Mein Kolege und Ich haben Heute eine häftige diskusion gehabt.
Er sagte wenn Ich unterwegs bin und finde eine 50.- € Schein dan kann Ich ihn behalten ohne es zu melden.
Ich meine jedoch das er es auf jeden fall melden und abgeben mus (z.B. bei der Polizei oder Fundamt).
Es gibt jedoch eine grenze z.B. unter 10.- € dadrunter dan brauch Ich das nicht melden oder.....
Was meint ihr dadrüber ...???...
Geld finder melden oder nicht
Sind Sie trotz der Eingabe von www.wachschutzforum.de hier gelandet? Das ist korrekt! Das Wachschutzforum wurde von den Dienstplanmachern zurück an den Gründer übertragen. Unser Ziel ist es nun, den Securitytreff und das Wachschutzforum zu dem größten Internetforum für die private Wach- und Sicherheitsbranche zusammenzuführen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, diese Fusion zu vollenden. Seien Sie gespannt und freuen Sie sich auf eine neue, größere und lebendigere Informationsplattform als je zuvor!
-
-
-
Da gibt´s bestimmt nen Grenzbetrag, aber keine Ahnung, wo der liegt.
Ich persönlich würd´s, je nach Situation und Betrag, abgeben. Wenn ich aber nen Zwanni irgendwo einsam und verlassen in der Pampas finde gebe ich dem Armen ein gemütliches neues Zuhause in meinem Geldbeutel. -
Zitat von Franklin
Da gibt´s bestimmt nen Grenzbetrag, aber keine Ahnung, wo der liegt.
Ich persönlich würd´s, je nach Situation und Betrag, abgeben. Wenn ich aber nen Zwanni irgendwo einsam und verlassen in der Pampas finde gebe ich dem Armen ein gemütliches neues Zuhause in meinem Geldbeutel.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert wie so oft die Rechtsfindung: BGB §965, da steht das Nötige drin.
Dumm: Alles was mehr als zehn Euro (früher DM10, die wussten also schon, wie sich die Preise entwickeln *g*) wert ist, muss abgegeben werden.
Gut: Es gibt Finderlohn, bis zu einem Wert von 500 Teuro 5%, darüber 3%
Schön: Den Finderlohn kann man sogar einklagen, falls irgend so ein Schnösel noch nicht mal danke sagt. *fg*Gruß
BigBlock -
Den Zwanni behalt ich aber! Der is nämlich schon in Currywurst und Cola angelegt.
Aber wie sieht´s aus, wenn die Knete nich abgeholt wird? Bei Gegenständen kann man die glaube ich nach nem Jahr oder sowas behalten/mitnehmen.
-
Zitat von Franklin
Den Zwanni behalt ich aber! Der is nämlich schon in Currywurst und Cola angelegt.
Aber wie sieht´s aus, wenn die Knete nich abgeholt wird? Bei Gegenständen kann man die glaube ich nach nem Jahr oder sowas behalten/mitnehmen.
Zu Punkt 1: Strafbar (Unterschlagung? Müsst ich jetzt grad mal nachkucken, bin ich zu faul für.*g*)
Zu Punkt 2: nach 6 Monaten kann man das Eigentum beanspruchen, siehe §973 BGB
Gruß
BigBlock -
Also strafbar wär´s dann bestimmt, aber auch hier gilt: wo kein Kläger, da kein Richter :wink: zumindest nich bei 20.- Euro die auf ner einsamen Wiese liegen. Wenn die jetzt auf nem Firmengelände in nem Umkleideraum oder so liegen würden, sieht die Sache schon anders aus. Da würd ich´s wahrscheinlich an der Hauptpforte oder im internen Fundbüro (wenn vorhanden) abgeben mit meinem Namen natürlich, hehe.
-
Grundsätzlich kommt es auf den Betrag an den man findet und wo man den findet. Aber die Frage ist doch wer meldet sich auf dem Fundbüro und fragt nach ob seine 50 Euro abgegeben wurden? Vorsicht wenn es im Dienst passiert und das auf dem Firmengelände, das kann schonmal ein Test sein wie sich das Sicherheitspersonal verhält. Ebenso mit Gegenständen, Handys etc. Grundsätzlich sollte man Gegenstände und Geld abliefern, weil der Job sollte mehr wert sein.
-
Sach ich ja: Im Dienst immer schön brav abgeben, dann ist man auf der sicheren Seite und auch wenn´s kein Test ist macht es ein klasse und kompetentes Bild.
-
Als Besitzdiener hat man kein Anrecht auf Finderlohn, da man ja für jemanden tätig ist, der den Finderlohn aber bekommen darf. So Sachen sind beliebte Teste
-
Nur gut das ich kein Besitzdiener bin und allles einziehe was nicht niet und Nagelfest ist. *wachmann*
-
-
Als Werkschutzmitarbeiter ( im Dienst) musst Du jede Fundsache abliefern, ohne einen Anspruch auf Finderlohn.
Was Du als Privatperson machst ......Jörg
-
Genau dieses habe ich 2 Threads vor dir getippselt
-
Wenn ich ehrlich bin, ich hab noch nie was zurück bekommen, im Gegenteil; ich wurde höchstens noch beklaut. Wenn ich nen Koffer mit ner Million finden würde, wäre dieser meiner. Das schwör ich Euch. :twisted:
Bei meinem Lohn tret ich das Glück sicher net mit den Füssen....... :wink: :twisted:
-
Zitat von Franklin
Den Zwanni behalt ich aber! Der is nämlich schon in Currywurst und Cola angelegt.
Ja so kennt man die Wachdödel. Etwas anderes hätte mich jetzt auch arg überrascht danke also nochmal für die Bestätigung. Nicht nur dass sich unser Wachdödel hier strafbar macht, er legt die Beute auch noch genauso an wie man es erwarten konnte.Vielleicht sollte man das hier mal mit dem Thread über die Gewichtszunahme verlinken denn hier erfahren wir ja die Ursache aus erster Hand.
PS: So hab das mal eben noch erledigt. Bitte hier klicken.
-
@ brimbes:
1. Den Zwanni habe ich privat gefunden, deswegen ist es
2. nicht strafbar.
3. Liegt mein Gewicht erfreulicherweise im Idealbereich.
4. Currywurst macht nicht dick! :shock: Habt ihr das gewusst?
-
-
Schön dass du es selbst eingesehen hast. Treffender hätte ich es auch nicht ausdrücken können. Vielleicht ist da ja doch noch Hoffnung dass du diese bedenkliche Einstellung zum Eigentum anderer Leute noch einmal überdenkst.
-
Das mit den Tests wurde schon öfters durchgeführt - ja manche Arbeitgeber / Chefs überprüfen ihr Personal auf die Ehrlichkeit ,Zuverlässigkeit. Auch ob vom MA gemachte Angaben ( z.B. 1 MA der 1 h zu spät zum Dienst kam ,gab an daß die Strassenbahn entgleist sei - Anruf vom Vorgesetzten bei zuständiger Stelle und schon war bewiesen der MA hatte gelogen ) der Wahrheit entsprechen. Tipp von mir - alles was mit Geld oder anderen Wertgegenständen zu tun hat ( z. B. Fund eines Geldscheines oder Mobiltelefones z.B. im Objekt in Umkleideraum,Waschraum,Streifenweg usw.) da sollte man immer die Ehrlichkeit beachten. Wie wird so schön gesagt : beim Geld hört die Freundschaft auf - so ist es.
-
-
Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.
Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.