div. Fragen wegen Waffen...

    • Erster Beitrag

    Hallo,


    ich habe da mal einige Fragen an die Fachmänner hier.


    kann man als Sicherheitsmitarbeiter (Disko-Türsteher/Objektüberwachung) einen Waffenschein machen und
    mit einer Waffe an der Tür arbeiten?


    gibt es Gaspistolen, die effektiv sind, wenn 20-30 Mann mit Schlägern vor einen stehen und eine Diskotür stürmen wollen?


    ich habe bisher nur die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt.


    bitte um Antworten.


    im voraus vielen Dank.


    MfG


    Legionär

  • Mal abgesehen von dem Verbot solcher Waffen..... gibt sicher irgendwelche Idioten die sich eigenständig ne Gasknarre besorgen und damit irgendwas bewachen.....


    Im Fall des Falles....mal angenommen es passiert was, du ziehst die Gasknarre, der Täter fühlt sich bedroht, zieht seine !scharfe" Knarre und erschießt dich und wäre damit sogar im Recht (putativnotwehr, er dachte du bedrohst ihn unrechtmäßig mit einer scharfen Knarre und somit befand er sich in einer Notwehrsituation...seine scharfe knarre wäre nämlich dann das mildeste Mittel um dich auszuknipsen).


    Leute, finger weg von irgendwelchen Waffen, wenn es der auftrag vorsieht und man es schriftlich hat ok, aber sooo...

  • Nicht korrekt! Notwehr gegenüber einer verbotenen Eigenmacht / Notwehrsituation, die man selber verursacht hab, gibst nicht. Aber tot ist der Mann trotzdem, soweit ist Deine Argumentation vollkommen korrekt.
    Ohne Grund stehts in den BG Verordnungen und in den Arbeitsverträgen nicht ausdrücklich drin, das Gas-Wummen strengstens verboten sind!

  • Zitat

    Nicht korrekt! Notwehr gegenüber einer verbotenen Eigenmacht / Notwehrsituation, die man selber verursacht hab, gibst nicht.


    :respekt:

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • BGV C7 nochmal lesen wie schomal hier angesprochen wurde.


    Desweiteren: Wenn 20 Leute kommen und deine Tür sturmen wollen, dann was willst du mit einer Pistole??? Im Knast gehen? Achso ja willst im Knast landen.


    Hör mal, und wenn es 5 sind die mit messern oder ähnliches deine Tür sturmen wollen dann gibt es nur eins: Mach die doofe Tür zu und ruf die bullen! Wir sind nicht im Krieg und wir sind keine Polizisten! Sowas wird aber auf der Sachkundeprüfung auch beigebracht!


    Ist genauso wie wenn es welche kommen und dich und deine Kollegen nur Provozieren wollen, genau die die warten dass du schwach bist und nach vorne gehst, ignorieren und aus...
    Naja wollen ja nicht hier noch ein Deeskalationstraining anfangen....


    Naja, aber deine Frage war eh nur ein Scherz, stimmts? :D



    Gruß

  • Lese Dir mal ALLE seine Postings durch und Du bekommst die Antwort auf Deine Frage, Verbal :-)
    Liegst warscheinlich nicht einmal falsch..... Entweder schreiben mehrere Personen unter diesem Nick, oder es ist tatsächlich ein Fake ;-)

  • Eine Schußwaffe hat an der Disco-Tür nix verloren, auch kein Gaskassier.


    Nur meine 2 Eurocents.

    Theres no such thing as TOUGH...there's trained and untrained...

  • Naja, dass man als Sicherheitsmann keine Schreckschusswaffen führen darf, lernt man ja in der Sachkunde, wenn man aufpasst. Ich zumindest habe es gelesen und werde dies sicher nicht mehr vergessen. Von daher frage ich mich, ob die Prüfer bei der Prüfung oder die Lehrer bei der Sachkunde gepennt haben. Jedenfalls wundere ich mich das solche Leute die Prüfungen bestanden haben.

  • Vielleicht gibt es welche die keine haben oder die nur eine Kopierte zuhause liegen haben...von Kumpels oder so :evil:


    Naja, aber ich denke manche wissen es jetzt dass sowas verboten ist und haben sich bestimmt schon die unnötige BGV C7 besorgt...


    Für manche ist die BG sowie die BGV´s unnötiges Papier was in den Müll landet :twisted:

  • Ich bin noch nicht zu gekommen ihn zu lesen aber in der aktuellen WIK ist ein Artikel über Schusswaffen von Carsten Klauer in dem unter anderem aus diesem thread zitiert wird.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

    Einmal editiert, zuletzt von Eugene Vidoq ()

  • Das interessiert mich jetzt aber, da bitte ich doch mal um einen Bericht nach Lektüre des Artikels.



    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von schmirgel


    Im Fall des Falles....mal angenommen es passiert was, du ziehst die Gasknarre, der Täter fühlt sich bedroht, zieht seine !scharfe" Knarre und erschießt dich und wäre damit sogar im Recht (putativnotwehr, er dachte du bedrohst ihn unrechtmäßig mit einer scharfen Knarre und somit befand er sich in einer Notwehrsituation...seine scharfe knarre wäre nämlich dann das mildeste Mittel um dich auszuknipsen).


    ?? wo währe er den im Recht wen er der Täter ist ist jawohl erstma er im unrecht wen ich als Sima dan mit gezückter waffe vor dem steh kann jawohl da er die situation mit seinem verhalten in kauf nehmen muss keine notwehrsituation seinerseits entstehen ^^und wen er täter ist wo ist dan die unrechtmässigkeit ? :P
    ich glaube kaum das ein richter ihm das recht zusprechen würde dich in dieser situation "auszuknipsen"



    btw Gasknarre never !!!

    Leg Dich hin, zieh Dich aus!
    Ich muß mit Dir reden.

  • Zitat

    ich glaube kaum das ein richter ihm das recht zusprechen würde dich in dieser situation "auszuknipsen"


    Genau das macht der Richter. Denn er kennt - im Gegensatz zu dir - den Unterschied zwischen Putativnotwehr, Notwehrprovokation und Notwehr.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • aber Putativnotwehr ist doch gar nicht gegeben der täter muss davon ausgehen das es eine scharfe waffe ist die auf ihn gerichtet ist wie kann in der situation eine notwehr situation für den täter entstehen wen der einsatz der waffe meinerseits gerrechtfertigt ist.



    Wen nen Polizist eine Waffe auf mich richtet und ich knall ihn übern haufen hab ich wohl auch in notwehr gehandelt oder wie ?

    Leg Dich hin, zieh Dich aus!
    Ich muß mit Dir reden.

  • @
    Vielleicht, und das machen die Gangster unter den Juristen (gegen die Polizei' r...) regelmäßig, der Täter Dich nicht als "berechtigte" Person sehen konnte... und demnach Unverhältnismäßigkeit... vorliegt, beim Waffeneinsatz, oder anders, dem "Täter" auf Grund dieser (scheinbaren) Unverhältnismäßigkeit... ebenfalls Notwehrrechte zugestanden werden??

  • Zitat von Sin

    Wen nen Polizist eine Waffe auf mich richtet und ich knall ihn übern haufen hab ich wohl auch in notwehr gehandelt oder wie ?


    Nein.


    Einfach noch mal auf Seite 2 dieses Threads den Beitrag von Klaus lesen, der sagt dazu alles aus......

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von klaus

    Nicht korrekt! Notwehr gegenüber einer verbotenen Eigenmacht / Notwehrsituation, die man selber verursacht hat, gibst nicht.



    jaaa ich denke mir gings auch eher dadrum und das is ja schon gesagt
    nix für ungut war sinnlos die diskussion ;)

    Leg Dich hin, zieh Dich aus!
    Ich muß mit Dir reden.

  • Zitat

    Hallo,


    ich habe da mal einige Fragen an die Fachmänner hier.


    Zitat

    die Fragen sind wirklich ehrlich gemeint.


    bei mir war am WE Besuch von einem Kollegen aus Bremen, der dort als Sicherheitsmitarbeiter
    arbeitet und er wollte das unbedingt 100 %ig genau wissen. mir hat er leider nicht geglaubt gehabt,
    weil er meine Einstellung zum Thema Waffen kennt....


    Wie kann man als Legionär nur solche Fragen stellen ???

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