Diebstahl von 14 € zur Anzeige?

  • Hallo zusammen!
    Ich habe eine Frage. Ich habe einen Bekannten in Verdacht, dass dieser mit 14 € gestohlen hat. Nun stellt sich mir die Frage ob ich ihn deswegen anzeigen sollte.
    Oder wird die Anzeige vielleicht gar nicht aufgenommen, weil es sich in diesem Fall nicht um viel Geld geht?
    Der Bekannte ist 19 Jahre alt, also genauso alt wie ich.


    MFG


    Stephanmn

  • Er ist nicht mein Freund und nein, er ist noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten. (Er will sogar zur Polizei, hat Praktikum da gemacht). Ich kann ihm auch nichts beweisen. Er hat auch eigentlich genug Geld und bestimmt keine Probleme dies nachzuweisen, von daher weiß ich nicht wirklich, obs was bringt ihn anzuzeigen. Er streitet es ja ab...

  • Ein Verdacht allein reicht leider nicht aus........


    Ich würde in Deinem Fall vorschlagen, den "Kumpel" ansprechen und versuchen das so zu klären.


    Auf jeden Fall handelt es sich, wenn es ein Diebstahl war, um ein Antragsdelikt.


    Gruß Sindarell

    Wer nicht handelt, handelt nicht Richtig - Denken ist nicht handeln.................

  • Also das Szenario sah folgendermaßen aus.
    Der Typ istn Kumpel von meinem Bruder und hat bei uns geschlafen. Als ich morgens zur Schule ging, waren beide noch im Haus. Mein Portemonaie lag in meinem Zimmer.
    Als ich von der Schule wiederkam, fehlten 14 €. Entweder war es der Typ oder mein Bruder. Der Typ meinte er war es nicht. Mein Bruder meint er war es nicht. Und ne Anzeige gegen meinen Bruder... wird glaub ich nicht angenommen. Ich weiß es nicht. Aber ich will sowas halt nicht ungestraft durchkommen lassen.

  • Selbst ein möglicher Diebstahl deines Bruders ist ein Antragsdelikt.


    Solltest du die Sache nicht so geklärt bekommen und du eine Anzeige stellen willst, so gibst du ja nur den Sachverhalt an.
    Danach ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft als Herrin des Strafverfahrens vertreten durch die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft - Polizei - den Sachverhalt aufzuklären und den oder die Schuldigen zu ermitteln und ggf. ein Strafverfahren durchzuführen. Wie dieses Strafverfahren erfolgt oder ob der Staatsanwalt das Verfahren aufgrund Geringfügigkeit einstellt oder weil der Schuldige nicht zweifelsfrei zu ermitteln ist, das bleibt dann alleine Sache des Staatsanwaltes.


    Gruss Enrico

  • Kurz mal Haarspalten :


    Klau durch Bruder = §247 StGB Haus- und Familliendiebstahl = Verfolgung auf Antrag


    Klau durch Freund des Bruders = §242 StGB Diebstahl = Einschreiten von Amts wegen


    Anzeigen muss er trozdem in beiden Fällen damit was passiert. Nur wenn in Fall zwo ein Grünuniformierter ( teils auch schon in Bleu) von dem Diebstahl Kenntnis genommen hätte (ergo ertappt) müsste er Tätig werden, in Fall uno kommt es nur auf Antrag des Geschädigten zur Strafverfolgung


    Aber: §248a Diebstahl geringwertiger Sachen greift hier dann wohl wieder da es sich nur um 14 Eurochen gehandelt hat....und da ist dann wieder Antragsstrafbarkeit.....ausser die Strafverfolgungsbehörde sieht wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.


    :wink:


    Ich glaub da war so`n Grund warum dieses Jurastudium so lange dauert......das BGB ist viel komplizierter :D


    Ich hab vorher vor der Spalterei gewarnt........

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • so ich warne auch einmal, bevor ihr mich noch lyncht.



    Dann wollen wir das ganze mal vom BGB her haarspalten.


    Es handelt sich um eine Verbotene Eigenmacht gem. § 858 BGB da hier das Geld gegen den Willen des Besitzers diesem entzogen wurde.
    Bei dem Geld dürfte es sich zweifelsfrei nach herrschender Meinung um eine Sache gem. § 90 BGB handeln.


    Du hast nun die Chance zivilrechtlich Schadensersatz gem. § 823 BGB verlangen, da dein Eigentum geschädigt wurde.
    Da nun laut herrschender Meinung es unmöglich ist das du genau die gleichen Münzen bzw. Geldscheine wieder bekommst, worauf du einen Anspruch hast du einen relativen Schadensersatzanspruch, das heisst du musst so gestellt werden, als wären dir die 14 € niemals entzogen wurden.


    Zum Thema Verantwortlichkeit hinsichtlich BGB, gehe ich einmal davon aus das dein Bruder sowie der Kumpel über 7 Jahre alt sind und somit sich in keinem Zustand der Geschäftsunfähigkeit gem. § 104 BGB befinden.


    Zu Prüfen wäre hier eventuell eine Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten, da diese gem. § 1626 BGB eine elterliche Fürsorgepflicht haben, welche sich auch auf dein Vermögen bezieht.


    Ich gehe mal aufgrund der Tatsache aus, das dein Bruder sowie der Kumpel noch in die Schule gehen, das beide noch kein eigenes Einkommen verfügen.


    Dies hat zur Folge das du dich zivilrechtlich an die Erziehungsberechtgten wenden musst, da diese für beide rechtlich handlungsbefugt sind.


    So ich glaube das reicht für den Anfang erst einmal, sonst werde ich wirklich noch gelyncht. :oops: :oops:


    P.S. Versuch doch einfach mit deinen Eltern zusammen diese Angelegenheit zu klären.

  • Immer auf mich druff, dabei habe ich nur das halbe BGB herangezogen, das ganze BGB war mir doch etwas zu schwer heute Abend.


    So schnell wird aus einem Opfer noch ein Täter, ich hoffe wir haben ihn jetzt nicht verschreckt.


    Aber das wäre doch ein Auftrag für dich, zu ermitteln wer denn von den beiden der Täter ist.


    Na wäre das net was *scan* :todlachen:

  • Na haste wohl auch Schüler in deiner Detektivtruppe, damit man auch schön an einer schule ermitteln kann oder willste selber nochmal zur schule gehen :todlachen: :todlachen:

  • Bei dem geringen Betrag wird die ganze Sache strafrechtlich schnell eingestellt werden.
    Ich finde, Ihr 3 Beteiligte solltet Euch mal zusammensetzen und das Problem aus der Welt schaffen, was auch kein Problem sein sollte. Ansonsten passe halt besser auf Deine Sachen auf, auch wenn es sich vielleicht doof anhört.

  • genau setzt euch 3 hin und redet es hat kein sinn solche vorurteile zu werfen od behaupten 14 € ist nicht viel geld und wegen so etwas unter freunde würd ich nicht machen

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