Zitat von "Arvasi"
Worst case: Du bestehst deine Ausbildung, dein AG hat aber im Moment keine Stelle für dich - was dann? Dann musst du zum großen roten A und dich melden... In diesem Fall bekommst du eine Sperre, die kann zwischen 6 und 12 Wochen betragen, weil du dich nicht rechtzeitig gemeldet hast.
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das stimmt so nicht
es gibt bei verspäteter "arbeitssuchend"-Meldung lediglich eine Sperre von 1 Woche
aber bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen gilt keine Meldepflicht
§ 38 Abs. 1 Satz 5 SGB III:
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