Waffensachkunde mit Kurz und Langwaffen

  • Was ist mit konstr. Maßnahmen gemeint?
    Eine Sicherung?


    Im Allgemeinen wäre es mir schon lieber eine Patrone in der Kammer zu haben. Dann würde ich bei einer bewaffnetten Auseinandersetzung nicht wertvolle Zeit verlieren.


    In einem Unternehmen, welches keine Munition ausgibt, würde ich nicht arbeiten wollen.
    Wer dort spart, zeigt doch schon wie wichtig er seinen Auftrag sowie den Schutz seiner Angestellten nimmt.
    Ich kann auch nicht verstehen, dass deren Mitarbeiter sich nicht selbst Munition besorgen.
    Wie bereits erwähnt dürfen Schreckschusswaffen nicht geführt werden, da sie ein Verteidigungspotential vortäuschen.
    Die gleiche Logik trifft auf ungeladene echte Waffen auch zu.

  • Zitat von "ThatGuy"

    ...dass deren Mitarbeiter sich nicht selbst Munition besorgen...


    ...wie "selbst" besorgen?


    Wo sollten sie die Munition denn bekommen? Munitionserwerbsschein?


    Oder meinst Du gar auf "anderen" Wegen :bö: ?

  • Zitat von "deputy"

    BGV C7 sagt, dass die Waffe nicht durchgeladen sein soll:


    Also dürfte nahezu jede einigermaßen aktuelle Pistole aufgrund ihrer mehrfach vorhandenen, voneinander unabhängigen automatischen Sicherungen durchgeladen geführt werden.


    Die im Sicherheitsgewerbe beliebte Glock 17 als Beispiel:



    Quelle: Wikipedia


    Andere aktuelle Pistolen verfügen über ähnliche oder identische automatische Sicherungen, die eine Schussabgabe ohne betätigen des Abzugs verhindern.

  • Hallo zusammen,


    Grundsätzlich, wie in der BGV C7 beschrieben, wird in den Anlagen der Revolver aufgrund seiner Bauweise fertig
    geladen im Holster getragen.
    aktuell ist es in Kernt. Anlagen so, dass die Waffe, eine H&K P30, fertig geladen im Holster stecken wird.
    Dies schreibt die Behörde in diesem Fall so vor.
    Wie es in Militärischen Liegenschaften aussieht, kann hier bestimmt Cujo oder Haifisch beantworten.


    Wenn mir ein Unternehmern, für den ich als MA Sicherheitsaufgaben mit Bewaffnung durchführen soll,
    keine Munition zur Verfügung stellt, lege ich die Waffe wieder ab und lehne den Arbeitsauftrag ab.
    Statistisch ist es so, dass die MA die keine Waffe tragen, weniger mit Schusswaffen-Angriffen konfrontiert werden,
    wie diese mit Waffen.
    Was die Eingangsfrage angeht, würde ich einfach sagen, wenn der Lehrgang eine Bestandteil der Langwaffe mit integriert hat,
    sollte man diesen Bestandteil auch nutzen.


    An die Geldtransportfahrer habe ich da doch eine Frage!!!


    Gibt es eine bestimmte Auflage, ab was für einem Transport eine 3 Person und ab wann es eine Repetierwaffe sein muss,
    die mitgeführt werden muss ??
    Oder kann das der Unternehmer, der den Sicherungsauftrag übernimmt, selbst entscheiden???
    Gab es in irgendeiner Form schon Transporte oder Begleitungen in eurer Dienstzeit, die mit solchen Waffen durchgeführt wurden ???
    Und wenn ja, was für Transporte waren das ???


    Ich bin gespannt auf die Antworten.


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Zitat von "2m02cm-Mann"

    ...Wie es in Militärischen Liegenschaften aussieht, kann hier bestimmt Cujo oder Haifisch beantworten...


    Als Diensthundeführer im Bereich Bewachung militärischer Anlagen (Betreibermodell) habe ich meine Dienstwaffe im Einsatz grundsätzlich fertiggeladen, entspannt und gesichert zu tragen. Ein zweites gefülltes Magazin habe ich ebenso mit mir zu führen...

  • Zitat von "haifisch"

    @2m-Mann


    Ich nix Militär :cool:


    Nein ??? Verdammt, dann hab ich dich verwechselt. :pein:
    Hehe :lach:


    Wir haben ebenso Fertig geladen, allerdings nicht gesichert.
    Das übernimmt der Abzug bei diesem Modell.

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Zitat von "2m02cm-Mann"

    Hallo zusammen,


    Grundsätzlich, wie in der BGV C7 beschrieben, wird in den Anlagen der Revolver aufgrund seiner Bauweise fertig
    geladen im Holster getragen.
    aktuell ist es in Kernt. Anlagen so, dass die Waffe, eine H&K P30, fertig geladen im Holster stecken wird.
    Dies schreibt die Behörde in diesem Fall so vor.
    Wie es in Militärischen Liegenschaften aussieht, kann hier bestimmt Cujo oder Haifisch beantworten.


    Genrell ist es mittlerweile so, dass alle Waffen fertig geladen getragen werden können, wie Haifisch ausgeführt hat.


    Ich kenne übrigens noch GuW-Unternehmen bei denen man die Trommelkammer unter dem Hahn ungeladen lassen muss. Sinn und Logik ist mir nicht bekannt.



    Wann Repertierwaffen geführt werden müssen ist mir nicht geläufig. Ich war bisher auch immer der Meinung, dass Deutschland ein MPi-Land ist, denn auch diese könnten bei entsprechender Anpassung in unserem Bereich verwendet werden. Ob ich jetzt eine halbautomatische MPi benutze oder eine Schrotflinte ist Jacke wie Hose...


    Der dritte Mann im GuW wird bei Geldautomaten benötigt um die Kassetten zu tragen. Ein Mann sichert, einer trägt dann alle Kassetten - oder besser. Jeder trägt zwei (geht mit einer Hand) und beide sichern. Ein Mann alleine müsste sonst zigmal hin- und herlaufen und man versucht natürlich, dass Bürgersteigrisiko und damit die Expositiond der Kurier an der Öffentlichkeit so gering wie möglich zu halten.

  • Na da danke ich dir mal für die Ausführung.
    Toll dass es User gibt, die auf ihrem Feld Spezialisten sind.
    Hat sich doch mal gelohnt, sich hier im Forum anmelden, hehe.


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Zitat von "Einsatz24"

    Ich kenne übrigens noch GuW-Unternehmen bei denen man die Trommelkammer unter dem Hahn ungeladen lassen muss. Sinn und Logik ist mir nicht bekannt.


    Gab es da nicht irgendwas dümmliches wegen irgendeiner Vorschrift, die sich auf Revolver aus Annodazumal bezog aber immer noch aktuell ist?

  • [quote]§ 20
    Führen von Schusswaffen und Mitführen von Munition

    (1) Schusswaffen müssen in geeigneten Trageeinrichtungen geführt
    werden. Das Abgleiten oder Herausfallen der Waffe muss durch eine
    Sicherung verhindert sein.
    (2) Munition darf nicht lose mitgeführt werden.
    (3) Außer bei drohender Gefahr darf sich keine Patrone vor dem Lauf
    befinden
    .
    Dies gilt nicht, wenn durch konstruktive Maßnahmen sichergestellt
    ist, dass sich bei entspanntem Hahn kein Schuss lösen kann.[/quote]


    Aus der BGV C7


  • Aus der BGV C7[/quote]


    Man beachte


    "Dies gilt nicht, wenn durch konstruktive Maßnahmen sichergestellt ist, dass sich bei entspanntem Hahn kein Schuss lösen kann.", was bei einem Revolver der Fall ist. Die sind nahezu fallsicher. Und wenn nicht, bringt eine leere Trommelkammer auch nichts. Dann müsste schon die zweite leer sein.


    Außerdem kann man drüber diskutieren, ob das Bürgersteigrisiko eine drohende Gefahr ist oder nicht.

  • Du schreibst selbst:

    Zitat

    Die sind nahezu fallsicher.


    Hast Du schon mal erlebt, dass ein Schuß sich löst, ohne dass der Hahn komplett gespannt wird? Ich schon.
    Erst beim kompletten Spannen des Hahnes wird die Trommel bewegt und die zweite Kammer zugeführt.
    Mag sein, dass Du andere Waffen kennst, aber die Waffen mit denen wir bei uns unterwegs sind, funktionieren so.


    Das Bürgersteigriskiko ansich kann mit Sicherheit nicht als "drohende Gefahr" gewertet werden. Wo geht die akute und gegenwärtige Gefahr gegen den Geldtransporteur aus? Wenn eine permanente Gefahr ausgeht, verlasse ich doch gar nicht erst das Fahrzeug, sondern informiere meine Leitstelle und die Polizei.

  • Zitat von "Einsatz24"

    ...dass sich bei entspanntem Hahn kein Schuss lösen kann.", was bei einem Revolver der Fall ist. Die sind nahezu fallsicher. Und wenn nicht, bringt eine leere Trommelkammer auch nichts. Dann müsste schon die zweite leer sein.


    Da hast du aber gerade einen kleinen Denkfehler.
    Wenn der Revolver herunterfällt und dabei auf den Hahn fällt (oder sonstige mechanische Kräfte alleine auf den Hahn wirken), dreht sich noch lange nicht die Trommel des Revolvers. Die Trommel dreht sich entweder erst durch die Mechanik beim Durchziehen des Abzugs (Double Action System) oder beim Spannen des Hahns (Singe Action).


    Daher sollte bei Revolvern ohne entsprechende Sicherungen nur die Trommelkammer unmittelbar vor dem Schlagbolzen leer sein.


    Aber wie bereits erwähnt, aktuelle Waffen verfügen normalerweise über entsprechende automatische Sicherungen.

  • Zitat von "Franz"

    Du schreibst selbst:


    Hast Du schon mal erlebt, dass ein Schuß sich löst, ohne dass der Hahn komplett gespannt wird? Ich schon.
    Erst beim kompletten Spannen des Hahnes wird die Trommel bewegt und die zweite Kammer zugeführt.
    Mag sein, dass Du andere Waffen kennst, aber die Waffen mit denen wir bei uns unterwegs sind, funktionieren so.


    Fakt ist doch, dass der betreffende Abschnitt aus der BGV C7 eindeutig definiert, dass konstruktionsbedingt eine Patrone vor dem Lauf sein darf, wenn dies durch technische Maßnahmen nicht zur unabsichtlichen Schussabgabe führt. Dies ist bei allen modernen Pistolen und Revolvern der Fall - grobe Fahrlässigkeit und Fehlbedienung ausgeschlossen. Ohne einen vorherigen Fehler wird sich bei einem Revolver kein Schuss lösen.


    Zitat

    Das Bürgersteigriskiko ansich kann mit Sicherheit nicht als "drohende Gefahr" gewertet werden. Wo geht die akute und gegenwärtige Gefahr gegen den Geldtransporteur aus? Wenn eine permanente Gefahr ausgeht, verlasse ich doch gar nicht erst das Fahrzeug, sondern informiere meine Leitstelle und die Polizei.


    Man sollte auch davon ausgehen, dass es Gefahren gibt, die man nicht sofort bemerkt oder bemerken kann (z.B. wenn der Täter im Geschäft bereits wartet, etc.). Aber wie gesagt, dass kann man diskutieren wie man will, letzendlich ist es eine persönliche Einstellungssache. Trotz allen organisatorischen Maßnahmen gehe ich immer davon aus, dass ich sobald ich den Sicherheitsbreich verlasse potentiell gefährdet bin - und wenn es nur ein Spontantäter ist, der die vermeindliche Gunst der Stunde nutzen will.


    Da muss bloß' mal die Schleusentür halboffen einfrieren und - ZACK! - schon sieht alles wieder ganz ander aus. Vorallem dann, wenn das ETS eine kurz bemessene Toleranzzeit hat. (57)

  • Um nochmal kurz das Thema anzusprechen;


    Weiß jemand genau, ob die Anzahl Unterrichtsstunden vorgeschrieben ist?
    Ich habe dazu nichts gefunden.
    Manche Ausbilder bieten Lehrgänge mit 16 oder 22h an.


    Derjenige bei dem ich die Prüfung machen will macht das an 2 Tagen und 16h. (Hat den nächstmöglichen Termin, ist 150km entfernt und kostet nicht viel)
    Ich habe bei der zuständigen Kreispolizeibehörde angerufen um mich zu erkundigen. Der Anbieter ist dort bekannt und darf die Prüfung für Berufswaffenträger abnehmen.


    Wäre sehr ärgerlich, wenn ich den Aufwand und die Kosten umsonst hätte.