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Im Forum Veranstaltungsschutz haben wir wohl das Thema der genehmigungspflichtigen "Gegenstände/Waffen" durch...
Da unsereiner, aber egal an welcher Stelle - im VS AV/DIV oder SEP / FSD immer mit Ärger rechnen muss, haben doch auch bestimmt viele den "persönlichen Gegenstand" der ausserhalb aller Genehmigungen steht dabei...
.... Was wird, um nicht mit dem Waffenrecht in Konflikt zu kommen (ausser Bierglas oder Stuhlbein..im Notfall ) als legaler Gegenstand bei Euch zur Selbstverteidigung vorgehalten, und im Falle eines Falles zur "Waffe"?, und... habt Ihr damit geübt?
Ich habe eine "Taschenled - mag.. mit grossem Schlüsselring, der über den Mittelfinger passt ...
also eigentlich zwei in einem
Seit einer Woche auch ein "Lichtschwert" -> von David -> eine LED für die MAG... würde das Teil aber eher als Laser einstufen
...blind und orientierungslos, auch bei Tageslicht....