Einstellung des Verfahren

  • § 170


    (1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.


    (2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.


    Bedeutet: Das öffentliche Interesse an der Verfolgung der Tat ist nicht gegeben! Zivilrechtlich kann allerdings noch geklagt werden- nur der Staatsanwalt will halt nicht!

    Der Stumpfsinnige, der nicht spricht, ist erträglicher als der Dumme, der redet.
    (Jean de la Bruyère)

  • Zitat

    Bedeutet: Das öffentliche Interesse an der Verfolgung der Tat ist nicht gegeben!



    Nein, das bedeutet es nicht. § 170 (2) regelt die Einstellung, wenn der StA nicht genügend bzw. keine Beweise für eine Straftat gegen den Beschuldigten/Angeklagten hat.


    Einstellung wg. fehlenden öffentlichen Interesse ist §153, (vorläufige) Einstellung gegen Auflage 153a, weitere Einstellungsgründe gibt es unter §153b ff.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo,


    das ist alles nicht so ganz treffend........-)
    Zugegeben,deutsche Gesetze sind äußerst schwierig zu lesen............*seufz*.........


    Der Paragraph 170 der Straf-Prozeßordnung ist die "Normierung" der Pflicht der Staatsanwaltschaft eine Klage zu erheben oder nicht....
    Dazu kurz ein Abriß der "Struktur" der deutschen Justiz......Richter,Staatsanwälte und Rechtsanwälte sind nämlich ALLE
    sogenannte "Organe der Justiz" und alle haben die "Befähigung zum Richteramt".........
    In der Theorie ist nämlich auch der Staatsanwalt (genauso wie der Rechtsanwalt) vom Gesetz her verpflichtet,alle
    "Für und Wieder" (des Beschuldigten) genau zu prüfen und abzuwägen....


    In der Praxis "nutzen" die Staatsanwaltschaften aber viel lieber den § 153 und 154 StPO,weil dadurch
    die "Erfolgs (und Beförderungs)bilanz" natürlich steigt......
    (auf Normaldeutsch: nach § 153,154 ist jemand zwar Schuldig aber mit "Erhobenem Zeigefinger" wird "Du,du,du"
    gemacht (und natürlich "abkassiert"....).......
    nach § 170 ist jemand "wirklich unschuldig"..........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zugegeben, ich habe nicht sooo die Ahnung von Gesetzen.........habe den Paragraphen ja oben hinkopiert und dann das so verstanden wie ich es geschrieben habe. :oops: (Ich sollte wohl in Zukunft besser in meinem "Fachgebiet" bleiben)


    Zum Glück haben wir ja Leute hier die sich da besser auskennen................. :D

    Der Stumpfsinnige, der nicht spricht, ist erträglicher als der Dumme, der redet.
    (Jean de la Bruyère)

  • Gut jetzt die nächste Frage. Weil ich bin nämlich Angezeigt worden wegen Betruges. Und zwar die Firma Penny alias Rewe hat bei mir abgebucht und leider war zu dem Zeitpunkt der Server down (warum auch immer). Ich hätte zu dem Zeitpunkt eigentlich geld haben müssen darauf aber es war keines, weil keinerlei verrechnungen gemacht worden sind vom Computer. Da hatte ich dann zuwenig auf dem Konto. Die Firma Rewe hat mich danngleich angezeigt wegen BEtruges und bla bla. keinerlei Nachricht von der Bank oder von der Firma Rewe. Ich musste dann zum Orts Polizisten und der hat dann meine Geschichte aufgeschrieben. Obwohl ich gar nichts wusste :evil: .


    Naja auf jedenfall hab ich einen Wish bekommen vom Staatsanwalt. Das das Verfahren §170 absatz 2 eingestellt worden ist.


    Steht da jetzt was in meinem Polizeilichen Führungszeugniss??

  • Nein, in einem Führungszeugnis werden Verurteilungen und keine Anklagen eingetragen...


    ..und bevor jemand Klugscheisst, das war vereinfacht ausgedrückt...


    :wink:


    Um genauer zu sein ist nach 170(2) nicht einmal eine Anklage erhoben worden da im Verlauf des Ermittlungsverfahrens kein Anlaß zur Klage Erhebung gefunden wurde, Ergo: Unschuldig 8)

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von Blue_Dragon

    Gut jetzt die nächste Frage. Weil ich bin nämlich Angezeigt worden wegen Betruges. Und zwar die Firma Penny alias Rewe hat bei mir abgebucht und leider war zu dem Zeitpunkt der Server down (warum auch immer). Ich hätte zu dem Zeitpunkt eigentlich geld haben müssen darauf aber es war keines, weil keinerlei verrechnungen gemacht worden sind vom Computer. Da hatte ich dann zuwenig auf dem Konto. Die Firma Rewe hat mich danngleich angezeigt wegen BEtruges und bla bla. keinerlei Nachricht von der Bank oder von der Firma Rewe. Ich musste dann zum Orts Polizisten und der hat dann meine Geschichte aufgeschrieben. Obwohl ich gar nichts wusste :evil: .


    Naja auf jedenfall hab ich einen Wish bekommen vom Staatsanwalt. Das das Verfahren §170 absatz 2 eingestellt worden ist.


    Steht da jetzt was in meinem Polizeilichen Führungszeugniss??


    §170?? Es besteht nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kein hinreichender Tatverdacht. " Freispruch" Erster Güte.


    Steht nichts davon im Führungszeugniss. Im Polas schon, allerdings auch die Einstellung nach 170.


    uups.. da war Landgraf schneller :oops:


    Allerdings, wird man bei einer Betrugsanzeige nicht zur Ortspolizei vorgeladen. :?


  • Natürlich du hast ja auch eine Aussage recht!

  • Erster... 8)


    Die STA teilt nach 170(2) nur mit das das Verfahren eingestellt wurde wenn der Betreffende überhaupt gehört oder Haftbefehl erlassen worden war, insofern ist eine Anhörung sogar quasi der Grund für das Schreiben gewesen!


    Wenn der Betroffene keine Kenntnis vom Verfahren erlangt hat ist eine Bekanntmachung der Einstellung nur in besonderen Fällen angezeigt....z.B. wenn StGB §164 infrage kommt.....

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  • Möglich....dann also zur anderen Sache:


    Sachliche und örtliche Zuständigkeiten differieren Stark....Polizei ist nun mal Ländersache und da hab ich schon hochinteressante Abweichungen kennengelernt :shock:


    Aber die Aufforderung auf der zuständigen Polizeidienststelle aufzulaufen und eine Aussage zu machen ist total normal, schliesslich ist jeder Polizist Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft.






    Edit aufgrund hässlichen Tippfehlers!! Pfui, Schande über mich!!

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  • Hallo Blue_Dragon,


    Zitat

    Gut jetzt die nächste Frage. Weil ich bin nämlich Angezeigt worden wegen Betruges. Und zwar die Firma Penny alias Rewe hat bei mir abgebucht und leider war zu dem Zeitpunkt der Server down (warum auch immer). Ich hätte zu dem Zeitpunkt eigentlich geld haben müssen darauf aber es war keines, weil keinerlei verrechnungen gemacht worden sind vom Computer. Da hatte ich dann zuwenig auf dem Konto. Die Firma Rewe hat mich danngleich angezeigt wegen BEtruges und bla bla. keinerlei Nachricht von der Bank oder von der Firma Rewe. Ich musste dann zum Orts Polizisten und der hat dann meine Geschichte aufgeschrieben. Obwohl ich gar nichts wusste


    Handelte es sich um einen "geschäftlichen Vorgang" oder hast du nur "Privat" dort auf Karte eingekauft???
    Bitte Antwort in PN........

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  • vielleicht hat das dorf keine kripobeamten und die müssen erst 60 km von der nächsten stadt kommen...
    iss doch klar das das dann der dorfcop erledigt :lol:

  • Zitat von DanKai

    vielleicht hat das dorf keine kripobeamten und die müssen erst 60 km von der nächsten stadt kommen...
    iss doch klar das das dann der dorfcop erledigt :lol:


    Wenn das Dorf sehr klein ist gibt es auch "Gutinformierte Mitbürger älteren Semesters" also die Omi die den ganzen Tag mit Kissen unterm Arm am Fenster sitzt....bei der sollte das auch gehen, die gibt das dann weiter.... 8)

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  • Vorladung zur Polizei ist schon richtig. Die nehmen die ganze Sache erst mal auf und geben es dann an die Kripo weiter. So ist es mir jedenfalls bekannt. Denn der Penny hat ja erst mal Anzeige bei der Polizei erstattet.

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.

  • Hallo Streifenhörnchen,


    Zitat


    Vorladung zur Polizei ist schon richtig. Die nehmen die ganze Sache erst mal auf und geben es dann an die Kripo weiter. So ist es mir jedenfalls bekannt. Denn der Penny hat ja erst mal Anzeige bei der Polizei erstattet.


    Das ist nicht in jedem Bundesland so.....
    Hier in NRW ist seit ein paar Jahren die "Uniformierte" Polizei ("Trachtengruppe" ) mit der KRIPO verschmolzen worden......
    daher gibt es hier nur noch die "Polizei" als alleinigen Ansprechpartner........


    [/quote]

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  • Das schöne an I-Net Foren ist, dass sich zu jedem, auch abschliessend bepostetem Thread, immer jemand findet der "ich auch" postet......


    Und das jedes noch so kleine uninteressante Detail bis zum Erbrechen fragmentiert und erregt (bis zur Beschimpfung) auspalavert werden muss....


    Topic war die Einstellung des Verfahrens und nicht die Frage ob Blue_Dragon sich das ganze (weil, die Polizei ja NIE sowas zu Protokoll nimmt......) aus den Pfötchen gesaugt hat......ist das jetzt Paranoia oder was??


    Wenn BD eine Frage stellt muss dann hinterfragt werden ob er das so erlebt haben kann???


    AAARRRGGGHHH!!!!!


    So, ich geh schlafen.....

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  • Finde das interessant: wie aus einer einfachen Frage gleich riesige Diskussionen entstehen!

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    (Jean de la Bruyère)

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