Was dürfen City-Streifen?

  • Ich schau viel Doku´s, auch so was wie "Achtung Kontrolle", "24 Stunden", etc. Hin und wieder wird über City-Streifen berichtet, die meiner Auffassung nach ein Team aus Ladendetektiven bilden. Sie sind ja nicht direkt einer Behörde angeschlossen sondern private Sicherheitsdienste die von Kommune und Ladenbesitzern eingesetzt werden.
    Wenn Diebe erwischt werden, sei es durch Monitor oder Beobachtung, dann werden diese oft in der Fußgängerzone gestellt und/oder zurück in das Geschäft gebracht, Aufforderung die Taschen zu leeren inklusive. Sollten die Angesprochenen abhauen, wird oft hinterher gelaufen.


    Dürfen die Detektive dies einfach? Greift da das "JedermansRecht" weil Gefahr im Verzug ist?


    Mir kommt es so vor als ob diese "Aushilfscops" da gern mal ihre Kompetenzen überschreiten, oder täusche ich mich?

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • solange die potentiellen täter auch wirklich diebesgut dabei haben, is das völlig legitim. Da greifen die Selbsthilferechte des BGB.
    Schlecht sieht es allerdings aus, wenn nicht zu 100% gewiss ist, dass die Täter("Kunden" wie man immer sagen soll...) auch Diebesgut mit sich führen. Hält man jmd. vorläufig fest und der andere hat gar nichts verbrochen (oder man kann einfach nichts nachweisen), dann bist du ganz schnell in Erklärungsnot...


    Aber die klassische City Streife ist jetzt soweit ich weiß eher weniger als Ladendetektiv unterwegs... City Streife geht von der Kommune aus (kann dadurch auch mehr Rechte als die Jedermannsrechte besitzen), während der Ladendetektiv "nur" privat bei einem Laden angestellt ist und somit auch nur auf die Jedermannsrechte zugreifen kann.


    Gruß

  • Die City Streife bei uns in der Stadt zb schaut auch auf Sachen wie; Betrunkene, Bettler, OFW, randalierende Jugendliche, Punks (Thema Alkohol, auf der Strasse sitzen usw), herum liegender Müll etc etc.
    Wenn natürlich grad ein Ladendieb erwischt wurde und die Kollegen da sind greifen sie natürlich ein...
    Wir haben Tag- als auch Nachtstreifen...

    Deine Kindheit ist erst dann vorbei, wenn du weißt das du stirbst!
    [neon]best regards[/neon]


    Marc

  • Zitat von "Arvasi"

    Mir kommt es so vor als ob diese "Aushilfscops" da gern mal ihre Kompetenzen überschreiten, oder täusche ich mich?


    da täuscht du dich sicher nicht :zw:


    insbesondere wenn auf "Verdacht" gehandelt wird (man hat nicht selbst gesehen, wie etwas eingesteckt wurde)


    und, am allerschlimmsten, der Verdacht stellt sich im Nachhinein als unbegründet heraus,
    steht man schnell im Bereich Freiheitsberaubung/Nötigung/Körperverletzung,
    je nachdem, was man als "Privatdetektiv" glaubt, tun zu müssen


    genauso schwierig wird es , falls man bei der Firma A als Ladendetektiv angestellt ist, verfolgt einen vermeintlichen Täter
    und letztendlich findet man bei ihm auch Diebesgut, allerdings nur von der Firma B,
    das er offenbar vor dem Besuch der Firma A bereits eingesteckt hatte
    Da man aber lediglich "Besitzdiener" der Firma A ist, hat man noch nicht einmal die " Jedermannsrechte" in diesem Fall, um den Mann festzuhalten,
    da zum einen "auf frischer Tat betroffen oder verfolgt" nicht zutrifft
    und zum anderen die Rechte aus dem BGB (§ 229) ebenfalls nicht greifen


    auch wenn ich als Straftäter auf frischer Tat verfolgt und gestellt worden bin,
    muß ich mit den "Privatleuten" nirgends hingehen oder meine Taschen leeren oder ähnliches......
    sie dürfen mich evtl. festhalten bis zum Eintreffen der Polizei,
    aber das wars auch schon...

  • Genau dies meinte ich, Kriegsrat - natürlich sind die meisten geneigt, mit einem "Detektiv" mitzugehen da sie die Rechte nicht kennen.


    Ich persönlich würde jedem was husten, der mich auf offener Straße anspricht und mich nötigt in irgendein Büro mitzukommen.


    Die Frage ist jedoch: Wie sieht es aus, wenn die Detektive von der Stadt/Kommune beauftragt und eingesetzt werden um z. B. in einer Fußgängerzone für Ordnung zu sorgen, werden sie dann mit anderen Rechten ausgestattet? Es sind ja nach wie vor private Sicherheitsdienste. Ich meine in den Lehrbüchern gelesen zu haben "Sie haben keinerlei polizeiliche Befugnis"...

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • das kommt darauf an
    welche Aufgaben und Rechte sie vom ursprünglichen Rechteinhaber übertragen bekommen


    z.b. könnten sie das Recht bekommen, Personalien festzustellen
    Ordnungswidrigkeiten zu ahnden
    Platzverweise auszusprechen und und
    gerade auch in Fußgängerzonen gibt es ja überall Rechtsverordnungen, was erlaubt und verboten ist, die ja von der jeweiligen Stadt/Kommune erlassen werden
    (Betteln, "Lagern" mit gleichzeitigem Alkoholgenuß,Hunde, Fahrradfahren etc etc)

  • Zitat von "Arvasi"

    ... Detektive von der Stadt/Kommune beauftragt und eingesetzt werden um z. B. in einer Fußgängerzone für Ordnung zu sorgen, ...


    ... diese Leute nennen sich dann meist nicht "Detektive" sondern "Verwaltungsvollzugsangestellte", die von der Behörde (Stadt/Kommune) dazu "bestellt" und mit entsprechenden Aufgaben/Befugnissen ausgestattet worden sind. Darüber erhalten diese auch eine "Bestellungsurkunde". Sie werden ausschliesslich präventiv (gefahrenabwehrend) tätig und haben manchmal sogar die Befugnis (eingeschränkt) unmittelbaren Zwang im verwaltungsrechtlichen Sinne auszuüben :zw: .

  • ... nein - nur Verwaltungsangestellte (oder auch -beamte), die zu Verwaltungsvollzugsangestellten (oder auch -beamten) "bestellt" sind, dürfen sich auch so nennen. Diese "Bestellung" muss meistens auch von der nächsthöheren Behörde bestätigt werden. Z. B. Gemeinde/Stadt => Landkreis/Landratsamt :zw: .


    Wie die einzelnen Kommunen ihre Verwaltungsvollzugsangestellten im Aussendienst jedoch benennen mögen/dürfen, weiss ich nicht. Vielleicht dürfen sie diese ja auch als "City-Streife" bezeichnen :oppps: .


    Ich kenne den von irgendjemandem frei erfundenen Begriff "City-Streife" nur aus dem Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistung :zw: .

  • Zitat von "totti"

    hallo Cujo
    City Streifen sind > "Verwaltungsvollzugsangestellte"
    ist das der richtig ?
    Totti


    Nein - falsch.


    Sicherheitsdienste mit derartigen Aufgaben können höchstens diesen Angestellten gleichgestellt sein, mehr aber nicht.


    Und selbst das ist nicht überall möglich. Das wäre nur dort möglich, wo es eine entsprechende gesetzliche Regelung dafür gibt.
    So ist zB in Baden-Württemberg solch eine Regelung nicht vorhanden, private Sicherheitsdienste dürfen nicht für derartige Aufgaben mit hoheitlichen Rechten beliehen werden.
    Dort, wo es doch stattfindet (es gibt die eine oder andere Kommune), ist das schlicht eines: Rechtswidrig.
    Aufgrund mangelnder Aufsicht über die Kommunen geht das noch oft eine Zeit lang durch, spätestens wenn Beschwerden auftauchen, wird dem alsbald ein Riegel vorgeschoben.


    Selbst in Hessen, wo private Sicherheitsdienste tatsächlich beliehen werden dürfen (Rechtsgrundlage vorhanden), ist diese Vorgehensweise nach Meinung nicht weniger Staatsrechtler mehr als fragwürdig und es wird geprüft, ob man das gerichtlich klären lassen will.

  • wie is denn eig. wenn city-streifen (mit hoheitlichen rechte der gemeinde) einen flüchtenden "ladendieb" aufhalten (weil z.b. ladendetektiv hinterherrennt und ruft "haltet den dieb" oder so ähnlich..) und dieser aber gar keine geklaute ware dabei hat.


    Macht sich die Streife dann auch evtl. strafbar oder darf die bei ausreichenden Rechten auch "auf Verdacht" aufhalten, so ähnlich wie die polizei???