Wichtig WICHTIG Wichtig

    • Erster Beitrag

    Hallo lieber user leider müssen wir euch mitteilen das der Bereich Branchenpranger bis auf weiteres geschlossen bleibt!
    Wir hoffen auf euer Verständniss


    Mfg Dragon


  • Sehr guter Vorschlag :D

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)


  • Ja das dumme ist aber das die Gesetze zum Schutze der Dummen und Betrüger gemacht worden sind!

  • Zitat

    §§ schützen hal immer die falschen


    Aha...und wer beschließt die Gesetze??Wer wählt die Volksvertreter ins Parlament??Wer sind denn die "Falschen"??



    Sorry...hier fängt es an, dass die Diskussion ins Nirvana führt und elendig stecken bleibt!


    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Hallo Blue Dragon,


    Zitat

    Ja das dumme ist aber das die Gesetze zum Schutze der Dummen und Betrüger gemacht worden sind!


    Nein,das ist so nicht richtig.....weil


    a) "Dummheit" ist nicht strafbar..........:-)


    "Betrüger" nur dann "Durchkommen",wenn man sich auf Ihr "Niveau" hinab begibt...........


    Gerade "Betrüger" nutzen durch ihr "Forsches Auftreten" (und unter anderem auch durch "Drohungen" seitens
    "willfähriger Rechtsanwälte" ) die "Obrigkeitshörigkeit" vieler Mitbürger aus.......


    Ich denke da nur an den "Abmahnpapst" aus München.............. :evil:
    Dieser "Schandfleck" für den Berufsstand des Rechtsanwaltes hat ganz klar mit der "Kostenfalle" des BGB "gespielt"....

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Lasst uns das ganze doch "Märchen, Sagen und Geschichten" nennen!
    Jeder weiß was gemeint ist! :lol:

    Der Stumpfsinnige, der nicht spricht, ist erträglicher als der Dumme, der redet.
    (Jean de la Bruyère)

  • Schon mal jemand beim "Nachbarn" nachgeschaut?
    "Wachmann" wurde aus "zeitlichen" Gründen aufgegeben... und steht zum Verkauf... (sehr aktiv bei Heros...)
    Noch Fragen?
    Vorschlag/Idee: Portal Anfragen mit Bitte um PN für die Klärung solcher Probleme odert Talk im Chat.


    Also für Admin: Einrichtung Portal: "Anfrage...(Text)... mit Bitte um "PN oder Chat" zum Thema ohne Freigabe für weitere Einträge, ausser dem Hinweis... geklärt...von Euch, rechtlich sauber!


    So ist es ein privater Talk & immer eine persönliche Meinung / Aussage, und nur für den Fragesteller lesbar & hilfreich
    aber rechtlich sauber!
    Wenn die Frage "Kann jemand mir persönlich was zu xy sagen" auch strafrechtlich relevant wird, muss ich über eine Ausbürgerung in die DDR nachdenken!


    Und um ein Beispiel zu nennen: wurde jemals ein SENDER - Radio oder TV verklagt, wenn in einer Livesendung also rechtlich wie der Chat ..."unangenehme" Aussagen getroffen wurden?
    NNNIIIEEE...........E (tschulding)
    Wenn, traf es denjenigen, der die anstössige Äusserung tätigte, nicht den Moderator (..) & nicht den Intendanten (..)
    Denke die Entscheidung für's Forum ist (leider) zeitgemäß & überlebenswichtig und basiert auf der zunehmenden Akzeptanz der freien Meinung im Ländle 8)
    Aber auch auf der aktuellen Marktentwicklung....getroffene Hunde beissen halt...
    Wer lässt sich am neuen Haus schon gern Bauschäden nachweisen, die zumal noch für alle sichtbar sind!
    Also: *scan* -> "lieber" Selbstzensur ....
    Woher kenne ich sowas als Sachse?????????
    PS: 03.10.2006
    :aetsch:

  • moin allerseits,


    das es früher oder später so kommt muss doch jedem klar sein.
    man betrachte das in der letzten Zeit einige Foren über die sicherheitsbranche dichtgemacht haben.
    und das haben deren bereiber bestimmt nicht freiwillig gemacht.
    ich glabe halt nicht das michi große lst hat denen ins nirwana zu folgen


    wenn man jetzt sich ein anderes form anschaut (dessen name ist mir grade entfallen)
    wo es mehr moderatoren als mitglieder gibt und unzählige regeln etc. dann wird man wissen
    das sich dieses forum nicht bei den usern durchsetzen wird.
    aber dafür haben sie dann auch keine probleme mit irgendeinem rechtsfuzzi der abmahnungen schreibt.


    den richtigen mittelweg z finden und auch dauerhaft beizubehalten wird sehr schwierig werden.



    (warum ist den BP den noch offen?)

  • Es gibt noch eine Möglichkeit, nämlich den Server in die Schweiz zu verlegen.
    So haben wir es mit unserem Forum gemacht und jetzt können uns die Abmahnkönige mal gerne haben....

  • Moin Klaus
    Du also auch bei den "anderen" und dann noch als "unser Server" quasi Cheffe ... na toll!
    Verräts Du uns auch wo Du hauptberuflich bist.... oder fremd gehst?
    Will ja nur lernen... 8)

  • Ne mach mal lieber ohne Nacktfoto. Der bekommt sonst wieder nen Herzkasper. :todlachen: :todlachen: :todlachen: :todlachen:

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.

  • Nochmal zur Verdeutlichung:


    § 186 Üble Nachrede.


    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Üble Nachrede wird von der Staatsanwaltschaft nur im Falle eines öffentlichen Interesses verfolgt; dafür muss in der Regel der Rechtsfrieden über die Person des Betroffenen hinaus gestört sein oder ein besonders schwerer Fall vorliegen. Ansonsten wird das Verfahren eingestellt und der Verletzte auf die Möglichkeit der Privatklage verwiesen, §§ 374 ff. StPO.


    §187 Verleumdung.


    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Die Tatsache muss unwahr sein, d. h. es muss vor Gericht bewiesen werden, dass das Gegenteil der Behauptung zutrifft (anders bei § 186 StGB: „nicht ... erweislich wahr“). Bereits hieran scheitert in der Praxis häufig eine Verurteilung nach § 187 StGB.



    Einmal vor dem Posten in Ruhe darüber nachdenken was man schreibt und dann erst "ran an die Bulletten".
    Und bevor die Debatte losbricht: Dies ist keine Aufforderung die Klappe zu halten....


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von Landgraf


    Einmal vor dem Posten in Ruhe darüber nachdenken was man schreibt und dann erst "ran an die Bulletten".
    Und bevor die Debatte losbricht: Dies ist keine Aufforderung die Klappe zu halten....


    :lol: ...grinz!


    na wenn diese debatte nicht mal schon ein bißchen abgebrochen war (siehe datum)
    und die klappen auch ohne aufforderung nicht mehr geklappert haben... :wink:

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Hi BamBam,


    der Thread ist ein Sticky, daher habe ich es allgemeingültig mit drangeheftet.....der Inhalt gilt für das gesamte Forum und dieses Unterforum im Besonderem.


    Das Datumsformat in diesem Forum behersche ich recht gut.... :wink:


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Urteil: Polemische Kritik in Internetforen ist erlaubt
    Schmähkritik ohne Grund ist aber weiterhin nicht erlaubt


    Einem Urteil (Az. 2 U 862/06) des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zufolge ist die freie Meinungsäußerung in Foren auch dann noch erlaubt, wenn sie polemisch und überspitzt geäußert wird. Wichtig ist aber, dass der Poster das Unternehmen bzw. die Personen nicht einfach ohne Grund mies macht, sondern immer noch bei der Sache bleibt.


    Im dem Fall, den das Gericht zu verhandeln hatte, ging es darum, dass der Beitragsschreiber das Unternehmen bzw. dessen Mitarbeiter mehrfach als Betrüger bezeichnet und sogar geschrieben hatte, dass es das entsprechende Unternehmen gar nicht gebe. Die GmbH, die von diesen Aussagen betroffen war, gab es aber doch - sie verlangte vom Forenbetreiber, die Beiträge sofort zu löschen.


    Das Gericht stellte fest, dass in diesem speziellen Fall der Forenbetreiber trotz Kenntnisnahme den Beitrag nicht löschen musste - ein Unterlassungsanspruch wegen rechtswidriger Inhalte sei nicht zu erkennen.


    Selbst mit dem Hinweis, dass es das Unternehmen nicht gebe, sei keine unwahre Tatsachenbehauptung (die den Unterlassungsanspruch begründet hätte) gefallen - das Gericht führte an, dass man diese Äußerung im Gesamtzusammenhang sehen müsse und stellte fest, dass der Poster gar nicht behaupten wolle, dass das Unternehmen nicht existiere, sondern dass dieses nicht mit der Deutschen Rettungsflugwart e.V. (DRF) zusammenarbeite.


    Auch Texte wie "Achtung Betrüger unterwegs!" und die Nennung des Firmennamens seien keine Tatsachenbehauptungen, sondern Werturteile bzw. subjektive Meinungsäußerungen. Damit habe der Beitragsschreiber nicht strafrechtliche Verurteilungen der jeweiligen Personen gemeint, sondern wollte nur vor dem Unternehmen warnen, stellte das Gericht fest.


    (...)


    Der Fall wurde schon einmal vor dem Landgericht Koblenz verhandelt, ging für die Klägerin verloren und nun scheiterte sie auch noch in der Berufungsverhandlung.

    Hoffe auf´s Beste, aber sei vorbereitet auf´s Schlimmste.

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