Versetzungen

  • Nabend


    ich habe ein großes Problem.
    Ich werde von meiner Firma XXX immer wieder über 42km von meinem Arbeitsort versetzt und soll auch noch neue Mitarbeiter an diesem Standort einarbeiten.
    Bekomme keine Springer- oder Trainerzulage.


    Was kann ich dagegen tun? Denn ich kann mir einfach täglich für diesen Lohn den Fahrtweg von 90km mir nicht leisten.


    Hoffe jemand kann mir Tipps geben, denn ich würde nur ungern nach über 13 Jahren etwas anders suchen müssen.


    Besten Dank
    Thomas

  • Bitte jetzt nich böse auffassen, aber hast du dir überlegt, ob es nicht besser und wirtschaftlicher wäre, dorthin in die nähe umzuziehen? Oder biste noch nicht so lange in dieser Firma?? Wenn du so viele Jahre in der firma bist und kein befristeten Arbeitsvertag hast, kannste doch überlegen dahin zu ziehen.

  • ausschlaggebend ist dein Arbeitsvertrag


    was steht denn in deinem Arbeitsvertrag bezüglich des Arbeitsortes drin ?


    falls es keine Vereinbarung dazu gibt, daß du deine Arbeitsleistung an verschiedenen Orten erbringen musst, kann der AG dies nicht einfach per Direktionsrecht anordnen, ohne deine Zustimmung


    d.h., theoretisch könntest du dich weigern


    was dann in der Praxis auf dich zukömmen könnte an diversen Schikanen , steht auf einem anderen Blatt


    kann man mit deinem Chef reden ? Fahrtkostenzuschuß ?

  • Geht nicht, da ich von dort erst 2012 abgezogen wurde und jetzt wieder dort hin sollte, weil kein Ersatz gefunden wird. 4 Wochen soll ich den Spass machen und dann wieder 40km in die andere Richtung eingesetzt werden.


    Warum wird kein Springerzuschlag von 56€ gezahlt und die Fahrkosten übernommen?

  • In meinem Arbeitsvertrag ist nicht einmal die letzte Versetzung eingetragen worden.
    Dort steht immer noch der Sitz der Firma.
    Ich bin einfach am Ende und hab wohl keine anderen Optionen.


    Ich achte nicht so von meinem Arbeitgeben übern Tisch gezogen zu werden.
    Fahrkosten war abgesprochen und selbst dies wird nicht eingehalten.
    Keine Trainerzulage
    Keine Springerzulage und auch keine Spritkosten werden übernommen.
    Ich werde hier nur gezwungen und bla bla bla zugelabert.


    Einfach nur eine riesen große Frechheit, so mit seinem langjährigen Mitarbeitern umzugehen.


    Hoffe nicht alle Unternehmen sind so wie dieses.

  • was du machen "sollst" laut AG und was du machen "musst" laut geltenden Vereinbarungen, sind zwei paar Stiefel


    nochmal : was steht im Arbeitsvertrag ?


    in welchem Bundesland arbeitest du ? welcher Tarifvertrag gilt für dich ?
    ob dir eine Springerzulage zustehen würde, ob Fahrtkosten übernommen werden müssten,
    hängt von den entsprechenden Vereinbarungen ab...........


    in wieweit bist du konfliktbereit ?
    es nutzt ja nichts, recht zu haben, wenn man es eigentlich (aus Angst?) nicht durchsetzen will


    wenn du vor kurzem von diesem Objekt abgezogen wurdest, gibt es doch zwei gültige Willenserklärungen : du sagst, ok, ich will da weg, und der AG sagt, ok, du kommst da weg


    dann gibt es aber auch keinen Grund mehr dafür, wieder zurückzumüssen

  • wie schon öfters hier gepostet : zum Thema "Arbeitsort"


    § 2 NachwG


    (1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen...
    der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,


    und der § 5 dazu


    § 5 Unabdingbarkeit
    Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

  • In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und VERSETZUNG zu unterrichten (§ 99 BetrVG). Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern (§ 99 Absatz 2 BetrVG)


    LG
    Totti

    Eingebildet und Arrogant, trotzdem Charmant und Hochinteressant

  • Quote from "totti"

    ... mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern ...


    ... gibt es in seiner Firma mehr als zwanzig ... Arbeitnehmer :o ?


    Quote from "totti"

    ... den Betriebsrat ...


    ... gibt es in seiner Firma einen Betriebsrat :o ?