Trotz Einträge im Führungszeugnis zur prüfung????

  • hallo erstmal ich hab im kurs jemandem der hat einträge wegen körperverletzungen paar andere wegen sachbeschädigung im führungszeugnis er ist jetzt 26 letzte anzeige hat er dieses jahr bekommen ....Unsere Lehrer meint nur er wird zugelassen zur prüfung er kann weiterhin mitmachen und sitzen hier....Nun meine frage kann so etwas möglich sein das die bei der IHK das führungszeugnis verlangen wegen der sachkundeprüfung 34a und ihn nicht zulassen ???


    danke im vorraus

  • Die Frage ist, ob der oder die jenigen auch rechtskräftig verurteilt worden sind, und für wie lange. Ansonsten steht es nämlich nicht im Führungszeugnis.


    mfg

    Manche halten das für Erfahrung, was sie Jahrelang falsch gemacht haben.

  • er meinte er hat bewährung noch und verurteilt wurde er ja hiermit....das ist doch scheisse wenn jemand es selbst finanziert aus eigener tasche ,ich finde es traurig alles umsonst wenn es der fall ist

  • dem IHK ist es egal die bekommen ihr geld und wenn er sich irgend wo bewirbt muss er sein Führungszeugniss vorlegen und dann hat er probleme aber es kommt auch vor das ein subunternehmer was Discos bewacht keins verlangt ;)) ich kenn einen der hat sein 34a gemacht und war im gefängniss und hat gearbeitet in einem sicherheitsunternehmen

  • Eine Zulassung zur Prüfung gab es bei uns (Thüringen) nicht, nur eine Anmeldung.
    Der IHK ist es sch.. egal, ob man eine Eintragung hat oder nicht. Allerdings muss der Unternehmer, der dich anstellt Einsicht in das Führungszeugniss nehmen. Mit einer Eintragung darf er dich nicht anstellen/einsetzen. Falls doch wird er relativ schnell Probleme mit dem Gewerbeamt bekommen, wo er seine Angestellten melden muss.


    So sieht jedenfalls die Theorie aus. Gibt aber genügend schwarze Schafe, wo jeder eingestellt wird der ordentlich draufhauen kann. Leider...


    Gruß
    BlackGuest

  • Ich kann BlackGuest nur zustimmen, das Ablegen der Prüfung ist nicht das Problem. Der jenige wird nur ein Problem bekommen, wenn er bei einem "sauberen" Unternehmen Arbeiten will. Der Arbeitgeber hat das Führungszeugnis zu prüfen -wie schon richtig gesagt, stehen da allerdings keine laufenden Verfahren drin-. Sobald er ihn einstellt, ist die Meldung ans Gewerbeamt fällig und die schauen in der Regel in das erweiterte Führungszeugnis. Spätestens da kommen auch laufende Verfahren ans Licht. Je nach dem worum es sich handelt, sperrt das Gewerbeamt den Kandidaten.
    Normalerweise dürfeten die Kndidaten mit Sachbeschädigung und Körperverletzung keine Chance haben.

    Felix qui potuit rerum cognoscere causas!
    (Glücklich, wer die Ursache der Dinge zu erkennen vermag)

  • [quote='BlackGuest']Eine Zulassung zur Prüfung gab es bei uns (Thüringen) nicht, nur eine Anmeldung.
    Der IHK ist es sch.. egal, ob man eine Eintragung hat oder nicht. Allerdings muss der Unternehmer, der dich anstellt Einsicht in das Führungszeugniss nehmen. Mit einer Eintragung darf er dich nicht anstellen/einsetzen. Falls doch wird er relativ schnell Probleme mit dem Gewerbeamt bekommen, wo er seine Angestellten melden muss.




    Hallo,


    ja ich muß BlackGuest zustimmen. Der IHK ist es egal, die wollen nur eine Anmeldung und das Geld aber danach fangen die Proble erst an.


    Das Unternehmen, das dich als Sicherheitskraft einstellen möchte, muß dich beim Ordnungsamt anmelden. Die holen sich dann Ihre Auskünfte selber aber ob sie nur das aktuelle oder das erweiterte Führungszeugnis sehen, weiß ich selber auch nicht. Nach meinem Wissen, darf nur ein Richter das erweiterte Zeugnis sehen.


    Kennst sich da jemand besser aus?

  • Die Aussage mit dem Gewerbeamt war nicht ganz richtig, das Ordnungsamt prüft die angemeldeten Mitarbeiter. Da habt ihr mich ja aber schon berichtigt.


    Bin mir jetzt nicht ganz sicher aber in irgendeinem Thread in dem es um ähnliches ging stand, dass das Ordnungsamt Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis hat und dann auch evtl. laufende Verfahren auffliegen. Ob dem wirklich so ist und auf welcher rechtlichen Grundlage, dass kenn ich auch nicht sagen.


    Gruß
    BlackGuest

  • Zitat von Legionär

    Nach meinem Wissen, darf nur ein Richter das erweiterte Zeugnis sehen.


    Nöö...ich lese täglich die "volle Lotte" :wink:


    Es gibt ein Führungszeugnis und einen Bundeszentralregisterauszug.


    Das sind zwei paar Schuhe:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Führungszeugnis


    Da wird das schon mal nett erklärt!!


    Wenn du es genauer wissen möchtest:


    http://www.123recht.net


    Edit: Der Link zu Wikipedia will nicht...in der Vorschau tat ers...geh halt so drauf und frag manuell...


    Da findest du zu jeder möglichen Frage alles.....


    Edit: Warum auch immer der Link nicht will...in der Vorschau ging es....geh halt auf Wikipedia und gib Führungszeugnis ein....dann klappts auch 100% :wink:

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Bestimmte Behörden (genannt in § 41 BZRG - z.B. Gerichte und Staatsanwaltschaften) haben ein „unbeschränktes Auskunftsrecht“ aus dem Bundeszentralregister und können einen entsprechenden Auszug aus eigener Veranlassung direkt beim GBA anfordern, ohne dass der Betreffende davon Kenntnis erhält.



    Hat der Herr beim Ordnungsamt auch ein unbeschränktes Auskunftsrecht?

  • Bei berechtigtem Interesse wird der Herr vom Ordnungsamt auch dieses bekommen.


    Der "normale" BZR ist zudem ja auch extra zur Vorlage bei Behörden und da steht halt schon erheblich mehr drin als auf dem Führungszeugnis.


    Auf dem unbeschränkten steht immer zu bestimmten Taten: "nicht zur Aufnahme in ein öffentliches Führungszeugnis bestimmt" das sind dann meistens die Kavaliersdelikte und die bekannten Jugendsünden.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von Legionär

    Bestimmte Behörden (genannt in § 41 BZRG - z.B. Gerichte und Staatsanwaltschaften) haben ein „unbeschränktes Auskunftsrecht“ aus dem Bundeszentralregister und können einen entsprechenden Auszug aus eigener Veranlassung direkt beim GBA anfordern, ohne dass der Betreffende davon Kenntnis erhält.



    Hat der Herr beim Ordnungsamt auch ein unbeschränktes Auskunftsrecht?


    Nein, direkten Zugriff haben nur Vollzugsbehörden.Aber die Info wird natürlich ans OA weitergegeben auf Anfrage.

  • es gibt doch so eine Auskunftstelle, wo man auch anrufen kann und erfragen kann, ob man
    Eintragungen im polizeilichem Führungszeugnis hat oder nicht.


    kennt jemand diese Nummer?

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.