Definition "öffentliche Veranstaltung"

  • moin erst einmal, mein erstes posting in diesem forum! :oops:


    da das tragen von waffen auf öffentlicen veranstaltungen verboten ist habe ich versucht herauszubekommen wie die genaue definition für öffentliche veranstaltungen lautet.


    und wunder bei meinen recherchen auf einem juristenboard waren die aussagen alles andere als eindeutig zum beispiel ob eine disco zu den öffentlichen veranstaltungen zählt oder nicht.


    hoffe jemand kann quellen oder urteile benennen?

  • Hierbei ist zu beachten, ob du privat an der Veranstaltung teilnimmst oder beruflich zwangsweise anwesend bist. Ich habe vor längerer Zeit mal ein BGH Urteil darüber gelesen, dass ein Richter des BGH der Staatsanwaltschaft wiedersprochen hatte und das Verfahren eingestellt worden ist. Da die Betonung der Anwesenheit auf beruflich zwangweise vor Ort ausgelegt war und somit keine öffentliche Teilnahme war. Aber es ist ein wenig verzwickt. Kann auch mal daneben gehen. Möchte mich auch nicht gerade auf dieses Urteil festlegen, da ich nicht mehr weiß wo ich es gelesen hatte.

  • Also als öffentlich würde ich mal bezeichnen für jederman zugänglich. Weis gar nicht obs da ne Definition für gibt. werde mich aber mal bemühen das rauszufinden.

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.

  • Zitat: öffentliche Veranstaltung


    Guten Tag,


    Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist. Bei öffentlichen Gebäuden ist dieses z.B. der Fall.



    Mit freundlichen Grüßen,


    - Roenner -



    von Cand. jur. Hr. J. Rönner - 04.05.2005 18:14:25
    Status: Tao (8620 Beiträge)



    Das Zitat stammt aus dem obigen Link. Übrigens sehr interssanter Link
    Klaus war leider schneller als ich.

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.

  • für jedermann zugänglich...
    zeitlich begrenzt...
    herausragendes Ereignis...


    Jo hab ich alles schon gehört und gelesen. Was für eine Veranstaltung liegt bei dem Betreiben einer Disco vor? Die Gäste sind dem Veranstalter nicht bekannt...nur eine Altersbeschränkung.
    Jedoch nicht zeitlich berenzt und aus dem Alltag herausragend, da 365 Tage im Jahr geöffnet. Also folglich keine öffentliche Veanstaltung? Somit das Tragen von Waffen nicht grundsätzlich veboten?


    In der Disco findet eine ü30 Party statt. Diese ist dann sehr wohl aus dem Allttag herausragnd und nur zeitlich begrenzt. Handelt es sich jetzt um eine öffentliche Veranstaltung?

  • Hallo Volker,


    Zitat


    da das tragen von waffen auf öffentlicen veranstaltungen verboten ist habe ich versucht herauszubekommen wie die genaue definition für öffentliche veranstaltungen lautet.


    Fangen wir doch einmal passend zur Jahreszeit mit den Weihnachtsmärkten an........ :lol:
    Eine sehr alte "Öffentliche Veranstaltung",wo man (meistens) keinen Eintritt bezahlen muß (in Berlin auf einigen schon...:-( ).
    Als nächstes kommen dann die Wirtschaften und Diskotheken........hierbei handelt es sich um "Zwitter",da auf der einen Seite natürlich ein Rein Privater Betrieb...aber auf der anderen Seite keine Disko ohne Gäste leben könnte......daher werden hier per Gesetz einige Regeln aufgestellt......wie zum B. das Vorhalten von Alkoholfreien Getränken.....in Punkto Waffen wird hier meistens von den Ordnungsbehörden in Analogie zum Versammlungsgesetz der Inhaber der Disko angehalten,durch
    geeignete Kontrollen sicherzustellen (Security) das keine Waffen in die "Veranstaltung" kommen.....(da es ansonsten dem Inhaber die Gewerbeerlaunbis "kosten" würde......).
    Un nun zum "überraschenden" Schluß.....
    Fußballspiele sind "Privatveranstaltungen"..............
    Wer glaubt,bei Bayern München oder Borussia Mönchengladbach im Stadion zu sein......der irrt....... :lol:
    In der ersten und zweiten Bundesliga heißt der "Hausherr" DFB ........:-)
    An den Spieltagen liegt das "Hasurecht" nämlich immer beim DFB............

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Diskotheken zählen nicht zu öffentlichen Veranstaltungen.

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

  • Festivals und Konzerte zählen wiederum zu öffentlichen Veranstaltungen. Genauso wie Schützenfestzelte usw. da dort in der Regel zwar Altersbeschränkungen gegeben sein können, jedoch der Zutritt für Jedermann möglich wäre.

  • Kurze Erläuterungen:
    Disko ist keine öffentliche Veranstaltung, es sei denn es findet dort z.B. eine Miss-Wahl statt, dann schon (hebt sich ab vom Alltag), nichts desto trotz musst Du ja den Hausrechtsinhaber um Erlaubnis fragen, wenn Du eine Waffe in dessen Hausrechtsbereich (hier Disco) nehmen willst
    Weihnachtsmärkte sind natürlich öffentliche Veranstaltungen
    Ein Skatturnier in einer Kneipe ist eine öffentliche Veranstaltung
    Das Glockenspiel auf dem Marienplatz in München z.B. aber nicht


    Hoffe ich konnte helfen


    Gruß
    trainer

  • @
    denke da gibt es noch klärungsbedarf.
    ich sehe disco, auch wenn eintrittsgeld oder das thema des abends beschränkungen für die gäste schafft, sehr wohl als öffentliche veranstaltung.
    wie soll man sonst rechtliche bindungen für den dj oder die musiker, im gegensatz zu den feten mit persönlicher einladung sehen? gema z.b.??, ebendso die ausschankregeln für die wirte?,
    privat interresiert das keinen...
    hierbei ist es m.e. egal, ob 10- oder 10 000 gäste vor ort sind.
    eine öffentliche veranstaltung kann jeder besuchen - der an die karten rangekommen ist, egal, ob kostenpflichtig oder nicht
    ansonsten ... ebend da ist,
    nichtöffentlich ist m.e. ausschliesslich nur das, was über persönliche einladung...läuft oder auch ein zusätzliches dokument
    (z.b. das parteibuch oder der mitgliedsausweis für einen club) erfordert.
    dabei ist es auch unerheblich, ob dieses event innerhalb eines privaten raumes, oder auf "öffentlichen" plätzen läuft,
    allein der ort beschreibt nicht den charakter einer veranstaltung, bzw. deren rechtlichen ramen...
    ansonsten könnte es nicht immer wieder zur auflösung von konzerten oder veranstaltungen kommen...
    die im konflikt zum gesetz stehen
    :?:

  • Hallo Faultier,


    Deine Argumente sind nachvollziehbar, nur Du schreibst ja auch "m.E."


    Entscheidend ist, was ich oben Geschrieben habe ist das Erachten des Gesetzgebers und der Richter im Hinblick auf das Waffengesetz.


    Gruß
    trainer

  • Hallo!


    Nach meiner Fachkraft für Schutz und Sicherheit Ausbildung habe ich mir in allen Belangen einen Merksatz behalten, der übrigens auch bei mehreren meiner Freunde im öffentlichen Dienst (Polizei etc.) zutrifft:


    "Es kommt darauf an!"


    In vielen Forenbeiträgen findet man beinahe eine Selbstauslegung von Gesetztestexten.



    Nun, um es kurz zu machen:

    Diskotheken sind keine öffentliche Veranstaltungen.
    Der Bundesgerichtshof hat dazu eine klare Entscheidung getroffen:
    BGH Beschl. V.22.02.91 - 1/Str. 44/91 LG Nürnberg-Fürth


    Weihnachtsmärkte, Stadtfeste, Konzerte etc. dagegen sind öffentliche Veranstaltungen im Sinne des Gesetzes.


    Wer auf das Utensil "Teleskopabwehrstock" nicht verzichten kann und eine Bedrohungslage bzw. ein Bedürfnis zum Tragen vorliegt (Also nicht bei einer Kindergartenfeier), der sollte einen kurzen Besuch beim Ordnungsamt wagen und es einfach verlangen.
    Ist in der Regel eine kurze Angelegenheit (Abhängig von Ort zu Ort und den zuständigen Beamten).


    Ein Kubotanstick ist ebenfalls gem. des WaffG eine Hieb und Stoßwaffe. Wenn er natürlich als Schlüsselanhänger benutz wird, siehts wiederum anders aus. Ist allerdings eine Auslegungssache. Ich persönlich benutze eine Mini-Maglite. Hat die gleiche Wirkung und ist ebenfalls halt nur eine Taschenlampe.


    Das ist übrigens auch ein Tip bei den "Teleskopabwehrstöcken". Falls Euer Auftraggeber keine Erlaubnis einholt, benutzt einfach eine Taschenlampe.


    Eine ganz große Gefahr im Bewachungsgewerbe ist die Unsicherheit und Unkenntnis, die sicherlich auf die mangelnde oder teils fehlende Ausbildung zurückzuführen ist.


    Ebenfalls eine Fehlinterpretation von Gesetzestexten. Dabei gibt es so viel gute Sicherheitsliteratur in der BRD.


    Wann kann ich Handschellen einsetzen?
    Was ist ein verbotener Gegenstand etc.



    Ein guter Tip.


    Vor jeder Veranstaltung kurz mit dem zuständigen Polizeirevier kontaktieren. Vorstellung des Schutzkonzeptes etc.
    Damit kann man viele Probleme im Vornhinein minimieren.
    Darauf setze ich persönlich. Wichtig ist jedoch, dass Ihr den Dienststellenleiter verlangt. Musste da schon Lehrgeld zahlen, da wichtige Infos von einem anderen Beamten nicht weitergeleitet wurden.
    Da ist es sehr vorteilhaft alle Deteils sich einzuholen und vielleicht auf mögliche Bedrohungen hinweisen. Dauert in der Regel ebenfalls nicht lange und hinterlässt einen sehr positiven Eindruck bei den Polizeikräften.
    Wer ist Einsatzleiter, Telefonnummer, Visitenkarte hinterlegen etc.



    Übrigens habe ich in einer Konzernsicherheitsabteilung eines Pharmaunternehmens gelernt.
    War bei vielen Jahreshauptversammlungen unterwegs etc.


    Neben meinem Studium arbeite ich weiter in diesem Gewerbe und bin ebenfalls bei der Planung von Veranstaltungsschutzmaßnahmen tätig.

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