Dumme Frage....

  • .....leider konnte ich trotz Recherche nichts finden um mir Antwort zu geben für folgende Frage:


    PONDS Sicherheit bewacht in ca. 300m Luftlinie meines Wohnhauses, eine Wohnsiedlung der US Armee bzw. deren Angehörigen, Familien usw.
    Die Siedlung ist durch keinen Zaun oder ähnliches gesichert, lediglich Schilder an den umliegenden Rasenflächen zeigen an das hier ein Militärbezirk ist.
    PONDS hat in unmittelbarer Nähe einen Container von diesem die Jungs aus Ihre Streife laufen.


    Die Strasse durch dieses Gebiet ist durch 2 durchzogene metallische Bodenschweller versehen.
    Diese Metallschweller sollte man eben mit 30km/h überfahren aber selbst im Schritttempo macht es noch einen ordentlichen Bums.
    Ich durchfahre bzw. umfahre diese Schweller in dem ich einen kleinen Schwenker mache, und ein wenig über den Geh/Radweg fahre...sofern eben keine Passanten auf dem selbigen sind...da ich aber nur nachts diesen Weg fahre erübrigt sich dann diese Vorsichtsmaßnahme.


    Jetzt meine Frage, darf mir einer der "netten "Herren verbieten, dass ich nicht auf dem Geh/Radweg fahre, bzw. hat er das Recht in seinem Auftrag die STVO zu vertreten oder evtl. strafrechtlich gegen mich vorgehen!??
    Nette Herren mit "" versehen, da die Jungs mich anpflaumten als hätte ich mit Ihnen schon mal Schweine gehütet..!


    In diesem Sinne....


    PS:Ich möchte hier nichts negatives gegen die Firma PONDS sagen oder diese Firma in ein schlechtes Licht rücken, es geht primär um eine Fachfrage!

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Habe ich richtig verstanden, das Du durch das bewachte Privatgelände gefahren bist?
    Davon abgesehen haben es die Pondsler etwas übertrieben und wenn Du es meldest, bekommen die auch noch Ärger. Selbstverständlich machen die auch nur ihren Job und aus der Ferne kann man schlecht sagen, ob Du gut oder mies über den Gehweg gerauscht bist.


    Vergesse es einfach und hefte es in der Ablage "P" ab.
    In öffentlichen Verkehrsraum haben die Dir eh nichts zu sagen und Du brauchst nicht einmal anzuhalten. Auf Privatgelände schon, wie Du ja weiss.

  • Das Privatgelände fängt hinter den Schildern an(Querstrassen zu den einzelnen Wohnhäusern), die Durchfahrtsstrasse ist öffentlicher Verkehrsweg.
    Weiss aber nicht ob die Tatsache genügt, dass eben diese Strasse durch dieses Gebiet führt und PONDS hier die Bewachung tätigt!??

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • hm das sollte doch noch öffentlicher verkehrsraum sein. ist in Aschaffenburg genauso kein zaun etc. so wie ich von einem bekannten gehört habe dürfen die auch nicht auf die andere strassenseite (da bewaffnet).


    naja -> anhalten -> auslachen -> weiterfahrn :)

  • Zitat von Securaplan

    .....
    Jetzt meine Frage, darf mir einer der "netten "Herren verbieten, dass ich nicht auf dem Geh/Radweg fahre, bzw. hat er das Recht in seinem Auftrag die STVO zu vertreten oder evtl. strafrechtlich gegen mich vorgehen!??
    Nette Herren mit "" versehen, da die Jungs mich anpflaumten als hätte ich mit Ihnen schon mal Schweine gehütet..!


    Erzählen können sie Dir etwas, sie können Dir auch sagen, was alles verboten ist, bloß zu sagen haben sie Dir nichts.
    Das ganze (umfahren der Schweller usw.) ist eine Owi, strafrechtlich nach StGB können sie Dir gar nichts, es sei denn Du versuchst Pasanten auf den Wegen zu gefährden.


    Mach es wie Klaus schon sagte, lege es ab unter "Ablage P"


    Die "Pondler" könnten Dich theoretisch bei Deinem verkehrswidrigen Verhalten (denn das ist es ja zweifellos) z.B. filmen und Dich dann bei der zuständigen Behörde anzeigen. Bloß wie die behörde dann reagiert ist völlig offen, da ich denke daß Du nicht der einzige bist, der die Dinger umfährt. :roll: (würde ich selbst auch tun)

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Hallo Securaplan,


    [quoe]
    Die Siedlung ist durch keinen Zaun oder ähnliches gesichert, lediglich Schilder an den umliegenden Rasenflächen zeigen an das hier ein Militärbezirk ist. [/quote]


    Das alles entscheidende Stichwort ist hier "Militärbezirk"..........
    Du solltes einmal genau lesen,was da drauf steht......
    Wenn es sich bei diesem Gebiet um einen Militärbezirk der USA handelt,so ist dieses "Extrerretoriales Gebiet" gemäß dem
    NATO-Truppenstatut.....
    (wenn es Briten währen,könnten sie z.B. anordnen,LInks zu fahren.......-) ).

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • @
    Thema war wohl weiter oben, die "Benutzung" der Gehsteige.
    Glaube kaum, das diese weder den Tommys, gechweige den Bucos (bei AMI bekom ich Krätze, erklärbar im PN)
    gehören, wir sind doch in Deutschland???
    Haben diese Herrenmenschen über alles in der Welt, ausser wo Öl ist, das Sagen?
    Denke doch hier gilt entgegen der Meinung vom Kasperverein von P deutsches Recht...
    Maximal Ordnungswidrigkeit
    Ansonsten Amtsanmassung...

  • Hallo Faultier,



    Über POND habe ich zwar auch meine eigene Meinung...... :lol:


    ABER ich muss hier doch wieder einmal an die BASICS erinnern......


    Auf "privatem Gelände" (und da hier sowohl die "Schilder" als auch "Besitzdiener" vorhanden sind) ist es das EINDEUTIG...
    (mal ganz abgesehen von den Speziellen Gesetzlichen Regelungen des NATO-Truppenstatutes) gelten hier auch "private" Spielregeln......
    So wie ein Lkw-Fahrer zum B. in einem Chemiewerk ganz schnell "Hausverbot" bekommt,wenn er sich nicht an die
    Arbeitssicherheitsanweisungen hält (Schutzausrüstung) .....
    so können auch die POND`ler die Anweisung ihres Auftraggebers (US-Armee) "durchsetzen......
    Als "Besonderheit" ist bei Militärischen Anlagen der NATO-Truppen natürlich noch zu beachten,das es sich hier um
    "Exterretoriales Gebiet" handelt.......


    Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf mehrere Grundsatzentscheidungen des BGH bezüglich
    "Privatstraßen"......
    Als solche gelten nämlich einmal
    a) mit Schranken gesicherte Straßen,die einem genau bestimmten Personenkreis nur die Zufahrt ermöglichen
    b) "bewachte" ,wo durch Kontrollpersonal,die Zufahrt kontrolliert wird.....

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat

    Jetzt meine Frage, darf mir einer der "netten "Herren verbieten, dass ich nicht auf dem Geh/Radweg fahre, bzw. hat er das Recht in seinem Auftrag die STVO zu vertreten oder evtl. strafrechtlich gegen mich vorgehen!??


    Die StVO gilt nur dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Das kann zwar auch auf Privatgrundstücken der Fall sein, aber nur dann, wenn sie für den allgemeinen Straßenverkehr offen stehen. (Höcker 2006: 196) So weit so klar. Frank's Erläuterungen wären richtig, wenn es sich um "nichtöffentliche Straßen" handeln würde, eben wie auf einem zugangsbeschränkten Werksgelände (oder einer Kaserne). Das trifft aber hier nicht zu: "Die Siedlung ist durch keinen Zaun oder ähnliches gesichert,..."


    Also hat keiner der "netten Herren" irgendwelche weiterreichenden Befugnisse als die Jedermannsrechte. Die StVO kennt aber keine Straftatsbestände. Also kann der Pond Mitarbeiter - wie jeder Bürger - das Kennzeichen notieren und eine Ordnungswidrigkeit beim Ordnungsamt/bei der Polizei anzeigen. Mehr darf er nicht.


    Ich würde mir den § 132 StGB ausdrucken und den "netten Herren" beim nächsten Mal in die Hand drücken:


    Zitat von der Gesetzgeber

    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo Eugene Vidoq,


    liest du eigentlich die Artikel mal richtig durch??......


    Ich hatte Geschrieben:

    Zitat


    Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf mehrere Grundsatzentscheidungen des BGH bezüglich
    "Privatstraßen"......
    Als solche gelten nämlich einmal
    a) mit Schranken gesicherte Straßen,die einem genau bestimmten Personenkreis nur die Zufahrt ermöglichen
    b) "bewachte" ,wo durch Kontrollpersonal,die Zufahrt kontrolliert wird.....


    Laut der Ausgangsfrage sind sowohl "Schilder" die auf das "Nichtöffentliche Gelände" als auch Wachpersonal vorhanden......
    (Das dieses Wachpersonal anscheinend etwas "Abgehoben" ist,ändert nichts an der rechtlichen Stellung...)


    Siehe dazu auch das hier:

    Zitat


    Herzogenrath findet ihren Ursprung im ehemaligen Land "Hertogenrode" um 1282. Das Land Rode bzw. "Hertogenrode", das über Jahrhunderte hinweg auf eine gemeinsame Geschichte verweisen konnte, wurde 1815 durch den Wiener Kongress geteilt. Eine Hälfte wurde den Vereinigten Niederlanden (die heutige Stadt Kerkrade) und die andere Hälfte (das heutige Herzogenrath) Preußen zugeordnet. Die Staatsgrenze verläuft mitten durch die Neustraße/Nieuwstraat, die bis 1995 durch ein ca. 60 cm hohes "Mäuerchen" als Staatsgrenze eine Kuriosität in Europa darstellte.


    Dieses "Mäuerchen" war bis zur EU ein beliebter "Fangplatz" des deutschen Zolles......:-)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Vielen Dank für die Antworten, hat mir sehr geholfen....denn heute morgen kam es zu einer Bühnenreifen Show von Seiten der Mitarbeiter .


    Tatsächlich haben mich die Jungs (einer davon war mir bereits bekannt und war derjenige welcher...)gestoppt, und wollten meine Ausweispapiere sehen...!!!!!!! :evil:
    Hab das ganze Gespräch mit meinem Handy mitgeschnitten, und werde in Richtung "Amtsanmaßung" eine Anzeige erstatten da die Jungs sich auf die StVo berufen haben..."es würde einen § geben der von "militärischen Ausnahmesituationen" handelt!!Und ich mich hier auf US-Gelände befinden würde....könnten Sie mich jederzeit stoppen!!
    O-Ton von einem der Mitarbeiter..."es würde nur eine Duldung von Seiten der US-Armee statt finden, dass wir überhaupt hier durchfahren dürften..!
    Habe jetzt mal gegoogelt und keinerlei Hinweise darauf gefunden dass es sich hier bestätigt...!!!


    Bin mal gespannt was die (noch) Grünen mir morgen sagen werden, sowie die Chefs/Vorgesetzten der Herren die ich darüber informieren werde!!!


    In diesem Sinne...

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Zitat

    liest du eigentlich die Artikel mal richtig durch??......


    Im Gegensatz zu dir schon. Nochmal: Die StVO gilt nur dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Das kann zwar auch auf Privatgrundstücken der Fall sein, aber nur dann, wenn sie für den allgemeinen Straßenverkehr offen stehen.
    Wenn man mit dem Auto dort durch fahren kann findet öffentlicher Verkehr statt. Schilder die auf das nichtöffentliche Gelände hinweisen sind ja ganz nett, die stehen aber auch am Supermarktparkplatz. Das Wachpersonal vorhanden ist, ist ebenfalls unstreitig, diese machen aber nicht das, was in dem von dir genannten BGH Urteil verlangt wird, nämlich dass durch Kontrollpersonal die Zufahrt kontrolliert wird. Tatsächlich ist öffentlicher Verkehrsraum, wenn der Eigentümer die Nutzung als Verkehrsfläche duldet ("es würde nur eine Duldung von Seiten der US-Armee statt finden, dass wir überhaupt hier durchfahren dürften"), ein entgegenstehende Wille des Eigentümers (Verfügungsberechtigten) darf nicht erkennbar sein. Aber selbst wenn: Schilder wie "Unbefugten ist der Zutritt verboten" oder "Privatstraße" beeinträchtigen die Öffentlichkeit eines Weges nicht. Es ist öffentliche Straße. Punkt.


    Dein Kerkrade Beispiel hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun und soll mal wieder nur von deinem Nichtwissen ablenken. Im übrigen ist der Zoll im Gegensatz zu Pond Vollzugsbehörde.


    Selbst wenn es sich um exterritoriales Gebiet handelt (was ich anzweifel), wären für die Überwachung der Einhaltung der StVO ausschließlich die deutschen Behörden zuständig. Alles andere ist Quatsch. Weder die NATO, die US Army noch das Pentagon sind für die Durchsetzung deutscher Gesetze zuständig. Schon gar nicht deren Besitzdiener. Das Recht zur Feststellung der Personalien haben die Pond Mitarbeiter ebenfalls nicht, es liegt keine Stratat vor (wo der §127 StPO greifen würde) und sie sind nicht beliehen.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Alles bekannt mit Pondis. Nur wenn das alles so wäre und diese Kebaprambos keinerlei Befugnisse hätten, warum dürfen sie dann ohne Waffenschein durch die Gegend rennen? Also doch nicht öffentlich??? Wieso stoppen sie bewaffnet ein Auto wie beschrieben. Es ist bekannt, dass die Firma Pond Sonderrechte geniesst und für die solche Sachen wie das Waffenrecht scheinbar ungültig sind....... vor allem was tun sie wenn sich ein Gestoppter durch die Waffe bedroht fühlt....und eventuell Notwehrmassnahmen einleitet...eventuell der heftigeren Art??? irgendjemand eine Ahnung....???????

  • Nun ja, die können einen ja BITTEN, anzuhalten, bzw die Papiere zu zeigen und dieses kann man sehr wohl so formulieren, das es eine Bitte ist, es aber auch anders rüber kommt.


    Nach genau dieser Masche arbeiten ja auch die Citystreifen, die anders ja auch gar keine Chance hätten.


    Zum Thema Waffen tragen, ist es bei der Ponds von Objekt zu Objekt, also auch von Geschäftsstelle zu Geschäftsstelle anders geregelt. Innerhalb eines befriedeten Grundstückes stellt sich die Frage ja eh nicht und ausserhalb (revierfahrer) haben die Leute teilweise die Anweisung, die Waffe gemäss Waffengesetz einzuschliessen und später am Objekt wieder rauszuholen und einige tun es sogar.
    Aber wie gesagt, ist es von Objekt zu Objekt anders

  • @
    Hallo Securaplan,
    zu Deinem Ärger mit POND > sieh doch mal im Forum Recht&Co. beim Eintrag vom Lohnsklaven den MTV durch. Da sind m.E. Eckpunkte der Befugnisse dieser Damen und Herren auf der letzten Seite und in dort genannten §§ aufgeführt.

  • Hallo Eugene Vidoq,


    DU hast nun einmal keine Ahnung.........NUR Googlen bringt nix.........*grinz*.......


    Noch einmal:


    1.
    Sonderregelungen des NATO-Truppenstatutes
    Auch wenn es dir persönlich nicht paßt,es ändert aber trotzdem NICHTS am geltenden Recht.......
    MILITÄRISCHE ANLAGEN (zu denen auch Wohnbereiche gehören können) der NATO-Truppen unterliegen gemäß
    dem oben genannten NICHT der deutschen Hoheitsgewalt...........
    Gemäß dem Truppenstatut sollen die zuständigen Behörden der hier Stationierten Truppen (in der Regel Militärpolizei)
    den deutschen Behörden zwar "Amtshilfe" leisten......dieses ist aber keiin MUSS......


    2."Privatgelände"
    Bei Vorliegen dieser Kriterien handelt es sich um reines Privatgelände (vgl. auch Schurig, StVO, 11. Auflage 2002, § 1 StVO, Anm. 2.1):
    - Die Fläche ist nur einem beschränkten und namentlich bestimmbaren Personenkreis vorbehalten und wird auch nur von diesem genutzt, wobei der Wille des Verfügungsberechtigten nach außen deutlich zum Ausdruck kommen muss
    (z.B.: Schild „Privatgelände“; Zaun; Tor).
    - Der Verfügungsberechtigte duldet keine Benutzung (Durchführung von Kontrollen) durch die Allgemeinheit (jedermann).
    Ist das Privatgelände entsprechend gekennzeichnet und sorgt der Verfügungsberechtigte durch Kontrollen dafür, dass die Nutzung auf einen eng umrissenen Personenkreis beschränkt bleibt, ändert die gelegentliche Benutzung
    durch Unbefugte nichts an der Nichtöffentlichkeit (vgl. Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 17. Auflage 2002, § 1 StVO, Rdnr. 19).







    [/b]

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat

    MILITÄRISCHE ANLAGEN (zu denen auch Wohnbereiche gehören können) der NATO-Truppen unterliegen gemäß
    dem oben genannten NICHT der deutschen Hoheitsgewalt


    Du widersprichst dir selber. Es ist vollkommen unerheblich ob StVO, Privatgelände oder NATO-Statut. Die Frage lautet immer noch: Darf der Pond Mitarbeiter Ordnungsmaßnahmen durchführen oder gar Personalien feststellen:


    Wenn StVO, dann nein, denn er ist nicht beliehen.


    Wenn Privatgelände, dann nein, denn es fehlt der deutlich nach aussen gebrachte Wille des Verfügungsberechtigten. "Lediglich Schilder an den umliegenden Rasenflächen zeigen an das hier ein Militärbezirk ist" Kein "Durchfahrt verboten", kein "Sperrbezirk". Keine Schranken. Keine ständigen und ausnahmslosen Zufahrtskontrollen. Alle von dir zitierten Gründe sind nicht zu subsumieren. Also keine Regelungsmöglichkeiten nach BGB wie bei einem Werksgelände.


    Wenn unter NATO-Truppenstatut fallend, dann auch nein. Denn dort werden den jeweiligen Stationierungsstreitkräften zwar Privilegierungen und Immunitäten gewährt. Aber keinerlei Eingriffsrechte gegenüber deutschen Staatsbürgern aufgrund von begangenen OWis. Schon gar nicht durch Zivilangestellte.


    Also bleibt mal wieder nur deine Rabulistik. Mich überzeugt die nicht, schlimm wäre nur, wenn deine Falschheiten von Dritten für bare Münze genommen werden.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo Blue Dragon,


    Zitat


    Frank ich glaube du verwechselt gerade normale Militär Gelände mit einer Botschaft!


    NEIN.....auch wenn es "einigen" hier im Forum (mit FINGER auf Vidoq zeigt........:-) ) anscheinend nicht in den
    "persönlichen Gusto" passt......Deutschland hat den Krieg verloren und die "Besatzerzeit" ist immer noch nicht ganz beendet........
    Wir hier in NRW hatten schon immer das "zweifelhafte" Vergnügen,das bei uns ALLE Siegermächte Miltiärische
    Einrichtungen unterhielten.......außer den Briten,Franzosen und Amerikanern waren bei uns hier nämlich auch noch die
    Russen (und sind es auch noch heute) vertreten....
    Diese "Militäranlagen" sind "Extrerretoriales Gebiet".........nachzulesen im "NATO-Truppenstatut".....sowie noch einigen anderen
    "Übereinkommen" zwischen der Bundesregierung und der NATO bzw. der GUS.

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