Sicherheit, wir sind doch nicht blöd... oder doch ????

  • ist ja schon erstaunlich, da möchte man mal den armen dritten mann auf der GAA tour bedauern, weil er so einen interressanten job hat... aber es geht doch auch einfacher.... wir lassen ihn einfach weg :? da gibt es ein unternehmen in einer sehr schönen marzipan stadt, die nehmen 2 personen einen T4 ,standart sicherheitsausrüstung, parken in der nähe des GAA, boote raus, fahrer aus der fahrertür raus, und verschwinden ne halbe stunde in den GAA-raum..... !!!!!
    na wenn das nicht mal eine revolutionäre idee ist ??? Warum machen wir uns denn Gedanken..... Hallo EUROPA, kommt nach deutschland da steht die Kohle unbewacht auf der strasse !!!!


    Es lebe der Dumping Preis......
    Scheissen wir auf Sicherheit !!!!!!!!!

    Sag mir deinen Namen und ich sage dir wie du heißt !!!

  • Hallo also wenn ich Dir eins sagen kann, dann ist es das es die GL nicht wirklich interessiert was mit der Sicherheit der Leute zusammenhängt.Es geht einzig und allein um die Versicherungsauflagen.Und die schreiben nunmal 3 Mann für GAA vor.Wenn sie könnten würden Sie die Handelstouren etc. allein losschicken.Dazu gibt es ja schon die zahlreichen versuche einiger Firmen z.Bsp. G4S einen 1 Mann Panzer einzuführen.Leider oder Gott sei dank scheitern Sie in Deutschland an den Auflagen der Versicherung.Denn solche Praktiken sind im Ausland schon weit verbreitet.

  • Du hast ja recht, es geht hier um die versicherungsauflage. ich verstehe nicht das die kunden sich soetwas noch gefallen lassen und ist es nicht mehr als unfair den mitbewerbern gegenüber ?!? die "versuchen" alle auflagen zu erfüllen und das hat nun mal seinen preis !
    aber wir werden es ja sehen was die neuen versicherungsauflagen für den einen oder anderen in der zukunft für konsequenzen hat

    Sag mir deinen Namen und ich sage dir wie du heißt !!!

  • Wie meinst du das solange sich dass die Kunden gefallen lassen.Die Kunden haben einen entscheidenden Denkfehler Sie wollen den Rund um Service mit Zeitfenstern so gering wie möglich am besten wir machen noch einen knix vor ihnen, aber bezahlen wollen Sie den ganzen Hokus pokus dann aber nicht.Wenn man dann die Preise erhöht dann wechseln Sie zu einen anderen Anbieter.Solange die Kunden nur nach den Preis gehen wird sich an der ganzen Situation nichts ändern.Und es wird immer wieder einen billiganbieter geben der denkt damit groß zu werden...

  • Zitat

    die nehmen 2 personen einen T4 ,standart sicherheitsausrüstung, parken in der nähe des GAA, boote raus, fahrer aus der fahrertür raus, und verschwinden ne halbe stunde in den GAA-raum..... !!!!!


    Sicher, dass das eine Befüllung und nicht eine KAD-Tour war?

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Also ich glaube nichts das es eine KAD Tour war zumindest kann ich es mir nicht vorstellen das für Kontoauszugsterminals eine eigene Tour gemacht wird wenn doch bei GAA befüllung oder?Und wenn es ein GAA Service Team war müssen trotzdem beide vor Ort wegen dem 4 Augen prinzip.

  • Eugene Vidoq



    natürlich war es eine befüllung, der "boote" hat sogar noch die 3. kasette am fahrzeug stehen gelassen und schon mal losgelaufen, dann kam der fahrer aus der FAHRERTÜR, ging ums auto und nahm die kurzzeitige herrenlose GAA kasette dann mit und folgte seinem kollegen ins dunkle verlies........ !!!!!!!!

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  • Dann kann es immer noch eine Wartung/Instandsetzung gewesen sein und die Kassetten waren leer bzw. mit Testnoten bestückt. Was nichts daran ändert, dass die Boten sich unprofessionell verhalten hätten, da ein Außenstehender nicht weiß, dass die Kassetten leer sind.

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    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Eugene Vidoq



    ich bin mir sicher das es eine ganz normale befüllung war aber egal, es geht ja nur ums prinzip, wenn wir so weiter machen rückt unser geschäft immer weiter in die negativen schlagzeilen. sind wir nicht langsam durch heros geheilt :?:
    anscheinend haben es einige immer noch nicht begriffen !!!!

    Sag mir deinen Namen und ich sage dir wie du heißt !!!

  • Ist ja eigentlich auch egal, ob nur Test oder echte Befüllung. Wenn die "Russenmafia" mit ihren AK 47 hinter Dir steht wirst Du nicht mehr dazu kommen zu sagen daß es nur ein Test ist...

  • Das machen wir schon ewig so. Ist ja noch nie was passiert. Kann ja auch nichts passieren. Was soll schon passieren? :?

  • Es wäre doch ein Stück Sicherheit, wenn jedesmal so verfahren würde , als sei es ein "echter" Einsatz. Also mit ETS, ein Mann im Fahrzeug, etc und was sonst noch alles dazu gehört. So kann man den potentiellen "Bösewicht" auch verwirren.
    Was das Problem mit dem Sparen angeht, so können wir alle nur daran arbeiten, dass sich jeder ordentlich benimmt und den Kunden (auch denen, die nichts zu sagen haben) zeigen, dass wir keine Idioten sind, die keine andere Arbeit finden. Service sollte so langsam auch in Deutschland das "Igittigitt-Image" verloren haben und als Dienst verstanden werden. Das müssen WIR aber vorleben. Dienst hat seinen Preis.

  • langsam werde ich doch sauer. Bei den größeren Firmen darf der Wagen nicht alleine abgestellt werden, auch wenn keine Werte mehr an Bord sind. Und dann gibt es diese Firmen, die für jeden Preis fahren und anschließend an der Sicherheit der Mitarbeiter sparen. Dabei aber vergessen, dass für alle die gleichen Sicherheitsbedingungen zählen. In diesen Fällen müsste der Kunde gleich mitbestraft werden. Wenn Du als private Person Gegenstände weit unter dem Ladenpreis (Hellerware) kaufst, bist du dran, denn man hätte sich das ja denken können, das hier was nicht stimmt.


    Nennt doch einmal den Namen der Firma oder stellt Bilder ins Internet. Diesen Firmen gehören an den Pranger den wir hier vielleicht installieren sollten. Wenn Bilder vorhanden sind könnte man diese auch zum BDGW oder zur Versicherung schicken.

    Auf die Arbeit schimpft man nur so lange, bis man keine mehr hat. (Lewis, Sinclair)

  • Deine letzte Idee ist gut Boomer, denn damit trittst Du öffentlich keinem auf den Schlips,
    Aber den "Pranger" wird hier keiner mehr neu aufmachen.... Oder willst Du, das die Forumsnutzung in Zukunft kostenpflichtig wird?
    Von dem "vor Ort" eingesparten Geld kann man nämlich sehr schön einige Winkeladvokaten entlöhnen, so das hier gleiches passieren kann , nee würde, wie beim "wachmann"
    Also lieber hier anonym, aber das Material dorthin wo es richtig weh tut,
    Gilt übrigens für alle anderen Themen!!!
    Eigensicherung = Grundlage 34a..... manche vergessen das
    Und nochwas.. selbst wenn wir hier quer durchs Ländle einer Meinung sind... Wir sind die Sau... und Dumper die Eiche..
    Nochmal gebe ich Dir Recht... ist nicht nur traurig, sondern zum Kotzen!

  • ich danke euch für eure meinung, ich stand auch nur kopfschüttelnd da und habe mir das aus der ferne angesehen. ich denke mal darüber nach den namen zu nennen aber eigentlich ist ganz offensichtlich wer es war, ich finde jeder von uns selbst ist verantwortlich und müsste diese arbeitsweise verweigern. aber das kriegen wir deutschen ja nicht auf die reihe.......... !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! zuviel angst mal gemeinschaftlich das maul aufzumachen !!!!

    Sag mir deinen Namen und ich sage dir wie du heißt !!!

  • Stellt doch Fotos ohne Kommentar hier ein. Wir machen einen Thread auf und stellen diese Art von Bildern ein. Ist doch nicht verboten oder????
    Ich kann doch dem Rest der Welt zeigen warum einige Dienstleister immer noch für 9 Euro stoppen oder einen GAA für 30 Euro bestücken. :kotz: :kotz: :kotz:

    Auf die Arbeit schimpft man nur so lange, bis man keine mehr hat. (Lewis, Sinclair)

  • Das Recht am eigenen Bild ist eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 und 2 GG). Es gewährleistet dem Einzelnen Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten, soweit es um die Anfertigung und Verwendung von Fotografien oder Aufzeichnungen seiner Person durch andere geht (BVerfG, Beschl. v. 18.11.2004 - 1 BvR 2252/04). Der persönlichkeitsrechtliche Hintergrund verdeutlicht die Nähe des Rechts am eigenen Bild zum Urheberrecht. Üblicherweise wird aber zwischen Urheberrecht und Recht am eigenen Bild aufgrund der letztlich unterschiedlichen Zielrichtung unterschieden.


    Der Schutzbereich erstreckt sich nach § 22 S. 1 nicht auf das Herstellen von Bildnissen, sondern nur auf deren Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung. Heute ist aber anerkannt, dass auch eine Vorverlagerung des Rechtsschutzes auf den Zeitpunkt des Herstellens von Aufnahmen nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt sein kann. Das ist zumindest dann der Fall, wenn dies in der Absicht einer Veröffentlichung geschieht. Der Begriff des "Verbreitens" ist weiter als der entsprechende Begriff im Urheberrecht. Er betrifft zum Beispiel auch die Weitergabe eines Fotos im privaten Bereich.


    Geschützt ist nicht das Foto als solches (Fotomaterial), sondern die äußere Erscheinung des Abgebildeten als Ausdruck seines Wesens und seiner Persönlichkeit. Andere sollen seine Bildnisse nicht beliebig verwenden, insbesondere auch nicht kommerziell ausnutzen dürfen.


    2. Zustimmungspflicht


    § 22 KUG lautet wörtlich:
    Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • In der Hauptstadt kam es erst zur Eskalation ( 2006 ) und mit den bekannten Folgen, zwei Überfälle = zwei Opfer.
    Auflagen sind vorhanden, nur die Instrumente der Kontrolle fehlen, von Seiten der Versicherer.
    Wo kein Kläger, da ist kein Richter, dass Sprichwort greift mal wieder.
    Bei Schadensfällen sollte der Dienstleister dafür gerade stehen, dann überlegt er sich sein Handel eventuell. :roll:

    Wer Lesen kann ist Klar im Vorteil..........oder wer früher Stirbt, ist länger Tod.......

  • Der Dienstleister haftet doch bei Schadensfällen. Natürlich ist jeder Dienstleister versichert, aber bei Schadensfällen steigt die Versicherungssumme und somit ist doch auch der Dienstleister bestraft. Viele Schadensfälle ist gleich eine hohe Versicherungssumme. Ist der Versicherungsbeitrag hoch geht der Gewinn (wenn vorhanden) runter.

    Auf die Arbeit schimpft man nur so lange, bis man keine mehr hat. (Lewis, Sinclair)

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