Tarifvertrag und Zuschläge

  • Zitat von "Arvasi"


    Worst case: Du bestehst deine Ausbildung, dein AG hat aber im Moment keine Stelle für dich - was dann? Dann musst du zum großen roten A und dich melden... In diesem Fall bekommst du eine Sperre, die kann zwischen 6 und 12 Wochen betragen, weil du dich nicht rechtzeitig gemeldet hast.
    .


    das stimmt so nicht
    es gibt bei verspäteter "arbeitssuchend"-Meldung lediglich eine Sperre von 1 Woche


    aber bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen gilt keine Meldepflicht
    § 38 Abs. 1 Satz 5 SGB III:
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html">http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html</a><!-- m -->

  • Zitat von "Arvasi"

    Geht das so einfach? .


    ja, wenn man damit einverstanden ist, schon
    bei Arbeitsverträgen ist ja grundsätzlich keine Schriftform vorgeschrieben,
    "konkludent" kann man alles mögliche machen


    ob man muß, wenn man nicht will, wäre eine andere Frage :zw:


    falls es nicht über das Direktionsrecht gedeckt wäre,
    käme bei einseitigen Vertragsänderungen durch den AG nur eine Änderungskündigung in Frage, um das durchsetzen zu können

  • Zitat von "Kraftsport"

    Ok, sooo...jetzt gibt es bei uns keine Revierfahrer, allerdings genügend andere "nicht-fachkraft-tätigkeiten". Also ich gehe mal davon aus, dass er mir einen solchen FSS-vertrag auch NICHT geben wird, da den auch andere nicht haben (soweit ich weiß...bin mir nicht ganz sicher). D.h. aber noch nicht, dass er auch keine Zuschläge zahlen muss, da diese im Lohntarifvertrag geregelt sind??? Für ALLE "klassen" (also gwt, revier, fss, sss, bahn, akw..)??


    Kraftsport


    Du bekommst den Lohn für die Tätigkeit, die in deinem Vertrag steht - mit Zuschlägen, mit Sozialabgaben, mit Steuern, mit bezahltem Urlaub. Für alle Klassen. Aber eben nur, wenn du nicht mehr in der Ausbildung bist. Frag deinen Kollegen mal, wie es bei ihm geregelt ist. :no:

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Zitat von "kriegsrat"

    falls es nicht über das Direktionsrecht gedeckt wäre,
    käme bei einseitigen Vertragsänderungen durch den AG nur eine Änderungskündigung in Frage, um das durchsetzen zu können


    Und selbst die muß man nicht akzeptieren. Aber ich wollte eigentlich daraufhinaus, dass Kraftsport als Revierfahrer eingestellt wird jedoch als Fachkraft eingesetzt wird und eben nur als Revierfahrer bezahlt wird. Der AG wird es doch tunlichst unterlassen ihm einen besseren Vertrag anzubieten, zu verschenken hat niemand etwas. In den seltensten Fällen kommt doch ans Licht, was AG und Kunde vereinbart haben.


    Sollte es jedoch so sein, dass der AG zukünftig den FSS-Lohn bezahlt, kann er Kraftsport nicht zurückstufen, da er ihn ja nicht schlechter stellen darf.


    Irgendwie... :grummel. ...bin ich jetzt so... :grummel. Koffein lässt nach...

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • genau so wie ichs befürchtet und geahnt hab... :wein:
    Zuschläge: Fehlanzeige (egal ob nacht, feiertag, we)
    Und als FSS isser auch nicht eingestellt worden, nur als "normale" Sicherheitskraft


    Unter diesen Voraussetzungen werde ich jedenfalls nicht bleiben, da muss schon gut verhandelt werden. Wie lange hat man eig. Recht, seine Ansprüche geltend zu machen, z.b. nicht bezahlte Zuschläge? Normalerweise 3 Monate oder? Gilt das denn auch, wenn der AG doch VERPFLICHTET gewesen wäre, diese zu zahlen?


    Kraftsport

  • Zitat von "Arvasi"

    Irgendwie... :grummel. ...bin ich jetzt so... :grummel. Koffein lässt nach...


    ist ja auch :grummel. ein kompliziertes Thema :grummel. mit vielen "wenn" und "aber" (57)


    Änderungskündigung, die im übrigen dieselbe Kündigungsfrist einhalten muß wie eine "normale "Kündigung
    kann man ablehnen, dann wird sie zur "Beendigungskündigung", gegen die man wiederum, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, klagen kann
    gewinnt man, gelten die alten Bedingungen, verliert man, ist man arbeitslos


    man kann aber auch annehmen "unter Vorbehalt" und klagen,
    gewinnt man, bleiben die alten Bedingungen erhalten
    verliert man, gelten die neuen Bedingungen


    es liegt auf der Hand, welche Vorgehensweise praktischer wäre


    zum anderen,
    kann man nur auf die Bedingungen bestehen, die vertraglich vereinbart sind
    es gelten natürlich auch mündliche Verträge, aber da hat man das Problem der Beweisbarkeit
    der Umstand, daß man als "Revierfahrer" auf eine "Fachkraft-Stelle" gesetzt wird, heißt nicht, daß man zukünftig nicht mehr als "Revierfahrer" eingesetzt werden kann
    das Thema ist schon etwas komplexer
    als "einmal Fachkraft-Lohn, zukünftig immer Fachkraft-Lohn"

  • Zitat von "kriegsrat"

    zum anderen,
    kann man nur auf die Bedingungen bestehen, die vertraglich vereinbart sind
    es gelten natürlich auch mündliche Verträge, aber da hat man das Problem der Beweisbarkeit
    der Umstand, daß man als "Revierfahrer" auf eine "Fachkraft-Stelle" gesetzt wird, heißt nicht, daß man zukünftig nicht mehr als "Revierfahrer" eingesetzt werden kann
    das Thema ist schon etwas komplexer
    als "einmal Fachkraft-Lohn, zukünftig immer Fachkraft-Lohn"


    Sag ich doch die ganze Zeit... :grummel.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Zitat von "Kraftsport"

    Wie lange hat man eig. Recht, seine Ansprüche geltend zu machen, z.b. nicht bezahlte Zuschläge? Normalerweise 3 Monate oder?


    Kraftsport


    gesetzliche Verjährungsfrist ist drei Jahre, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand


    der Bundesmantelrahmentarifvertrag spricht von 3 Monaten Ausschlußfrist nach Fälligkeit,
    und Verfall, wenn die Ansprüche vom AG abgelehnt und nicht spätestens nach weiteren drei Monaten gerichtlich durchgesetzt werden


    bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sollen diese Ausschlußfristen aber nicht gelten



    was steht in deinem Ausbildungsvertrag als Ausschlußfrist ?
    was steht in deinem Ausbildungsvertrag zum Thema Zuschläge?
    soll der MTV Azubi gelten oder steht nichts dazu drin?


    der erste Blick im Hinblick auf etwaige Ansprüche sollte immer in den Arbeits-/Ausbildungsvertrag gehen, der zweite auf einen evtl. geltenden Tarifvertrag
    und der dritte ins Gesetz

  • sooo...hab mir nochmal alles durchgelesen und DAS hier von Kriegsrat entdeckt:


    Zitat

    "alles nachträglich fordern" findet seine Grenze in den evtl. vereinbarten Ausschlußfristen


    da würde ich mal in den Ausbildungsvertrag schauen, was dazu geregelt ist
    einzelvertraglich vereinbarte Ausschlußfristen wären unwirksam, wenn sie kürzer als drei Monate wären


    ist in deinem Vertrag evtl. die Gültigkeit des MTV für Azubis vereinbart ?
    dort sind ebenfalls noch Regelungen zu Zuschlägen getroffen.


    also irgendwo in diesem link:


    allerdings nicht ganz verstanden....was sind Ausschlußfristen? Und die Gültigkeit des MTV ist nun wirksam? Der LTV aber nicht?
    verwirrende Sache...ich brauch jetzt auch ne pause -.-


    am 23. is prüfung..ich glaub ich dreh hier noch durch :grummel.
    Seit Wochen versuch ich mir Wissen anzueignen und "baller" mir mein Kopf mit Wissen voll (sowohl Schulstoff, Forumswissen, Wissen von Kollegen, noch anderes...) und hab nun das Gefühl, als wüsste ich immer weniger - :wein:



    Kraftsport

  • Zitat von "Kraftsport"

    am 23. is prüfung..ich glaub ich dreh hier noch durch :grummel.
    Seit Wochen versuch ich mir Wissen anzueignen und "baller" mir mein Kopf mit Wissen voll (sowohl Schulstoff, Forumswissen, Wissen von Kollegen, noch anderes...) und hab nun das Gefühl, als wüsste ich immer weniger - :wein:



    Kraftsport


    Es kommt dir nur so vor - tatsächlich speichert dein Hirn eine ganze Menge Erinnerungen ab. Mach etwas Pause und tanke Kraft, du schaffst das :no: .

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)