• Hallo,


    kennst sich jemand im Inkossobereich aus?


    was für Vorraussetzung braucht man, wenn man ein Inkassounternehmen eröffnen möchte?


    wo kann man sich schlau fragen?


    MfG


    bgu



  • beim Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen e.V.(BDIU)

  • Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide für Dritte beantragen darf jeder, solange die Originalunterschrift vom Gläubiger drunter ist. Fürs Geldeinsammeln benötigt man eine Inkassovollmacht. Alles was darüber hinausgeht ist Rechtsberatung und fällt unter den §1 (1) 5. des Rechtsberatungsgesetzes.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat von Eugene Vidoq

    Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide für Dritte beantragen darf jeder, solange die Originalunterschrift vom Gläubiger drunter ist. Fürs Geldeinsammeln benötigt man eine Inkassovollmacht. Alles was darüber hinausgeht ist Rechtsberatung und fällt unter den §1 (1) 5. des Rechtsberatungsgesetzes.



    Danke für deine sehr hilfreiche Antwort!

  • Hallo BGU,


    Zitat


    kennst sich jemand im Inkossobereich aus?
    was für Vorraussetzung braucht man, wenn man ein Inkassounternehmen eröffnen möchte?


    Der "Inkasso-Markt" ist mehr oder weniger ein "Monopolistischer Markt".....
    Wo 3 "Branchenriesen" (mit zig-Tochterunternehmen) sich eine "Goldene Nase" verdienen.....:-)



    Wer sich als "Inkasso-Unternehmer" betätigen will,muß dazu bei dem für seinen Firmensitz zuständigen Landgericht einen
    Antrag auf Zulassung stellen.
    Hierbei wird unter anderen auch "Sachkunde" verlangt...........außer einer Unterrichtung durch die IHK (oder andere anerkannte Stellen ) sollte der Unternehmer aus einem dieser Bereiche kommen:
    -Bürovorsteher eines Rechtsanwalts,
    -Sachbearbeiter in einem Inkassounternehmen,
    -selbständig tätiger Mitarbeiter der Rechts- oder Mahnabteilung eines größeren Unternehmens bzw. einer Bank oder
    Sparkasse,
    (ein Schelm,wer hierbei ein "Vetternwirtschaft" denkt............*gg*..........)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Klingt ja toll!
    Heißt dann quasi, wer aus der Branche kommt darf gerne ein Tochterunternehmen gründen! :lol:

    Der Stumpfsinnige, der nicht spricht, ist erträglicher als der Dumme, der redet.
    (Jean de la Bruyère)

  • Hallo Seekuhlock,


    Zitat


    Klingt ja toll!
    Heißt dann quasi, wer aus der Branche kommt darf gerne ein Tochterunternehmen gründen


    Pssssssssstttttttt............das ist doch STRENG GEHEIM...............*grinz*...........


    Ja,wenn du dir die beiden größten in Deutschland anschaust........guck mal bei den "Tochterunternehmen" nach........:-)


    Der "Zug" ist übrigens ohnehin "abgefahren"....da durch die EU ganz andere Rahmenbedingungen herrschen.......
    So viel "Kohle" wie noch zu DM-Zeiten können die (zum Glück) nicht mehr machen........:-)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"





  • Hallo,


    vielen Dank erstmal für Ihre Anwort.


    Wie kommt man als normale Person mit einem Bewachungsunternehmen, einem sauberem Führungszeugnis und
    der Sachkundeprüfun nach § 34a zu so einer Zulassung?


    Bin kein:
    -Bürovorsteher eines Rechtsanwalts,
    -Sachbearbeiter in einem Inkassounternehmen,
    -selbständig tätiger Mitarbeiter der Rechts- oder Mahnabteilung eines größeren Unternehmens bzw. einer Bank oder
    Sparkasse


    Bin jetzt mal auf die Antwort gespannt.


    MfG

  • Zitat von bgu


    Wie kommt man als normale Person mit einem Bewachungsunternehmen, einem sauberem Führungszeugnis und
    der Sachkundeprüfun nach § 34a zu so einer Zulassung?


    Bin jetzt mal auf die Antwort gespannt.


    MfG


    Mal etwas OT.
    Warum möchtest Du diese Arbeit machen? Diese Leute, die mit den Nöten anderer ihren Lebensunterhalt fristen sind der übelste Abschaum der auf diesem Planeten rumkreuscht. Egal ob staatlich oder privat. Die privaten noch schlimmer. Jämmerliche armselige Gestalten die sich nur an arbeitslose, alleinerziehende Frauen oder Rentner rantrauen um ihnen die letzte Mark aus der Tasche zu ziehen. In Zeiten von Massenarbeitslosigkeit, Korruption, Betrug und Steuerhinterzeihung sicher ein lukratives Geschäft.
    Je größer ein Scheißhaufen ist um so mehr Ungeziefer gibt es was sich von ihm ernährt.


    Laß es bleiben bgu..!!!!! auch wenn´s vielleicht ein geiles Machtgefühl wäre.

  • Hallo,


    man(n) schaue bei http://www.inkasso.de, da werden deine Fragen beantwortet ( I hope).


    Ansonsten geht es in dem Bereich so zu, wie in (fast) jedem anderen auch. Viele, sehr viele Anbieter dieser Dienstleistung. Ob da heute noch ein Blumentopf zu verdienen ist ? Aber, wer nicht wagt der nicht gewinnt.


    Übrigens, sehe ich diese Sache nicht nur von der Seite des Schuldners, wie es zuvor beschrieben wurde. Nicht alle Schuldner sind "schuldlos".


    In diesem Sinne...........

  • Zitat von bgu

    ich möchte das nur machen, weil ich in diesem Bereich sehr viele
    Aufträge bekommen habe.


    Du hast Aufträge bekommen und fragst jetzt nach der Zulassung?? Arbeitest Du zufällig für unseren WILLI ???

  • Eine Kooperation mit einem Rechtsanwalt, der kriegt eine Inkassoerlaubnis vom Landgericht und den Rest du erledigen.

    Erfahrung und Wissen zählt um die Dienstleistung sinnvoll umzusetzen.

  • Hallo,


    Zitat


    Eine Kooperation mit einem Rechtsanwalt, der kriegt eine Inkassoerlaubnis vom Landgericht und den Rest du erledigen.


    ja mit "Quoten" a la Capone...... :lol:


    90:10 so ungefähr........ :D

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zur Inkassozulassung meinerseits ein Beitrag:


    - Rechtsanwalt suchen, mit dem man zusammen das Inkasso bewältigt und der einem auch als Berater zur Verfügung steht
    - Antrag für eine Inkassozulassung beim zuständigen Amtsgericht stellen
    - Gebühren für Inkassozulassung 1500 EUR


    Eine Sachkunde muss nicht vorhanden sein, wenn du mit einer Rechtsanwaltskanzlei zusammen arbeitest.


    Freundliche Grüße


    PGB-Service Sued Limited

  • Hallo,


    Tipp mal in Telefonbuch-Software den Buchstaben "C" ein und lass dich bei der Bundesweiten Suche im Branchenfernsprechbuch (Stichwort:
    Inkasso-Dienste) überraschen...... :lol:
    genauso "Lustige Ergebnisse" erzielst du mit "D" und "E" (wobei "E" eine 100-prozentige Tochter ist... :D )


    Was für Aufträge werden die wohl abgeben???.....na überleg mal.......
    natürlich die "faulen Eier",wo auf legalem Wege nichts zu holen ist....... :evil:


    Wenn du mit einem Rechtsanwalt zusammen arbeitest,will der zunächst einmal "Kohle" von dir (und das nicht gerade wenig),weil dem natürlich
    klar ist,das diese "Ausgeklagten Forderungen" uneinbringlich sind (außer man begeht Straftaten).


    Zur Erinnerung noch einmal der Ablauf von Forderungseinbringungen :


    Voraussetzung
    Die Forderung ist "Tituliert" (Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid/Urteil)


    Der Gläubiger (zum Beispiel ein Versandhaus) "verkauft" die Forderung (zum B. Plasmafernseher 1.599,- € vom Schuldner in Raten gekauft und nach 5 Raten nicht mehr bezahlt ) an ein Inkasso-Büro (für in der Regel 10 % der Forderung) .In unserem Beispiel zahlt also das
    Inkasso-Unternehmen 160,- € an das Versandhaus..
    Nun wird der Schuldner in die Datenbank des Inkassounternehmens eingespeichert und erhält vom Computer automatisch "Nette Zahlunsgaufforderungen" .Reagiert der Schuldner nicht darauf,so beauftragt der "Rechtsanwalt" des Inkasso-Unternehmens den
    Gerichtsvollzieher mit der Pfändung.Kann der Gerichtsvollzieher beim Schuldner die Pfändung durchführen,so "Bezahlt" der
    Schuldner auch die "Kaufsumme" des Inkassountermehmens in Höhe von 160,-€ (da diese in den Gebühren "versteckt" werden).


    Das ist der normale Ablauf (mit dem sich die Inkasso-Untermehmen eine "Goldene Nase" verdienen,da bei der Pfändung
    (z.B. Lohn ja nicht soviel anfällt,das die Forderung sofort getilgt wird.).



    "Ausgeklagte Forderungen"
    Aufgrund der wirtschaftlichen Situation in Deutschland kommt es jedoch immer häufiger vor,das Pfändungen ins "Leere" laufen,
    da das Arbeitseinkommen zum Teil ja unter ALG liegt.........desweiteren durch die "Billig-Importe" aus China usw. auch der
    Markt für "gebrauchte Waren kaputt ist....(wer kauft schon einen 8 Monate alten Plasma-TV,wenn er den für 599,- € nagelneu bekommt???
    zum B.)


    Daher ist es auch nicht verwunderlich,wenn die "Branche" "Dumme" sucht,die ihr Geld "zum Fenster" rauswerfen.......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hatte auch mal eine" Geschäftsbeziehung" mit einem Inkassounternehmen. Ging damals um eine Rechnung einer privatärztlichen Abrechnungsstelle. Leider schickten sie zwei verschieden lautende Rechnungen für ein und die selbe Sache. Haben also versucht zu bescheißen! Sie schickten damals auch einen Inkassounternehmer. Er begang halt den Fehler im Laufe der Diskussion seinen Fuss in die Tür zu stellen. Laufen konnte der..!!!!! Habe nie wieder was von denen oder der Rechnung gehört. Was für ein humangenetischer Auswurf. Bäh!! Wer sich für sowas hergibt ist endgültig an der untersten Stufe des menschlichen Dasein angekommen.!!

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