Waffensachkundelehrgänge in Kamen!

  • STÄNDIG TERMINE, BITTE DIREKT AUF http://www.dafss.de INFORMIEREN!


    Waffensachkundelehrgang am 04./05.11.2006 in Kamen


    Am 04. und 05.11.2006 bieten wir in Kamen einen Waffensachkundelehrgang mit theoretischem Teil, praktischer Übung auf dem Schießstand und schriftlicher Prüfung an.


    Der Kurs umfasst insgesamt etwa 16 Stunden, verteilt auf beide Tage.


    Schulungsort: 59174 Kamen


    Sonderpreis: 150,00 Euro zzgl. MwSt. inkl. Leihwaffen, Munition, Schießstandgebühr, Prüfungsgebühr


    Freie Plätze aktuell: 2 (Stand: 30.10.2006)


    Fragen beantworten wir gerne per E-Mail: zentrale@dafss.de



    In Kürze bieten wir weitere Lehrgänge im Sicherheitsbereich an, dazu bald mehr...

  • Das beste kommt noch: ANmeldung per Internet möglich - gib mal Link zur Seite ;-)

    “Wer sichere Schritte tun will, muss langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

  • Du trittst keinem auf die Füße - dafür gibt es ja ein solches Forum. Der Gesetzgeber gibt 16 Unterrichtsstunden vor und die Vermittlung der notwendigen Inhalte ist auch in dieser Zeit durchaus möglich. Selbstverständlich gibt es Institute und Vereinigungen, die deren Lehrgänge zu einer 1-wöchigen (oder sogar länger) Veranstaltung aufblähen. Eher müßte man hier fragen "warum?". Aber die Antwort gebe ich Dir gleich vorweg: Was länger dauert, kostet auch mehr - und über Umsatz freut sich jeder. Wer allerdings seriös arbeitet, wie z.B. die Deutsche Akademie für Schutz und Sicherheit legt eher Wert auf das Image und bietet dahr wie nach den gesetzlichen Erfordernissen den Lehrgang innerhalb von 16 Unterrichtsstunden an.

    “Wer sichere Schritte tun will, muss langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

  • Vor einem Prüfungsausschuß unserer örtlich zuständigen Behörde.

    “Wer sichere Schritte tun will, muss langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

  • Hallo Eddie,
    gern will ich auf einen Teil Deiner Fragen eingehen.
    zu 1.: Sieh doch bitte nochmal ins Impressum - da steht sowohl Unternehmensform als auch Inhaber. Das ist also schon alles so, wie es der Gesetzgeber fordert, keine Sorge :wink: Was den Firmennamen angeht, so kann ich da leider keine Antwort geben.


    zu 2.: Die Waffensachkunde eines Personenschützers kann ich nicht in diesem Forum darlegen. Deswegen gibt es ja auch einen von der Akademie dazu angebotenen Lehrgang. Herzlich gerne begrüße ich Dich als einer der nächsten Teilnehmer dort. Wenn Du spezielle Fragen zu den Inhalten hast, stehe ich gern Rede und Antwort.


    zu 3.: Deine Frage kann ich nicht ganz verstehen. Zum Erhalt eines Waffenscheins reicht sowieso nicht nur allein der Nachweis der Waffensachkunde aus sondern es gehören noch einige andere Dinge hinzu wie z.B. der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung und weitere Dinge. Wenn Deine Frage darauf abzielte, was die reinen Inhalte des Lehrgangs angeht, so kann ich dies bejahen - selbstverständlich reichen die im Lehrgang vermittlten Kenntnisse aus um die Kenntnisse zu bestätigen, die der Gesetzgeber im Waffengesetz für die Waffensachkunde fordert. Darüber hinaus ist derhier angebotene Lehrgang staatlich anerkannt. Auch die Preise werden nicht von mir gestaltet, daher kann ich DIr da auch keine Auskunft geben.


    Bei inhaltlichen Fragen stehe ich gerne weiterhin zur Verfügung.

    “Wer sichere Schritte tun will, muss langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

  • Hallo Eddie,


    Zitat


    1. Euer Unternehmen ist ein Einzelunternehmen. Beim Firmennamen muss so in mindestens einem Teil der Namen des Inhabers aufgeführt sein. Also z.B. Sport Schmitt oder Bewachungsunternehmen Müller...usw. Solche Namen wie Daffs usw sind nur für Gesellschaften zulässig.
    Desweitern müssen auch Gesellschaften sich Bezeichnungen wie Deutsche...Internationale... usw genehmigen lassen.
    Meine Frage hierzu wäre, haben sich diese Gesetze seit neuestem geändert, oder habt Ihr es einfach nur so gemacht??


    Da bist du wirklich nicht auf dem neuesten Stand der Dinge........:-)


    Grundsätzlich ist (fast) jeder Name erlaubt,sofern er
    a) nicht bereits von einem anderen verwendet wird
    b) eine andere Rechtsform vortäuschen würde (zum B. GmbH anstat GbR)
    c) nicht gegen geltende Gesetze und Rechtsverordnung verstößt

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Kann mir mal jemand mitteilen, wo mein Posting. " Gestatten Sie mir ein paar Fragen............." abgeblieben ist???? Die Antworten sind ja noch da...aber ... Zufall,Fehler oder Kooperation??????


  • Moin!! Also obwohl meine Fragen aufgrund von Vitamin B gelöscht wurden, weiss ich sie noch.Wie man sieht, kann man mit ein paar Euro alles machen.


    zu1. Leider dürft Ihr Euch auf keinen Fall ( ohne Genehmigung)Deutsche Akademie.....o.ä. nennen.Was mich aber nicht sonderlich interessiert ..von mir aus.


    zu2/3 Es war gemeint, in welcher Form sich die Waffensachkunde von PS´lern von der allgemeinen unterscheidet. Waffensachkunde nach §7 ist allgemeingültig und wird nicht in verschiedene Tätigkeiten aufgeteilt. Es war nicht gemeint, mit eurer Schulung irgendwelche Kenntnisse zu bestätigen, sondern ob man mit Eurer Zertifikation einen Waffenschein( mit allen anderen Voraussetzungen) beantragen kann. Du kennst doch meine Postings zu diesem Thema daher weisst Du ganz genau was ich meine!!


    Danke für die Einladung. Muss ich aber ablehnen, nicht weil ich eine besonders gute Schützin bin oder kein Training oder Weiterbildung nötig habe, sondern weil ich eigentlich nicht aktiv im Sec bereich arbeite. Habe zwar einen WS benötige ihn aber garnicht. Training ist höchstens einmal in zwei Wochen.

  • Hallo Eddie,


    wie gesagt zur Namensgebung kann ich nichts sagen. Ich selbst empfinde den Namen schon ausgesprochen gut ohne zu wissen, wie oder was da erlaubt ist. Nicht nur Dein Posting wurde gelöscht - auch meine Antworten. Aber die hast Du ja aufgehoben.


    Die Inhalte der hier angebotenen Sachkunde reicht (unter Hinzunahme der anderen Voraussetzungen) zur Erlangung des Waffenscheins. Andere Postings von Dir kenne ich nicht; ich bin ja selbst erst "ganz frisch" in diesem Forum.


    Ich selbst arbeite auch nicht im Security Bereich sondern bin bei der Akademie als Dozent freiberuflich tätig. Im Besitz eines WS bin ich daher schon mal erst recht nicht, benötige aber auch keinen. Mit einem Training alle zwei Wochen liegst Du anderen (leider) um Längen voraus. Es gibt genügend WS-Inhaber, die sehr sehr selten trainieren.

    “Wer sichere Schritte tun will, muss langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

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