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären... genauso wenig wie der BDWS/BDGW...
    Die Tarifparteien können lediglich beantragen... die Erklärung erfolgt durch das BM für Arbeit und Soziales...



    Zitat

    Mich würde nun doch noch die Frage der korrekten Entlohnung interessieren, da ich doch nicht im räumlichen und fachlichen
    Bereich tätig bin, oder?


    Doch, bist du.
    Du beginnst und beendest deine Tour im räumlichen Geltungsbereich des thüring'schen LTV...nur führt deine Tour dich auch in den Geltungsbereich eines anderen LTV... das aber hat keine Auswirkungen auf deine Bezahlung.


    Was anderes wäre es, wenn du nur im Geltungsbereich des anderen LTV deiner Tätigkeit nachgehen würdest, die Tour dort beginnen und beenden... mit allem, was dazu gehört, Werte übernehmen und übergeben an Cash-Center, Panzer übernehmen und übergeben an NL usw...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

    Einmal editiert, zuletzt von guardian_bw ()

  • @ Hourshark


    Hi,
    bin auch in Thüringen am arbeiten. Feiertage werden nicht bezahlt. Argument: Wir erbringen an diesen Tagen keine Dienstleistung ergo wir der Tag nicht bezahlt. Wie soll man sich dagegen wohl wehren ohne gleich seinen Job zu verlieren?
    Trauriges Deutschland...

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