Wichtige INFOS für Arnolds-Mitarbeiter....

  • Hallo,



    Für alle "Arnolds-Knechte" hier im Forum mal das wichtigste in Kürze.....


    1.
    Rechtsverbindliche Erklärungen kann ab dem 11.September 2006 nur noch der Insolvenzverwalter (RA Neukirchen) für die
    Firma Arnolds Sicherheit GmbH abgeben.



    2.
    Nach dem Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – werden 2 Möglichkeiten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden:


    Die „Arbeitsuchendmeldung" ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit Ihnen behilflich sein kann bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht spätestens 3 Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Nähere Informationen finden Sie im „Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuche".
    Natürlich können Sie sich auch jederzeit arbeitsuchend melden, wenn Sie eine neue Stelle suchen und die gesetzliche Verpflichtung nicht besteht, dann gelten keine Fristen oder Formvorschriften.




    2.
    Arbeitsamt
    Ihr sollte auf jeden Fall dort schon einmal vorstellig werden und euch als "Arbeitssuchend" melden...
    siehe hierzu den Gesetzestext:

    Zitat


    Nach dem Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – werden 2 Möglichkeiten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden:
    Die „Arbeitsuchendmeldung" ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit Ihnen behilflich sein kann bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht spätestens 3 Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Nähere Informationen finden Sie im „Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuche".
    Natürlich können Sie sich auch jederzeit arbeitsuchend melden, wenn Sie eine neue Stelle suchen und die gesetzliche Verpflichtung nicht besteht, dann gelten keine Fristen oder Formvorschriften.


    Ihr müsst dabei hartnäckig sein,denn die Jobcenter versuchen gerne,"diese" Meldung nicht aufzunehmen,da sie in ihrer Statistik "Negativ" auffällt......


    3.
    Wer auf Festobjekten im Seperatwachdienst bei Arnolds eingesetzt ist,wird wahrscheinlich bei einer neuen Wachfirma,die das
    Objekt übernimmt,unterkommen....



    4.
    Selber tätig werden......
    Ungeachtet dessen,sollte ihr auch selber tätig werden und euch bei anderen Wachdiensten "umhören".......
    Vergesst die "Ammenmärchen",das Wachdienst "XXXX" keine Leute von Arnolds einstellt..........
    Entscheidend ist die Qualifikation und nicht ob man von "Mueller" ,"Wichtelmann" oder "Kaese" kommt........



    Ihr solltet möglichst schnell tätig werden,da zwar ein "Anspruch auf Arbeitsentgelt" gegen den Insolvenzverwalter als
    (quasi ) Inhaber der Firma Arnolds besteht......nur wenn immer mehr Aufträge an andere Wachdienste durch
    "Kundenkündigungen" wegfallen,ist abzusehen das spätestens im Oktober da "NIX" mehr zu holen ist.....
    Insbesondere,weil das "Minus" mittlerweile bei 40 Millionen € liegt...deswegen hat auch Klüh "Abstand" genommen
    von der Übernahme.....

    jo mei.....iss denn scho Zahltag???..........

  • @
    Sorry, hatte im Index obe angefangen und schon gepostet...
    > A4L beschreibt es nochmal... egal wie es heute aussieht -> ab zum Amt & melden als "arbeitssuchend"..
    In JEDEM (tschulding für das Gebrülle) Fall Bezug auf Insolvenz des AG aufnehmen lassen, sichert im Falle des Falles immer Insolvenzgeld & evtl. auch rückwirkende Lohnzahlung.
    Weiter würde ich den Anspruch auf I-Geld persönlich über Anwalt, Gericht oder Gewerkschaft aktenkundig aufmachen!
    Insovenzverwalter haben die blöde Eigenart ein schlechtes Gedächtnis für uns "Fussvolk" zu haben,
    glaubt mir... komme aus "Erfahrungsgebiet Ost"... :kotz:

  • Affäre Arnolds: Verkauf statt Insolvenz ?


    Die Eigentümer der angeschlagenen Sicherheitsfirma Arnolds wollen das Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens an die Konkurrenz verkaufen. Den bereits gestellten Insolvenzantrag will der Anwalt der inhaftierten Eigentümer daher zurückziehen, falls laufende Gespräche mit Interessenten positiv verlaufen sollten. Werde das Insolvenzverfahren abgewartet, würden viele Kunden abspringen und der Wert der Firma sinken, erklärte Anwalt Christian Gloria am Montag (11.09.06) in Essen.


    Der Wert von Arnolds soll die Verbindlichkeiten in zweistelliger Millionenhöhe derzeit noch ausgleichen können. Sollte sich jetzt kein Käufer finden, bleibe der Insolvenzantrag bestehen, sagte Gloria. Einen Versuch, den Antrag vergangene Woche zurückzuziehen, habe das Gericht zurückgewiesen und um eine zusätzliche Unterschrift aus dem Inhaberkreis gebeten.
    Der Düsseldorfer Dienstleister Klüh war am Freitag von Übernahmeplänen abgerückt, weil sich die Essener Firma nach Klühs Auffassung in Auflösung befände. Arnolds mit seinen rund 2.000 Beschäftigten hatte vor mehr als einer Woche nach einer Millionen-Veruntreuung Insolvenzantrag eingereicht. Die Inhaber sollen 18,5 Millionen Euro veruntreut haben, um Finanzlöcher zu stopfen.


    Stand: 11.09.2006, 20:42 Uhr


    Quelle : http://www.wdr.de/themen/wirts…heitsdienste/060911.jhtml

  • Hallo Faultier/Gremlins



    Faultier


    Nööö....unser ist okay.......Habe mittlerweile (22:15 Uhr schon das August-Gehalt auf dem Konto........*freu*....)


    gremlins
    "Musebrinks" sind OUT..............
    :lol:
    Das Hauptverfahren läuft und in der Firma ARNOLDS hat jetzt nur noch EINER das sagen......
    Der Insolvenzverwalter !!

    jo mei.....iss denn scho Zahltag???..........

  • @
    Haupsache der ist nicht der... der an ehemalige, nun selbständige Herren Deiner alten Firma die Rosinen verkauft???
    Dann geht das ganze Spiel unter neuem Namen nämlich wieder von Beginn an los!
    Ansonsten freu Dich... wenigstens über die Kohle!

  • Sag mal woher weisst du das das Hauptverfahren schon eröffnet ist, ich habe dazu noch keine Info.
    Meiner Sachkenntnis befinden wir uns immer noch im Vorläufigen Insolvenzverfahren.


    Und ich habe mein August-Lohn noch nicht auf dem Konto (13.09.2006 23:43)
    War es bei dir eventuell doch der Juli-Lohn

  • Hallo Arni, bin zwar seit kurzem auch neues Mitglied bei verdi, aber mich wundert es nur, das es dazu noch keine verbindliche rechtliche aussage gibt. http://www.insolvenzbekanntmachungen.de bzw. die seite von der kanzlei des vorläufigen Insolvenzverwalters http://www.schulz-sozien.de/ku…sozien/ttw.nsf/id/DE_Home bestätigt diese Nachricht keineswegs. Und ich muss sagen , ich brauche noch meine zeit um Verdi gegenüber volles Vertrauen zu fassen. Naja mal sehen wie es sich entwickelt. Denke mal mein August-Lohn wird die Tage wohl auch kommen.



    Bist du im Bereich GWT ?

  • So mein August-Lohn ist angekommen.


    Bin nur mal gespannt wo die dazugehörige Abrechnung bleibt, weil schliesslich ist man als Arbeitnehmer ja verpflichtet diese zu überprüfen.


    Naja erst einmal ist Kohle da

  • Hallo vt27kolt11,


    Die deutsche Justiz ist nicht unbedingt schnell im aktualisieren von Webseiten (einschließlich der Anwälte....:-) ).
    Für aktuelle Informationen gibt es spezalisierte "Wirtschaftsdienste" ,die über "Korrespondenzanwälte" direkten Einblick in die jeweiligen Handelsregister-Auszüge nehmen (bzw. in die Gerichtsakten,sofern Gläubiger).


    Für uns "Knechte" bleibt nur der Weg,selber einen Anwalt zu beauftragen oder aber die Gewerkschaft,da diese ebenfalls
    (meistens auch über Anwälte) unsere Rechte vertritt.
    Insoweit ist der Gewerkschaftsbeitrag auch eine der "Kostengünstigsten" Rechtschutzversicherungen,die es gibt......:-)
    (Denn bei den "Privaten Rechtschutzversicherungen" lauern so manche "Fallstricke" im "Kleingedruckten.....:-( ).





    P.S.


    ich bin RV-Fahrer.......:-)

    jo mei.....iss denn scho Zahltag???..........

  • Naja mir ist es egal ob es im Moment ein vorläufiges oder schon das Hauptverfahren ist, denn ich habe einen Anwalt eingeschaltet der gegenüber der Firma Arnolds Sicherheit GmbH, egal von wem die jetzt vertreten wird meine Ansprüche geltend macht.


    Das läuft alles schon und zur Sicherheit hatte ich ja den Insolvenzantrag beim Arbeitsamt gestellt, der Hinweis vom Insolvenzverwalter tut mir leid, aber diese info kam zu spät und ich lasse mir mein recht auf Antragstellung beim Arbeitsamt nicht nehmen.

  • Hallo vt27kolt11,


    Zitat


    Das läuft alles schon und zur Sicherheit hatte ich ja den Insolvenzantrag beim Arbeitsamt gestellt, der Hinweis vom Insolvenzverwalter tut mir leid, aber diese info kam zu spät und ich lasse mir mein recht auf Antragstellung beim Arbeitsamt nicht nehmen.


    Dann richte dich schon einmal auf eine "Rückbuchung" in der nächsten Woche ein.....
    Du kannst nicht "Doppelt" kassieren.........
    Den "August-Lohn" denn du jetzt erhalten hast,hat die National-Bank "Vorfinanziert".....wenn du selber einen Antrag bei der
    "Bundesagentur für Arbeit" gestellt hast,wird die National-Bank diese "Vorkasse" widerrufen und zurückbuchen....
    Sofern dein Girokonto einen "Dispo" hat,wirst du dann kräftig in die "Miesen" kommen......
    Von der Bundesagentur wirst du nämlich vor November mit Sicherheit nix erhalten...............
    Da "Mahlen" jetzt nämlich erstmal die "Mühlen" der Verwaltung.........


    Zitat


    ich habe einen Anwalt eingeschaltet der gegenüber der Firma Arnolds Sicherheit GmbH, egal von wem die jetzt vertreten wird meine Ansprüche geltend macht.


    also mal ein ganz offenes Wort von mir dazu........DER scheint wohl nur sein (eigenes Gebühren)-Interesse im Auge zu haben.........
    Bei ARNOLDS ist NIX mehr zu holen..............im Gegenteil...der Schuldenberg wächst von Tag zu Tag.........
    In Bankenkreisen gibt es ein Sprichwort: "Werfe "Gutem Geld" nicht noch "schlechtes" hinterher....."
    Auf ARNOLDS übertragen heisst das.......sieh zu,das du so schnell wie möglich was neues findest..........
    (Ich hatte heute zum B. 2 Vorstellungsgespräche....)..........
    Meine 8 Tage Resturlaub 2006 habe ich bereits "Abgeschrieben".........................

    jo mei.....iss denn scho Zahltag???..........

  • Ich habe keine Sorge, weil vom Amt ist nix gekommen, denn wie ich vorher geschrieben habe kommt erst dann Insolvenzgeld wenn das Insolvenzereignis da ist. Ich passe auf solche kleinen Dinge schon auf.


    Und was meinen rechtsanwalt angeht, keine Bange. Das looft schon und ich hole mir meinen kleinen Anteil schon irgendwie, bin da sehr erfinderisch und kostet mich ja nix das ganze

  • Hallo,


    Zitat


    Ich habe keine Sorge, weil vom Amt ist nix gekommen, denn wie ich vorher geschrieben habe kommt erst dann Insolvenzgeld wenn das Insolvenzereignis da ist. Ich passe auf solche kleinen Dinge schon auf.


    nene...von der BAfA kommt ohnehin nix schnell.......... :lol:
    Seit der "Auflösung" der Bundesanstalt für Arbeit und Überführung in die Bundesagentur (mit ihren "Arbeitsgemeinschaften")
    dauert alles länger.......das ist übrigens gleichzeitig ein "Test"..........wer 2 Monate "OHNE" Leistungszahlung auskommt,dem
    "Unterstellt" die "ARGE" ein "Privatvermögen".............. :evil:
    Du musst da schon täglich "auflaufen"..................
    Achja....bei dir als "Arbeitsloser" guckt "Vater Staat" natürlich GANZ GENAU hin.......während solche
    "Mainzelmännchen" wie unsere Chefs fröhlich Millionen "Beiseite"schaffen können............ :evil:
    wirst du als "Arbeitsloser" zwangsweise KONTROLLIERT.........
    mit einem Antrag auf "Leistungen" durch die BAfA unterschreibst du nämlich eine "Blanko-Auskunfts-Vollmacht"..........

    jo mei.....iss denn scho Zahltag???..........

  • Den test können sie gerne bei mir machen, hab kein vermögen.


    Geheimnis: Schweizer nummernkonto


    Nee das kein Geld von der Insolvenzstelle kommt liegt echt daran weil die Insolvenz noch nicht der Eröffnungsbeschluss ergangen ist.


    Und die zahlen erst wenn der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Essen vorliegt.


    Und übrigends Auto was vielleicht vermögen ist gehört offiziell meiner Mama, gut das ich die noch habe für solche und andere Sachen.


    Ich muss nur mal überlegen wie ich das anstelle, weil ich im Moment ja noch Reisekosten bekomme, jeden monat 408 €. Muss nach 6 Monaten meine Arbeitstage angeben und dann wird endgültig berechnet, aber mal sehen dazu fällt mir auch noch was ein.


    Hab immer noch Überraschungen auf Lager

  • hallo,


    Zitat


    Und die zahlen erst wenn der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Essen vorliegt.


    Vollkommen Falsch.....
    Die "Arge" zahlt erst dann,wenn der Insolvenzverwalter den Vorduck BA II-Insg4 - Insolvenzgeldbescheinigung- 7.06
    ausgefüllt an die "ARGE" zurückgeseandt hat...und NICHT EHER......
    [/b]
    Alles andere interessiert die "ARGE" einen Dreck..........

    jo mei.....iss denn scho Zahltag???..........

  • Du diese bescheinigung holen sie sich bei mir selbst vom Insolvenverwalter und der insolvenzverwalter hat ja gestaltungsmöglichkeiten und ich unterstelle diesem Menschen nix. er macht seinen Job und versucht allen interessen gerecht zu werden .

  • Hallo,


    Zitat


    Du diese bescheinigung holen sie sich bei mir selbst vom Insolvenverwalter und der insolvenzverwalter hat ja gestaltungsmöglichkeiten und ich unterstelle diesem Menschen nix. er macht seinen Job und versucht allen interessen gerecht zu werden .


    DU erstellst die "Insolvenzbescheinigung"????..............*grübel*.......

    jo mei.....iss denn scho Zahltag???..........

  • Nee ich erstelle die net selber, wäre zu einfach.


    Aber die insolvenzstelle setzt sich bei Nichtvorliegen der Insolvenzbescheinigung mit dem Insolvenzverwalter zusammen und holt von diesem die notwendigen fehlenden unterlagen. Stand übrigends so im Antrag auch drin.


    Ok ich bewerbe mich als Insolvenzverwalter , macht mal angebote - ich eröffne mein geheimes schweizer bankkonto wieder :todlachen:

  • Hallo,


    Zitat


    Aber die insolvenzstelle setzt sich bei Nichtvorliegen der Insolvenzbescheinigung mit dem Insolvenzverwalter zusammen und holt von diesem die notwendigen fehlenden unterlagen. Stand übrigends so im Antrag auch drin


    Glaubst du noch an den Weihnachtsmann???.............:-)


    In der mir vorliegenden (aktuellen) "Insolvenzgeldbescheinigung"
    steht im "Kopf" :

    Zitat


    Die Bescheinigung ist nach § 314 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) auszustellen:
    -vom Insolvenzverwalter oder Treuhänder,wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist...
    -vom Arbeitgeber,wenn ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist.....


    Dort (sowie auch im Gesetztext) steht NIRGENDWO etwas darüber,das die BaFa diese "Bescheinigung" anfordert.....
    DAFÜR bist DU alleine VERANTWORTLICH..............


    Die "Bundesagentur für Arbeit" ist seit
    HARTZ IV
    nur ncoh für EINES zuständig..........das "ABwimmeln" von "Anspruchsberechtigten" (schließlich sind Leistungen wie das
    "Insolvenzgeld" oder "Arbeitslosengeld" Versicherungsleistungen aus Beiträgen der Arbeitnehmer

    jo mei.....iss denn scho Zahltag???..........