moin erst einmal, mein erstes posting in diesem forum! :oops:
da das tragen von waffen auf öffentlicen veranstaltungen verboten ist habe ich versucht herauszubekommen wie die genaue definition für öffentliche veranstaltungen lautet.
und wunder bei meinen recherchen auf einem juristenboard waren die aussagen alles andere als eindeutig zum beispiel ob eine disco zu den öffentlichen veranstaltungen zählt oder nicht.
hoffe jemand kann quellen oder urteile benennen?