Hunde im Dienst

  • Laut BGV C7 darfst Du keinen Dienst mit einem Hund machen, der keinerlei Ausbildung hat.
    Voraussetzung ist mindestens VPG-A oder eine vergleichbare Diensthundeprüfung und eine solche prüfung kannst Dein Hund frühestens mit 18 Monaten ablegen. Desweiteren musst Du als Hundeführer eine Befähigung nachweisen , einen Hund führen zu können.


    Und jetzt mal eine persönliche frage von mir : was sollst Du mit einem Hund von 6 Monaten bewirken, der Hund macht noch nicht mal Kindern Angst. Im Gegenteil, die wollen ihn knuddeln.
    Lass die Finger davon, das bringt nur Ärger und dem Hund tust Du auch nichts Gutes, wenn Du ihn tagelang über den Weihnachstmarkt ziehst.


    Jörg
    DHF und seit über 20 Jahren im Hundesport zu Hause

    Qualität ist das Gegenteil von Zufall !

  • ahh, danke für die schnelle Antwort.
    das ich das soo nicht machen darf ist ja klar,bei mir schrillen da sofort die Alarmglocken, somit hat sich dieser Job für mich erledigt... habs so in der bgv nicht gefunden,
    vielenvielen dank!

  • Hallo schmirgel !


    Zawr könnetest Du den Hund als sogenannten "Meldehund" mitnehmen.
    Hierzu bedarf es keiner nachweisbaren Ausbildung.


    Aber, und hier muß ich meinem Vorredner völlig recht geben, was willst Du mit einem Hund, der gerade mal 6 Monate alt ist.
    Du tust weder Dir noch dem Hund einen Gefallen damit.
    Der Hund könnte durch verschiedene Erlebnisse (z.B. nächtliche Attaken auf Dich o.ä.) eine völlig falsche Verknüpfung bekommen.
    Du solltest schon im Interesse des Hundes sowas völlig nachlassen.


    Ebenso sieht es aus, wenn z.B. die o.g. Attaken so schief gehen, dass der Hund vielleicht doch jemanden beißt.
    Wie willst Du das rechtlich begründen ? Warst ja nur spazieren und der/die Täter kamen zu nah an den Hund ?
    Aber wenn Zeugen als auch Täter aussagen, dass Du dort auf Streife warst, sieht es mit der rechtlichen Begründung ganz schön schlecht aus.


    Ich könnte der Beispiele noch mehr aufzählen !


    Du solltest Dir und dem Hund den Gefallen tun und es nachlassen !!!!


    Viele grüße
    sniper050
    ehem. Polizei-DHF

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • ^^auch dieses bestätigt meine Bedenken :)


    Schon traurig welchen Schmu man mitmachen soll um Arbeiten zu können und dann steht man für 6,50 mit einem Bein im Knast
    :oops:

  • Zitat von Kewman

    "Arbeitgebern" die einen 6 monate alten Hund dem Stress von einem Weihnachtsmarkt aussetzen ............


    @ Kewman da hast Du recht das kann´s nicht sein :(, denn zu x-mas ist eh immer das volle Chaos auf denn Weihnachtsmarkten und dann noch einen junge Hund mitführen !!

  • Hallo Sniper:


    Als Meldehund darf er ihn auch nicht mitnehmen. Als Meldehund müsste er nämlich in einem
    befriedeten Bereich sein und durch bellen anzeigen, daß jemand kommt. Mit dem darf er nicht
    Streife laufen. Ein Meldehund bräuchte keine Prüfung, das stimmt.



    Jörg

    Qualität ist das Gegenteil von Zufall !

  • Ah, habs endlich gefunden:


    § 12
    Hunde


    (1) Als Diensthunde dürfen nur geprüfte Hunde mit Hundeführern eingesetzt werden. Hunde, die für die Aufgabe nicht geeignet sind, die zur Bösartigkeit neigen oder deren Leistungsstand nicht mehr gegeben ist und die dadurch Personen gefährden können, dürfen nicht eingesetzt werden. DA


    (2) Abweichend von Absatz 1 dürfen auch ungeprüfte Hunde zu Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben eingesetzt werden, wenn hierbei der Führer seinen Hund unter Kontrolle hat.


    (3) Eine Überforderung der Hunde durch Ausbildung und Einsatz ist zu vermeiden. <<
    ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
    Beim Einsatz von Leihhunden werden die Vorgaben zur Vermeidung von Überforderungen und Gefährdungen in der Regel nicht erfüllt, weil die anzustrebende Teambildung zwischen Hundeführer und Hund grundsätzlich nicht erreicht wird.



    Ist NICHT MEIN Hund also:


    § 209
    Bußgeldvorschriften


    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig..blabla
    in den übrigen Fällen (das wäre dieser §12)mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.......

  • Hallo an Alle !


    Hallo JörgK. !



    Bitte nicht sauer sein, aber wie von "schmirgel" zitiert : Da steht nichts von befriedeten Besitztum usw.
    Die Auslegung des Satzteils: "muß ihn (den Hund) unter Kontrolle
    haben" kann natürlich sehr weit gespannt sein.

    Aber insgesamt sind wir ja auf der gleichen "Welle", dass schmirgel das besser nachlassen sollte.


    Hallo schmirgel:
    Kleiner Tipp : Nimm Deinen Chef an die Leine und nimm ihn mit ! :)
    Aber prüfe vorher erst sein Gebiss :D



    Viele Grüße
    sniper050

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • jau danke, hehe


    Bin eh grad dabei mir n anderen Chef zu suchen den ich nicht ständig auf die BGV verweisen muss...


    mann, wie kann man so verantwortungslos sein, wunder mich immer wieder

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