Allgemeine Frage

  • Nabends zusammen,


    also jeder (fast) kennt bestimmt die prüfungsfrage: Wer ist von der Unterrichtung befreit? Antwort ist uns auch bekannt ;) aber wieso, wenn Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit in dieser Kategorie ist - musste ich wärend meiner Ausbildung den §34a machen.? Hab mir schon den Kopf zerbrochen deswegen, eine frage an meinem Dozent mit der antwort: "Damit du wärend deiner Ausbildung etwas nebenbei schon in dem bereich arbeiten kannst um Berufserfahrung zu sammeln".


    !!habt ihr die gleiche meinung!!
    Wenn jemand eine antwort darauf hat, dann nur zu ! Bin dankbar für alle info´s


    Greets :)

  • ich sehe die lösung so:
    FSSK bist du erst nach drei jahren ausbildung.... der 34a "berechtigt" dich, bzw deinen ag, dich aber schon vorher der öffentlichkeit preis zu geben.... :roll:

  • Zitat von Faultier

    ich sehe die lösung so:
    FSSK bist du erst nach drei jahren ausbildung.... der 34a "berechtigt" dich, bzw deinen ag, dich aber schon vorher der öffentlichkeit preis zu geben.... :roll:


    Also im ganzen: wenn ich die FSS Prüfung verhaue, hab ich wenigstens noch §34a !?! Und bin somit Vermittlungsfähig :lol: das war mein letzter gedanke <----- wie sich das anhört.

  • So ist es im Prinzip!
    Du kannst dann trotzdem arbeiten und die Prüfung nachholen.
    In dem anderen Punkt hat Faultier recht.

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Du musst in der Ausbildung zur FSS nicht die Sachkundeprüfung machen demnach ist man rein theoretisch befreit,nur die Praxis sieht anders aus,schliesslich musst du ja Kohle ranschaffen 8)

  • Zitat von Tricolore

    Du musst in der Ausbildung zur FSS nicht die Sachkundeprüfung machen demnach ist man rein theoretisch befreit,nur die Praxis sieht anders aus,schliesslich musst du ja Kohle ranschaffen 8)


    ja da stümm ich zu , aber ich bin (eigendlich) befreit - mach sie aber doch ....... darum ging es mir !!! das ist wie - als wenn einer Mit Autoführerschein noch dem Mofa 25 machen muss ;)


    Danke für eure antworten !

  • Zitat von klaus

    Aber der Autoführerschein dauert 3 Jahre und der Mofaschein eine Woche ;-)


    Ich versteh wie es gemeint ist :D:D ! na egal, doppelt hält besser

  • @
    Fazit:
    Innerhalb der beruflichen Ausbildung kann ... man Qualifikationen erwerben, die denjenigen (Lehrling) schon vor Abschluss seiner Lehre zu Arbeiten berechtigt, die eigentlich erst nach Lehrende möglich wären..
    Das beinhaltet im Umkehrschluss, das bei nichterreichen des Lehrabschlusses die vorab erworbene Qualifikation Bestand behält.
    Punkt.!

  • naja und ein anderer punkt wäre noch, wenn du keinen §34a hättest, dann könntest du nicht alleine arbeiten!
    bzw. man müsste bei dir einen WSFKler abstellen...


    ich finde das ja auch komisch, ich meine ja auch, ein Maurer, der in der ausbildung ist, darf ja auch nicht alleine arbeiten (nicht alleine zum kunden geschickt werden) bzw. einer aus der baubranche... wenn er zuvor beim Arbeitsamt einen Handwerkerlehrgang abgelegt hat, oder doch?!