frauen beim sicherheitsdienst...

  • Zitat von "Methu140562"

    ... Notwehr §32 StGB und dann die Überschreitung § 33 StGB. ...


    häää :bö: ?


    Wo bitte ist denn da die Gegenwärtigkeit des rechtswidrigen Angriffs :bö: ?


    Gegenwärtig i. S. d. Notwehr:


    ... unmittelbar bevorstehend, in der Ausführung befindlich, noch nicht abgeschlossen ...


    Wenn Du bereits eine "geschallert" bekommen hast, steht dieser "Angriff" nicht mehr unmittelbar bevor, er ist nicht in der Ausführung befindlich und er ist sogar schon abgeschlossen.


    Und wo keine Notwehrhandlung möglich ist, gibt es auch keine Rechtfertigung durch einen Notwehrexzess gem. § 33 StGB :zw: ...

  • Zitat von "Bojessi"


    trotzdem muss man ja denn nicht gleich der frau das leben schwer machen, nur weil sie ihn abgewiesen hat!!!
    .-


    da stimme ich dir natürlich zu :bö:

  • Zitat von "Cujo"

    häää :bö: ?


    Wo bitte ist denn da die Gegenwärtigkeit des ...



    Ich muss hier zustimmen :ok:


    Ich denke das kann man mit Notwehr nicht rechtfertigen - meiner Meinung nach

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous () aus folgendem Grund: Bitte keine Vollzitate!

  • Wir arbeiten ohne Frauen, somit Null-Problem.
    Die Fremdfirma arbeitet zu 2/3 mit Frauen am Empfang und an den Pforten.Von dem hier beschriebenen Schw.. gesteuertem ist bei uns nichts bekannt oder zu bemerken!!
    Zu Bojessi : wenn Du mit allen bis auf den "Einen" klar gekommen bist, warum dann ein Firmenwechsel ?
    Man müßte doch dann meinen, die Firma und deine Kollegen stehen hinter Dir.

  • Zitat von "Badmulder"

    ... meiner Meinung nach ...


    ... das ist auch die vorherrschende Meinung unseres Rechtssystems:


    Zitat

    ... Bei der Beleidigung (geschütztes Rechtsgut "Ehre") ergibt sich in der Regel sicher ein anderes Problem: Es gibt keine "nachträgliche" Notwehr. Wenn jemand einmalig beleidigt wird und der Beleidigende dafür eine Ohrfeige erhält, war die Notwehrlage zum Zeitpunkt des Schlages nicht mehr gegeben.


    Mit anderen Worten: Es kommt (neben der Gebotenheit) entscheidend darauf an, dass der rechtswidrige Angriff, gegen den sich gewehrt werden soll, noch anhält. Das ist bei der Beleidigung vermutlich ein praktisch eher seltener Fall. ...


    Und wie oben schon gesagt - fehlt die Gegenwärtigkeit des rechtswidrigen Angriffs, scheidet der Notwehrexzess ohnehin aus. Zumal der Notwehrexzess ja auch kein strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund, sondern ein Schuldausschliessungsgrund ist :zw: .

  • @ hundler :


    weil der eine der chef gewesen ist ...


    wenn es nur kollegen wären, denn wäre das ja eine sache, aber ich habe immer das glück, dass es die abteilungsleiter sind oder der big boss persönlich!!!

  • ....Auf meiner Arbeit wünschte ich mir das ein oder andere mal eine Frau mehr......bins langsam leid, wenn mal wieder eine Frau gestohlen hat und die Durchsuchung ansteht, die Polizei zu rufen, weil keine Frau im Hause ist :kotz: !


    Die Nachtschichten mit einer Dame vergehen sehr schnell, da sie bekanntlich gerne und viel reden :lach: ............von daher klarer Pluspunkt!


    bis denne............

    In meiner physisch, soziologischen Konstellation manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen meines Individiums

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