Ausweis und Papiere fotografieren?!?!

  • Hallo,


    in wie weit ist es rechtlich erlaubt einen Ausweis einer Person z. B. nach Diebstahl zu fotografieren für die Unterlagen? Genauso ein Foto des Täters für die Datenbank?


    LG Kevin

  • na wenn die Person zustimmt, dann ist alles in Ordnung.
    Wenn sie nicht zustimmt, dann macht das wohl die Polizei bei bedarf (Schließlich hat der Ladenbesitzer ein Recht zu wissen, wer nicht mehr einkaufen/klaufen gehen darf :D )


    Ansonsten besteht immer noch die Möglichkeit die Daten des Ausweises einfach aufzuschreiben.

  • ... wenn ihr an die Bestimmungen des Kunsturheberrechtsgesetzes denkt (§§ 22 ff.), beachtet folgendes:


    Zitat

    ... Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. ...


    An Verbreitung oder Veröffentlichung wird in diesem Falle wohl nicht gedacht - wie verhält es sich dann :bö: ?

  • es wird natürlcih nicht verbreitet oder veröffentlicht, allerdings kann ich den Täter/Kunden kaum ZWINGEN sich fotografieren zu lassen - deswegen sollte man das vermutlich der Polizei überlassen.
    Dass der Täter sich wohl lieber fotografieren lässt als die Polizei hinzuziehen zu lassen ist ein anderes Thema (zumindest gehe ich mal davon aus^^).


    Kraftsport

  • Aus Sicht eines Laien: Glaubst du ernsthaft ich würde jedem meine Papiere aushändigen? Dazu noch zum Kopieren?

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • so stehts im Bundesdatenschutzgesetz:


    § 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
    (1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.


    § 4a Einwilligung
    (1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen


    § 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
    (1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig


    1.
    wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist,
    2.
    soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt,

  • Es geht halt darum, das der Auswies fotografiert wird, damit er (wenn Polizei nicht hinzu gezogen wird) behaupten kann er war das nicht, sondern der Detektiv hat einfach nur seine Adresse und seinen NAmen benutzt, solche Fälle sind zwar extrem selten gibt es aber.


    Das mit dem Foto der Person ist halt für eine so gennante "Most Wanted" Liste wo die Diebststähle und die Personen drauf vermerkt sind, was dann jeder Detektiv bei sich hat beim arbeiten.

  • Siehe Antwort Kriegsrat - ohne Einwilligung und Aufklärung der betroffenen Person geht gar nichts. Einen Anspruch darauf hast du nicht.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Zitat von "Kevin91"

    Das mit dem Foto der Person ist halt für eine so gennante "Most Wanted" Liste wo die Diebststähle und die Personen drauf vermerkt sind, was dann jeder Detektiv bei sich hat beim arbeiten.


    Ich stelle mir gerade vor, wie eine auf dieser Liste vermerkte und wieder vom Detektiv angehaltene Person ihr Auskunftsrecht nach § 34 BDSG geltend macht:


    1) Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über
    1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
    2. den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
    3. den Zweck der Speicherung.


    Für die speichernde Stelle ist dann nur zu hoffen, daß sie die Herkunft der Daten und die Empfänger der Daten ("wer hat denn jetzt alles diese "Most Wanted" Liste bekommen?") auch wirklich schlüssig nachweisen kann.


    Der clevere Betroffene wird dann auch sofort die Löschung seiner Daten gem.
    § 35 Abs. 2 Nr. 2 BDSG verlangen:


    (2) .... Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn
    ....
    2. es sich um Daten über ...... strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten handelt und ihre Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen werden kann.


    Er kann sofort behaupten, nie eine Straftat begangen zu haben, da er ja nicht bei der Polizei angezeigt worden ist. Die Chance, daß der Mitarbeiter noch für eine Aussage greifbar ist, der ihn beim ersten Diebstahl erwischt hat, ist wirklich minimal.


    Diese "Most wanted-Liste" und die Art und Weise wie diese Liste zustande kommt, ist ein gefundenes Fressen für jede Aufsichtsbehörde nach § 38 BDSG.

  • also ich weiß, dass es firmen gibt, die das so machen (inkl. bilder) und dass da auch die Polizei davon weiß - das läuft dort alles mit rechten dingen ab.
    Dort geht es um diebe und es ist das gute recht der firma zu wissen, WER hausverbot hat und schon mal "tätig" war.


    Dass natürlich Anzeigen voraus gehen und die Polizei davon in Kenntnis gesetzt wurde ist klar! (somit ist der nachweis/der rechtfertigungsgrund erbracht, diese dokumente überhaupt zu speichern)
    Inwiefern das jetzt ggn ein gesetz verstoßen sollte weiß ich nicht, allerdings glaube ich kaum, wie oben bereits gesagt, dass da etwas "illegales" gemacht wird - auch noch in zusammenarbeit mit den behörden bzw. der polizei.

  • Moin moiin zusammen.
    Also wir machen es uns ganz einfach in unseren Märkten.
    Wir fragen die Person um Erlaubniss ein Bild mache zu dürfen. Ist das nicht der fall holen wir uns einfach die bilder von unseren überwachungssystem. Das mit Ausweis ist ja an sich ganz einfach angenommen du bekommst den Ausweis nicht von ihm muss man ja sowieso die Polizei hinzuziehen..... Und die Polizei gibt dir dann diese Adresse alleine schon um Hausverbot schriftlich auszusprechen.... Nunhast du die Daten und kannst sie in deiner Liste anlegen. Ich hab da mal mit unseren Polizisten darüber geredet und es ist nicht verboten Bilder oder Adressen zu sammeln solange du sie nicht verbreitest!


    MfG Sascha Heidi

  • Ob nun ein Foto oder eine Kopie, es sind beides Lichtbilder. Die daten dürfen bei einer Straftat festgestellt werden durch den SiMa. Meißt hilft aber auch einfach nachfragen. Denn die meißten "Diebe" oder Straftäter geben lieber kurz ihren Perso raus als erst mit der Polizei zu reden oder am ende noch von ihnen heim gefahren zu werden.

  • Zitat

    Ob nun ein Foto oder eine Kopie, es sind beides Lichtbilder. Die daten dürfen bei einer Straftat festgestellt werden durch den SiMa.


    auf welche Rechtsgrundlage?


    Zitat

    Wir fragen die Person um Erlaubniss ein Bild mache zu dürfen. Ist das nicht der fall holen wir uns einfach die bilder von unseren überwachungssystem.


    und wieder die Rechtsgrundlage? Hier wurde dem Wunsch sogar ausdrücklich widersprochen.


    Zitat

    Und die Polizei gibt dir dann diese Adresse alleine schon um Hausverbot schriftlich auszusprechen.... Nunhast du die Daten und kannst sie in deiner Liste anlegen.


    Genau so handhaben das auch die meisten... auch grössere Institutionen. Zugriff über einen beschränkten Personenkreis mit einer erweiterten Datenschutzerklärung. Bei berechtigtem Interesse (Überprüfung Hausverbot) wird geprüft von denen die dürfen....


    Zitat

    Ich hab da mal mit unseren Polizisten darüber geredet und es ist nicht verboten Bilder oder Adressen zu sammeln solange du sie nicht verbreitest!


    Unterhalte Dich mal mit dem Datenschutzbeauftragten bei Euch im Unternehmen´, was das Bild betrifft... Ich darf von jedem Bilder machen für mich persönlich zu rein privaten und ausschliesslichen Nutzung.... und was ist eine HB Liste mit Sicherheit nicht? Privat...


    Zitat

    also ich weiß, dass es firmen gibt, die das so machen (inkl. bilder) und dass da auch die Polizei davon weiß - das läuft dort alles mit rechten dingen ab.
    Dort geht es um diebe und es ist das gute recht der firma zu wissen, WER hausverbot hat und schon mal "tätig" war.


    NUr weil die Polizei etwas weiß, heisst es nicht das es legal oder völlig sauber ist... eine Liste s.o. ist in so einem Fall völlig ausreichend.


    Zitat

    Gut, aber eine namentlich geführte Liste mit Personen die Hausverbot haben werde ich schon führen dürfen?


    Wir führen selber solche Listen bzw sie wird von bestimmten Personenkreisen geführt. Sonst wäre es auch schlecht zu prüfen.... ich bezog mich auf das Lichtbild.


    Ich empfehle mal eine Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten.... und wenn die diese Funktion nicht nur aus Alibigründen haben, erhält man interessante Antworten.

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