Hallo und guten Abend,
Nun habe ich wieder eine Frage bzlg. der Bezahlung bzw. eher der Zuschläge (die so noch nicht im Forum steht oder ich nichts gefunden habe).
Also soweit ich weiß, ist der AG nur an den Tarif gebunden, wenn ich 1. in einer Gewerkschaft (ver.di) bin, 2. er in einem Arbeitgeberverband (BDWS) ist UND der Kunde die geforderte Dienstleistung (FSS) auch bezahlt. Bundesland Bayern, falls erforderlich...
So weit so gut. Wie sieht das mit den Zuschlägen aus (Nacht, Feiertag, WE)?? MÜSSEN die gezahlt werden oder kann der AG auch darauf verzichten, wenn der Tarif nicht bezahlt werden muss, d.h. wenn der Tariflohn sowieso schon "umgangen" wird?
Und woher weiß ich, dass der Kunde auch NICHT die Fachkraft zahlt - könnte mein AG doch auch nur erzählen oder?
Und nochmal auf das Thema Ausbildung... müssen die Zuschläge denn auch dort bezahlt werden? ich hab so viele verschiedene Meinungen gehört/gelesen - was ist denn nun richtig? Ein Anwalt meinte mal nein, eine MA von Azuro (organisation, die wich für azubis einsetzen) zog mal so ein Buch raus, da stand drin, man müsste die zahlen. Die Lehrer sind sich auch nicht immer einig. Der AG sagt natürlich nein...
:grummel.
Das sind für mich auch eine sehr bedeutende Fragen, da ich mich nun entscheiden muss, wie es für mich nach der Ausbildung weitergeht und ob ich bei meinem jetzigen AG bleiben will/kann... Natürlich muss ich auch wissen, was ich verlangen kann, sonst sieht meine Verhandlungsbasis eher schlecht aus...
Gruß