Tarifvertrag und Zuschläge

  • Hallo und guten Abend,


    Nun habe ich wieder eine Frage bzlg. der Bezahlung bzw. eher der Zuschläge (die so noch nicht im Forum steht oder ich nichts gefunden habe).


    Also soweit ich weiß, ist der AG nur an den Tarif gebunden, wenn ich 1. in einer Gewerkschaft (ver.di) bin, 2. er in einem Arbeitgeberverband (BDWS) ist UND der Kunde die geforderte Dienstleistung (FSS) auch bezahlt. Bundesland Bayern, falls erforderlich...


    So weit so gut. Wie sieht das mit den Zuschlägen aus (Nacht, Feiertag, WE)?? MÜSSEN die gezahlt werden oder kann der AG auch darauf verzichten, wenn der Tarif nicht bezahlt werden muss, d.h. wenn der Tariflohn sowieso schon "umgangen" wird?
    Und woher weiß ich, dass der Kunde auch NICHT die Fachkraft zahlt - könnte mein AG doch auch nur erzählen oder?


    Und nochmal auf das Thema Ausbildung... müssen die Zuschläge denn auch dort bezahlt werden? ich hab so viele verschiedene Meinungen gehört/gelesen - was ist denn nun richtig? Ein Anwalt meinte mal nein, eine MA von Azuro (organisation, die wich für azubis einsetzen) zog mal so ein Buch raus, da stand drin, man müsste die zahlen. Die Lehrer sind sich auch nicht immer einig. Der AG sagt natürlich nein...
    :grummel.



    Das sind für mich auch eine sehr bedeutende Fragen, da ich mich nun entscheiden muss, wie es für mich nach der Ausbildung weitergeht und ob ich bei meinem jetzigen AG bleiben will/kann... Natürlich muss ich auch wissen, was ich verlangen kann, sonst sieht meine Verhandlungsbasis eher schlecht aus...



    Gruß

  • der bayrische Lohn- sowie der Manteltarifvertrag sind beide allgemeinverbindlich


    da spielt es keine Rolle, ob du oder der AG Mitglied der Tarifparteien wären


    ebenso spielt es keine Rolle, was der Auftraggeber bezahlt,
    weil den Arbeitsvertrag schließt du mit deinem AG ab,
    gegen den hast du einen Lohnanspruch


    du wirst laut Tarif in die Lohngruppe eingestuft und bezahlt
    die deiner "überwiegenden Tätigkeit" entspricht,
    also als was und wo du überwiegend eingesetzt wirst,
    egal welchen Ausbildungsstand du hast


    die Zulagen, wenn die Voraussetzungen dafür eintreten, müssen ebenfalls bezahlt werden,
    auf Grundlage deiner Lohngruppe


    allerdings gibt es in Bayern noch einen MTV Azubi,
    der höhere Zuschläge enthält als der LTV,

  • d.h. der MTV Azubi schreibt vor, dass der AG Zuschläge zahlen MUSS?!?!


    und allgemeinverbindlich...also.... hmmpf :grummel.


    vor 3-4 wochen hab ich "gelernt", dass beiede parteien jeweils in ihrer Vereinigung Mitglied sein müssen, damit die Voraussetzungen erfüllt werden... oje oje oje
    da stand auch was von wegen der Kunde MUSS die FACHKRAFT auch bezahlen, wenn ich in die passende lohngruppe will? :(


    Was ist wenn der AG sagt, er zahlt keine Zuschläge? kann man das im Arbeitsvertrag so regeln? Ist das überhaupt möglich? (Der AV darf doch nur "besser" zugunsten des AN sein und nicht des AG oder??).
    Das muss alles sitzen bis nächste woche^^


    Wobei ich wirklich am zweifeln bin, ob es Sinn macht bei meinem jetzigen AG zu bleiben, wenn er offenbar nicht zahlt, was er müsste - sofern ich jetzt alles richtig verstanden habe.



    Gruß

  • der bayrische LTV und MTV gilt für gewerbliche Arbeitnehmer
    nach § 4 Tarifvertragsgesetz dürfen keine schlechteren Bedingungen gelten


    also auch einzelvertraglich kann man wirksam nichts vereinbaren,
    was dich schlechter stellt


    als Azubi bist du aber Auszubildender und kein "gewerblicher Arbeitnehmer"


    deshalb gibt es auch noch einen MTV Azubi
    der ist aber im Gegensatz zu den beiden anderen Tarifverträgen nicht allgemeinverbindlich,
    d.h. hier müsste entweder im Ausbildungsvertrag die Geltung vereinbart sein
    oder AN und AG sind tarifgebundene Mitglieder der Tarifparteien (Verdi/GÖD und BDSW)


    selbst wenn der MTV Azubi für dich nicht gelten sollte
    schreibt das Gesetz vor, was du bekommen müsstest


    für Nachtschichten Absatz 6 des ArbZG <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html">http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html</a><!-- m -->


    falls du "Nachtarbeitnehmer" bist
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html">http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html</a><!-- m -->


    also Zuschläge oder bezahltes Ersatzfrei


    für Feiertage/ Sonntage
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html">http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html</a><!-- m -->


    also Ersatzfrei


    sowie <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html">http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html</a><!-- m -->


    Regelung bzgl. Überstunden


    zum anderen :
    selbst wenn du Meister oder Fachkraft wärest,
    aber z.b . als Revierfahrer eingesetzt wirst, rechnet sich dein Stundenlohn
    mit dieser Tätigkeit,
    unabhängig vom Ausbildungsstand
    also hat der Kunde schon einen Einfluß darauf, was du bekommst


    aber es zählt auch das, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist
    wenn dort ein Einsatz als Fachkraft vereinbart wäre,
    mit entsprechendem Stundenlohn, hast du auch Anspruch darauf, entsprechend
    beschäftigt und entlohnt zu werden, gegen deinen AG
    dann wäre wiederum egal, wie du beim Kunden eingesetzt wirst

  • Zitat von "Kraftsport"

    vor 3-4 wochen hab ich "gelernt", dass beiede parteien jeweils in ihrer Vereinigung Mitglied sein müssen, damit die Voraussetzungen erfüllt werden... oje oje oje


    Grundsätzlich richtig, so lang keine allgemeinverbindliche Erklärung vorliegt kann der AG sich am Tarif orientieren - er muss es aber nicht.


    Zitat von "Kraftsport"

    Was ist wenn der AG sagt, er zahlt keine Zuschläge? kann man das im Arbeitsvertrag so regeln? Ist das überhaupt möglich? (Der AV darf doch nur "besser" zugunsten des AN sein und nicht des AG oder??).


    Für einen AV gelten keine zwingenden Formen, es kann auch mündlich erfolgen. Dann greift allerdings automatisch die gesetzliche Regelung und damit auch die Zuschläge. Ausklammern kann er sie nicht, egal ob er in einer AG-Vertretung wie diesem "ChristlichenBLABLABLA" oder in gar keiner Vertretung ist - dafür wurde die Regelung allgemeinverbindlich erklärt :zw: . Passieren kann dir jedoch, dass nur die minimalsten Anforderungen gezahlt werden.


    Zitat von "Kraftsport"

    Wobei ich wirklich am zweifeln bin, ob es Sinn macht bei meinem jetzigen AG zu bleiben, wenn er offenbar nicht zahlt, was er müsste - sofern ich jetzt alles richtig verstanden habe.


    Wenn du dich in diesem Betrieb sonst wohl fühlst - warte das Angebot ab. Nein sagen und etwas anderes suchen kannst du immer noch :no: .

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • danke schonmal, allerdings steht da jetzt "nur" (BBiG), dass ich meine Überstunden ausgezahlt bekommen oder eben das ganze in Form von freien Tag "vergütet" bekommen muss - oder?


    "(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen."




    Die "Ruhetage" nach Sonntagsschichten innerhalb von 2 Wochen oder nach Feiertagsschichten innerhalb 8 Wochen bekomme ich eig. schon - zumindest hab ich nie zu viele Stunden. Nur mit den Zuschlägen, da konnte ich jetzt nichts rauslesen, was für mich zutreffend ist. Oder trifft auch das ArbZG auf mich zu (auch als lehrling)?


    "(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren."




    Zum Thema in der Firma bleiben... ich bin immer hin- und hergerissen, generell möchte ich dort schon bleiben und die Kollegen sind super nett und ich bin mir auch sicher noch einiges lernen zu können, NUR !!! wenn das mit der Bezahlung nicht funktioniert, dann sehe ich keinen Grund weshalb ich dort bleiben sollte? Wenn ich bis jetzt eig. mehr hätte bekommen müssen, dann frage ich mich halt ob es Sinn macht, sich noch länger an den AG zu binden, vorallem dann mit "richtigem" Lohn - da wirkt sich das alles noch viel etremer aus :bö:



    Ich danke euch jedenfalls schonmal für die Antworten :lach:


    Aaaber, eine Frage hab ich nochmal bzgl. des LTV: Wenn ich Fachkraft bin und ich krieg "nur" ne Stelle als "normaler" AN, wie z.b. Revierfahrer o.ä., dann muss er mir auch nur das bezahlen? Wie siehts jetzt aber aus, wenn ich als Fachkraft eingestellt werde, AG verliert das Objekt (hoffentlich nicht durch meine Schuld :lach: ) und ich werde dann woanders eingesetzt....z.b. als Nachtwache, Revierstreife, Schließdienst und das über einen Zeitraum von sagen wir mal... 6 monaten? Dann MUSS er mir trotzdem die Fachkraft bezahlen oder? Oder kann er sich rausreden und sagen die Auftragslage wäre so schlecht und es geht um das Wohl der Firma, er könnte nicht bezahlen, etc. ?



    Gruß Kraftsport

  • NÖ dein AG muss dir überhaupt kein Fachkraft -Stundenlohn zahlen es sei denn der Auftraggeber will Fachkräfte dann muß dein AG dir den Fachkraftstundelohn zahlen der im Lohntarifvertrag schriftlich fixiert ist .


    Totti

    Eingebildet und Arrogant, trotzdem Charmant und Hochinteressant

  • Die Antwort hast du dir gerade selbst gegeben: Er kann Überstunden zahlen oder sie in Form von Freizeit entgelten... Das ArbZG greift für dich nicht, für Azubis gelten Sonderregelungen. Deswegen auch Kriegsrats Hinweis, dass du kein gewerblicher AN bist.


    Wie werden deine Kollegen bezahlt? Nach Tarif? Übertariflich? Wenn diese zufrieden sind (und du bist es offensichtlich auch), dann höre dir sein Angebot an. Kein AG wird eine sofortige Entscheidung von dir verlangen. Wenn du weg willst, dann bewerbe dich parallel und prüfe deinen Marktwert.


    Dein zukünftiger Arbeitsvertrag hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wenn du als Revierfahrer eingestellt wirst, dann wirst du auch als solcher bezahlt. Wirst du als Fachkraft eingestellt, dann eben dieser "Lohn". Der Vertrag kann befristet sein, er kann objektbezogen sein, er kann als fester Vertrag mit dem AG geschlossen werden - entdecke die Möglichkeiten :zw: . Es kommt darauf an, was du und er vereinbart.
    Wenn er dich z. B. als Separatwachmann einstellt und du einen Objekt-Vertrag erhälst, dann kann es passieren, dass du nach dem Verlust arbeitslos wirst. Oder mit neuem Vertrag auf einem anderen Objekt landest.
    Stellt er dich als Fachkraft ein und du kommst bespielsweise zur Gema (gema hierhin, gema dahin :zw: ), dann ist es unabhängig wo er dich einsetzt, er muss dich als Fachkraft bezahlen. Wichtig ist, was im Vertrag steht.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Zitat von "totti"

    NÖ dein AG muss dir überhaupt kein Fachkraft -Stundenlohn zahlen es sei denn der Auftraggeber will Fachkräfte dann muß dein AG dir den Fachkraftstundelohn zahlen der im Lohntarifvertrag schriftlich fixiert ist .


    Totti


    Stimmt so nicht ganz - in erster Linie schließt du den Vertrag mit dem AG ab, nicht mit dem Auftraggeber.
    Dem Auftraggeber ist völlig wurscht, was du bist und als was du bezahlt wirst, hauptsache das Objekt/die Veranstaltung/die Revierfahrt läuft reibungslos.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Wenn er dich als Fachkraft einstellt, dann muss er dich als solche bezahlen - unabhängig davon, was der Auftraggeber will. Du bist bei dem Arbeitgeber angestellt, nicht bei dem Kunden. Was der Arbeitgeber mit dem Kunden vereinbart hat nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Verstehe ich dich richtig nehmen wir mal an ich bin der AG und stelle jetzt eine Fachkraft ein jetzt muss ich der Fachkraft einen Fachkraftstundenlohn zahlen obwohl der Auftraggeber KEINE Fachkräfte erwünscht ????




    totti

    Eingebildet und Arrogant, trotzdem Charmant und Hochinteressant

  • nichts verwechseln, wichtig ist, als "was" man laut Arbeitsvertrag eingestellt ist, es liegt im Betriebsrisiko des AG, wenn er jemanden als "Fachkraft" einstellt, ihn auch entsprechend einzusetzen und zu bezahlen. Das heißt aber nicht automatisch, nur weil du Fachkraft bist, hast du Anspruch auf "Fachkraftlohn"

  • Kraftsport: Mir fällt gerade noch etwas ein - du solltest dich (sofern du nicht weißt wie es weitergeht) drei Monate vor Ausbildungsende bei der Agentur für Arbeit melden und einen Antrag stellen, sonst droht dir schlimmstenfalls eine Sperre. Wirst du übernommen, ziehst du den Antrag einfach zurück.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • eine Sperre? Auf Arbeitslosengeld? Also.... ich will erst mal bleiben...ich weiß auch nicht so ganz genau. Und das nächste "Problem" ist, dass ich offiziell ja erst August 2012 fertig bin, durch die vorgezogene Prüfung aber vermutlich im Januar/Febuar 2012. Wenn ich mich schon melde und offiziell aber eh noch bis August beschäftigt bin..wie sähe das aus??


    Und übernommen werd ich ziemlich sicher, wenn auch nicht als Fachkraft (weiß ich nicht genau). Aber langfristig bin ich noch so unentschlossen.... bzw. auch nicht wirklich. Ich tendiere zwischen 2-3 verschiedenen Dingen :lach:


    Noch ne Frage^^ "Wenn ich als Revierfahrer" eingestellt werde und sitze dann aber in nem Objekt, wo der Kunde eine FSS VERLANGT UND BEZAHLT !!, muss mir dann mein Chef den Vertrag ändern? Und wenn ja, wie bekomme ich das überhaupt mit??



    Kraftsport

  • also erstmal würde ich keinen Vertrag als "Revierfahrer" unterschreiben, wenn ich ausgebildete Fachkraft bin
    außer es findet sich nichts anderes und ich würde sonst auf der Straße stehen


    aber viele AG halten den Vertrag bewusst schwammig, so daß sie dich überall und nirgends einsetzen können und dementsprechend auch alles mögliche bezahlen,
    ohne darauf festgenagelt werden zu können
    ist zwar nach § 2 NachwG bedenklich, aber.....................


    hast du nun trotz deiner Ausbildung einen "Revierfahrer-Vertrag"
    und setzt dich der AG - mit deiner Zustimmung - auf einer Fachkraft-Stelle ein, muß er dich gemäß dem allgemeingültigen Lohntarifvertrag auch für diese Einsätze als Fachkraft bezahlen ,



    den Vertrag muß er deswegen nicht ändern
    er darf dir immer mehr bezahlen, als vertraglich vereinbart,
    bloß weniger geht nicht
    (also "Fachkraft-Vertrag" und Einsatz und Bezahlung als Revierfahrer, da müsste er, falls du nicht damit einverstanden bist, mit einer Änderungskündigung operieren,
    d.h. Weiterbeschäftigung mit geänderten Vertragsbedingungen, aber dafür bräuchte er einen guten Grund, falls du schon länger als 6 Mo dort arbeitest und der Betrieb mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer hat.........


    das Thema kann man unendlich ausbauen und durchdiskutieren,
    je nach Einzelfall,
    auch bzgl. des Umstandes, welche Tätigkeiten man überhaupt annehmen müsste in Abhängigkeit zu den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag


    und wenn er es schlau anstellt und dich übers Ohr hauen will, erfährst du auch nicht, ob es sich um eine Fachkraft- oder eine bloße 34a-Stelle handelt, außer du fragst mal ganz unschuldig beim Auftraggeber nach

  • Wann bist du denn nun fertig? Normalerweise endet ein Ausbildungsverhältnis mit bestandener Prüfung :zw: . Wenn du also im Februar fertig bist, dann ist Schluß. Sofort, nicht im August :no: . Für den unwahrscheinlichen Fall dass du durchrasselst bist du bis August noch Azubi und es ändert sich für dich erstmal nichts.


    Worst case: Du bestehst deine Ausbildung, dein AG hat aber im Moment keine Stelle für dich - was dann? Dann musst du zum großen roten A und dich melden... In diesem Fall bekommst du eine Sperre, die kann zwischen 6 und 12 Wochen betragen, weil du dich nicht rechtzeitig gemeldet hast.


    Wünschenswert wäre: Du bestehst im Februar, bekommst einen stimmigen Arbeitsvertrag (mit allen Zuschlägen :no: ) und kannst dort die nächsten Jahre mit Weiterbildungen Karriere machen. In diesem Fall reicht es, wenn du bei der Agentur für Arbeit anrufst und deinen Antrag zurückziehst weil du weiterbeschäftigt wirst. Kostet dich nur etwas Zeit, erspart dir jedoch eine Menge Ärger.


    Gültig ist das, was im Arbeitsvertrag steht - damit haben du und dein AG eine verbindliche Abmachung. Er kann (in deinem Beispiel) eine Änderungskündigung vornehmen und die Vertragsdaten mit dir neu aushandeln, aber er muss es nicht. Auch wenn der Kunde es verlangt und bezahlt: Du hast die Qualifikation, bist aber nicht als solche eingestellt. Der Nachweis gegenüber dem Kunden reicht, was von dem gezahlten Geld bei dir ankommt steht auf einem anderen Blatt. Der AG wird dir natürlich weder Einblick in den Kundenvertrag noch in die Kalkulation gewähren...

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Zitat von "kriegsrat"

    hast du nun trotz deiner Ausbildung einen "Revierfahrer-Vertrag"
    und setzt dich der AG - mit deiner Zustimmung - auf einer Fachkraft-Stelle ein, muß er dich gemäß dem allgemeingültigen Lohntarifvertrag auch für diese Einsätze als Fachkraft bezahlen ,


    Geht das so einfach? Ich hätte jetzt eher auf Änderungskündigung und/oder Zusatzvereinbarung plädiert.

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • is komplizierter als ich dachte... irgendwie^^


    Ok, sooo...jetzt gibt es bei uns keine Revierfahrer, allerdings genügend andere "nicht-fachkraft-tätigkeiten". Also ich gehe mal davon aus, dass er mir einen solchen FSS-vertrag auch NICHT geben wird, da den auch andere nicht haben (soweit ich weiß...bin mir nicht ganz sicher). D.h. aber noch nicht, dass er auch keine Zuschläge zahlen muss, da diese im Lohntarifvertrag geregelt sind??? Für ALLE "klassen" (also gwt, revier, fss, sss, bahn, akw..)??
    Denn ich glaube er zahlt das nicht... ich muss mich da mal mit den kollegen unterhalten... ich ruf gleich mal einen an -.-


    Den wenn ich unterschreibe zu bleiben, dann WILL ICH AUCH WAS MIR ZUSTEHT !!!


    Wenn ich mein FSS vertrag nicht bekomme, dann bleib ich eh nicht glaub ich...sofern ich eine firma finde, die mir einen solchen gwähren würde...



    Kraftsport