Erste Hilfe Kurs

  • Hallo, ich bin seit nunmehr 5 Jahren im Sicherheitsdienst und 2 Jahre als Aushilfe zuvor.
    Ende letzen Jahres kam mein Arbeitgeber und sagte ich bräuchte den Erste Hilfe Kurs. Es würde eine neue Bestimmungen geben.
    Da ich aber panische Angst habe 8 Doppelstunden zumachen, weil ich sehr labil bin bei sowas und umkippe, habe ich bis jetzt noch nicht gemacht. Mein Chef sagte ich muss ihn machen sonst bekomme ich ne Abmahnung. In meinem Vertrag steht auch solches nicht drin. Es wäre eine neue Auflage für Bewachungsunternehmen.
    Meine Frage an Euch, stimmt das? Muss ich den echt machen?
    Danke im Vorraus.

  • Eine neue Auflage? Nein, bestimmt nicht :bö:


    Es ist immer gut wenn man weiß, wie man Menschen nach gewissen Vorfällen helfen/ retten kann. Viele leute denken bei erster Hilfe immer an die große Medizin, ist aber nicht so! Ein Ratschlag von mir, mach den Kurz (8 Stunden) und dann ist es gut (57)

  • Hi SSH,


    schau' mal bitte in die §§ 24 bis 28 der BGV A 1, um festzustellen, welche Anforderungen an den "Unternehmer" bezüglich der "Grundsätze der Prävention" gestellt werden. Ich glaube nicht, dass er grosse Lust auf Sanktionen seitens der Berufsgenossenschaft hat, wenn er gegen seine ihm auferlegten "Pflichten" verstösst. Die BGV A 1 alleine schon könnte ein Grund sein, warum er die Erneuerung des "Erste-Hilfe-Lehrganges" von Dir fordert. Und glaube mir, die Berufsgenossenschaft kann sehr unangenehm werden, wenn sie solche Verstösse feststellt (57) ...


    Ich kann thedug nur zustimmen - beiss' die Zähne zusammen und mach' den Kurs. Privat könnte er auch mal ganz nützlich sein/werden :zw: ...


    Gruss, Cujo.

  • Was bringt dich bei einem solchen Kurs zum umkippen?


    Es fließt kein Blut, du darfst einen Torso Luft einblasen und vielleicht ein paar Rippen brechen, deine Kollegen in dem Kurs auf die "stabile" Seite legen und mit Mullbinden zuwickeln, ein paar Pflaster kleben und Zigarettenpausen gibt es auch noch.
    Also alles nichts zum umkippen geeignet.


    Mach den Kurs, er kann dir, bzw. deinen Mitmenschen nur helfen.

  • Es drohen bis zu10.000€ Strafgeld für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
    Der 8Stunden Kurz reicht nicht.
    16 Stunden Kurs, nach 24Monaten 8Stunden Training. Nach 36 Monaten ist der Schein ein Stück Papier ohne Wert wenn das Training nicht gemacht wird.
    Der Kurs wie auch das Training gelten als Arbeitszeit. Die Lehrganggebühren werden von der BG getragen. ASB, DRK, JUH und Malteser haben dafür Unterlagen. Das kannst du über Internet ausfüllen. Chef muss die BG- Mitgliedsnummer rausgeben.
    Bei den 16 Stunden kann man eigentlich nicht Zusammenbrechen, die können sehr lustig und Interessant sein.

  • aja, wer sagt das? Sorry, aber wie bestimmte Lehrgänge genannt werden hat mit dem Inhalt nicht viel am Hut! Reden wir mal ein wenig über erste Hilfe..., wo führt man den erste Hilfe durch? Richtig, Unfallort.... oder sehe ich das falsch!?

  • Geldfutzi hat Recht.


    Es gibt zwei verschiedene Lehrgänge.
    Der eine nennt sich "Sofortmaßnahmen am Unfallort" und geht 8 Stunden,
    der andere nennt sich "Erste Hilfe" und geht 16 Stunden.


    Und daß es zwei unterschiedliche Kurse sind erkennt man auch daran, daß für den Führerscheinbewerber der Klasse B zB der Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" vorgeschrieben ist, für den Führerscheinbewerber der Klasse C hingegen der Kurs "Erste Hilfe".

  • Ok, bezieht sich dein Beispiel jetzt auf die StVo? Wenn ja ist dort doch nur die Stundenzahl geregelt..


    Wer gibt denn vor, dass ein Lehrgang (8 Stunden) nur als "Sofortmaßnahmen am Unfallort" zu bezeichnen ist? Ich will hier nicht klugscheißern, ich weiß es nur nicht und für mich ist es unverständlich/ unlogisch :bö:

  • Ja, mein Beispiel bezieht sich auf die Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis, geregelt in der Fahrerlaubnisverordnung (und nicht der StVO).
    In der FEV ist allerdings nicht von einer Stundenzahl die Rede, sondern von der Bezeichnung des Lehrgangs.
    Eben einmal "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" und einmal "Erste Hilfe".


    Es gibt da klare Unterscheidungen im Lehrgang, der EH-Lehrgang ist wesentlich intensiver und hat auch mehr Inhalte als lediglich die Sofortmaßnahmen. Die Inhalte der Lehrgänge werden in einer Arbeitsgemeinschaft für alle Mitglieder (nahezu alle großen Anbieter wie DRK, ASB, Malteser etc. sind da dabei) verbindlich und gleich festgelegt.
    Die Berufsgenossenschaften können auch andere Anbieter anerkennen (diese können, müssen aber nicht Mitglied der "Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe" sein, sind dann aber auch nicht zwangsläufig für Bescheinigungen im Sinne der FEV anerkannt). Die jeweiligen Lehrgangsinhalte sind jedoch identisch mit denen der BAGEH.


    Und wenn die BG hier den Lehrgang "Erste Hilfe" vorschreibt, dann meint die auch den Lehrgang "Erste Hilfe" (den mit 16 Stunden) und nicht den Lehrgang "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort".

  • danke haifisch, jetzt bin ich wieder ein Stück schlauer :lach:


    jetzt aber noch eine andere Frage, ich darf ohne Lehrgang (Sofortmaßnahmen am Unfallort) kein Dienst ausüben?


    lg

  • ich hatte das jetzt völlig falsch verstanden! Also mal ein Bespiel, je Objekt muss pro Schicht immer ein Ersthelfer dabei sein.. DAS IST EIN MUSS!

  • § 24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.


    § 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
    1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
    2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    a. in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
    b. in sonstigen Betrieben 10 %.


    BGV A 1 :zw:



    Das bedeutet auch Erste Hilfe- Material muss vorhanden sein

  • Während des Kurses fließt kein Blut....
    Außerdem sollte man alle 3 Jahre einen Wiederholungskurs machen, da immer und überall etwas geschehen kann.
    Du selbst wärst auch froh, wenn man Dir, sofern Du verunglückst, sofortige Hilfe geben kann.
    Stabile Seitenlage, Wiederbelebung, Druckverband, Verbände, Brüche stabilisieren usw.
    Du bist vom Gesetzgeber verpflichtet, erste Hilfe zu leisten und auch vom moralischen Standpunkt aus.
    Kotzen kannst Du hinterher, aber erst einmal wird geholfen....
    Vor ein paar Jahren hieß es noch, dass man bei stark blutende Wunden, abbindet, jetzt wird ein Druckverband gemacht.
    Dann haben sich die Herzdruckmassagen von der Anzahl her verändert,
    deswegen immer wieder sich selbst auf den neuesten medizinischen Stand bringen.
    Als Laie lernt man zu erkennen, wann hat einer einen Hitzschlag, Kreislaufkollaps, Herzinfarkt, Schlaganfall,...
    Je detaillierter Du Angaben beim Anruf des Rettungsdienstes machen kannst, desto gezielter kann Hilfe geleistet werden.
    Jede Sekunde zählt, wenn es um ein Leben geht.......also mach den Kurs und piens nicht rum...............

  • @ manhattan
    leider kannst Du es nicht verallgemeinern, wenn er nicht Helfen kann
    sollte man Ihn nicht dazu treiben es reicht auch aus das SSH Hilfe ruft und
    nicht wie die große Mehrheit wegschaut :kotz: was viel schlimmer ist.

    Bonus vir semper tiro ( Ein guter Mensch bleibt immer Anfänger)